Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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§ 25 D&O-Versicherung / 4. "Vorbeugende Rechtsschutz"-Klauseln

Rz. 105 Bisweilen finden sich Vorschriften in D&O-Versicherungsverträgen, nach denen eine versicherte Person etwa dann, wenn ihr "konkrete Informationen" bekannt sind, die zu einem Anspruch gegen sie führen könnten, dem Versicherer diese Umstände während der Versicherungslaufzeit – vorsorglich – melden und in diesem Fall vom Versicherer die Kosten eines Rechtsanwalts für die...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / I. Allgemeines

Rz. 8 Nach der UHV ist zunächst – in Erweiterung und unter Bezugnahme auf die Ausschlüsse der AHB – versichert die "gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung für die gemäß Ziff. 2 UHV im Versicherungsschein angegebenen Risiken". Es erfolgt eine "Nullstellung" des Risikos.[4] Rz. 9 Ausgangs...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 3. Sonstige Anlagen

Rz. 24 Mit Ziff. 2.3 UHV ist ein Auffangtatbestand geschaffen worden, mit dem alle sonstigen umweltrechtlich relevanten Anlagen erfasst werden. Die Versicherungsbedingungen sehen vor, dass Anlagen des Versicherungsnehmers vom Deckungsschutz erfasst sind, die nach den dem Umweltschutz dienenden Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen, soweit es keine ...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. WHG-Anlagen

Rz. 18 Mit dem Baustein Ziff. 2.1 UHV übernimmt der Versicherer die Deckung für solche Schäden durch Anlagen des Versicherungsnehmers, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten (sog. WHG-Anlagen). Damit übernimmt die UHV die Begrifflichkeit des § 89 Abs. 2 WHG, mit dem eine entsprechende In...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / VI. Ausschlusstatbestände

Rz. 55 Wie alle Versicherungsbedingungen enthält auch die UHV einen Katalog von Deckungsausschlüssen, in denen dem Versicherungsnehmer Deckungsschutz verwehrt wird. Diese Ausschlüsse sind indes nicht exklusiv. Da die UHV nicht (vgl. oben Rdn 2) separat versicherbar ist, sondern Teil der einheitlichen Betriebshaftpflichtpolice unter Einbeziehung der AHB ist, bleiben die Versi...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 4. Subsidiaritätsklausel

Rz. 66 Ziff. 6.4 UHV enthält eine gesonderte Subsidiaritätsklausel insoweit, als Ansprüche wegen Schäden ausgeschlossen sind, für die nach Maßgabe früherer Versicherungsverträge Versicherungsschutz besteht oder hätte beantragt werden können. Nimmt man die Klausel wörtlich wie sie ist, besteht die Gefahr, dass Versicherungsnehmer, die vorher keinen Versicherungsschutz hatten,...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 2. Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung

Rz. 179 Ob derartige vertragliche Vereinbarungen wirksam getroffen werden können – zu vorvertraglichen Pflichten –, ist aus verschiedenen Gründen zweifelhaft. Dabei steht nicht so sehr die Thematik im Vordergrund, ob man überhaupt mit der Begründung eines Versicherungsvertrags "rückwirkend" noch eingreifende Verpflichtungen begründen kann. Diese Frage dürfte zu bejahen sein;...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 2. Normalbetriebsklausel

Rz. 60 Die UHV ist eng verbunden mit der haftungsrechtlichen Terminologie des Umweltrechts. Das Umweltrecht selbst geht im Bereich der Verantwortung des Betreibers von dem Konzept der Störung des Anlagenbetriebs und daraus folgenden Konsequenzen aus. Auch darauf fußt die UHV. Denn mit Ziff. 6.2 UHV werden solche Ansprüche wegen Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbar...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 6. Endablagerungsklausel

Rz. 68 Nicht versichert unter der UHV sind Ansprüche aus Schäden, die letztlich aus Eigentum, Besitz oder Betrieb einer Anlage oder Einrichtung zur Endablagerung von Abfällen resultieren. Es handelt sich damit um klassische Deponien; der Bedingungsgeber hat sich hier orientiert an den Regelungen des § 29 Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz, in dessen Absatz 1 eine Definition ...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / 1. Grundsätzliches

Rz. 129 Die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist eine Vollwertversicherung. Somit ist zur Berechnung der Entschädigung auch das Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert zu berücksichtigen; ist nämlich bei Eintritt des Sachschadens die Versicherungssumme einer Gruppe niedriger als ihr Versicherungswert, so wird gem. § 6 Nr. 2 a FBUB 2010 A nur der Teil...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Ausgeschlossene Sachschäden

Rz. 34 Der versicherte Sachschaden wird beschränkt durch gefahrspezifische Ausschlüsse, welche die primäre Risikobeschreibung gefahrenspezifisch einschränken indemmehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 4. Insolvenz (Ziff. 3.4)

Rz. 116 Im Falle der Insolvenz der Versicherungsnehmerin oder eines Tochterunternehmens (vgl. dazu auch § 16 VVG: Ende des Versicherungsverhältnisses statt früher: Kündigung, § 14 Abs. 1 a.F. VVG) erstreckt sich die Deckung für die versicherten Personen des betroffenen Unternehmens nur auf Haftpflichtansprüche infolge von Pflichtverletzungen, welche bis zum Eintritt der "Ins...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / II. Ausfall der betrieblichen Leistung

Rz. 110 Gegenstand der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung sind die Erträge des versicherten Betriebs. Die Betriebserträge sehen analog der Erfolgsrechnung[105] eines Betriebs wie folgt aus:mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / a) Regelung zum Versicherungsort

Rz. 37 Der räumliche Geltungsbereich für den Eintritt des Sachschadens wird durch die Norm des § 4 FBUB 2010 A bestimmt. Als Versicherungsort gelten demnach die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke. Übereinstimmend mit der herrschenden Meinung in der Literatur[24] gilt auch im Rahmen der F...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 10. Ausschluss für genetische Schäden

Rz. 73 Ziff. 6.11 UHV enthält einen Ausschluss für genetische Schäden, wobei unklar ist, woher dieser Begriff im Einzelnen kommt und was darunter erfasst sein soll. Es wird vertreten, dass darunter Schäden verstanden werden, die in einer pathologischen Veränderung des Erbguts bestehen bzw. auf einer solchen beruhen.[35] Dies wird indes auch kritisiert.[36] Rz. 74 Letztlich is...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / VII. Versicherungssummen/Maximierung/Selbstbeteiligung

Rz. 77 In Bezug auf Versicherungssummen enthält die UHV übliche Beschränkungen auf bestimmte Summen, in der Regel geteilt nach Personen-, Sachschäden und mitversicherten Vermögensschäden. Üblich ist auch ein entsprechender Selbstbehalt je Versicherungsfall. Rz. 78 Wie bei anderen Versicherungsbedingungen ebenso üblich, enthält auch Ziff. 7.2 UHV eine Serienschadenklausel für ...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Störung des Betriebes

Rz. 51 Der Begriff der Störung des Betriebes ist weder in den Bedingungen noch anderweitig definiert. Allerdings enthält die 12. Bundesimmissionsschutzverordnung (12. BImSchV), sog. Störfall-Verordnung, in § 2 eine Definition, nach der ein Störfall immissionsschutzrechtlich die Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs einer Anlage ist, nach der ein bestimmter Stoff sofort ode...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / I. Gesetzliche Rechtsgrundlagen

Rz. 6 Grundsätzlich gelten die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie die des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Ergänzend gilt in diesem ­Zusammenhang zu berücksichtigen, dass nach § 210 VVG die im VVG zum Schutz der Versicherungsnehmer vorgesehen Beschränkungen der Vertragsfreiheit nicht auf die nach Art. 10 Abs. 1 EGVVG beschrieb...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / III. Rückgriffsansprüche (Ziff. 10.3)

Rz. 205 Nach Ziff. 10.3 (Ziff. 11.3 der Modell-Fassung von 2005) gehen Rückgriffsansprüche der versicherten Personen und deren Ansprüche auf Kostenersatz, auf Rückgabe hinterlegter und auf Rückerstattung bezahlter Beträge sowie auf Abtretung gemäß § 255 BGB in Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung ohne Weiteres auf diesen über. Der Versicherer kann die Ausstellung ein...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / B. Entwicklung der UHV

Rz. 6 Während früher weitestgehend Risiken durch Schäden aus Umwelteinwirkungen in den Bereich der allgemeinen Betriebshaftpflicht fielen, gab es ab Mitte der 60er-Jahre des 20. Jahrhunderts bereits erste Deckungsklarstellungen innerhalb der Grundpolicen.[1] Hintergrund war die Einführung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 1957. Nachdem dann am 1.1.1991 das Gesetz übe...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / IV. Prämie, Vertragsdauer, Punkte 5 und 6

Rz. 38 Punkt 5 ABRV ist seinem Wortlaut nach nahezu identisch mit Punkt 10 AVB Reisegepäck 1992/2008, so dass auf die Ausführungen hierzu (siehe § 7 Rdn 65 f.) verwiesen werden kann. Rz. 39 Bei einer Reiserücktrittskosten-Versicherung muss die Reise mit oder innerhalb des versicherten Zeitraums gebucht sein und der Versicherungsfall muss in dieser Zeit eintreten. Dadurch soll...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / a) Erstmaligkeit

Rz. 86 Im Einzelfall kann es unter Umständen darauf ankommen, wann erstmalig ein Anspruch erhoben wird. Wie noch zu zeigen sein wird, gilt im Rahmen der D&O-Versicherung das sog. claims-­made-Prinzip (sub II. 2., siehe Rdn 93). Dies ist bedeutsam etwa bei der Frage der Einordnung, in welche Versicherungsperiode der geltend gemachte Anspruch fällt, aber auch für die ggf. aufk...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 9. Bewusstes Abweichen von Umwelt-Schutzbestimmungen

Rz. 71 Ein weiterer bedeutsamer Ausschluss ist – in Erweiterung von § 143 Abs. 2, 3 VVG – die Regelung, dass solche Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen worden sind, die ihre ­Ursache darin haben, dass die Personen, die den Schaden verursachen, bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / b) Gefahrenpotenzial-Reduzierungs-Klauseln

Rz. 100 Versicherer versuchten dennoch – allerdings in unterschiedlicher Art und Weise – den Gefahren der "freundlichen Inanspruchnahme" bzw. der Innenhaftung – wenn sie denn überhaupt gedeckt wird – bereits auch durch Regelungen in deren Deckungskonzepten einschränkend entgegenzuwirken,[295] wenngleich diese Versuche – wie noch zu zeigen sein wird – mehr und mehr abnehmen (...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 3. Globalisierung der Unternehmen und Betonung des "Shareholder Value"

Rz. 10 Mit der Internationalisierung steigt die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Aufgabenbereiche der Unternehmensleiter wachsen. Sie haben nicht nur deutsche, sondern jetzt auch ausländische Haftungsnormen zu beachten.[70] Daher erlaube ich mir die These aufzustellen, dass die Globalisierung gerade – neben verschärften Gesetzen und neben der bereits zit...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / c) Versicherte Betriebstätigkeit

Rz. 50 Zur Messung und Bewertung des Risikos ist insbesondere die Frage nach der Betriebstätigkeit des versicherten Betriebs von besonderer Bedeutung. Im Versicherungsschein müssen daher die Betriebsarten des Haupt- und Nebenbetriebs aufgeführt werden. Im Rahmen betrieblicher Aktivitäten sind Veränderungen möglich, die einer Abgrenzung bedürfen und sowohl qualitative als auc...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 5. Ausübung dieser Tätigkeit und Kausalzusammenhang zur Pflichtverletzung

Rz. 83 Es muss ferner ein unmittelbarer innerer Zusammenhang zwischen den ausgeübten Tätigkeiten der versicherten Personen und der Pflichtverletzung bestehen. Ähnlich wie dies die Rechtsprechung zum Verrichtungsgehilfen (zu § 831 BGB) und dem dortigen Merkmal "in Ausführung der Verrichtung" aufgestellt hat, muss der Schaden nicht nur gelegentlich, sondern eben "bei Ausübung ...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 5. UHG-II-Anlagen

Rz. 28 Der Baustein Ziff. 2.5 UHV ist für solche Anlagen vorgesehen, die im Anhang 2 zum UmweltHG aufgenommen sind. Diese Anlagen sind zwar auch Bestandteil des Anhangs 1 UmweltHG (vgl. Rdn 21), sind aber aufgrund ihrer Größe und Betriebsart mit einer besonderen Gefährlichkeit ausgestattet, so dass der Gesetzgeber vorgesehen hat, diese einer Pflichtversicherung zu unterwerfe...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / III. Ausschlüsse, Punkt 3

Rz. 62 Punkt 3 VB-Reiserücktritt formuliert die neben denen bereits im Allgemeinen Teil der Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung benannten Ausschlüsse, die besonderen für den Bereich der Reiserücktrittskosten-Versicherung. Rz. 63 Punkt 3.2 VB-Reiserücktritt schließt Ereignisse aus mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war. Dieser Risikoausschluss korrespondi...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 7. Sonstige Umwelteinwirkungen

Rz. 34 Der Baustein Ziff. 2.7 UHV gibt Deckungsschutz für alle Umwelthaftpflichtrisiken, die keinem Baustein der Ziff. 2.1–2.6 UHV unterliegen. Damit wird also das klassische, allgemeine Umweltrisiko versichert, insbesondere aus den Bereichen der sog. "übergreifenden Schäden". Ein solches Ereignis liegt beispielsweise dann vor, wenn aus der Einflusssphäre des Versicherungsne...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / V. Versicherungswert, Versicherungssumme, Selbstbehalt, Punkt 7

Rz. 40 Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Dieser ist wiederum nach dem vollen ausgeschriebenen Reisepreis zu bemessen (vgl. Punkt 7.1 ABRV). Hinweis Auch die Preise für Zusatzprogramme sollten mit enthalten sein, damit diese ebenfalls versichert sind. Das gilt aber nur für die Versicherungsfallvarianten des Reiserücktritts sowie für die anteilige E...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Ausgestaltung als Allgefahrendeckung

Rz. 10 Die UHV deckt zwar konkrete Risiken, die durch Umwelteinwirkungen entstehen können, insbesondere die Anlagerisiken nach den Bausteinen Ziff. 2.1 bis 2.5, gilt aber dennoch als Allgefahrendeckung. Es kommt also nicht auf die gesetzliche Norm an, unter der Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden, sondern alleine auf die Frage, ob es sich um einen Schaden durch Umwel...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 2. UHG-Anlagen

Rz. 21 Nach Ziff. 2.2 UHV sind Anlagen des Versicherungsnehmers gemäß Anhang 1 zum UmweltHG mitversichert. Insgesamt sind in diesem Anhang 1 nicht weniger als 96 verschiedene Anlagentypen aufgeführt. Diese sind aufgeteilt in Gruppen, nämlich solche Anlagen für Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie; Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe; Stahl, Eisen und sonstige Metalle eins...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 3. Umfang des Aufwendungsersatzes

Rz. 53 Zu beachten ist, dass nach Ziff. 5.3 UHV die Aufwendungen dem Versicherungsnehmer nur dann voll ersetzt werden, wenn er dem Versicherer die Feststellung einer derartigen Störung des Betriebes und/oder eine behördliche Anordnung unverzüglich angezeigt hat und alles getan hat, was erforderlich ist, die Aufwendungen auf den Umfang zu begrenzen, der notwendig und objektiv...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 3. Klausel bzgl. bereits eingetretener Schäden

Rz. 63 Ausgeschlossen sind ferner solche Schäden, die bereits bei Vertragsbeginn "eingetreten" sind. Damit soll eine unkontrollierte Rückwärtsdeckung verhindert werden. Rz. 64 Verständnis für diesen Ausschluss setzt allerdings voraus, sich nochmals mit der Definition des Versicherungsfalles nach Ziff. 4 UHV auseinanderzusetzen. Nach dieser Definition ist für einen Versicherun...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Kleckerklausel

Rz. 57 Zunächst sind innerhalb der UHV Schäden nicht versichert, die beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entstehen, zum Beispiel durch Verschütten, Abtropfen, Ablaufen, Verdampfen, Verdunsten oder ähnlichen Vorgängen, bei denen die Stoffe in Boden oder Gewässer gelangen können. Rz. 58 Während das klassisch versicherte Anlagenrisiko der Bausteine Ziff. 2.1–2.5 UHV entwe...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / II. Keine Ausweisungspflicht der Versicherungsprämien im Jahresabschluss

Rz. 35 Neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist ein Anhang aufzustellen, der mit diesen eine Einheit bildet (§ 284 i.V.m. § 264 HGB). Der "Anhang" soll Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erläutern und zusätzlich die Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geben, die sich nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss rückschl...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / aa) Grundlage: Versicherungssumme (Ziff. 4.3 Abs. 1 S. 1)

Rz. 123 Der Versicherungsschutz wird insbesondere durch die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme (in Verbindung mit dem vereinbarten Selbstbehalt, dazu sub 2.c), siehe Rdn 136) begrenzt. Die D&O-Versicherung ist eine Schadenversicherung. Die im Versicherungsschein genannte Deckungssumme gilt als Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während de...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 7. Produkthaftpflicht-Ausschluss

Rz. 69 In Ziff. 6.7 UHV wird ein gesonderter Ausschluss für das Produkthaftpflicht-Risiko eingeführt, der allerdings bei der Systematik der UHV keinen besonderen Anwendungsbereich hat. Dies gilt insbesondere deshalb, weil der Ausschluss nicht gelten soll, soweit der Baustein Ziff. 2.6 UHV – also das Umweltprodukte-Risiko – in Deckung genommen worden ist. Auch dies indes ist ...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / VIII. Auslandsschäden

Rz. 79 Im Zusammenhang mit "Auslandsschäden" sind – was vielfach verkannt wird – zunächst vor allem die Regelungen des internationalen Privatrechts über die Anwendbarkeit des materiellen Umweltrechts zu beantworten. Maßgebliche Leitlinie hierfür ist die sog. ROM-II-Verordnung,[39] dort insbesondere Art. 7. Auch Auslandsschäden können eine Deckung unter der UHV erhalten. Einge...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Umwelthaftpflicht-Versicherung stellt einen weiteren eigenständigen Baustein der Betriebs-Haftpflichtpolice dar. Damit wird insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass über mehrere Ausschlusstatbestände der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) Risiken aus dem Bereich der Umweltschäden ausgeschlossen sind. Insbesondere enthält Ziff. 7.10 AHB eine umfassende...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / I. Versichertes Interesse

Rz. 12 Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass in der Schadenversicherung nie eine Sache selbst, sondern nur der Interessenträger gegen Vermögensnachteile versichert ist und dadurch mehrere Interessen an ein und derselben Sache möglich sind.[6] Rz. 13 Nach der Rechtsprechung des BGH versteht man unter dem versicherten Interesse einen von den Parteien des Versicherungsvertr...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / I. Grundstrukturen

Rz. 39 Wie alle Versicherungsprodukte wird aber die D&O-Versicherung vor allem durch die konkret vereinbarten, im Regelfall einbezogenen "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" geprägt. Hierzu hatte ich bereits hervorgehoben, dass die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.[136] publizierten "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-H...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Zeitliche Faktoren des Unterbrechungsschadens

Rz. 56 In der FBUV handelt es sich um einen gedehnten Versicherungsfall. Dabei darf nicht der zeitraumbezogene Versicherungsfall mit dem gedehnten Versicherungsfall gleichgesetzt werden. Wesensmerkmal eines gedehnten Versicherungsfalls ist nicht sein schrittweises Eintreten, sondern die Fortdauer des mit dem Eintritt geschaffenen Zustands über einen – mehr oder weniger lange...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / I. Selbstbehalt als Empfehlung des "Deutschen Corporate Governance Kodex" (DCGK)

Rz. 33 Der "Deutsche Corporate Governance Kodex" (DCGK) empfiehlt für Deutschland geltende Grundsätze: Er definiert den rechtlichen Rahmen für die optimale Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften.[120] Eine vom Bundesministerium der Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat bereits am 26.2.2002 die Erstfassung eines "Kodex" verabs...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 1. Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs (Inanspruchnahme)

Rz. 85 In Ziff. 2 Satz 2 der Musterbedingungen unternimmt der GDV den Versuch, den Begriff der "Geltendmachung" im Rahmen der D&O-Versicherung zu konkretisieren. Im Sinne (eines D&O-Vertrages) ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen eine versicherte Person ein Anspruch – schriftlich (dazu sogleich siehe Rdn 87) – erhoben wird oder ein Dritter der Versicherung...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / F. Wichtige Ausschlüsse (Ziff. 5)

Rz. 159 Das Modell enthält eine Vielzahl von Ausschlüssen (18 an der Zahl! – vgl. Ziff. 5.1 bis 5.18), die D&O-Versicherer nur teilweise bei konkreten Vertragsgestaltungen (und dazu regelmäßig wesentlich weniger viele) berücksichtigen. Für das Eingreifen der Ausschlüsse trägt der Versicherer die Beweislast. Nachfolgend können – aufgrund der überblickartigen Struktur der hies...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / III. Versicherungswert, Versicherungssumme, Unterversicherung

1. Versicherungswert Rz. 73 Der Versicherungswert ist eine Zeitraumgröße; im Rahmen seiner Ermittlung sind die zukünftigen Erträge zu berücksichtigen.[69] Er soll dem Wert des versicherten Interesses entsprechen.[70] Rz. 74 In Verbindung mit der Versicherungssumme stellt der Versicherungswert eine Bestimmungsgröße für die Intensität des Versicherungsschutzes dar und muss im Sc...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / cc) Eigenschadenklausel

Rz. 103 Thematisch gehört zur "freundlichen Inanspruchnahme" auch die Eigenschadenklausel (Ziff. 4.2 der Modellbedingungen des GDV). Die Eigenschadenklausel ist aus systematischen Gründen aber beim "Sachlichen Umfang des Versicherungsschutzes" (Ziff. 4) umfassend dargestellt. Einzelheiten siehe Rdn 122.mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / VI. Versicherungswert und Unterversicherung, Punkt 7

Rz. 69 Die Versicherungssumme muss dem vollen Reisepreis einschließlich anfallender Vermittlungsentgelte entsprechen. Im Falle einer Unterversicherung haftet der Versicherer nur im Verhältnis zwischen Versicherungssumme und Versicherungswert (vgl. § 7 Rdn 72).mehr