Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Kaskoversicheru... / 6 BFH-Rechtsprechung gilt auch bei anderen Schadensereignissen

Die Gefahren für betriebliche Wirtschaftsgüter, insbesondere bei Firmen-Pkws, können vielfältig sein. Beispiele: Die Versicherung zahlt eine Entschädigung, weil ein Gegenstand des Betriebsvermögens durch Unfall, Brand, Sturm, Wassereinbruch oder ähnliche Ereignisse höherer Gewalt beschädigt oder zerstört wird. Auch bei solchen Schadensereignissen gelten dieselben BFH-Rechtspr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Kaskoversicheru... / 5 Diebstahl eines Firmen-Pkws

Im Rahmen eines Nutzungsüberlassungsvertrags verpflichtete sich der Gesellschafter, seiner Gesellschaft den eigenen Pkw entgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft erfasste das Fahrzeug als Sonderbetriebsvermögen ihres Gesellschafters. Als der Pkw aus der Privatgarage des Gesellschafters entwendet wird, zahlt der Kaskoversicherer als Schadensersatz für den Diebsta...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.5 Abs. 2 – Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs

Rz. 25 Gemäß § 48 Abs. 2 lebt der Anspruch auf Krankengeld nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder auf. Diese Vorschrift soll verhindern, dass der längerfristig oder auf Dauer arbeitsunfähig erkrankte Versicherte mit Beginn einer jeden neuen Blockfrist wieder für 78 Wochen Krankengeld beanspruchen kann. Das Wort "Wiederaufleben" i. S. d. § 48 Abs. 2 bedeutet, dass ein Kra...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.9 Berechnung von Einkommen, Vorlage von Unterlagen

Rz. 193 § 11 bestimmt nicht, was Einkommen i. S. der Vorschrift ausmacht; die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffs Einkommen, etwa zur Abgrenzung von Vermögen. § 11 regelt auch nicht, nach welcher Methode Einkommen zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich wird zwischen der horizontalen und der vertikalen, als eine Alternative auch kaskadierende Bedarfsanteilmethode ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.3 Die Vermögensprüfung

Rz. 29 Abs. 2 legt fest, dass für die in Abs. 1 definierten Bewilligungsabschnitte verwertbares Vermögen in den meisten Fällen nicht berücksichtigt wird. Die Dauer der Nichtberücksichtigung umfasst 6 Monate. Entscheidungen über die Berücksichtigung von Vermögen in Fällen mit einem Bewilligungsabschnitt in 2022, die nach 2023 hineinreichen, wurden aufgrund des nach Abs. 2 maß...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.3.1 Bildung der Blockfrist

Rz. 13 Für jede Krankheit (Rz. 10 f.), die Arbeitsunfähigkeit verursacht, ist eine eigene Blockfrist zu bilden. Gemäß Ziff. 2.2 der unter Rz. 35 aufgeführten Gemeinsamen Verlautbarung beginnt die erste Blockfrist i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die ihr zugrunde liegende Krankheit ("dieselbe" Krankheit; vgl. Rz. 10 f.). Sola...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.2 Abgrenzung zum Vermögen

Rz. 6 Nicht als Einkommen nach § 11, sondern nach Maßgabe des § 12 ist Vermögen zu berücksichtigen. Für das Einkommen gilt die modifizierte Zuflusstheorie. Das BSG hat sich insoweit der Rechtsprechung des BVerwG angeschlossen. Sie besagt, dass zum Einkommen alles gehört, was in der Zeit dem Hilfebedürftigen zufließt, während er einen Bedarf an Leistungen zur Sicherung des Le...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3 Berechnung bei freiwillig Rentenversicherten oder selbständig Tätigen (Abs. 2)

Rz. 8 § 21 Abs. 2 regelt die Ermittlung der Übergangsgeldberechnungsgrundlage für Versicherte, die zuletzt vor Beginn der Teilhabeleistung (Leistungen nach §§ 14, 15, 16, 17 oder § 31 Abs. 1 Nr. 2) waren (= letzter rentenversicherter Status). Es genügt, dass die Versicherten in diesen Fälle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.11 Aufstockung anderer Entgeltersatzleistungen mit Krankengeld (Abs. 3)

Rz. 33 Die Entgeltleistungen anderer Rehabilitationsträger, die vom Sinn und Zweck mit dem Krankengeld vergleichbar sind (Übergangsgeld, Verletztengeld, sowie Versorgungskrankengeld/ab 1.1.2024: Krankengeld der Sozialen Entschädigung) sind aufgrund des trägerspezifischen Rechts unterschiedlich hoch. Wegen der unterschiedlichen Vomhundertsätze, die bei der Berechnung der jewe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.3 (Nicht) Bereite Mittel

Rz. 20 Die Rechtsprechung des BSG zum Institut des bereiten Mittels gilt auch nach der Neuregelung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11 ff. (LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.8.2014, L 4 AS 273/14 B ER). Das LSG weist auf eine andere Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil v. 3.2.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hin. Rz. 21 Bereite M...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.1 Einkommensbegriff

Rz. 3 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die überhaupt als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil sie nicht nach Abs. 1 Satz 1, § 11a bzw. der Bürgergeld–V von der Berücksichtigung ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b Abs. 1 und 2 abzusetzenden Steuern, Beiträge und Werbungskosten sowie des Freibetrages bei Erwer...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rohstoffe, Hilfsstoffe und ... / 4.3 Auswertung der gebuchten Zahlen

Die Buchungstechnik und die zu verwendenden Konten werden auch davon beeinflusst, ob bestimmte Auswertungsmöglichkeiten, die z. B. durch das genutzte Softwaresystem bereitgestellt werden, genutzt werden sollen. In diesen Fällen müssen z. B. bestimmte Konten bebucht werden, die dann in Systemberichten ausgewertet werden. Die Konten der Standardkontenpläne sind von der Buchungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feuchtigkeitsschäden (WEMoG) / 5 Wer ist bei bestehender Versicherung zur Abwicklung berechtigt?

Bei verbundenen Gebäudeversicherungen kann Versicherungsschutz bestehen für Feuchtigkeitsschäden infolge Sturm- und Leitungsschäden sowie für Löschwasserschäden infolge der Brandbekämpfung.[1] Der Verwalter ist abwicklungsbefugt, wenn der Schaden seine Ursache im Gemeinschaftseigentum hat. Für die Abwicklung von Schäden am Sondereigentum ist die Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feuchtigkeitsschäden (WEMoG) / 6 Was zahlt die Versicherung bei Feuchtigkeitsschäden?

Der Schutz der Wohngebäudeversicherung greift, wenn das Gebäude oder fest mit dem Gebäude verbundene Einbauten beschädigt werden. Bei einem Wasserschaden ist das beispielsweise der Fall, wenn Leitungs- oder Heizungswasser durch ein defektes Rohr austritt und Boden und Wände ruiniert. In diesem Fall übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Trocknung, Reparatur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Sport

Die mit der Sportausübung zusammenhängenden Aufwendungen sind bei Berufssportlern und Sportlehrern Betriebsausgaben oder Werbungskosten, soweit die Sportart der Einnahmeerzielung dient bzw. unterrichtet wird.[1] Im privaten Bereich gehören die Sportaufwendungen grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten. Das gilt auch dann, wenn die Sportausübung gleichzeitig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Versicherung.

a) Leistungsanspruch. Rn 237 Die Leistungs- und die Feststellungsklage wegen bestimmter Versicherungsleistungen werden nach allg Grundsätzen bewertet, im Normalfall mit dem Forderungsbetrag, ohne Rücksicht auf Vorfragen, die den Bestand des Vertrags betreffen (BGH VersR 09, 562); bei positiven Feststellungsklagen ist ein Abschlag von idR 20 % vorzunehmen (zur Deckungsklage s....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 33 Beim Wert des Anspruchs auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kommt es auf das Interesse des Kl an, die Auskunft der eidesstattlichen Versicherung zu erhärten. Es ist also zu fragen, welche weiteren Auskünfte er sich von der Strafdrohung des § 156 StGB verspricht. Der Streitwert des Verfahrens auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist regelmäßig nicht and...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Versicherung (Nr 4).

Rn 12 Als weitere Verfahrensvoraussetzung muss der Gläubiger versichern, dass ihm eine Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids und eine Zustellungsbescheinigung vorliegen und die Forderung noch in Höhe des Vollstreckungsantrags besteht. Die Anforderungen müssen im Zeitpunkt der Antragstellung und bei einer Nachfrage des Vollstreckungsgerichts gem Abs 2 erfüllt sein. Befinde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 25 Der Schuldner muss persönlich und an Eides statt versichern, dass seine Angaben richtig und vollständig sind. Zur Vollständigkeit gehört nicht nur, dass alles, was der Schuldner an Vermögen hat, in der Auskunft enthalten ist, sondern auch, dass nichts dort enthalten ist, was nicht zum Vermögen des Schuldners gehört. Er ist vorher zu belehren (§ 480). Auch ansonsten gel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verurteilung des Schuldners zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach bürgerlichem Recht.

Rn 3 Der Schuldner muss aufgrund der Vorschriften des BGB zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verurteilt worden sein. Materielle Ansprüche auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung finden sich etwa in §§ 259 II, 260 II, 2006 I, 2028 II, 2057 S 2 BGB. Abzugrenzen sind sie von prozessrechtlichen Offenbarungsversicherungen nach §§ 802c III, 836 III 2, 883 II 1 (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schriftliche Versicherung.

Rn 4 Der Anspruchsteller hat die schriftliche Versicherung gem Abs 1 abzugeben, wonach die Angaben zur Anspruchsdurchsetzung benötigt werden und nicht anders beschafft werden können. Die Versicherung darf aber wegen § 242 BGB nicht offensichtlich unrichtig sein, dh die begehrten Angaben dürfen nicht problemlos auf andere Weise – zB durch Internetrecherche oder Telefonbücher ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abgabe einer schriftlichen Versicherung (Abs 1 S 2).

Rn 12 § 235 I 2 ermöglicht es dem Gericht, vom ASt oder dem Antragsgegner ergänzend eine schriftliche Versicherung anzufordern, dass er die Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig erteilt hat. Hierbei handelt es sich nicht um eine Versicherung an Eides statt, sie ist nicht strafbewehrt. Unrichtige Angaben können gleichwohl strafrechtlich als – versuchter – Prozessbetrug zu b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Versicherung des Schuldners (Abs 8 S 1).

Rn 36 Der Kunde muss nach Abs 8 S 2 ggü dem Kreditinstitut versichern, dass er kein weiteres Pfändungsschutzkonto unterhält. Erfolgen soll die Erklärung bei der Abrede über das Pfändungsschutzkonto. Terminologisch ist diese Formulierung ungenau, weil eine vertragliche Vereinbarung allein bei der Ersteinrichtung eines Pfändungsschutzkontos erfolgt. Sachlich muss diese Erkläru...mehr

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FoVo 06/2023, Rechtsschutzbedürfnis bei Titel auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Titel auf Auskunftserteilung

Leitsatz 1. Dem Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckung eines Titels auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung steht ein parallel betriebenes Verfahren auf Vollstreckung eines titulierten Auskunftsanspruchs grundsätzlich nicht entgegen. Das mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verfolgte Ziel, die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Rechnung sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 261 BGB – Änderung der eidesstattlichen Versicherung; Kosten.

Gesetzestext (1) Das Gericht kann eine den Umständen entsprechende Änderung der eidesstattlichen Versicherung beschließen. (2) Die Kosten der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung hat derjenige zu tragen, welcher die Abgabe der Versicherung verlangt. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift regelt verfahrensrechtliche Fragen für eine iRd freiwilligen Gerichtsbarkeit abzugebende ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 889 ZPO – Eidesstattliche Versicherung nach bürgerlichem Recht.

Gesetzestext (1) 1Ist der Schuldner auf Grund der Vorschriften des bürgerlichen Rechts zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verurteilt, so wird die Versicherung vor dem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht abgegeben, in dessen Bezirk der Schuldner im Inland seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthaltsort hat, sonst vor dem Amtsgericht als V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2006 BGB – Eidesstattliche Versicherung.

Gesetzestext (1) Der Erbe hat auf Verlangen eines Nachlassgläubigers zu Protokoll des Nachlassgerichts an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen die Nachlassgegenstände so vollständig angegeben habe, als er dazu im Stande sei. (2) Der Erbe kann vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung das Inventar vervollständigen. (3) 1Verweigert der Erbe die Abgabe der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 94 FamFG – Eidesstattliche Versicherung.

Gesetzestext Wird eine herauszugebende Person nicht vorgefunden, kann das Gericht anordnen, dass der Verpflichtete eine eidesstattliche Versicherung über ihren Verbleib abzugeben hat. § 883 Abs. 2 und 3 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. A. Allgemeines. Rn 1 Scheitert eine Vollstreckungsmaßnahme nach § 90, weil die herauszugebende Person nicht angetroffen wird, kann da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 12 Die eidesstattliche Versicherung kann gem §§ 259 bis 261 verlangt werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Auskunft in einzelnen Punkten nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt worden ist. Bei mangelhafter Auskunft, die auf einem entschuldbaren Irrtum beruht, besteht lediglich ein Anspruch auf erg Auskunft (BGH WM 96, 466 [BGH 29.11.1995 - IV ZB 19/...mehr

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zfs 06/2023, Anwaltliche Versicherung im Kostenfestsetzungsverfahren

ZPO § 91 Abs. 1 S. 1 § 104 Abs. 2 S. 1 294 Leitsatz 1. Eine anwaltliche Versicherung stellt im Rahmen von § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO ein mögliches, aber nicht stets hinreichendes Mittel der Glaubhaftmachung dar. 2. Die postalische Erreichbarkeit an einem Wohnsitz ist kein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts unter dieser Adresse. 3. Zu den Voraussetzungen des Nachweises des tatsächl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 5 Voraussetzung für einen Anspruch auf eidesstattliche Versicherung ist stets, dass eine in formaler Hinsicht vollständige Auskunft erteilt wurde. Wenn Grund zur Annahme besteht, die Rechnungslegung sei nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt worden, so ist es Sinn und Zweck der eidesstattlichen Erklärung, diese zu berichtigen oder zu vervollständigen (BGH NJW-RR 0...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VII. Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs

Tz. 270 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Seit dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz im Jahr 2007 haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines kapitalmarktorientierten Mutterunternehmens, das Inlandsemittent iSd. § 2 Abs. 14 WpHG und keine Kapitalgesellschaft iSd. § 327a HGB ist, gem. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB eine sog. "Versicherung der Mitglieder des vertretung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 15 Die eidesstattliche Versicherung kann unter den Voraussetzungen des § 260 II , insb, dass Grund zur Annahme besteht, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt (Frankf NJW-RR 93, 1483 ff [OLG Frankfurt am Main 16.09.1992 - 17 U 152/91]; Oldbg NJW-RR 92, 777, 778; Zweibr FamRZ 69, 230, 231) erstellt worden ist, verlangt werden. So muss sie nicht bzgl Umfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

Rn 5 Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfolgt zu Protokoll des Nachlassgerichts. Rn 6 Das Nachlassgericht hat auf Bedenken gegen die Richtigkeit des Inventars hinzuweisen, auch wenn diese vom Nachlassgläubiger erst im Termin geäußert werden; der Erbe soll gem II das Recht haben, das Inventar zu überprüfen und zu ergänzen (Hamm FamRZ 95, 698). Rn 7 Die eidesstattlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 6 Der Anspruch besteht bei Grund zur Annahme, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt ist (Staud/Avenarius § 2127 Rz 9).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Eidesstattliche Versicherung (Abs 2, 3).

I. Voraussetzungen. Rn 19 Findet der GV die Sache nicht vor, kann der Gläubiger gem § 883 II verlangen, dass der Schuldner an Eides statt versichert, sie weder zu besitzen noch zu wissen, wo sie sich befindet. §§ 887 f sind daneben nicht anwendbar (Köln DGVZ 83, 75). Die Richtigkeit seiner Angaben muss der Schuldner eidesstattlich versichern. § 883 III eröffnet die Möglichkei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Versicherung von anderen Risiken.

Rn 6 Art 7 III stellt die Kollisionsnorm für ›alle anderen‹ Versicherungen dar, welche nicht unter II fallen. 1. Statutenspaltung. Rn 7 Nach Art 7 I 1 ist auch III nur insofern einschlägig, als das versicherte Risiko im Gebiet der Mitgliedstaaten belegen ist (Zur Problematik, dass die EWR-Mitgliedstaaten nicht erfasst sind, Staud/Armbrüster Rz 2). Es liegt eine Statutenspaltun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 5 Hat der Anspruchsschuldner eine Auskunft abgegeben und zieht der Berechtigte deren Wahrheitsgehalt oder Vollständigkeit in Zweifel, hat er das Recht, die Richtigkeit der Auskunft eidesstattlich versichern zu lassen. Dies soll der Verwendung einer den Parteiinteressen angemessenen Sorgfalt Vorschub leisten (MüKoBGB/Krüger § 260 Rz 47). Materielle Unrichtigkeit der Auskun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Abs 1).

Rn 6 Bei der Abgabe der Offenbarungsversicherung gelten nach Abs 1 S 2 die §§ 478–480, 483 entspr. Insb sind Belehrung und Eidesleistung in Person erforderlich. Die Abgabe erfolgt nur im Falle seiner Prozessunfähigkeit durch den gesetzlichen Vertreter des Schuldners, dann aber auch, wenn dieser nicht im Titel benannt ist (St/J/Bartels Rz 12). Der Inhalt der eidesstattlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 11 Es reicht zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs nicht aus, wenn die Erteilung der Auskunft verweigert wird. Es kann Wertermittlung durch SV beantragt werden (BGH NJW 01, 833 [BGH 15.11.2000 - IV ZR 274/99]). Die Pflicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung setzt voraus, dass die geschuldete Auskunft in formaler Hinsicht (äußerlich) vollständig erteilt worden ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 11 Die Abgabe der Versicherung erstreckt sich nur auf die Vollständigkeit der Angaben, nicht aber auf den Bestand des Nachlasses. Dabei besteht die Pflicht zur Abgabe nicht bereits bei objektiver Unvollständigkeit der Angaben, sondern erst dann, wenn Grund zur Annahme besteht, die erteilte Auskunft sei nicht mit der gebotenen Sorgfalt erfolgt (BGH BB 64, 1148; München v 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Versicherung von Großrisiken.

Rn 3 Art 7 II enthält die Kollisionsnorm für Versicherungen von Großrisiken. Für die Beantwortung der Frage, wann ein solches Risiko gegeben ist, verweist die Norm auf Art 5d) der 1. Schadensversicherungsrichtlinie. Ein Großrisiko ist demnach entweder gegeben, wenn eine besondere Risikosparte (Schienenfahrzeugkasko-, Luftfahrtkasko-, See-, Binnensee- und Flussschifffahrt-, T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Versicherung.

Rn 15 Jeder Verwaltungsbeirat kann für sich eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung schließen. Ferner ist es nach § 18 II zulässig, auf Kosten der GdW eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen (KG ZMR 04, 780).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Terminablauf, Elektronisches Dokument und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Abs 5).

1. Nicht öffentlicher Termin. Rn 11 Der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft und eidesstattlichen Versicherung ist nicht öffentlich, der Gläubiger und – soweit vorhanden – der Prozessbevollmächtigte des Schuldners haben aber ein Anwesenheitsrecht. Die Mitteilung des Teilnahmewunsches in Modul H Formular nach Anl 1 zu § 1 I ZVFV (s § 802a Rn 4) ist nicht Voraussetzung für d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Eidesstattliche Versicherung.

Rn 102 Bei der Klage aus §§ 259 II, 260 II BGB bemessen sich ZuS, GeS und ReS für das Rechtsmittel des Kl nach dessen Interesse an der Abgabe, § 3. Die Rspr nimmt einen Bruchteil des Leistungsinteresses, idR 1/20 bis 1/4 (BGH KostRspr ZPO § 3 Nr 113; Celle MDR 03, 55; Bambg FamRZ 1997, 40; gegen eigenständigen Wertansatz neben dem Auskunftswert OLG Frankfurt JurBüro 1973, 76...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Versicherung der Beiwohnung an Eides statt als Zulässigkeitsvoraussetzung.

Rn 12 Ein Antrag auf Erteilung des Umgangs- oder Auskunftsrechts ist gem Abs 1 nur zulässig, wenn der ASt an Eides statt versichert, der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. Durch dieses – aus § 1600 I Nr 2 BGB übernommene – Erfordernis sollen Mutter, Kind und rechtlicher Vater vor Umgangs- und Auskunftsverfahren ›ins Blaue hinein‹ geschützt werden. Zudem s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Änderung der Versicherung durch das Gericht (I).

Rn 3 Der Wortlaut der vom Schuldner abzugebenden Erklärung ergibt sich aus §§ 259 II, 260 II. Das Gericht kann nach § 261 I Änderungen der Versicherungsformel vorsehen, wenn dies Besonderheiten des Einzelfalles erfordern (BGH MDR 04, 1444; WM 14, 2005). Durch einen Beschl des zuständigen Gerichts wird der Inhalt der gesetzlich vorgesehenen Formulierung konkretisiert und für ...mehr

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zfs 06/2023, Anwaltliche Ve... / Leitsatz

1. Eine anwaltliche Versicherung stellt im Rahmen von § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO ein mögliches, aber nicht stets hinreichendes Mittel der Glaubhaftmachung dar. 2. Die postalische Erreichbarkeit an einem Wohnsitz ist kein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts unter dieser Adresse. 3. Zu den Voraussetzungen des Nachweises des tatsächlichen Aufenthalts am Sitz des beauftragten Anwalts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Weitere Versicherungen.

Rn 36 Als weitere Versicherungen sind nach billigem Ermessen ua in Betracht zu ziehen: eine Elementar-, eine Gewässerschadenhaftpflicht- (Ölschaden-), eine Leitungswasserschaden-, eine Rechtsschutz-, eine Sturm- und Hagelschaden-, eine Gebäudeglas-, eine Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz-Versicherung, Schwamm- und Hausbockversicherung oder Bauherrenhaftpflichtversicherun...mehr

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zfs 06/2023, Anwaltliche Ve... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Bamberg ist zuzustimmen. Das OLG ist zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass der Kläger die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten seines Prozessbevollmächtigten nicht dargetan und glaubhaft gemacht hat. Glaubhaftmachung im Kostenfestsetzungsverfahren Gem. § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO genügt es zur Berücksichtigung eines Ansatzes...mehr