Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Schneider, Versorgungsbezüge – Beitragspflichtige und beitragsfreie Versorgungsbezüge von A bis Z, DOK 1983 S. 890. Rz. 46 Die Einbeziehung von Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis als DO-Angestellter in die Beitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar: BSG, Urteil v. 18.12.1984, 12 RK 33/83, USK 1984 Nr. 223. Es ist mit dem Grundgesetz, insbesonde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2 Entlastungsbetrag, Abs. 1, 2

Rz. 2 Sind in dem zu versteuernden Einkommen Gewinneinkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG enthalten, ist für diese Einkünfte ein Entlastungsbetrag von der tariflichen ESt für diesen Teil der Einkünfte am zu versteuernden Einkommen abzuziehen (§ 32c Abs. 1 S. 1 EStG a. F.). Der Anteil der Gewinneinkünfte bemisst sich nach dem Verhältnis der Gewinneinkünfte zur Summe d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene und geschlossene Fonds / 2.1 Besteuerung von geschlossenen Fonds

Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Regeln. Auch eine Herausnahme aus dem InvStG n. F. führt nicht zu materiellen Änderungen. Die Einkünfte aus geschlossenen Fonds werden einheitlich und gesondert festgestellt.[1] Der Anleger erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder aus Gewerbebetrieb, je nach steuerlicher Qualifikation. In der Praxis h...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die folgende grundsätzliche Darstellung befasst sich mit der Bestimmung des Werbungskostenbegriffs (> Rz 9 ff), den Voraussetzungen für den Abzug von WK der ArbN (> Rz 18 ff), den in bestimmten Fällen bestehenden Abzugsverboten (> Rz 69 ff) sowie der Erstattung von WK durch den ArbG und Dritte (> Rz 109 f). Einzelfragen (zB > Entfernungspausc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / g) Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Für die Klärung, ob es sich um WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit handelt, gehört in bestimmten Fällen die Abgrenzung zu den bei anderen Einkunftsarten anzusetzenden WK. Denn WK müssen bei der Einkunftsart abgezogen werden, bei der sie erwachsen sind (§ 9 Abs 1 Satz 2 EStG). Soweit sie mit mehreren Einkunftsarten in Zusammen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 96 Verordnu... / 2.1 Einkommen

Rz. 3 Nach Abs. 1 wird die Bundesregierung unter Zustimmung des Bundesrates ermächtigt, Näheres über die Berechnung des Einkommens nach § 82 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Dies gilt insbesondere für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit. Von dieser Ermächtigung hat die Bundesregierung bisher keinen Gebrauch gemacht...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoein...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 1. Geldeinnahmen

1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. 1.3 Überstundenvergütungen werden dem Einkommen voll zugerechnet, soweit sie ...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen sind auf einen angemessenen Zei...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten - oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Br...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2. Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z. B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Ei...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Vorsteuerabzug bei Auflösung eines langfristigen Pachtvertrags gegen Entgelt und nachfolgender steuerfreier Grundstücksveräußerung

Leitsatz Der Verpächter ist bei vorzeitiger Auflösung einer steuerpflichtigen Verpachtung zum Abzug der ihm vom Pächter in Rechnung gestellten Steuer für dessen entgeltlichen Verzicht auf die Rechte aus einem langfristigen Pachtvertrag jedenfalls dann berechtigt, wenn die vorzeitige Auflösung zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Pachtverhältnis noch besteht und eine beabsi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei Einkünften aus VuV: Bloße Reinvestitionsabsicht begründet keine Surrogation

Leitsatz 1. Für die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften i.S. des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist maßgeblich, was mit dem Erlös aus der Veräußerung des mit einem Darlehen fremdfinanzierten Vermietungsobjekts geschieht. 2. Die nicht durch eine tatsächliche Verwendung ­begründete (angebliche) Reinvestitionsabsicht des Veräußerungserlöses in ein noch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Typische Fälle aus der Praxis

Rz. 6 Außenmonteure: Fahrtkostenentschädigungen bei Außenmonteuren für Fahrten zwischen der Wohnung und der jeweils wechselnden Einsatzstelle sind kein Auslagenersatz, sondern Werbungskostenersatz.[1] Baustellenleiter: Pauschbeträge, die Bauunternehmer an auswärts tätige Baustellenleiter zur Abgeltung geringer Kosten für fremde Dienstleistungen (Gefälligkeiten) zahlen, können...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Berücksichtigung von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei Anwendung der Abgeltungssteuer

Leitsatz Der Abgeltungssteuer unterliegende Kapitalerträge i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG sind nicht in die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einzubeziehen und fließen damit nicht in die Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer ein. Steuerermäßigungen nach § 35a EStG können insoweit nicht berücksichtigt werden, als sich im Übrigen kein positives zu versteuerndes Einko...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkunftserzielungsabsicht bei einem verpachteten Hotelkomplex

Leitsatz Bei einer Gewerbeimmobilie in Form eines verpachteten Hotelkomplexes ist die Einkunftserzielungsabsicht anhand einer Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermögensnutzung von grundsätzlich 30 Jahren festzustellen. Der Prognosezeitraum beginnt regelmäßig mit der Anschaffung, auch wenn ein späterer Umbau mit anschließender Neuverpachtung erfolgt. Sachverhalt Di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Dauertestamentsvollstreckung als Werbungskosten

Leitsatz 1. Kosten für eine auf Dauer angelegte Testamentsvollstreckung können bei den aus der Verwaltung des Nachlasses erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen werden. 2. Werden aus der Verwaltung des Nachlasses noch andere Einkünfte erzielt, kommt eine Aufteilung der Kosten nach dem anteiligen Zeitaufwand des Testamentsvollstreckers ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietung von Flächen, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen

Leitsatz Ein Beschluss über die Vermietung von Gemeinschaftsfreiflächen für die Dauer von 15 Jahren an einen Eigentümer, der dort überdachte offene Terrassenplätze für seine in Gewerbeeinheiten umzubauende Wohnungen errichten möchte, ist unwirksam. Normenkette WEG §§ 13 Abs. 2, 14, 15 Das Problem Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus 1 Gebäude mit 34 Wohnungseigentumsrechten...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterwechsel und deren Beteiligung am erwirtschafteten Ergebnis

Leitsatz Während des Wirtschaftsjahres eintretende Gesellschafter können auch an dem vor ihrem Eintritt erwirtschafteten Ergebnis (Gewinn/Verlust bzw. Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss) beteiligt werden, wenn dies vor Beginn des Wirtschaftsjahres vereinbart wurde. Sachverhalt Die Beigeladenen A, B und C waren im Jahr 1997 Gesellschafter einer GbR, die Einkünfte aus Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Wortlautkommentierung

a) Tatbestandsvoraussetzungen Rz. 129 [Autor/Stand] Ausländische Betriebsstätteneinkünfte. § 20 Abs. 2 ist nur auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte anwendbar. Insoweit kommt es auf den Betriebsstättenbegriff des § 12 AO an. Der Betriebsstättenbegriff der DBA ist nur insoweit von Bedeutung, als sich die Steuerbefreiung aus einem DBA ergeben muss. Insoweit stellt sich die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Besteuerung der laufenden Einkünfte des Besitzunternehmens

Rz. 139 [Autor/Stand] Rechtsfolgenverweis auf Abs. 1 Satz 3. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 4 gilt Satz 3 sinngemäß. Folglich sind sämtliche laufenden gewerblichen Einkünfte des Besitzunternehmens (inkl. etwaiger Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft) ungeachtet entgegenstehender Abkommensvorschriften im Inland steuerpflichtig (Treaty Override). Hinsichtlich etwaiger...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsenabzug nach Ablösung eines Fremdwährungsdarlehens

Leitsatz Erleidet ein Steuerpflichtiger bei der Umschuldung eines zum Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung aufgenommenen Fremdwährungsdarlehens einen Verlust, sind bei einer späteren Vermietung dieser Wohnung Schuldzinsen nur für den Teil des Darlehens abziehbar, der den ursprünglichen Anschaffungskosten der Wohnung entspricht. Sachverhalt Im Jahr 2005 erwarb der Steuerpflich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Behandlung der Einnahmen aus dem Anzeigengeschäft

Rz. 92 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Enthält eine Fachzeitschrift einen Anzeigenteil und werden die Anzeigen durch den Verein selbst akquiriert, sind die getätigten Einnahmen und die erzielten Umsätze aus dem Anzeigengeschäft dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Unter Berücksichtigung der Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b), kann sich für diese w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bausparkassenbeiträge

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Bausparkassenbeiträge werden vorwiegend durch Wohnungsbau-Prämie nach dem WoPG gefördert. Die Prämie wird bis zu 512 EUR für Alleinstehende und bis zu 1 024 EUR für Ehegatten in Höhe von 8,8 % der Bausparbeiträge gewährt (§ 3 WoPG). Es gilt eine Einkommensgrenze von 25 600 EUR, bei Ehegatten/> Lebenspartner 51 200 EUR (vgl § 2a WoPG). Soweit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2017, Unterhaltsanspr... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsgegner und die Antragstellerin zu 2) sind die nicht verheirateten Eltern des am 7.11.2015 geborenen Antragstellers zu 1). Dieser lebt bei seiner Mutter, von der er versorgt und betreut wird. Die Vaterschaft erkannte der Antragsgegner mit notarieller Urkunde vom 12.1.2016 an. Durch weitere notarielle Urkunde … verpflichtete sich der Antragsgegner zur Zahlung ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2017, Unterhaltsanspr... / 2 Anmerkung

Vorbemerkung Die Vorschrift des § 1615l BGB regelt Unterhaltsansprüche der nicht miteinander verheirateten Eltern aus Anlass der Geburt. Während § 1615l Abs. 2 S. 1 BGB sich mit dem Unterhalt wegen Schwangerschaft oder Krankheit befasst, enthält § 1615l Abs. 2 S. 2 (bis 5) BGB den sog. Unterhaltsanspruch wegen der Kindesbetreuung, kurz: Betreuungsunterhaltsanspruch. Satz 2 ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 67... / 3 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Sportvereins

Rz. 28 Allgemein zu steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben vgl. § 64 AO Rz. 5 ff. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe eines Sportvereins sind ab 1.1.1990 insbesondere: sportliche Veranstaltungen, die nach Abs. 1 besteuert werden, wenn die Zweckbetriebsgrenze von 45.000 EUR überschritten ist; der Wechsel vom steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zum Z...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerfreie Verpachtung an pauschalierenden Landwirt

Leitsatz Auf die Umsatzsteuerfreiheit der Verpachtungsumsätze kann nicht im Wege der Option verzichtet werden, wenn der Pächter ein Landwirt ist, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuert. Sachverhalt Das Unternehmen des Klägers besteht in der Verpachtung eines Rinderboxenlaufstalls mit Melkkarussell sowie eines Kälberaufzuchtstalls an eine zwischen ihm und seiner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2017, Die Stiftung a... / C. Vergleich der österreichischen mit der deutschen Familienstiftung

Sowohl nach deutschem wie auch nach österreichischem Stiftungsrecht kann eine Privatstiftung gegründet werden, die die Versorgung der Stifterfamilie oder anderer Personen sicherstellt. Zu beachten ist, dass nach österreichischem Recht eine Stiftung, die zum überwiegenden Teil der Versorgung natürlicher Personen dient, nach 100 Jahren aufzulösen ist, wenn nicht alle Letztbegü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2017, Die Stiftung a... / b) Laufende Besteuerung der Familienstiftung

Privatnützige Stiftungen sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG). Das zu versteuernde Einkommen unterliegt einem Steuersatz von 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG; hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %, §§ 2 Nr. 3, 3 Nr. 1 4 SolZG).[36] Als unbeschränkt steuerpflichtiger Körperschaft steht der Stiftung ein Freibetrag von jeweils 5.000 EUR be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Stpfl, die zur ESt veranlagt werden, müssen grundsätzlich Vorauszahlungen in Höhe der sich für den laufenden VZ voraussichtlich ergebenden Jahressteuer an das FA entrichten (§ 37 Abs 1 EStG). Die Vorauszahlungen setzt das FA durch besonderen Bescheid fest, der kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 164 Abs 1 Satz 2 AO)....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übernahme des Gesellschaftsanteils des ausscheidenden Gesellschafters einer vermögensverwaltenden Gesellschaft durch den verbleibenden Gesellschafter

Leitsatz Beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen vermögensverwaltenden Personengesellschaft entstehen beim verbleibenden Gesellschafter keine Anschaffungskosten in Höhe der (anteiligen) Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Anschaffungskosten entstehen nur insoweit, als der verbleibende Gesellschafter weitere Mittel für den Erwerb des Gesellschaftsantei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung

a) Miet- und Pachterlöse aa) Rechtslage vor BilRUG Rn. 55 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung waren/sind bei Wohnungs- und Grundstücksgesellschaften, deren eigentlicher Geschäftszweck in der Vermietung und Verpachtung besteht, als "UE" auszuweisen. Für Produktions-UN dürften Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden sow...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung und Verpachtung von Produkten

Rn. 31d Stand: EL 25 – ET: 05/2017 "Produkte" i. S. d. § 277 Abs. 1 (n. F.) sind als "Zusammenfassung von Waren und Erzeugnissen zu verstehen" (BT-Drucks. 18/4050, S. 63). Der Ausweis von "UE" aus Veräußerungsgeschäften wird damit erfordern, dass der veräußerte VG eine gewisse Nähe zum UV aufweist (vgl. BT-Drucks. 18/5256, S. 82). Zudem ließe sich hieraus weiter schlussfolger...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Rechtslage vor BilRUG

Rn. 55 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung waren/sind bei Wohnungs- und Grundstücksgesellschaften, deren eigentlicher Geschäftszweck in der Vermietung und Verpachtung besteht, als "UE" auszuweisen. Für Produktions-UN dürften Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden sowie Maschinen und Anlagen, die das UN nicht selbst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Miet- und Pachterlöse

aa) Rechtslage vor BilRUG Rn. 55 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung waren/sind bei Wohnungs- und Grundstücksgesellschaften, deren eigentlicher Geschäftszweck in der Vermietung und Verpachtung besteht, als "UE" auszuweisen. Für Produktions-UN dürften Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden sowie Maschinen und Anlagen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Rechtslage nach BilRUG

Rn. 55a Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Da es mit Geltung bzw. Umsetzung des BilRUG – wie bereits zuvor des Öfteren dargelegt – auf das "typische Leistungsangebot" nicht mehr ankommt, sind nunmehr sämtliche Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung als "UE" auszuweisen.mehr