Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / b) Eidesstattliche Versicherung zur Auskunftserteilung

Rz. 181 Damit der Auskunftsverpflichtung durch den Schuldner mehr Bedeutung zukommt, erfolgte ab dem 1.1.1999 in § 836 Abs. 3 S. 2 ZPO die Ergänzung, dass der Schuldner nicht nur verpflichtet ist, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben, sondern auch die Verpflichtung, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Versicherungsschein

Rz. 83 Der Gläubiger sollte darauf achten, dass der Gerichtsvollzieher bei der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Schuldner den Versicherungsschein und die letzte Prämienquittung im Wege der Hilfspfändung in Besitz nimmt (§ 836 Abs. 3 S. 1 ZPO). Der Versicherungsschein muss im Pfändungsbeschluss, ggf. in einem Ergänzungsbeschluss, genau bezeichnet sein; einer besonde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Verwertung

Rz. 95 Nach Überweisung der Ansprüche zur Einziehung richtet sich das weitere Vorgehen des Gläubigers ganz entscheidend nach der Höhe seiner Vollstreckungsforderung und der dieser gegenüberstehenden Versicherungsleistungen. Besteht die Versicherung noch keine drei Jahre, hat der Gläubiger das Recht, auch gegen den Willen des Schuldners, das Vertragsverhältnis fortzusetzen un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Bezugsberechtigung

Rz. 87 Bei einer Kapitalversicherung hat der Versicherungsnehmer jederzeit das Recht, einen Dritten als Bezugsberechtigten einzusetzen. Die Bezugsberechtigung kann bereits bei Abschluss des Vertrags bestimmt werden, aber auch jederzeit nachträglich. Ebenfalls hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Bezugsberechtigung jederzeit zu widerrufen.[79] Ist zwar ein Bezugsberecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Allgemein

Rz. 72 Im Gegensatz zur Sozialversicherung ist die Lebensversicherung ein privatrechtlicher Vertrag. Sie dient der Absicherung des Versicherungsnehmers und seiner Hinterbliebenen im Fall des Todes oder im vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt. Für die Pfändung ist es völlig unerheblich, ob es sich um eine zusätzliche Leistung des Schuldners zu seiner gesetzlichen Sozialversicher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 3. Forderungsbezeichnung

Rz. 70 Bzgl. der zu pfändenden Forderung genügt der schlüssige Gläubigervortrag. Die angegebene Forderung muss lediglich pfändbar sein. Ob die Forderung tatsächlich dem Schuldner gegenüber dem Drittschuldner zusteht, prüft das Vollstreckungsgericht nicht. Rz. 71 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Drittschuldner die Pfändung nicht anerkennt, da die gepfändete Fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Verwertung

Rz. 14 Eine Auszahlung des Bausparguthabens setzt die Kündigung des Vertrags voraus. Als Gestaltungsrecht wird das Kündigungsrecht von der Pfändung automatisch miterfasst (das im amtlichen Pfändungsformular (siehe Anhang) unter "Anspruch I" zusätzlich vorgesehene Kündigungsrecht ist kein selbstständiges übertragbares Recht, es wird als Gestaltungsrecht mit dem Hauptanspruch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 8. Rückgewährsanspruch/Anwartschaftsrecht

Rz. 209 Hat der Schuldner einen Teil seines pfändbaren Arbeitseinkommens zu Sicherungszwecken abgetreten und ist die monatlich zu zahlende Rate zur Rückzahlung des Darlehens niedriger als der monatlich pfändbare Betrag, sollte der Gläubiger wie folgt pfänden: Zitat "Die abgetretene Lohn- oder Gehaltsforderung ist insoweit freizugeben und an den Schuldner zurück zu übertragen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Lebensversicherung auf den Todesfall

Rz. 76 Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind, sind unpfändbar, wenn die Versicherungssumme den Betrag von 5.400,00 EUR nicht übersteigt (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Eine solche Zahlung soll i.d.R. in erster Linie zur Deckung der Bestattungskosten dienen.[128] Die beschränkte Unpfändbarkeit von Lebensversicherungsverträgen n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Altersversorgung

Rz. 82 Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Die Durchführung des Anspruchs des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung geregelt (§ 1a BetrAVG). Rz. 83 Is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 6. Rechtsschutzinteresse

Rz. 95 Vor der Pfändung einer Geldforderung hat das Vollstreckungsgericht die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung zu überprüfen, also die für alle Vollstreckungsarten geltenden Vorschriften und die für die Forderungspfändung besonders aufgestellten Bedingungen. Ansonsten obliegt dem Vollstreckungsgericht lediglich eine Schlüssigkeitsprüfung. Es muss feststellen, ob sich aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 261 Diese Vorschrift will zugunsten des Schuldners erreichen, dass trotz des standardisierten Lohnpfändungsverfahrens die individuellen Bedürfnisse im konkreten Einzelfall zu berücksichtigen sind. Ein Pfändungsschutz bei Leistungen einer Versicherung (z.B. Unfallversicherung) besteht jedoch nicht für selbstständige Gewerbetreibende oder ehemals selbstständig Tätige. Eink...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / c) Kein Klageanspruch

Rz. 243 Die Frage, ob der Gläubiger aufgrund der Pfändung einer Forderung gegen den Drittschuldner einen einklagbaren Anspruch auf die Erklärungspflicht gem. § 840 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hat – falls der Drittschuldner die erforderliche Erklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgibt – ist durch den BGH weitgehend geklärt worden.[365] Rz. 244 Der Pfändungsgläubiger hat keinen einklagb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 94 Das Arbeitseinkommen dient dem Schuldner und seiner Familie in erster Linie zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Ein entsprechender Mindestbetrag ist ihm daher immer zu belassen.[143] Die Höhe des pfändungsfreien Betrags ist nicht schematisch festzusetzen, sondern hat sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Schuldners zu orientieren. Bei einem in der Schw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / g) Informationsgewinnung

Rz. 148 Es ist in der Praxis nicht einfach für den Gläubiger, Informationen über die Unterhaltspflichten des Schuldners zu erhalten. Die Auskunftsverpflichtung durch den Gerichtsvollzieher hilft dem Gläubiger nicht weiter, da dieser den Schuldner nur nach seinen Geldforderungen zu befragen hat. Die Auskünfte erwachsener Hausgenossen sind alle freiwillig (§ 806a Abs. 2 ZPO). ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Auseinandersetzungsguthaben und Kündigung

Rz. 18 Pfändbar hingegen ist der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben nach Ausscheiden des Mitglieds (§ 73 GenG). Der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben ist bereits mit dem Beitritt zu einer Genossenschaft aufschiebend bedingt durch das Ausscheiden aus der Genossenschaft und einen dann aus der Bilanz folgenden positiven Auseinandersetzungssaldo entstanden. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 2. Rechtsstellung des Gläubigers nach Überweisung

Rz. 166 Der gepfändete Anspruch kann nach Wahl des Gläubigers zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert überwiesen werden (§ 835 Abs. 1 ZPO). Ein auf einen Arrest gestützter Überweisungsbeschluss ist allerdings nichtig, der Arrest dient nur der Sicherung und nicht der Verwertung.[270] Ein Überweisungsbeschluss zur Einziehung führt nicht zu einer Prozessstandschaft d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / a) Urkundenherausgabe

Rz. 171 Nach Überweisung der gepfändeten Forderung hat der Gläubiger das Recht auf Herausgabe der zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Urkunden (§ 836 Abs. 3 S. 1 ZPO). Vollstreckungstitel ist der zugestellte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Die benötigten Urkunden sind für die Herausgabevollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gem. § 883 Abs. 1 ZPO in dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 2. Vollstreckungskosten

Rz. 57 Bisherige Vollstreckungskosten können auch jederzeit i.R.d. Vollstreckung festgesetzt werden (§§ 788, 103, 104 ZPO). Dies hat den Vorteil, dass insbes. die Frage der Erstattungsfähigkeit damit für die weitere Vollstreckung bindend festgestellt ist und die einzelnen Vollstreckungsunterlagen als Belege nicht bei jeder weiteren Vollstreckung beigefügt werden müssen. Der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / b) Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung

Rz. 119 Die Entscheidung über die volle oder teilweise Nichtberücksichtigung einer Person oder mehrerer unterhaltsberechtigter Personen trifft das Vollstreckungsgericht grds. nach billigem Ermessen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob die dem Schuldner gegenüber zum Unterhalt berechtigte Person (hier die Ehefrau des Beschwerdeführers) ihrersei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / II. Antrag des Gläubigers – Formularzwang

Rz. 39 Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird, wie alle anderen Vollstreckungsmaßnahmen auch, nur auf Antrag des Gläubigers erlassen. Auf der Grundlage von § 758a Abs. 6 und § 829 Abs. 4 ZPO hat das BMJ ein Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Privatrechtliche Zusammenrechnung und Abtretung

Rz. 244 Der BGH[348] musste sich 1997 erstmals mit der bis dahin noch nicht entschiedenen Problematik befassen, ob mehrere Einkommen durch privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger zusammengerechnet werden können. Folgt man dieser Auffassung,[349] ist der nach der Zusammenrechnung ermittelte abgetretene Betrag dem Schuldnervermögen entzogen. Eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Berufliche Gründe

Rz. 279 Aus beruflichen Gründen können auch erhöhte Fahrtkosten zum Arbeitsplatz ausschlaggebend sein,[398] soweit diese nicht bereits durch den Arbeitgeber erstattet werden. Allerdings sind nur die Kosten dem Schuldner als zusätzlicher unpfändbarer Betrag zu belassen, die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstehen würden.[399] Der Schuldner ist im Hinblick auf Fahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 2. Zustellung an den Drittschuldner

Rz. 145 Erst mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner wird die Pfändung bewirkt (§ 829 Abs. 3 ZPO). Etwas anderes gilt auch deshalb nicht, weil die Pfändung aufgrund eines Arrestbefehls angeordnet worden ist. Nach § 928 ZPO sind auf die Vollziehung des Arrests die Vorschriften für die Zwangsvollstreckung entsprechend anzuwenden, soweit sich nicht aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Altersvorsorge – Pfändungsschutz

Rz. 90 Durch das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge[138] wurden die §§ 851c und 851d ZPO neu ins Gesetz aufgenommen. Ziel des Gesetzgebers ist, die Absicherung der Altersvorsorge selbstständiger Personen zu regeln und gleichen Schutz wie bei abhängig Beschäftigten zu gewähren. Ansprüche auf Leistungen, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, dürfen nur wie Arbei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.2 Berücksichtigung von gesetzlichen Abzügen und vergleichbaren Aufwendungen (Abs. 2)

Rz. 7 Vom Einkommen abzusetzen sind die Steuern (Nr. 1), die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung (Nr. 2) sowie Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen zur Absicherung der Risiken Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit, soweit diese Beiträge entweder gesetzlich vorg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.3 Abzug persönlicher Belastungen (Abs. 3)

Rz. 9 Von dem nach Abs. 1 und 2 ermittelten Einkommen sind ferner bestimmte persönliche Aufwendungen und Belastungen abzugsfähig (Satz 1). Satz 2 ordnet als Regelfall eine pauschale Kürzung um einen Betrag in Höhe von 25 % des nach Abs. 1 und 2 ermittelten Einkommens an und dient damit der Verfahrens- und Verwaltungsvereinfachung. Sofern im Einzelfall eine höhere Belastung b...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.3 Allgemeine Einschränkung der Autonomie

Rz. 14 Eine wesentliche Einschränkung der Autonomie folgt zunächst aus der durch § 78c Abs. 1 i. V. m. § 78b Abs. 1 erzwungenen Transparenz. Denn das Aufschlüsselungsgebot des § 78c Abs. 1 hat im Zusammenwirken mit dem Differenzierungsgebot des § 78b Abs. 1 zur Folge, dass eine kostenstellengenaue Zuordnung möglich und eine Quersubventionierung zwischen einzelnen Leistungsar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2023, Fragen und Lös... / III. Anwaltliche Versicherung als Mittel der Glaubhaftmachung

Zwar kann eine anwaltliche Versicherung im Kostenfestsetzungsverfahren ein Mittel der Glaubhaftmachung sein.[7] Der BGH erfordert noch, dass der Rechtsanwalt die anwaltliche Versicherung unter Berufung auf seine Standespflichten abgegeben haben muss, was hier nicht der Fall war.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2023, Anwaltliche Versicherung als Mittel der Glaubhaftmachung

§§ 91 Abs. 1 S. 1, 104 Abs. 2 S. 1, 294 ZPO Leitsatz Eine anwaltliche Versicherung stellt im Rahmen von § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO ein mögliches, aber nicht stets hinreichendes Mittel der Glaubhaftmachung dar. Die postalische Erreichbarkeit an einem Wohnsitz ist kein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts unter dieser Adresse. Zu den Voraussetzungen des Nachweises des tatsächlichen Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2023, Anwaltliche Ve... / Leitsatz

Eine anwaltliche Versicherung stellt im Rahmen von § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO ein mögliches, aber nicht stets hinreichendes Mittel der Glaubhaftmachung dar. Die postalische Erreichbarkeit an einem Wohnsitz ist kein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts unter dieser Adresse. Zu den Voraussetzungen des Nachweises des tatsächlichen Aufenthalts am Sitz des beauftragten Anwalts. OLG Bamb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2023, Anwaltliche Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Bamberg ist zuzustimmen. Die Ausführungen des OLG geben Anlass, sich näher mit der Glaubhaftmachung im Kostenfestsetzungsverfahren zu befassen. 1. Glaubhaftmachung im Kostenfestsetzungsverfahren Gem. § 104 Abs. 2 S.1 ZPO genügt es zur Berücksichtigung eines Ansatzes im Kostenfestsetzungsverfahren, dass er glaubhaft gemacht ist. Dies bezieht sich auf al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2023, Anwaltliche Ve... / II. Notwendigkeit der Terminsreisekosten

1. Grundsatz Die Beurteilung der Frage, ob aufgewandte Prozesskosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO notwendig waren, hat sich nach Auffassung des OLG Bamberg daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. Dabei dürfe die Partei ihr berechtigte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2023, Anwaltliche Ve... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte im Wege der Stufenklage gegen die Beklagte vor dem LG Bamberg Pflichtteilsansprüche geltend gemacht. Hierbei ließ er sich von einem in München kanzleiansässigen Prozessbevollmächtigten vertreten. Als ladungsfähige Anschrift des Klägers war in der Klageschrift eine Straße in einer im Landkreis Bamberg gelegenen Gemeinde bezeichnet. Der Rechtsstreit endete dur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2023, Zur Vorlage e... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch von U Bl. … des Amtsgerichts X ist der am … 2017 verstorbene G1 (im Folgenden: Erblasser) in Abteilung I eingetragen. Der Erblasser setzte durch notarielles Testament vom … 2014 (UR-Nr. … der Notarin S1 aus Y) seine drei Söhne, die Beteiligten zu 1–3, zu je 1/3 als Erben ein. Durch zwei privatschriftliche Testamente vom … 4.2017 sowie vom … 9.2017 änderte er se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Keine Vertretu... / 2 Aus den Gründen:

[9] Die Bekl. hat mit der Einlegung des Einspruchs gegen den gegen ihren VN ergangenen Vollstreckungsbescheid in einem Parteiprozess eine Partei vertreten, obwohl sie dazu nicht gemäß § 79 Abs. 2 ZPO befugt war. Sie hat damit die Bestimmung des § 79 Abs. 2 ZPO – eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG – verletzt und ist gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1 UWG zur Unterla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2023, Fragen und Lös... / I. Glaubhaftmachung eines Ansatzes

Für die Berücksichtigung eines Ansatzes im Kostenfestsetzungsverfahren genügt es gem. § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO, dass er glaubhaft gemacht ist. Hierzu kann sich der Antragsteller des Kostenfestsetzungsverfahrens sämtlicher Beweismittel des § 294 ZPO einschließlich der eidesstattlichen Versicherung bedienen.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2023, Fragen und Lös... / II. Nicht aktenkundige Tatsachen

Aus den Gerichtsakten ist hingegen nicht ersichtlich, dass dem Prozessbevollmächtigten des Klägers über die aktenkundig angefallene 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV hinaus eine 1,2-Terminsgebühr angefallen wäre. Auch der Kostenfestsetzungsantrag des Klägers sagt hierüber nichts aus. Die anwaltliche Versicherung kann den entsprechenden Sachvortrag zum Anfall einer höheren Te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Stufenklage un... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. kann, was sein mit dem Antrag zu 1 verfolgtes Auskunftsbegehren angeht, die Ausstellung der ihm im Zuge von Beitragserhöhungen erteilten Nachtragsversicherungsscheine verlangen, aber auch nur diese. 1. Ein Anspruch auf die erneute Erteilung der Nachtragversicherungsscheine ergibt sich für den Zeitraum von Juni 2014 bis zum Dezember 2018 aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VVG. N...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 69 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Übergangsregelung zur Berücksichtigung von Freibeträgen aufgrund des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879). Die Regelung sieht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2023, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Der Kläger hat Zahlungsklage über 3.000,00 EUR erhoben. Im Termin zur mündlichen Verhandlung war der Beklagte nicht erschienen und auch nicht ordnungsgemäß vertreten. Auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers ergeht ein der Klage auf Kosten des Beklagten stattgebendes Versäumnisurteil. In seinem Kostenfestsetzungsantrag macht der Kläger folgende Kosten geltend:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2023, Fragen und Lös... / IV. Verfahrensweise des Rechtspflegers

Der Rechtspfleger wird dem Kläger deshalb aufgeben, Tatsachen vorzutragen, aus denen sich der Anfall der geltend gemachten 1,2-Terminsgebühr ergibt und diesen Vortrag ordnungsgemäß glaubhaft zu machen. Diese Gebühr kann etwa durch eine (auch telefonische) Besprechung des Prozessbevollmächtigten des Klägers mit dem Beklagten angefallen sein, die zum Zwecke der Erledigung oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Insolvenzverwaltervergütung, insbesondere mit Zuschlägen und wie sie geltend zu machen sind (S. 97 ff.). Darüber hinaus setzt Burhoff seinen Beitrag zur Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren fort. Im dritten Teil geht es um die Abrechnung bei Verweisung und Zurückverweisung (S. 102 ff.). Mit der Frage, welc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Grundsatz

Tz. 230 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei verdeckten Einlagen im Allgemeinen (s Tz 57ff) und anderen Forderungsverzichten im Besonderen (dazu s Tz 60) erfolgt auch bei einer verdeckten Einlage aufgr eines Pensionsverzichts die Bewertung mit dem Tw; grundlegend s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) und s Urt des BFH v 15.10.1997 (BStBl II 1998, 305); s a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / IV. Stempelabgabe

Rz. 17 Eine in Deutschland unbekannte, im anglo-amerikanischen Rechtskreis dagegen verbreitete Steuerart sind die von der Schweiz nach dem Bundesgesetz über die Stempelabgaben vom 27.6.1973 (StG [23]) in drei Konstellationen erhobene Stempelabgaben: Rz. 18 Die Emissionsabgabe in Höhe von 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Keine aktive P... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Nach Auffassung des BG ergibt sich die Prozessführungsbefugnis der Kl. aus § 126 Abs. 2 VVG. Die Vorschrift sei über ihren Wortlaut hinaus auch auf Aktivprozesse des Versicherungsgebers gegen den VN anwendbar. [6] II. Das hält rechtlicher Überprüfung nicht stand. Mit der gegebenen Begründung durfte das BG die Prozessführungsbefugnis der Kl. nicht annehmen. [7] 1. Entgeg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2023, Vorlassverträ... / III. Inhalte zur Abfassung des Vorlassvertrags

Welche Inhalte sollten eine Rolle spielen? Eine Differenzierung nach Gruppen von Sachen ist geboten: Gemälde, Fotografien, Filme, Texte, mitunter sogar Musiknoten und Zeichnungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe amtlicher Schriftstücke statuiert § 67 Abs. 4 S. 2 BBG. Sie trifft sowohl die Erben als auch die Hinterbliebenen und ist nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten i.S....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / c) Steuerlicher Vorteil

Rz. 20 Ein steuerlicher Vorteil nach § 138d Abs. 3 S. 1 AO soll vorliegen, wenn durch die Steuergestaltungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2023, Keine Anwendu... / 1 Tatestand

Die streitgegenständliche und ca. 81 qm große Drei-Zimmer-Wohnung stand zunächst im Eigentum der Mutter des Klägers (fortan: ursprüngliche Eigentümerin). Mit gemeinschaftlichem notariellem Testament vom 4.12.2002 (…) vermachte sie ihrem Ehemann, dem Vater des Klägers (fortan: Nießbraucher), das lebenslange Nießbrauchrecht an der streitgegenständlichen Wohnung. Als Erben setzt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaik in der Umsatzsteuer – zum Nullsteuersatz ab 2023 (zu § 12 Abs. 3 UStG)

Kommentar Seit dem 1.1.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Nachdem die Finanzverwaltung am 26.1.2023 einen Entwurf eines BMF-Schreibens vorgelegt hatte, ist jetzt mit Datum vom 27.2.2023 die endgültige Fassung des BMF-Schreibens veröffentlicht worden. Im Vergleich zu dem Entwurf haben sich noch einige Verä...mehr