Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 4 AStG umfasst 2 Abs., in denen die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht geregelt ist. Die – verglichen mit § 2 AStG bestehende – Kürze der Vorschrift erklärt sich durch die Regelungstechnik, die per Rechtsgrundverweis auf § 2 AStG den Tatbestand normiert. Rz. 2 § 4 Abs. 1 AStG enthält tatbestandsseitig die Rechtsgrundverweisung auf § 2 Abs. 1 AStG und normie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / [Ohne Titel]

Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253 (Erbengemeinschaft: ertragsteuerliche Behandlung). Rn. 239 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Mit dem Tod des Erblassers geht dessen gesamtes Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Diese Vermögensübertragung erfolgt unentgeltlich. AK entstehen daher auf Seiten der Erben nicht. IRd Erbauseinandersetzun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.3 Verhältnis zu § 2 AStG

Rz. 73 Die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG tritt grundsätzlich nicht in Konkurrenz zur Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 ff. AStG, da Grundvoraussetzung für deren Anwendung i. d. R. eine unbeschränkte Steuerpflicht des Steuerpflichtigen (§ 7 Abs. 1 S. 1 AStG) ist. Die unbeschränkte Steuerpflicht liegt in einem Anwendungsfall des § 2 AStG aber gerade nicht ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.3 Örtliche Zuständigkeit bei beschränkt Stpfl.

Rz. 640 Wird die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft durch einen beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 4 AStG im Privatvermögen gehalten, ist nach § 19 Abs. 2 AO das FA örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich der wertvollste Teil des inländischen Vermögens befindet.[1] Rz. 641 Ist eine beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit/nicht rechtsfähige Körperschaften

Tz. 116 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ebenso wie bei rechtsfähigen Kö endet die unbeschr KStPflicht bei Pers-Vereinigungen, nicht rechtsfähigen Anstalten, Stiftungen und Vermögensmassen, wenn die geschäftliche (werbende) Tätigkeit endgültig eingestellt und das Vermögen verteilt ist. Das gilt entspr auch für BgA. Die unbeschr KStPflicht endet darüber hinaus, wenn das entspr St-Su...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Montserrat

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Montserrat (Hauptstadt: de jure Plymouth, de facto Brandes; Amtssprache: Englisch) ist eine Insel in der Karibik. Sie gehört zu den britischen Überseegebieten des Vereinigten Königreichs (VK) von > Großbritannien und Nordirland. Benachbarte Inselstaaten sind > St Kitts und Navis im Nordwesten, > Antigua und Barbuda im Nordosten sowie > Guadeloupe, ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.5.4 Auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck

Rz. 1300 Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte und des Vermögens einer ausländischen Familienstiftung ist ebenfalls mangels elektronischer Übermittlungsmöglichkeit in Papier abzugeben. [1] Rz. 1301 Nach § 18 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 S. 1 AStG in der Fassung des MindStRL-UmsG hat die Erklärungsabgabe für Geschäftsjahre der ausländischen Famili...mehr

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ZErb 09/2024, Kein Verweige... / 2 Anmerkung

1. Sachverhalt und Verfahrensgang Die Alleinerbin beauftragte ein notarielles Nachlassverzeichnis. Der beauftragte Notar verweigerte dies nach über einem Jahr Ermittlungstätigkeit mit der Begründung, dass er die hohen Anforderungen der Rechtsprechung an ein solches Verzeichnis nicht erfüllen könne, da die Erbin die notwendigen Informationen über den Nachlass nicht mitteile, i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.4 Keine Anwendung des Progressionsvorbehalts

Rz. 120 Anders als nach § 2 Abs. 5 AStG (s. § 2 AStG Rz. 325ff.) sieht die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 4 AStG neben der Erweiterung des steuerpflichtigen Vermögens keine weitere Rechtsfolge vor. Damit kommt es in Fällen des § 4 AStG insbesondere nicht zur Anwendung des Progressionsvorbehalts nach § 19 Abs. 2 ErbStG, weil diese Norm grundsätzlich nur bei unbes...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.4 Zeitpunkt der Zurechnung

Rz. 75 Die Zurechnung sollte in der letzten logischen Sekunde des Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft erfolgen.[1] Dies ist zwar gesetzlich nicht geregelt. Es entspricht aber dem Wesen der Zurechnung von Einkünften, diese im Wirtschaftsjahr ihrer Erzielung zuzurechnen, wobei es auch sachgerecht ist, auf das Ende des Wirtschaftsjahres abzustellen, um die Einkünft...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / VIII. Beugehaft

Rz. 132 Nach § 802j Abs. 1 ZPO darf die Beugehaft die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen. Der Schuldner kann die Freiheitsentziehung durch Abgabe der Vermögensauskunft jederzeit abwenden. Das Gesetz knüpft die Haftsanktion an die Nichtbefolgung einer Verpflichtung, die sich ohne Schwierigkeiten erfüllen lässt. Der Schuldner muss lediglich seine Vermögensverhältnisse o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6.3 Atypisch stille Gesellschaft

Tz. 167 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die atypisch stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft ohne eigenes Vermögen. Wegen der Abgrenzung zur typisch stillen Gesellschaft s von Holtum (GmbH-StB 2013, 312). Der Inhaber des Handelsgeschäfts und der atypisch still Beteiligte sind MU iSv § 15 Abs 1 Nr 2 EStG und erzielen beide Eink aus Gew. St-Schuldner der GewSt ist allein der...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.3 KStG

Rz. 10 § 15 AStG setzt das Bestehen eines als Körperschaftsteuersubjekt verfassten Rechtsträgers voraus, der bei Erzielen inländischer Einkünfte selbst beschränkt steuerpflichtig wäre (§ 2 Nr. 1 KStG). Andernfalls stellte sich auch nicht das Erfordernis der Zurechnungsbesteuerung. Beide Vorschriften (§ 15 AStG sowie § 2 Nr. 1 KStG) sind somit parallel und losgelöst voneinand...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.1 Überblick

Rz. 122 § 4 Abs. 2 AStG enthält eine Ausnahme von der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG. Demnach kommt § 4 Abs. 1 AStG nicht zur Anwendung, wenn für das erweiterte Inlandsvermögen die Entrichtung einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer im Ausland i. H. v. mindestens 30 % der deutschen Erbschaftsteuer, die bei Anwendung des...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.2.1 Tatbestand

Rz. 80 § 5 Abs. 1 S. 2 AStG weist als einzige Tatbestandsvoraussetzung das Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 1 auf. Mithin arbeitet die Norm mithilfe eines Rechtsgrundverweises. Dies entspricht der in § 4 Abs. 1 AStG verwendeten Regelungstechnik, wo ein Rechtsgrundverweis auf § 2 Abs. 1 S. 1 AStG erfolgt. Maßgebend für die Erfüllung des Tatbestands ist der Zeitpunkt d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Berufung auf Geschäftsbeziehungen

... unter Berufung auf ... Rz. 21 [Autor/Stand] Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Geschäftspartner. Der inländische Steuerpflichtige muss die Betriebsausgaben bzw. Schulden unter Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Geschäftspartner geltend machen. Ob dem Merkmal des "Berufens" neben dem Merkmal des Beantragens (siehe Rz. 16 ff.) e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Monaco

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Fürstentum Monaco (Hauptstadt: Monaco; Amtssprache: Französisch) ist ein Stadtstaat in Südeuropa. Monaco ist von > Frankreich umschlossen und liegt am Mittelmeer nahe der Grenze zu > Italien. Monaco gehört weder zur > Europäische Union noch zum > Europäischer Wirtschaftsraum (vgl auch > Rz 3), verwendet jedoch den > Euro als Währung. Ein a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mosambik

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Republik Mosambik (Hauptstadt: Maputo; Amtssprache: Portugiesisch) ist ein südostafrikanischer Staat am Indischen Ozean mit Landgrenzen zu > Sambia, > Malawi und > Tansania im Norden, > Südafrika und > Swasiland (Eswatini) im Süden sowie > Simbabwe im Westen. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung zu den Steuern vom Einkommen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.2.2.2 Rücklage für eigene Anteile

Tz. 129 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Korrespondierend zu dem Aktivposten "Eigene Anteile" im UV ist bis zum Inkrafttreten des BilMoG auf der Passivseite der Bilanz nach § 272 Abs 4 HGB aF in gleicher Höhe eine " Rücklage für eigene Anteile " auszuweisen (Buchung: Kap-Rücklage, Gewinnrücklage oder Gewinnvortrag an Rücklage für eigene Anteile). Dieser Vorgang stellt lediglich eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Das Saldierungsverbot

Rn. 71 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Einzelbewertungsgrundsatz verbietet eine saldierende Betrachtungsweise derart, dass die Wertveränderung bei einem WG kompensiert werden kann mit einer gegenläufigen Veränderung bei einem anderen. Musterbeispiel ist die Wertminderung des Gebäudes, die nicht deshalb bilanzmäßig unberücksichtigt bleiben darf, weil der vorhandene Wert des Gr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.5 Verhältnis zu § 2 ErbStG

Rz. 40 § 4 AStG erweitert das der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterworfene Vermögen. Die Norm ist damit nicht nur dem ErbStG zuzuordnen, sondern sie betrifft dort die in § 2 ErbStG geregelt persönliche Steuerpflicht. Rz. 41 Liegt nach § 2 Abs. 1 S. 1 ErbStG unbeschränkte Steuerpflicht vor, bleibt für § 4 AStG kein Anwendungsbereich (Rz. 18). Die Tatbestandsvoraussetzu...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.1 Normstruktur

Rz. 1 § 18 Abs. 1–3 AStG regeln die gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG. § 18 Abs. 1 AStG normiert die verfahrensrechtliche Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG. Abs. 2 enthält eine Sonderregelung für die örtliche Zuständigkeit. Die Erklärungs- und Anzeigepflichten des Stpfl. werde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Erstmalige Anwendung der §§ 20, 21, 22 und 24 UmwStG idF des StÄndG 2015 (§ 27 Abs 14 UmwStG)

Tz. 34 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch das StÄndG 2015 ist in den §§ 20, 21, 22 und 24 UmwStG die Möglichkeit, sonstige Gegenleistungen iHd Bw des eingebrachten Vermögens st-neutral gewähren zu können, eingeschränkt worden. Tz. 35 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 27 Abs 14 UmwStG gilt die Regelung für nach dem 31.12.2014 abgeschlossene Einbringungsverträge bzw gefasste Umwa...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.3 Zweck

Rz. 36 § 18 Abs. 1–4 AStG bezweckt die verfahrensrechtliche Umsetzung der §§ 7–13 und 15 AStG sowie über den Verweis in § 5 Abs. 3 AStG auch des § 5 AStG.[1] Dieses selbstständige Verfahren für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung sowie für die Zurechnung von Einkünften und Vermögen ausländischer Familienstiftungen dient der Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Erstmalige Anwendung des § 18 Abs 3 UmwStG idF des JStG 2008 (§ 27 Abs 7 UmwStG)

Tz. 24 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach dem durch das JStG 2008 geänderten § 18 Abs 3 S 1 UmwStG unterliegt ein Aufgabe- oder VG auch insoweit innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung der GewSt, als er auf das dem übernehmenden Rechtsträger bereits vor der Umwandlung gehörende Vermögen entfällt. Wegen Einzelheiten s § 18 UmwStG Tz 56. Nach § 27 Abs 6 UmwStG, der durch das...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.2 Absetzung

Rz. 39 Der Begriff der Absetzung ist bei § 16 AStG als Sammelbegriff für den steuerlich wirksamen Ansatz von einkommens- oder vermögensmindernden Beträgen zu verstehen und bezieht sich deshalb gleichermaßen auf Betriebsausgaben, Werbungskosten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Wertberichtigungen, Schulden und andere Lasten, soweit sich ihr Ansat...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 125 Da der Begriff der "Land- und Forstwirtschaft" in § 8 Abs. 1 Nr. 1 AStG nicht definiert ist, kann auf das Begriffsverständnis der §§ 13, 14 EStG zurückgegriffen werden.[1] § 8 Abs. 1 Nr. 1 AStG unterfällt somit die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.5 Keine Gewährung von DBA-Vorteilen bei fiktivem Direktbezug

Rz. 57 Soweit im Schrifttum[1] die Auffassung vertreten wird, eine Zurechnung könne im Hinblick auf eine fiktive Anwendung des DBA Deutschland mit dem Quellenstaat der Einkünfte der Stiftung, der Zurechnung entgegenstehen (insb. im Fall von im Ausland mit DBA-Freistellung belegenen Grundvermögens bei Vermietungseinkünften bzw. Betriebsstätteneinkünften bei einer gewerblichen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Geschäftsbeziehungen zu einer Betriebsstätte (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

... 2. Geschäftsvorfälle zwischen einem Unternehmen eines Steuerpflichtigen und seiner in einem anderen Staat gelegenen Betriebsstätte (anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen). ... Rz. 2791 [Autor/Stand] Umsetzung des Authorised OECD Approach. Mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber den sog. Authorised OECD Approach (AOA) umgesetzt, der eine weitgehende...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4 Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in den Fällen des § 15 AStG (Abs. 4)

Rz. 1095 Nach § 18 Abs. 4 AStG sind die den unbeschränkt steuerpflichtigen Begünstigten nach § 15 AStG zuzurechnenden Einkünfte und Vermögen einer ausländischen Familienstiftung in entsprechender Anwendung der Abs. 1–3 ebenfalls gesondert und ggf. einheitlich festzustellen. Der Feststellungsbescheid wird auch als Zurechnungsbescheid bezeichnet.[1] Für das Feststellungsverfahr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 30 § 5 AStG enthält keinen eigenständigen Steuertatbestand. Eine Steuerbelastung ergibt sich erst aus § 2 bzw. § 4 AStG. § 5 AStG steht insoweit auch nicht in Konflikt mit DBA, zumal die Zurechnung von Einkünfte nicht Gegenstand der Regelungen in DBA ist.[1] Rz. 31 Soweit sich für die nach § 5 Abs. 1 AStG zugerechneten Einkünfte bzw. das zugerechnete Vermögen Besteuerungs...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.3 Zurechnungsgegenstand

Rz. 1142 Zurechnungsgegenstand (was) sind gem. § 15 Abs. 1 S. 1 AStG die Einkünfte und das Vermögen der ausländischen Familienstiftung.[1] Eine Vermögenszurechnung erfolgt, wenn die ausländische Familienstiftung Beteiligungen an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 AStG hält.[2] Rz. 1143–1151 einstweilen freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.1 Regelbewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 77 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie bei einem echten Formwechsel erfolgt auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 2 S 2 KStG der Ansatz der übergehenden WG nach § 20 Abs 2 S 1 UmwStG grds mit dem gW. Wegen Einzelheiten s § 25 UmwStG Tz 45. Wegen der Frage, wann der Ansatz von gW sinnvoll sein kann (zB zur Nutzung von sonst untergehenden Verlustvorträgen; zur Nutzung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.2 Person des Erblassers oder Schenkers

Rz. 71 Die vorstehend beschriebene Anwendung des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG muss bei der Person des "Erblassers" oder "Schenkers" vorliegen. Beide Begriffe sind weder im ErbStG noch im AStG legaldefiniert. Der Begriffsinhalt ergibt sich aus den Erwerbsvorgängen des ErbStG und erfasst diejenigen Personen, die Vermögen übertragen.[1] Rz. 72 Von § 4 Abs. 1 AStG können folglich nur sol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wessel/Ziegenhain, Sitz und Gründungstheorie im internationalen Gesellschaftsrecht, GmbHR 1988, 423; Dötsch, Kstliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Sandrock, Sitztheorie, Überlagerungstheorie und der EWG-Vertrag: Wasser, Öl und Feuer, RIW 1989, 505; Buyer, Die "Repatriierung" ausl beschr stpfl Kap-Ges ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.4 Zuständiges FA (§ 5 Abs. 3, § 18 Abs. 2)

Rz. 107 Aufgrund des umfassenden Verweises auf § 18 richtet sich die Zuständigkeit des FA nach § 18 Abs. 2 AStG. Nach der in § 18 Abs. 2 S. 1 AStG enthaltenen Grundregel ist das FA zuständig, das auch für die Ermittlung der aus der Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft bezogenen Einkünfte zuständig ist. Während sich für unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 AStG aus diese...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 2. Parteien kraft Amts

Rz. 124 Besonderheiten gelten für Parteien kraft Amtes. Das sind: Rz. 125 Diese handeln im eigenen Namen für Parteien, welche die Verfügungsbefugnis über ihre Vermögensmasse verloren haben. Die betreffende, z.B. insolvente, Person ist nicht mehr Partei des Proz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.3 Nichtanwendung von § 10 Nr. 2 KStG (Satz 3)

Rz. 301 Nach § 10 Abs. 3 S. 3 AStG ist die Vorschrift § 10 Nr. 2 KStG auf eine von der ausländischen Gesellschaft zu entrichtende Vermögensteuer nicht anzuwenden. Ausländische Vermögensteuern bleiben mithin abzugsfähig. Der Abzug von Vermögensteuern kann auch zu einem Verlust führen oder diesen erhöhen (s. Rz. 316). Zu den abziehbaren Vermögensteuern zählen nur die Steuern, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.1.2 Mangels anderer geeigneter Anhaltspunkte

Rz. 82 Um die Schätzung am Maßstab des § 17 Abs. 2 AStG vornehmen zu können, dürfen keine anderen geeigneten Anhaltspunkte für eine präzisere Schätzung vorliegen, wie etwa die Rendite aus Vorjahren, der Wareneinsatz, der Umsatz, Gewinnausschüttungen, Statistiken über die Profitabilität der Branche und ein Betriebsvergleich mit anderen Unternehmen dieser Größenordnung. Die Fi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.5 Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an Anteilen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Allgemeines Rz. 145 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthält einen Auffangtatbestand (siehe Rz. 124 f.), der in jedem nicht bereits von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 AStG erfassten Fall, in dem das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt wird, greift. Der Tatbestand der Norm ist denkbar weit gefasst.[1] In...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Vollzug oder Vorbereitung einer Veräußerung durch die Spaltung

Tz. 5 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 In der Neufassung hat der Ges-Geber entspr seiner dargelegten Intention (s Tz 1 und Tz 3) sichergestellt, dass die Regelung zwei eigenständige nebeneinanderstehende Anwendungsfälle zum Gegenstand hat, die jeweils zum Ansatz des im Zuge der Spaltung übertragenen Vermögens zum gW führen. So nimmt § 15 Abs 2 S 2 UmwStG diejenigen Fälle in den Bl...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / II. Risikoausschlüsse der AGB der Versicherungen

Rz. 7 Rechtsschutzversicherte Mandanten gehen oftmals davon aus, quasi über eine "Rundumversicherung" zu verfügen, welche sie von jeder Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Rechtsanwalt entbinde, und dass dieser seine Vergütung nur noch der Höhe nach mit der Rechtsschutzversicherung regeln müsse. Einem derartigen Irrtum sollte umgehend entgegnet und der Mandant darauf hingewi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.1 Zurechnung

Rz. 65 Rechtsfolgenseitig ordnet § 5 Abs. 1 S. 1 AStG eine "Zurechnung" bestimmter Einkünfte bei der Person i. S. d. § 2 an. Gemäß dem Verständnis der Verwaltung werden demnach die Einkünfte als von der zwischengeschalteten Gesellschaft tatsächlich erzielt behandelt, während die sich ergebenden Besteuerungsfolgen bei der Person i. S. d. § 2 AStG eintreten.[1] Die Zurechnung n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rödder, Das neue BMF-Schreiben zum Tauschgutachten – Grundsatz- und Detailanmerkungen, DStR 1998, 474; Blumers/Schmidt, Die neuen Tauschgrundsätze und ihre subsidiäre Geltung, DB 1998, 392; Dorn, Zu den ertragsteuerlichen Folgen der verdeckten Einlage eines WG in das Vermögen einer KapGes, Ubg 2018, 636; Arnold/Steinau, Verdeckte "Abwärtseinlagen" in KapGes aus dem BV, Ubg 2019...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 4 Die Zurechnungsbesteuerung ist ihrer Natur nach eine Missbrauchsvermeidungsvorschrift.[1] Dabei erhebt § 15 Abs. 1 AStG typisierend einen Missbrauchsvorwurf[2] unabhängig davon, ob im konkreten Einzelfall auch eine Missbrauchsabsicht i. S. d. § 42 AO vorliegt.[3] Dieser Vorwurf resultiert aus dem Wesen der Stiftung als Zweckvermögen ohne Mitglieder, dem der Stifter Ver...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.3 Keine Anrechnung von Steuern der ausländischen Gesellschaft

Rz. 72 § 5 Abs. 1 S. 1 AStG normiert lediglich die Zurechnung von Einkünften zum Zwecke der steuerlichen Berücksichtigung beim Stpfl. i. S. d. § 2 AStG. Diese Einkünfte werden regelmäßig auch auf Ebene der ausländischen Gesellschaft besteuert.[1] Es droht in diesen Fällen eine (wirtschaftliche) Doppelbesteuerung, die im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 12 AStG verm...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IX. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Rz. 150 Besteht keine Rechtsschutzversicherung und liegen knappe wirtschaftliche Verhältnisse vor, sind mithin auch keine Barwerte oder sonstigen Geldwerte i.S.d. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII von mehr als 10.000,00 EUR (zuzüglich weiterer 500,00 EUR für jede überwiegend unterhaltene Person) vorhanden, könnte für den Mandanten Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht komm...mehr

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AGS 09/2024, Freiwillige Un... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BFH liegt auf der Linie der st. Rspr. des BGH (so BGH FamRZ 2019, 547 und BGH RVGreport 2018, 116 [Hansens] = NJW-RR 2018, 190). Die Praxis hat – wie die Entscheidung des BFH zeigt – nicht selten mit PKH-Anträgen zu tun, bei denen nicht hinreichend dargetan, geschweige denn glaubhaft gemacht wird, aus welchen Einkünften oder aus welchem Vermögen der um P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1.1 Grundsatz

Tz. 112 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Rechtspersönlichkeit – und damit die Rechtsfähigkeit – einer Kö endet grds mit Löschung im jeweiligen Reg bzw mit Rücknahme der betreffenden staatlichen Genehmigung (s Tz 103). Damit endet jedoch nicht zwangsläufig die KStPflicht. Das kstpfl Subjekt existiert vielmehr so lange weiter, bis die geschäftliche (werbende) Tätigkeit tats eing...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4.2 Sonstige Zweckvermögen

Tz. 51 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Neben den Sondervermögen der KVG als Zweckvermögen besonderer Art gibt es in der Praxis noch Zweckvermögen in vielfältigster Form, zB als Sammelvermögen (s § 1883 BGB) zur Unterstützung Notleidender, zur Renovierung von Kirchen oder sonstiger Kulturgüter, als Wohltätigkeitsfonds, als Förderungsfonds oder Werbefonds einer Gemeinschaft von Kau...mehr