Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 5 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Der Wegfall des Anspruchs auf Krankengeld wirkt sich nicht auf den Versicherungsschutz aus. Für die Dauer der weiteren Arbeitsunfähigkeit bleibt die Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V erhalten. Dazu ist die fortgesetzte Arbeitsunfähigkeit jeweils fristgerecht ärztlich festzustellen[1] und der Krankenkasse zu melden.[2] Eine freiwillige Mitgliedschaft bleibt durch d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Anspruch) / 1.1 Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeld

Anspruch auf Krankengeld haben nur Versicherte einer Krankenkasse. Der Anspruch ist unabhängig von der Art des Versicherungsverhältnisses (Mitgliedschaft aufgrund von Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung). Familienversicherte[1] sind vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. Praxis-Beispiel Arbeitsunfähigkeit während des Versicherungsverhältnisses Ein Arbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.49 Haftungsverhältnisse

Kantner, Offene Fragen bei der Passivierung von Verpflichtungen aus Patronatserklärungen, BB 18/2024, S. 1008; Ratz/Harzmeier/Klamar/Mösinger/Wegener, Versicherungsschutz für Bilanzgarantien in W&I-Policen, BB 19/2024, S. 1027.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.92 Rückstellungen

Kahle, Bilanzierung von Rückstellungen – Alimentationsthese, Erfüllungsrückstand und eigenbetriebliches Interesse, StuB 15/2024, S. 569; Prinz, Steuerbilanzielle Anerkennung einer Rückstellung für Altersfreizeit durch den BFH – Anmerkungen zum BFH-Urtei...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / VI. Versicherungsschutz für Tätigkeiten im Rahmen einer Berufsausübungsgesellschaft

1. Gesellschaftsbezogener Versicherungsschutz Rz. 175 Vor Inkrafttreten der BRAO-Reform am 1.8.2022 bestand ausschließlich eine persönliche Versicherungspflicht jedes einzelnen Rechtsanwalts gemäß § 51 BRAO. Die weit verbreitete Zusammenarbeit der Berufsträger in Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Partnerschafts- sowie Kapitalgesellschaften wurde durch die persönliche Versic...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / IX. Vorläufiger Versicherungsschutz

Rz. 125 Der Versicherer kann mit dem Versicherungsnehmer auch in der Lebensversicherung vereinbaren, dass vorläufiger Versicherungsschutz – in §§ 49 ff. VVG vorläufige Deckung genannt – gewährt wird. Bei dem Vertrag über die Gewährung einer vorläufigen Deckung handelt es sich gem. § 49 Abs. 1 S. 1 VVG um einen selbstständigen Versicherungsvertrag.[129] Die Parteien bezwecken...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 7. Versicherungsschutz des Fahrers bei Unkenntnis einer wirksamen Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Rz. 228 Sofern das Versicherungsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalls durch Kündigung des Versicherungsnehmers beendet worden ist, hatte der Fahrer bislang nicht einmal dann Versicherungsschutz, wenn er von der Kündigung keine Kenntnis hatte; mangels eines bestehenden Versicherungsverhältnisses ließ sich Versicherungsschutz auch nicht über § 158i VVG a.F. begründen....mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz, § 2 Nr. 1–3 AVB

Rz. 18 Sofern versicherte Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen ausfallen und ein Versicherungsfall während der Laufzeit des Versicherungsvertrages vorliegt, hat der Versicherungsnehmer einen Entschädigungsanspruch gegen den Versicherer (§ 1 AVB), soweit er den Pflichten und Obliegenheiten aus der Police nachgekommen ist. Im Rahmen der Absicherung von Dienst...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / C. Versicherungsdauer und Versicherungsschutz

I. Versicherungsbeginn und -ende Rz. 115 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung der Prämie (Ziff. 8 AHB). Der Vertrag endet mit der fristgerechten Kündigung zum Vertragende, Kündigung nach Prämienerhöhung und nach Schadensersatzzahlung bzw. -verweigerung (Ziff. 16 ff. AHB) sowie bei Kündigung nach Verzug mit der Prämienzahlun...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 4. Versicherungsschutz bei Unternehmensübergang

Rz. 167 Die Rechtsfolgen eines Inhaberwechsels normiert § 102 Abs. 2 VVG, der auf einzelne Regelungen der §§ 95 ff. VVG verweist.mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / IV. Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KfzPflVV)

Rz. 4 Die zuletzt am 13.1.2012 geänderte Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) vom 29.7.1994 regelt, gestützt auf § 4 Abs. 1 PflVG, den Mindestinhalt und den Umfang des Versicherungsschutzes in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der Versicherer ist verpflichtet, den vom Verordnungsgeber vorgesehenen Mindeststandard des Verkehrsopfer- und Versicherun...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Dauer von Versicherungsschutz und Leistungspflicht

Rz. 233 Die BUV leistet gemäß § 172 Abs. 1 VVG für eine nach Versicherungsbeginn und während der vereinbarten Versicherungszeit eingetretene Berufsunfähigkeit.[617] Demgemäß ist der Versicherer grundsätzlich nicht zur Leistung verpflichtet, wenn schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. vor der vereinbarten Versicherungszeit Berufsunfähigkeit vorlag.[618] Auch die Muste...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle u.a.

Rz. 228 Nach § 1 Abs. 1 MB/KK und § 192 Abs. 1 VVG bietet der Versicherer Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Er gewährt im Versicherungsfall: Rz. 229 Die Definition ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Anpassung von Prämie und Versicherungsschutz (A 15 VHB 2022)

Rz. 263 Hinweis Der Versicherungswert des Hausrats verändert sich mit den Verbraucherpreisen (Neuwertversicherung). Deshalb kann A 15 VHB 2022 die Anpassung der Versicherungssumme und der Prämie vorsehen. Nach welchen Maßstäben dies geschieht, ist unternehmensindividuell unterschiedlich (bitte konkreten Vertrag prüfen). a) Preisindexklausel Rz. 264 Ein möglicher Maßstab sind A...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / D. Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Rz. 76 Die AVB-VSV sehen keine territorialen Beschränkungen des Versicherungsschutzes vor. Insoweit besteht weltweit Deckung. Haben der VN oder seine Tochterunternehmen ihren Geschäftssitz in einem Staat außerhalb des EWR, wird Versicherungsschutz gem. § 33 Nr. 1 b bb und Nr. 2 b AVB-VSV nur mit der Einschränkung gewährt, dass er nach dessen (Aufsichts-)Recht ("Non-Admitted-...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Rz. 790 Die Reisekrankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse nur für vorübergehende Aufenthalte im Ausland. a) Zeitlicher Geltungsbereich Rz. 791 Die Reisekrankenversicherung wird in Tagespolicen angeboten, die Versicherungsschutz für eine konkrete Reise vorsehen. Üblicher sind als Jahrespolicen abgeschlosse...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Beginn des Versicherungsschutzes

Rz. 802 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages. Häufig ist zudem ein Beginn nicht vor Zahlung des Beitrages und vor dem Beginn des Auslandsaufenthaltes vereinbart.mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 4. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Punkt 4

Rz. 130 Diese Regelung unterscheidet zwischen Beginn und Ende des Versicherungsschutzes in der Reiserücktrittskosten-Versicherung und den der übrigen Versicherungssparten. Nach Punkt 4.1 AT-Reise 2008/2021 beginnt der Schutz für die Reiserücktritts-Versicherung mit Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise und endet mit dem Reiseantritt. Bei einer Jahresver...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes

Rz. 156 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins, also dem Eingang der Prämie auf dem Konto des Versicherers, es sei denn, die Parteien des Versicherungsvertrages haben eine abweichende Vereinbarung getroffen. Rz. 157 Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Versicherungsverträge verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / VI. Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen und Wassersportfahrzeugen, Punkt 5

Rz. 37 Punkt 5.1 AVB Reisegepäck 1992/2021, die so genannte Kfz-Klausel, schränkt den Versicherungsschutz bei unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen ein, allerdings nur, wenn der Versicherungsfall auf Diebstahl oder Einbruchdiebstahl beruht. Wertgegenstände sind überhaupt nicht versichert (vgl. Punkt 5.1 d AVB Reisegepäck 1992/2021). Rz. 38 Bei unbeaufsichtigten Wassers...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / IV. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

Rz. 56 Im Kreditversicherungsvertrag (Police, Mantelvertrag) werden Beginn und Ende der Vertragslaufzeit festgeschrieben. Der Vertrag wird grundsätzlich für mindestens ein Jahr abgeschlossen, wobei Versicherungsjahr und Kalenderjahr nicht identisch sein müssen. Rz. 57 Der Beginn des individuellen Versicherungsschutzes für Forderungen gegen den benannten Kunden ist in der jewe...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 4. Beginn des Versicherungsschutzes

Rz. 18 Formeller Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer ein wirksamer Versicherungsvertrag zustande kommt. Hiervon ist der materielle Versicherungsbeginn zu unterscheiden, der darüber Aufschluss gibt, ab wann der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für eintretende Schadensfälle gewähren muss. Technischer...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / IV. Sachlicher Umfang des Versicherungsschutzes

Rz. 101 Der sachliche Umfang des Versicherungsschutzes ist im Einzelnen in Ziff. A-6 AVB-D&O beschrieben. Zunächst einmal geht es um die sog. Abwehr- und Schadenausgleichsfunktion. 1. Abwehr und Schadenausgleich Rz. 102 Nach Ziff. 4.1 des Modells von 2005 umfasste der Versicherungsschutz sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter als auch die Befriedigu...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes

Rz. 182 Nach Ziff. 1.1 der Modellbedingungen[348] (Stand: Februar 2016) ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden i.S.v. Ziff. 2.1 AHB versichert, die dadurch entstehen, dassmehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Beginn des Versicherungsschutzes

Rz. 15 Im Versicherungsrecht kennen wir drei unterschiedliche Zeitpunkte für den Versicherungsbeginn. Man unterscheidet den formellen, den technischen und den materiellen Versicherungsbeginn. Rz. 16 Formeller Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt des (rechtlichen) Zustandekommens des Rechtsschutzversicherungsvertrages, also der Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung des R...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 11. Räumliche Beschränkung des Versicherungsschutzes

Rz. 162 Nach § 1 Abs. 6 der MB BUV/BUZ 22 besteht weltweiter Versicherungsschutz. Viele Bedingungswerke beschränken den Versicherungsschutz jedoch auf Versicherte, die ihren ständigen Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union bzw. in enumerativ aufgezählten weiteren Ländern haben, und die sich nicht länger als sechs Monate außerhalb dieser Länder aufhalten. Solche Klause...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 4. Ende des Versicherungsschutzes

Rz. 626 Das Ende des Versicherungsschutzes gem. §§ 205, 206 VVG ist in den §§ 7, 13–15 MB/KT geregelt: § 13 MB/KT sieht die Kündigung durch den Versicherungsnehmer vor, § 14 MB/KT die Kündigung durch den Versicherer. Besondere Beendigungsgründe sind zudem in § 15 MB/KT geregelt. Gegen die Wirksamkeit von § 7 MB/KT bestehen keine Bedenken. Danach endet der Versicherungsschutz ...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / VIII. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Geltungsbereich, Punkt 8

Rz. 52 Punkt 8.1 AVB Reisegepäck 1992/2021 setzt als Risikoabgrenzung voraus, dass die versicherte Person eine Reise unternimmt und diese Reise zeitlich nach Beginn des Versicherungsvertrages liegt. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb des ständigen Wohnortes des Versicherten gelten nicht als Reisen (Punkt 8.4 AVB Reisegepäck 1992/2021). In Abweichung zu Punkt 2.2.4 AT-R...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Ende des Versicherungsschutzes

Rz. 803 Der Versicherungsschutz endet mit dem Ende des Versicherungsvertrages, mit dem Ablauf der in den AVB vorgesehenen Höchstreisedauer oder mit Beendigung des jeweiligen Auslandsaufenthaltes. Rz. 804 Dies gilt grundsätzlich auch für schwebende Versicherungsfälle, das heißt Versicherungsfälle, bei denen die Rückreise bei Ablauf der Höchstreisedauer aus medizinischen Gründe...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / C. Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes

I. Versichertes Interesse Rz. 12 Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass in der Schadensversicherung nie eine Sache selbst, sondern nur der Interessenträger gegen Vermögensnachteile versichert ist und dadurch mehrere Interessen an ein und derselben Sache möglich sind.[6] Rz. 13 Nach der Rechtsprechung des BGH versteht man unter dem versicherten Interesse einen von den Parte...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / II. Gegenstand des Versicherungsschutzes

1. Anwaltliches Berufsrisiko Rz. 123 Gegenstand des Versicherungsschutzes ist die berufliche Tätigkeit als Anwalt (§ 1 AVB).[351] Gemäß § 1 I. AVB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht wird. Präzisiert wird...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Umfang des Versicherungsschutzes

1. Bedeutung der Abwehrkomponente Rz. 144 Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich zwei Hauptpflichten für den Versicherer, zum einen, unbegründete Ansprüche abzuwehren und den Anwalt von begründeten Schadensersatzforderungen freizustellen, d.h. begründete Ansprüche zu befriedigen. Der Versicherer gleicht also nicht nur die finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens aus...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / IV. Zeitliche Grenzen des Versicherungsschutzes

1. Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes Rz. 156 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins, also dem Eingang der Prämie auf dem Konto des Versicherers, es sei denn, die Parteien des Versicherungsvertrages haben eine abweichende Vereinbarung getroffen. Rz. 157 Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Versicherungsvertr...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / E. Zeitliche Reichweite des Versicherungsschutzes

Rz. 77 Anknüpfend an die Definition des Versicherungsfalls für die versicherten Eigen- und Fremdschäden in §§ 1–5 AVB-VSV bestimmen §§ 35–41 AVB-VSV die Dauer des materiellen Versicherungsschutzes. Danach muss der VN den durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung einer identifizierten/nicht identifizierten Vertrauenspersonen oder identifizierten/nicht identifizierten lokale...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / V. Kern des Modells "Abgrenzung und Erweiterung des Versicherungsschutzes" (Ziff. 4)

1. Überblick Rz. 58 Mit gutem Grund wird Ziff. 4 als der "Kern des Modells", bezogen auf die Frage des Umfanges des Versicherungsschutzes verstanden.[156] Während das sog. konventionelle Produkthaftpflichtrisiko[157] in den AHB i.V.m. Ziff. 1 des Produkthaftpflicht-Modells geregelt ist, erweitert insbesondere Ziff. 4 den Versicherungsschutz auf bestimmte, abschließend benannt...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Örtliche Begrenzung des Versicherungsschutzes, § 1 Abs. 6–8 MB/KT

Rz. 612 Gemäß § 1 Abs. 6 MB/KT gilt die Besonderheit, dass der Versicherungsschutz grundsätzlich nur in Deutschland besteht. Die Begrenzung des Versicherungsschutzes auf Deutschland beruht auf dem Interesse des Versicherers, im Falle geltend gemachter Arbeitsunfähigkeit Kontrollen durchzuführen und von seinem Nachuntersuchungsrecht nach § 9 Abs. 3 MB/KT Gebrauch zu machen. Rz...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes

Rz. 781 Der Reisekrankenversicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse bei einem im Ausland unvorhergesehen eingetretenen Versicherungsfall. Der Versicherer zahlt grundsätzlich nicht für Behandlungen, die bereits vor Beginn der Auslandsreise feststanden. Rz. 782 Versicherungsfall in der Reisekrankenversicherung ist ni...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Umfang des Versicherungsschutzes

Rz. 788 Soweit kein Krankenhaustagegeld abgesichert ist, handelt es sich bei der Reisekrankenversicherung um eine Passivenversicherung. Es besteht danach lediglich ein Anspruch auf Aufwendungsersatz in tariflichem Umfang, der wiederum eine wirksame und fällige Forderung im Verhältnis des Versicherungsnehmers zu dem jeweiligen Leistungserbringer, das heißt zum Arzt, Krankenha...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Prämie als Gegenleistung für Übernahme des Versicherungsschutzes

Rz. 251 Die Prämie stellt die Gegenleistung für die Übernahme des Versicherungsschutzes dar. Die Zahlung der Versicherungsprämie ist deshalb Hauptpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag. Für die Rechtzeitigkeit der Prämienzahlung kommt es nicht auf den Eingang bei dem Versicherer an, sondern darauf, dass der Versicherungsnehmer die Zahlung rechtzeitig b...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 6. Weitere unter den Versicherungsschutz fallende Behandlungsmethoden (§ 4 Abs. 6 S. 2 MB/KK)

Rz. 466 Gemäß § 4 Abs. 6 S. 1 MB/KK leistet der Versicherer im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Rz. 467 Nach § 4 Abs. 6 S. 2 Hs. 1 MB/KK leistet der Versicherer für Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend wie die der Schulme...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes: Rückwärtsdeckung, Nachmeldefrist, Meldung von Umständen, Insolvenz

Rz. 90 Der zeitliche Umfang des Versicherungsschutzes steht – vielfach in den Bedingungen ausdrücklich so formuliert – in unmittelbarem Zusammenhang mit dem sog. Versicherungsfall (vgl. dazu bereits Ausführungen zu Ziff. A-2 AVB-D&O, Rdn 68 ff.). Unter der Überschrift "Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes" (Ziff. A-5 AVB-D&O) finden sich präzisierend Unterüberschrifte...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / II. Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Rz. 781 Der Reisekrankenversicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse bei einem im Ausland unvorhergesehen eingetretenen Versicherungsfall. Der Versicherer zahlt grundsätzlich nicht für Behandlungen, die bereits vor Beginn der Auslandsreise feststanden. Rz. 782 Versicherungsfall...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / V. Räumliche Grenzen des Versicherungsschutzes

1. Versicherungsort (A 10 VHB 2022) a) Begriff "Versicherungsort" Rz. 142 Im Gegensatz zu anderen Versicherungssystemen, in denen es (beispielsweise in der Schweiz) gleichgültig ist, wo sich Hausrat befindet und eine Reisegepäckversicherung deshalb weitgehend überflüssig ist, beschränkt sich der Versicherungsschutz nach den VHB grundsätzlich auf den Versicherungsort (A 10.1 VH...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / I. Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes (§ 1 MB/KT, § 192 Abs. 5 VVG)

1. Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall a) Krankentagegeldversicherung als Summenversicherung Rz. 577 Gegenstand der Krankentagegeldversicherung ist gem. § 1 MB/KT der Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfall, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. Rz. 578 Bei der Krankentagegeldversicherung ist der Versicherer also verp...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / II. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

1. Versicherungsbeginn (§§ 2, 3 MB/KT) Rz. 616 Der Versicherungsschutz beginnt nach § 2 MB/KT mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. 2. Versicherungsfähigkeit, ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 4. Umfang des Versicherungsschutzes (Ziff. 4 DTV-VHV 2003/2011)

a) Haftpflichtversicherung (Ziff. 4.1 DTV-VHV 2003/2011) Rz. 183 Gegenstand der Versicherung ist die Haftung des Versicherungsnehmers aus Verkehrsverträgen. Die Beschreibung des Versicherungsumfangs in Ziff. 4.1 enthält dazu die typischen Merkmale einer Haftpflichtversicherung: den Freistellungs- oder Befriedigungsanspruch sowie den Rechtsschutzanspruch zur Abwehr unbegründet...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / D. Reichweite des Versicherungsschutzes

I. Gegenstand der Versicherung Rz. 40 Nach Ziff. A-1 AVB-D&O gewährt der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft (versicherte Personen)mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Abschluss des Vertrages, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

1. Abschluss des Vertrages Rz. 800 Der Versicherungsvertrag kommt in der Regel mit dem Eingang des ordnungsgemäß ausgefüllten Antrages bei dem Versicherer zustande. Zum Teil wird zudem die Bestätigung der Annahme des Antrages bzw. die Aushändigung des Versicherungsscheines durch den Versicherer verlangt. Zudem kann der Vertragsbeginn auch unter der Voraussetzung stehen, dass ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 3. Umfang des Versicherungsschutzes

Rz. 188 Gedeckt sind bestimmte – im Einzelnen in Ziff. 3 der Modelle enumerativ aufgeführte – Kosten für Abwendungsmaßnahmen:mehr

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§ 17 Krankenversicherung / II. Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes (§ 1 MB/KK, § 192 Abs. 1 VVG)

1. Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle u.a. Rz. 228 Nach § 1 Abs. 1 MB/KK und § 192 Abs. 1 VVG bietet der Versicherer Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Er gewährt im Versicherungsfall:mehr