Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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§ 24 D&O-Versicherung / b) Gefahrenpotenzial-Reduzierungs-Klauseln

Rz. 84 Versicherer versuchten dennoch – allerdings in unterschiedlicher Art und Weise – den Gefahren der "freundlichen Inanspruchnahme" bzw. der Innenhaftung – wenn sie denn überhaupt gedeckt wird – bereits auch durch Regelungen in deren Deckungskonzepten einschränkend entgegenzuwirken,[269] wenngleich diese Versuche – wie noch zu zeigen sein wird – mehr und mehr abnehmen (s...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 9. Weitere Ausschlüsse

Rz. 73 Zusammengefasst enthält die UHV im Folgenden Ausschlüsse für Bergschäden, die regelmäßig Umweltschäden sind, allerdings nach dem Berggesetz gesondert behandelt werden.[38] Ebenso ist die Veränderung der Grundwasserverhältnisse nach Ziff. 6.13 UHV ausgeschlossen. Ziff. 6.14 UHV enthält die auch in anderen Versicherungsbedingungen übliche Gemeingefahrenklausel, nach der...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / V. Versicherungswert, Versicherungssumme, Selbstbehalt, Punkt 7

Rz. 40 Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Dieser ist wiederum nach dem vollen ausgeschriebenen Reisepreis zu bemessen (vgl. Punkt 7.1 ABRV). Hinweis Auch die Preise für Zusatzprogramme sollten mit enthalten sein, damit diese ebenfalls versichert sind. Das gilt aber nur für die Versicherungsfallvarianten des Reiserücktritts sowie für die anteilige E...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 4. Abwasseranlagen, Einbringen von Abwässern

Rz. 27 Nach Ziff. 2.4 UHV ist das besondere Abwasserrisiko versicherungstechnisch gedeckt. Der Versicherungsnehmer soll Schutz dafür erhalten, dass er auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, weil er entweder Inhaber einer Abwasseranlage ist oder aber dafür in Haftung genommen wird, dass er Stoffe in ein Gewässer eingebracht oder eingeleitet hat oder derart auf ein Gewä...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / IV. Prämie, Vertragsdauer, Punkte 5 und 6

Rz. 38 Punkt 5 ABRV ist seinem Wortlaut nach nahezu identisch mit Punkt 10 AVB Reisegepäck 1992/2021, so dass auf die Ausführungen hierzu (siehe § 7 Rdn 65 f.) verwiesen werden kann. Rz. 39 Bei einer Reiserücktrittskosten-Versicherung muss die Reise mit oder innerhalb des versicherten Zeitraums gebucht sein und der Versicherungsfall muss in dieser Zeit eintreten. Dadurch soll...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 7. Sonstige Umwelteinwirkungen

Rz. 34 Der Baustein Ziff. 2.7 UHV gibt Deckungsschutz für alle Umwelthaftpflichtrisiken, die keinem Baustein der Ziff. 2.1–2.6 UHV unterliegen. Damit wird also das klassische, allgemeine Umweltrisiko versichert, insbesondere aus den Bereichen der sog. "übergreifenden Schäden". Ein solches Ereignis liegt beispielsweise dann vor, wenn aus der Einflusssphäre des Versicherungsne...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / I. Gesetzliche Rechtsgrundlagen

Rz. 6 Grundsätzlich gelten die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie die des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Ergänzend gilt in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass nach § 210 VVG die im VVG zum Schutz der Versicherungsnehmer vorgesehen Beschränkungen der Vertragsfreiheit nicht auf die hier beschriebenen Großrisiken anzuw...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / b) Öffentlich-rechtlichen Inhalts

Rz. 56 Sofern auch öffentlich-rechtliche Regelungen vom D&O-Vertrag – und dies ist heute in der Praxis Standard – erfasst werden, gilt dies insbesondere für die steuerrechtliche Haftung der Geschäftsleiter nach den § 69 S. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 AO. Öffentlich-rechtliche Vorschriften, auf deren Grundlage Bußgelder verhängt werden, werden trotzdem – schon durch die Vermögenssch...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Ausgangslage

Rz. 188 Im Falle der Arglistanfechtung ist der Vertrag, und selbstverständlich auch der D&O-Versicherungsvertrag, von Anfang an nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB i.V.m. § 123 BGB). Wird demzufolge der D&O-Versicherer arglistig getäuscht, kann der Versicherer unter den Voraussetzungen, dass der Arglisttatbestand gegeben ist, binnen Jahresfrist nach Entdeckung der Täuschung (vgl. § 12...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 5. UHG-II-Anlagen

Rz. 28 Der Baustein Ziff. 2.5 UHV ist für solche Anlagen vorgesehen, die im Anhang 2 zum UmweltHG aufgenommen sind. Diese Anlagen sind zwar auch Bestandteil des Anhangs 1 UmweltHG (vgl. Rdn 21), sind aber aufgrund ihrer Größe und Betriebsart mit einer besonderen Gefährlichkeit ausgestattet, so dass der Gesetzgeber vorgesehen hat, diese einer Pflichtversicherung zu unterwerfe...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / III. Ausschlüsse, Punkt 3

Rz. 62 Punkt 3 VB-Reiserücktritt 2008/2021 formuliert die neben denen bereits im Allgemeinen Teil der Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung benannten Ausschlüsse, die besonderen für den Bereich der Reiserücktrittskosten-Versicherung. Rz. 63 Punkt 3.2 VB-Reiserücktritt 2008/2021 schließt Ereignisse aus, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war. Dieser Risikoa...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Störung des Betriebes

Rz. 51 Der Begriff der Störung des Betriebes ist weder in den Bedingungen noch anderweitig definiert. Allerdings enthält die 12. Bundesimmissionsschutzverordnung (12. BImSchV), sog. Störfall-Verordnung, in § 2 eine Definition, nach der ein Störfall immissionsschutzrechtlich die Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs einer Anlage ist, nach der ein bestimmter Stoff sofort ode...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / VI. Ausschlusstatbestände

Rz. 55 Wie alle Versicherungsbedingungen enthält auch die UHV einen Katalog von Deckungsausschlüssen, in denen dem Versicherungsnehmer Deckungsschutz verwehrt wird. Diese Ausschlüsse sind indes nicht exklusiv. Da die UHV nicht (vgl. oben Rdn 2) separat versicherbar ist, sondern Teil der einheitlichen Betriebshaftpflichtpolice unter Einbeziehung der AHB ist, bleiben die Versi...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 7. Bewusstes Abweichen von Umwelt-Schutzbestimmungen

Rz. 69 Ein weiterer bedeutsamer Ausschluss ist – in Erweiterung von § 143 Abs. 2, 3 VVG – die Regelung, dass solche Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen worden sind, die ihre Ursache darin haben, dass die Personen, die den Schaden verursachen, bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen,...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 3. Umfang des Aufwendungsersatzes

Rz. 53 Zu beachten ist, dass nach Ziff. 5.3 UHV die Aufwendungen dem Versicherungsnehmer nur dann voll ersetzt werden, wenn er dem Versicherer die Feststellung einer derartigen Störung des Betriebes und/oder eine behördliche Anordnung unverzüglich angezeigt hat und alles getan hat, was erforderlich ist, die Aufwendungen auf den Umfang zu begrenzen, der notwendig und objektiv...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 2. Normalbetriebsklausel

Rz. 60 Die UHV ist eng verbunden mit der haftungsrechtlichen Terminologie des Umweltrechts. Das Umweltrecht selbst geht im Bereich der Verantwortung des Betreibers von dem Konzept der Störung des Anlagenbetriebs und daraus folgenden Konsequenzen aus. Auch darauf fußt die UHV. Denn mit Ziff. 6.2 UHV werden solche Ansprüche wegen Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbar...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Zahlung der Entschädigung

Rz. 130 Steht die Ersatzpflicht sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach fest, so wird auch die Entschädigung gem. § 7 Nr. 1 FBUB 2010 A fällig. Die Regelung zu den Verzugszinsen ergibt sich aus § 7 Nr. 2 FBUB 2010 A, die Hemmung der Fristen infolge des Verschuldens des Versicherungsnehmers nach § 7 Nr. 3 FBUB 2010 A und § 7 Nr. 4 FBUB 2010 A beschreibt die Gründe, aus welche...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / I. Allgemeines

Rz. 8 Nach der UHV ist zunächst – in Erweiterung und unter Bezugnahme auf die Ausschlüsse der AHB – versichert die "gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung für die gemäß Ziff. 2 UHV im Versicherungsschein angegebenen Risiken". Es erfolgt eine "Nullstellung" des Risikos.[5] Rz. 9 Ausgangs...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Ausländische Gerichte/ausländisches Recht

Rz. 138 Von nicht geringer Bedeutung sind darüber hinaus Ausschlussgründe für Haftpflichtansprüche, die vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden oder die auf einer Verletzung ausländischen Rechts beruhen (Ziff. A-7.5 AVB-D&O). Der Ausschluss relativiert die – nicht selten vereinbarte – weltweite Deckung deutlich. Die bisweilen geäußerten Wirksamkeitszweifel[387] dü...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / B. Entwicklung der UHV

Rz. 6 Während früher weitestgehend Risiken durch Schäden aus Umwelteinwirkungen in den Bereich der allgemeinen Betriebshaftpflicht fielen, gab es ab Mitte der 60er-Jahre des 20. Jahrhunderts bereits erste Deckungsklarstellungen innerhalb der Grundpolicen.[1] Hintergrund war die Einführung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 1957. Nachdem dann am 1.1.1991 das Gesetz übe...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / VII. Versicherungssummen/Maximierung/Selbstbeteiligung

Rz. 75 In Bezug auf Versicherungssummen enthält die UHV übliche Beschränkungen auf bestimmte Summen, in der Regel geteilt nach Personen-, Sachschäden und mitversicherten Vermögensschäden. Üblich ist auch ein entsprechender Selbstbehalt je Versicherungsfall. Rz. 76 Wie bei anderen Versicherungsbedingungen ebenso üblich, enthält auch Ziff. 7.2 UHV eine Serienschadenklausel für ...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. WHG-Anlagen

Rz. 18 Mit dem Baustein Ziff. 2.1 UHV übernimmt der Versicherer die Deckung für solche Schäden durch Anlagen des Versicherungsnehmers, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten (sog. WHG-Anlagen). Damit übernimmt die UHV die Begrifflichkeit des § 89 Abs. 2 WHG, mit dem eine entsprechende In...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Ausgeschlossene Sachschäden

Rz. 34 Der versicherte Sachschaden wird beschränkt durch gefahrspezifische Ausschlüsse, welche die primäre Risikobeschreibung gefahrenspezifisch einschränken indemmehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Gefahr kollusiven Zusammenwirkens

Rz. 83 Die Deckung der Innenhaftungsansprüche birgt jedoch – leicht erkennbar – die Gefahr, dass Gesellschaft und Vorstandsmitglieder zum Nachteil der Versicherung zusammenwirken und entweder schon eine Pflichtverletzung als solche fingieren, oder aber eine vorsätzlich begangene Pflichtverletzung eines Organmitglieds als fahrlässige Handlung dessen oder gar der eines anderen...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 8. Ausschluss für genetische Schäden

Rz. 71 Ziff. 6.11 UHV enthält einen Ausschluss für genetische Schäden, wobei unklar ist, woher dieser Begriff im Einzelnen kommt und was darunter erfasst sein soll. Es wird vertreten, dass darunter Schäden verstanden werden, die in einer pathologischen Veränderung des Erbguts bestehen bzw. auf einer solchen beruhen.[36] Dies wird indes auch kritisiert.[37] Rz. 72 Letztlich is...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Insolvenz

Rz. 100 Im Falle der Insolvenz der Versicherungsnehmerin oder eines Tochterunternehmens (vgl. dazu auch § 16 VVG: Ende des Versicherungsverhältnisses statt früher: Kündigung, § 14 Abs. 1 a.F. VVG) erstreckt sich die Deckung für die versicherten Personen des betroffenen Unternehmens nur auf Haftpflichtansprüche infolge von Pflichtverletzungen, welche bis zum Eintritt der "Ins...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs (Inanspruchnahme)

Rz. 69 In Ziff. A-2 S. 2 AVB-D&O unternimmt der GDV den Versuch, den Begriff der "Geltendmachung" im Rahmen der D&O-Versicherung zu konkretisieren. Im Sinne (eines D&O-Vertrages) ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen eine versicherte Person ein Anspruch – schriftlich (dazu sogleich siehe Rdn 71) – erhoben wird oder ein Dritter der Versicherungsnehmerin eine...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / a) Versicherter Sachschaden

Rz. 29 Das Leistungsversprechen des Versicherers bedingt als erste Voraussetzung einen versicherten Sachschaden. Gemäß § 2 Nr. 1 ist der versicherte Sachschaden der FBUB 2010 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen einer dem Betrieb dienenden Sache infolge vonmehr

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§ 24 D&O-Versicherung / V. Das GDV Modell von Mai 2020

Rz. 17 Bei den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O)" handelt es sich um Musterbedingungen des GDV, die – anders als die vorangegangenen Modelle – in zwei Teile aufgeteilt sind. Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der D&O-Versiche...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / cc) Eigenschadenklausel

Rz. 87 Thematisch gehört zur "freundlichen Inanspruchnahme" auch die Eigenschadenklausel (Ziff. A-6.3 AVB-D&O). Die Eigenschadenklausel ist aus systematischen Gründen aber beim "Sachlichen Umfang des Versicherungsschutzes" (Ziff. A-6 AVB-D&O) umfassend dargestellt.[276] Einzelheiten siehe Rdn 106.mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Erlöschen des Vertrages

Rz. 171 Wird die Versicherungsnehmerin selbst freiwillig liquidiert, erlischt der Versicherungsschutz mit Abschluss der Liquidation automatisch (Ziff. A-5.6 Abs. 1 AVB-D&O). Bei der Neubeherrschung der Versicherungsnehmerin endet der Versicherungsvertrag nicht automatisch mit Ablauf der Versicherungsperiode, wobei Ziff. B3–2 AVB-D&O (Gefahrerhöhung) unberührt bleibt (Ziff. A...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / IX. Zuständiges Gericht, Punkt 14

Rz. 54 Punkt 14 entspricht der Regelung des § 215 VVG. Demnach gilt für Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag auch der Wohngerichtsstand des Versicherungsnehmers.mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / IV. Sachlicher Umfang des Versicherungsschutzes

Rz. 101 Der sachliche Umfang des Versicherungsschutzes ist im Einzelnen in Ziff. A-6 AVB-D&O beschrieben. Zunächst einmal geht es um die sog. Abwehr- und Schadenausgleichsfunktion. 1. Abwehr und Schadenausgleich Rz. 102 Nach Ziff. 4.1 des Modells von 2005 umfasste der Versicherungsschutz sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter als auch die Befriedigu...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Verzichtsklauseln zur Anfechtbarkeit wegen Täuschung nach § 123 BGB

1. Ausgangslage Rz. 188 Im Falle der Arglistanfechtung ist der Vertrag, und selbstverständlich auch der D&O-Versicherungsvertrag, von Anfang an nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB i.V.m. § 123 BGB). Wird demzufolge der D&O-Versicherer arglistig getäuscht, kann der Versicherer unter den Voraussetzungen, dass der Arglisttatbestand gegeben ist, binnen Jahresfrist nach Entdeckung der Täusc...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / VI. Versicherungswert und Unterversicherung, Punkt 7

Rz. 69 Die Versicherungssumme muss dem vollen Reisepreis einschließlich anfallender Vermittlungsentgelte entsprechen. Im Falle einer Unterversicherung haftet der Versicherer nur im Verhältnis zwischen Versicherungssumme und Versicherungswert (vgl. § 7 Rdn 72).mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / E. Wichtige Ausschlüsse

Rz. 134 Das Modell enthält eine Vielzahl von Ausschlüssen (17 an der Zahl! – vgl. Ziff. A-7.1 bis A-7.17 AVB-D&O), die D&O-Versicherer nur teilweise bei konkreten Vertragsgestaltungen (und dazu regelmäßig wesentlich weniger viele) berücksichtigen. Für das Eingreifen der Ausschlüsse trägt der Versicherer die Beweislast. Nachfolgend können – aufgrund der überblickartigen Struk...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / A. Einführung

I. Versicherungsbedingungen Rz. 1 Nach der Deregulierung des Versicherungsmarktes und der Reform des VVG im Jahr 2008 (vgl. auch § 7 Rdn 1) wurden neben den Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung 2002/2021 (ABRV 2002/2021) die Besonderen Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittkostenversicherung 2008/2021 (VB-Reiserücktritt 2008/2021) und die...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / C. Versicherungsrechtliche Rahmenbedingungen

I. Versicherung für fremde Rechnung Rz. 26 Schon aus der Überschrift der Ziff. A-8 AVB-D&O wird deutlich, dass die D&O-Versicherung eine "Versicherung für fremde Rechnung" ist.[111] Die Versicherung für fremde Rechnung ist in den §§ 43–48 VVG geregelt. § 43 Abs. 1 lautet: "Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für einen anderen, mit oder ohne ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / III. Versicherungswert, Versicherungssumme, Unterversicherung

1. Versicherungswert Rz. 73 Der Versicherungswert ist eine Zeitraumgröße; im Rahmen seiner Ermittlung sind die zukünftigen Erträge zu berücksichtigen.[69] Er soll dem Wert des versicherten Interesses entsprechen.[70] Rz. 74 In Verbindung mit der Versicherungssumme stellt der Versicherungswert eine Bestimmungsgröße für die Intensität des Versicherungsschutzes dar und muss im Sc...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / X. Schlussbestimmung, Punkt 15

Rz. 55 Punkt 15 ABRV verweist – an sich selbstverständlich – ergänzend auf die Vorschriften des Zivilrechts, insbesondere des VVG.mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / VI. Unterversicherung, Überversicherung, Mehrfachversicherung, Punkte 8, 9 und 10

Rz. 43 Die Punkte 7, 8, 9 und 10 ABRV sind vergleichbar mit den Punkten 12, 13 und 14 AVBR (siehe hierzu § 7 Rdn 75 f.).mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / b) Umfang der Leistung des Versicherers

aa) Grundlage: Versicherungssumme Rz. 107 Der Versicherungsschutz wird insbesondere durch die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme (in Verbindung mit dem vereinbarten Selbstbehalt, dazu sub 2.c), siehe Rdn 111) begrenzt. Die D&O-Versicherung ist eine Schadensversicherung. Die im Versicherungsschein genannte Deckungssumme gilt als Höchstbetrag für jeden Versich...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Anzeigepflicht

Rz. 103 Der Versicherungsnehmer ist gem. § 8 Nr. 2 a bb FBUB 2010 B verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich anzuzeigen. "Bei Eintritt des Versicherungsfalls" meint aber nicht erst den Zeitpunkt, ab dem der unterbrechungsbedingte Ertragsausfall beginnt, da der Versicherungsfal...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / dd) Die Versicherungssumme übersteigende Streitwerte

Rz. 110 Ferner wird die Leistung des Versicherers in denjenigen Fällen begrenzt, in denen der Streitwert die Versicherungssumme übersteigt. Nach Ziff. A-6. Abs. 5 AVB-D&O trägt der Versicherer in diesem Fall nur die Kosten nach dem Streitwert in Höhe der Versicherungssumme.mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / V. Selbstbehalt, Punkt 6

Rz. 68 Der Selbstbehalt beträgt unabhängig vom versicherten Rücktrittsgrund einen bestimmten Prozentsatz des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch einen bestimmten Eurobetrag. In der Praxis handelt es sich um 20 % bzw. 25 EUR.mehr

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§ 3 Hausratversicherung / e) Entschädigungsgrenze bei mehrfacher Versicherung (§ 20 VHB 92)

Rz. 241 Die Entschädigungsgrenzen in der Außenversicherung und für bestimmte Wertsachen sollen das Risiko des Versicherers einschränken. Seine Risiko- und Prämienkalkulation beruht darauf, dass er in der Außenversicherung und bei Wertsachen höchstens mit der vereinbarten oder der festgelegten Summe haftet. Rz. 242 Schließt ein Versicherungsnehmer für seinen Hausrat statt eine...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 5. Scheitern des Vergleichs nach verlangter Erledigung durch den Versicherer

Rz. 133 Nach Ziff. A-6.7 AVB-D&O hat der Versicherer, falls die vom ihm verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruches durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an dem Verhalten der Versicherungsnehmerin oder einer versicherten Person scheitert oder falls der Versicherer dessen vertragsgemäßen Anteil zur Befriedigung des Geschädigten zur Verfügung stellt, für den von...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / bb) Innenhaftung

Rz. 60 Die für die "Innenhaftung" relevanten allgemeinen Haftungsgrundlagen sind für Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter bei der Aktiengesellschaft insbesondere die §§ 93 Abs. 2, 94 AktG. Bei der GmbH gelten insbesondere die §§ 43 Abs. 2, 44 GmbHG [199] in Bezug auf Geschäftsführer und deren Stellvertreter. Daneben kommen für die zitierten versicherten Personen beson...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Vorsätzliche Schadenverursachung und wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 135 Ziff. A-7.1 AVB-D&O sieht zunächst einen Ausschluss vor wegen "vorsätzlicher Schadenverursachung".[367] Dieser Leistungsausschluss entspricht dem in § 103 VVG [368] bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadenereignisses.[369] Erfasst ist damit auch der "bedingte Vorsatz", also die "billigende Inkaufnahme der Schädigung".[370] Es ist allerdings hervorzuheben, dass sich...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 40 Die Haftpflichtpraxis ist traditionell vehement betroffen von der Diskussion um die Definition des Versicherungsfalles. Im Rahmen der UHV aber ist – verglichen mit anderen Haftpflichtmodellen – eine gesonderte Definition des Versicherungsfalls gewählt worden, die sich loslöst von den viel diskutierten Fragestellungen der Kausalereignis- oder Folgeereignistheorie. In A...mehr