Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verträgen über soziale Dienstleistungen, III.

Rn 24 Eine weitere Bereichsausnahme besteht in Art 3 III lit a VRRL für soziale Dienstleistungen (Rn 25). Grund ist, dass diese besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegen, so dass die §§ 312 ff grds nicht passen (vgl BTDrs 17/12637, 48). Diesbezüglich sind lediglich die sich aus § 312a I, III, IV und VI ergebenden Informationspflichten zu beachten. Weiter steht dem Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besonderheiten bei verbundenen Verträgen (S 6).

Rn 16 S 6 bezieht sich auf verbundene Verträge (§ 358 III). Die Rücktrittsvermutung greift, wenn der Darlehensgeber die finanzierte Sache, etwa als Sicherungseigentümer, an sich nimmt. Er rückt dann ggü dem Verbraucher, der vor dem Aufspaltungsrisiko geschützt werden soll, in die Rechtsposition des Warenkreditgebers ein. Im Falle eines Rücktritts des Verkäufers beschränkt si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vergabe-, Vertrags- bzw Verdingungsordnungen.

Rn 8 Weil die insoweit lückenhaften Regelungen des gesetzlichen Werkvertragsrechts den Bedürfnissen insbes der Baurechtspraxis nicht gerecht werden, haben eigens für diesen Geschäftsbereich geschaffenen Vergabe-, Vertrags- und Verdingungsordnungen große praktische Bedeutung. Sie finden sich für Bauleistungen in der VOB, für freiberufliche Leistungen (Architekten und Ingenieu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besondere Pflichten bei zahlungspflichtigen Verträgen, II–IV.

Rn 3 Mit der Regelung der II–IV sollen die sog Kostenfallen im Internet bekämpft werden. Dabei handelt es sich um das Angebot von kostenpflichtigen Dienstleistungen, bei denen die Entgeltlichkeit jedoch gezielt verschleiert wird (Beispiele bei Alexander NJW 12, 1985). Im Kern geht es um Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht (s dazu § 312i Rn 15). Die sog ›Buttonlösung‹ zielt a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 357c BGB – Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen.

Gesetzestext (1) Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs keine Kosten zu tragen. Die Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung hat der Unternehmer dem Verbraucher zu erstatten. Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassung von Wohngebäuden zur Nutzung ist ausgeschlossen. (2) Der Verbraucher hat für einen Wertverlust der Unterkunf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Stillschweigender Vertrag.

Rn 47 Auf den Vertragsschluss finden die Regeln der Rechtsgeschäftslehre Anwendung, sodass der Vertrag auch konkludent geschlossen werden kann (BGHZ 140, 111). Die Entgeltfestlegung ist Indiz für die Rechtsbindung. Die Unentgeltlichkeit allein steht dem stillschweigenden Vertragsschluss nicht entgegen. Vor dem Hintergrund des § 675 II setzt ein stillschweigender Vertragsschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Art 62 EuPartVO – Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung lässt unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach Artikel 351 AEUV die Anwendung bilateraler oder multilateraler Übereinkünfte unberührt, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung oder eines Beschlusses nach Artikel 331 Absatz 1 Unterabsatz 2 oder 3 AEUV angehören und die Bereiche betre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Art 62 EuGüVO – Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung lässt unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach Artikel 351 AEUV die Anwendung bilateraler oder multilateraler Übereinkünfte unberührt, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung oder eines Beschlusses nach Artikel 331 Absatz 1 Unterabsatz 2 oder 3 AEUV angehören und die Bereiche betref...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Das enttäuschte Vertrauen auf den Abschluss eines Vertrags. Ausgangspunkt:

Rn 48 In der zweiten Untergruppe von o Rn 41 weiß der andere Teil, dass der Vertrag noch nicht geschlossen ist, zB weil es noch an der Einhaltung einer Form fehlt. Er vertraut aber auf den erfolgreichen Abschluss der schon weit fortgeschrittenen Verhandlungen und macht Aufwendungen. Hier soll es uU Ersatzansprüche aus cic geben, gestützt auf einen unbegründeten Verhandlungsa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Kaufähnliche Verträge und Umgehungsversuche.

Rn 16 Den Vorkaufsfall kann auch eine erbrechtliche Gestaltung auslösen, der zu Folge durch Vermächtnis eine Eigentumswohnung mit bedingtem Übereignungsanspruch nebst weiterer Abreden übertragen wird ohne dass es zeitnah zum dinglichen Eigentumsübergang kommen soll/muss (vgl BGH ZMR 98, 488). Der Vorkaufsberechtigte kann im Einzelfall durch einstweilige Verfügung nach wirksa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Echter Vertrag zugunsten Dritter.

Rn 98 Bei diesem – und ebenso beim bereicherungsrechtlich gleichgelagerten Sonderfall der angenommenen Anweisung (§ 784 – s Rn 86) – erhält der Leistungsempfänger (C) einen eigenen durchsetzbaren Anspruch auf eine Zuwendung, die der Versprechende (A) aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit dem Versprechensempfänger (B) an C zu erbringen hat – § 328. Die Konstellation weist d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anpassung des Vertrages.

Rn 20 Sie ist nach I die idR eintretende Rechtsfolge. Sie soll ›verlangt werden können‹. Damit entscheidet der Gesetzgeber die alte Streitfrage, ob die Änderung von selbst eintritt oder erst verlangt werden muss, im zweiten Sinn. Es liegt also in der Hand der benachteiligten Partei, ob sie die Folgen der Grundlagenstörung geltend machen will (ebenso wie bei Rücktritt oder Kü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 624 BGB – Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre.

Gesetzestext 1Ist das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Verpflichteten nach dem Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. 2Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Rn 1 § 624 gilt für freie Dienstverhältnisse und für gemischte Verträge, wenn das dienstvertragliche Element überwiegt (BAG NZA 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HaagUntProt Art 19 HaagUntProt – Koordinierung mit anderen Übereinkünften.

Gesetzestext (1) Dieses Protokoll lässt internationale Übereinkünfte unberührt, denen Vertragsstaaten als Vertragsparteien angehören oder angehören werden und die Bestimmungen über im Protokoll geregelte Angelegenheiten enthalten, sofern die durch eine solche Übereinkunft gebundenen Staaten keine gegenteilige Erklärung abgeben. (2) Absatz 1 gilt auch für Einheitsrecht, das a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Prinzip 1: Vorrang bestehender völkerrechtlicher Verträge (Abs 1).

Rn 1 Art 25 regelt das Verhältnis zwischen dem unionsrechtlichen IPR in ROM I und staatsvertraglichem IPR im Bereich des internationalen Schuldvertragsrechts. Kein Vertrag, keine Verordnung zu Lasten Dritter (vgl Erw 41, Art 34 WVRK, Art 351 I AEUV und Brödermann/Iversen/Brödermann Rz 431 ff). Deshalb bestimmt I, dass im Zeitpunkt der Annahme von ROM I fortbestehende Staatsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall (§ 331).

Rn 25 Die Konstellation, dass ein Versprechensempfänger mit einem Versprechenden (Deckungsverhältnis) vereinbart, dass mit seinem Tod ein Dritter schenkweise das Recht erwirbt, unmittelbar vom Versprechenden eine Leistung zu fordern, ist durch §§ 328, 331 nur unzureichend geregelt. Wirtschaftlich gleicht der Erwerb des Beschenkten einem erbrechtlichen, so dass sich das Probl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertrags-/Regelungslücke als Voraussetzung.

Rn 19 Voraussetzung der ergänzenden Vertragsauslegung ist eine planwidrige Lücke in der vertraglichen Regelung (BGH NJW 02, 670 [BGH 18.10.2001 - I ZR 91/99]; 11, 2977, 2978 [BGH 14.07.2011 - III ZB 70/10]; NJW-RR 08, 1371, 1372 [BGH 18.06.2008 - VIII ZR 154/06]; NJW 12, 844 [BGH 11.01.2012 - XII ZR 40/10]). Dabei genügen Vorstellungen nur einer Seite, die nicht Bestandteil ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verträge zwischen Unternehmern.

Rn 36 Nr 4 findet auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr über §§ 307 II Nr 1, 310 I Anwendung (vgl BGH NJW 85, 626 [BGH 26.11.1984 - VIII ZR 214/83]; 84, 1183 [BGH 21.12.1983 - VIII ZR 195/82]; Stoffels Rz 802). Abänderungsvorbehalte, die sich in den Grenzen handelsüblicher Mengen- und Qualitätstoleranzen halten, sind zulässig (Grüneberg/Grüneberg § 308 Rz 26). Rn 37 Einz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Nichtigkeit des Vertrages (Abs 2).

Rn 5 Ein Verstoß gegen I 1–2 oder Art 247 § 13 II oder den in Umsetzung von Art 38 I WoImmoKrRL zum 21.3.16 eingefügten § 13b I–III EGBGB führt, anders als ein solcher gegen § 13 I 3 oder III, zur Nichtigkeit des Vermittlungsvertrages (BGHZ 163, 332, 335), idR aber nicht zu der des vermittelten Darlehensvertrags (Karlsr WM 00, 1996, 2001; LG Stuttgart WM 00, 1492, 1495) oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verträge zwischen Unternehmern.

Rn 47 Die Verbote der Nr 7 (insb Nr 7b) sind auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr gem §§ 310 I, 307 übertragbar (hM; BGH WM 07, 2261; NJW 99, 1031). Dies gilt auch für das Verbot der Freizeichnung von leicht fahrlässigen Verletzungen von Kardinalpflichten (s § 307 Rn 26) durch den Verwender oder seine Erfüllungsgehilfen (BGH NJW 94, 1063 [BGH 12.01.1994 - VIII ZR 165/9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertrag.

Rn 3 Der Auftrag iSd § 662 ist ein vertragliches Schuldverhältnis. Für den Vertragsschluss gelten die allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln. Das Vertragsangebot kann vom Auftraggeber oder vom Beauftragten ausgehen. Die Annahme kann auch konkludent durch die Ausführung des Auftrags erklärt werden (BGH NJW 13, 2588 [BGH 10.04.2013 - IV ZR 38/12], konkludenter Auftrag durch B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verträge zwischen Unternehmern.

Rn 29 Nach § 310 I 1 bildet im unternehmerischen Geschäftsverkehr und ggü Unternehmen und juristischen Personen des Öffentlichen Rechts § 307 die alleinige Grundlage der Inhaltskontrolle. IRd auch hier gebotenen überindividuellen Betrachtungsweise (s Rn 9, 23) ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber generell von einer erhöhten Selbstverantwortung des Unternehmers für se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verträge zwischen Unternehmern.

Rn 37 Vertragsstrafeklauseln sind im b2b-Verkehr grds wirksam (hM; BGH NJW 76, 1887; MüKo/Wurmnest § 309 Nr 6 Rz 19; Berger ZIP 06, 2154), unterliegen aber der Inhaltskontrolle gem § 307. Das Verschuldenserfordernis kann nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe durch AGB abbedungen werden (BGH NJW 99, 2663 [BGH 26.05.1999 - VIII ZR 102/98]), sonst wie auch im b2c-Verke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 356a BGB – Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen.

Gesetzestext (1) Der Widerruf ist in Textform zu erklären. (2) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder des Abschlusses eines Vorvertrags. Erhält der Verbraucher die Vertragsurkunde oder die Abschrift des Vertrags erst nach Vertragsschluss, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt des Erhalts. (3) Sind dem Verbraucher die in § 482 Absatz 1 b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vertrag zur Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse (I).

Rn 16 Ein Ehevertrag iSv I liegt dann vor, wenn die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand einvernehmlich aufheben, für eine noch zu schließende Ehe ausschließen (Schlesw FamRZ 04, 808) oder für die existierende ändern, sei es auch nur in Bezug auf einen einzelnen Gegenstand (BGH NJW 78, 1923 [BGH 28.06.1978 - IV ARZ 47/78]). Aufgehoben wird der gesetzliche Güterstand durch V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67 Absatz 5, zweiter Gedankenstrich, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl C 318 vom 23.12.06, S 56) gemäß dem Verfahren des Art...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32010R1259 Art 19 ROM III – Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen.

Gesetzestext (1) Unbeschadet der Verpflichtungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten gemäß Artikel 351 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union lässt diese Verordnung die Anwendung internationaler Übereinkommen unberührt, denen ein oder mehrere teilnehmende Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der Annahme dieser Verordnung oder zum Zeitpunkt der Annahme des Beschlus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 28 ROM II – Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der internationalen Übereinkommen, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der Annahme dieser Verordnung angehören und die Kollisionsnormen für außervertragliche Schuldverhältnisse enthalten. (2) Diese Verordnung hat jedoch in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten Vorrang vor den ausschließlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinbarungen.

Rn 4 Die Bestimmungen der §§ 1564 ff sind nicht disponibel und einer vertraglichen Vereinbarung dahingehend, dass das Scheidungsrecht eines Ehegatten ausgeschlossen ist, nicht zugänglich (BGH FamRZ 90, 372; Celle FamRZ 23, 927). Zulässig ist aber der Verzicht auf ein Scheidungsrecht, das neu entsteht, wenn ein Scheidungstatbestand auf Grund neuer Tatsachen erfüllt ist (BGH F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 29 ROM II – Verzeichnis der Übereinkommen.

Gesetzestext (1) 1Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission spätestens 11. Juli 2008 die Übereinkommen gemäß Artikel 28 Absatz 1. 2Kündigen die Mitgliedstaaten nach diesem Stichtag eines dieser Übereinkommen, so setzen sie die Kommission davon in Kenntnis. (2) Die Kommission veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union innerhalb von sechs Monaten nach deren Erhalt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vereinbarungen.

Rn 11 Die Zugewinnausgleichsforderung stellt ein nur beschränkt verkehrsfähiges Recht dar. Rechtsgeschäfte, die gegen III verstoßen, sind nichtig (MüKo/Koch Rz 26), ohne dass die Nichtigkeit geheilt werden könnte (BGH FamRZ 04, 1353). Sinn der Regelung ist es, jedes Drittinteresse an der Beendigung des Güterstandes auszuschließen, weshalb Verträge mit Dritten auch dann unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 75. Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 25.06.1990, BGBl I 90, 518

Rn. 89 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die in Art 11 des Gesetzes aufgeführten Änderungen des Einkommensteuergesetzes gelten in der Mehrzahl (nachfolgend kenntlich gemacht) lediglich für den Veranlagungszeitraum 1990 und wurden durch das unter Nr 77 erläuterte Einigungsvertragsgesetz ab 1991 wieder aufgehoben. Dies resultiert aus der Besonderheit, daß auf dem Rechtsgebiet der Best...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Vereinbarungen über Schmiergeldzahlungen.

Rn 17 Vereinbarungen über die Zahlung von Schmiergeldern sind nicht nur regelmäßig nach § 138 und ggf auch nach § 134 nichtig, sondern sie können auch Schadensersatzansprüche Dritter gegen beide Partner der Vereinbarung nach § 826 begründen (s etwa LAG Köln BeckRS 23, 29539). Die Rspr sieht den Verstoß gegen die guten Sitten bereits in der Verheimlichung der Zuwendung (BGH N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vertragliche Vereinbarung der Änderungsbefugnis bei triftigem Grund.

Rn 6 Die Änderungsbefugnis des Unternehmers muss gem I Nr 1 von den Parteien vertraglich vereinbart und dabei an einen triftigen Grund geknüpft worden sein. Tw wird das Vorliegen eines triftigen Grundes nach der Art des Vertrags als ausreichend angesehen (Wendland in: Schulze/Staudenmayer, EU Digital Law 20, Art 19 DCD Rz 12). Das widerspricht jedoch dem eindeutigen Wortlaut...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abweichende Vereinbarungen und Umgehungen (Abs 1).

Rn 1 I 1 regelt den halbzwingenden Charakter der §§ 655a ff. Abweichungen, auch in Form eines nachträglichen einseitigen Verzichts (Staud/Herresthal Rz 3; aA LG Fulda NJW-RR 87, 1460 f; Krämer ZIP 97, 93, 96f), zu Lasten des Verbrauchers sind unwirksam (§ 134), iÜ bleibt der Vertrag wirksam (BeckOGK/Zimmermann Rz 9f). Ob eine unzulässige Abweichung vorliegt, ist anhand der e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HaagUntProt Art 18 HaagUntProt – Koordinierung mit den früheren Haager Übereinkommen über Unterhaltspflichten.

Gesetzestext Im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten ersetzt dieses Protokoll das Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht und das Haager Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht. Rn 1 Im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten ersetzt das HaagUntProt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinbarung.

Rn 5 Nach bislang geltendem Recht war es möglich, individualvertraglich besondere Zahlungsfristen zu vereinbaren. Zahlungsfristen von mehr als 60 Tagen müssen nunmehr ausdrücklich vereinbart werden und dürfen nicht grob unbillig sein. Die grobe Unbilligkeit einer längeren Zahlungsfrist beurteilt sich nach den Kriterien in Art 7 I–III der Zahlungsverzugs RL (zB grobe Abweichu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 26 ROM I – Verzeichnis der Übereinkommen.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis spätestens 17. Juni 2009 die Übereinkommen nach Artikel 25 Absatz 1. Kündigen die Mitgliedstaaten nach diesem Stichtag eines dieser Übereinkommen, so setzen sie die Kommission davon in Kenntnis. (2) Die Kommission veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Vereinbarung.

Rn 3 Ird § 1585c können sowohl novierende Vereinbarungen als auch modifizierende (gestaltende) Vereinbarungen getroffen werden (BGH FamRZ 11, 1377). I. Novierende Vereinbarung. Rn 4 Hierbei handelt es sich um eine schuldumwandelnde und schuldbegründende selbstständige Unterhaltsvereinbarung, welche die vereinbarten Ansprüche vom gesetzlichen Unterhaltsrecht löst und ausschließ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bindung des Gerichts an Vereinbarungen (Abs 2).

Rn 13 Gem § 6 II ist das FamG an eine Vereinbarung gebunden, die die allgemeinen vertraglichen und die in den §§ 7 und 8 geregelten besonderen Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt. Ist der Vertrag daher in der vorgeschriebenen Form geschlossen worden und hält er der Inhalts- und Ausübungskontrolle stand, hat das Gericht ihn bei der zu treffenden Endentscheidung über den VA zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Vereinbarung der Mieterschutzvorschriften.

Rn 15 Die Parteien eines Gewerberaummietverhältnisses können ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten vereinbaren, dass die Mieterschutzvorschriften insgesamt oder teilweise für ihren Vertrag maßgebend sein sollen (BGH NJW 85, 1772 [BGH 13.02.1985 - VIII ZR 36/84]; Hambg NJW-RR 98, 1382 [OLG Hamburg 29.10.1997 - 4 U 61/97]; Naumbg WuM 95, 142). Für eine Auslegung ist zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung (Nr 2).

Rn 8b Zusätzlich müssen die Abweichungen im Vertrag ›ausdrücklich und gesondert‹ vereinbart werden. Sinn und Zweck der Vorschrift ist, dass der Verbraucher die Abweichung bewusst iR seiner Kaufentscheidung berücksichtigt. Er muss sich darüber im Klaren sein, dass die Beschaffenheit der fraglichen Kaufsache von den gesetzlichen objektiven Anforderungen abweicht. Dafür muss si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 9 § 573c IV bestimmt – allerdings nicht für Altmietverträge vor dem 1.9.01 (BGH ZMR 05, 446), sofern die Kündigung vor dem 1.6.05 (Art 229 § 3 X 2 EGBGB) ausgesprochen wurde –, dass eine zum Nachteil des Mieters von § 573c I oder III abw Vereinbarung unwirksam ist. Nachteilig für den Mieter ist eine verkürzte Frist für den Vermieter sowie eine verlängerte Frist für den Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertragliche Vereinbarung.

Rn 17 Der EV bedarf einer rechtsgeschäftlichen Grundlage. Regelmäßig muss er im Kaufvertrag vereinbart worden sein. Möglich ist allerdings auch eine stillschweigende Vereinbarung, wenn im Rahmen ständiger Geschäftsverbindungen frühere Lieferungen des Verkäufers ausschl unter EV ausgeführt worden waren. Dagegen kann man trotz der Häufigkeit des EV nicht unterstellen, dass all...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Besondere Vereinbarungen der Vertragsparteien.

Rn 71 Die auf einzelne Vorschriften beschränkten Regelungen zum Maklervertrag und die Möglichkeit zur Disposition über die Regelungen haben in der Praxis zu zahlreichen, weit verbreiteten Vereinbarungen geführt, die vom gesetzlichen Leitbild abweichen. Dabei ist zwischen Individualabreden und Vereinbarungen in AGB zu unterscheiden. Für Individualvereinbarungen stellen ledigl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinbarung der Aushändigung.

Rn 4 Eine Aushändigungsvereinbarung nach II kann auch formularmäßig (kein Verstoß gegen § 307) und muss unmissverständlich getroffen werden (Brandbg 10.1.13 – 5 U 90/11). In diesem Fall erwirbt der Gläubiger die Hypothek mit der Eintragung, frühestens aber mit Entstehung der Forderung, aber ohne Rücksicht darauf, wann der Brief hergestellt und ob er dem richtigen Empfänger ü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinbarung.

Rn 2 Vereinbarungen iSd § 656d I können iR eines Vertrags zugunsten Dritter oder einer Erfüllungsübernahme sowie einer Freistellung getroffen werden. Zum anderen sind auch Vereinbarungen des Maklers mit der Partei, die nicht sein Vertragspartner ist, zulässig, wie etwa im Wege der Schuldübernahme. Ein Schuldbeitritt der nicht am Maklervertrag beteiligten Partei kommt dagegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbot von Vereinbarungen zulasten der Versorgungsträger (Abs 2).

Rn 7 § 8 II bestimmt, dass durch eine Vereinbarung der Eheleute Versorgungsanrechte nur dann (unmittelbar) übertragen oder begründet werden können, wenn die maßgeblichen Regelungen dies zulassen und die betroffenen Versorgungsträger zustimmen. Danach dürfen keine Verträge geschlossen werden, die mit den maßgeblichen Versorgungsregelungen unvereinbar sind und auch nicht die Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 25 ROM I – Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der internationalen Übereinkommen, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der Annahme dieser Verordnung angehören und die Kollisionsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse enthalten. (2) Diese Verordnung hat jedoch in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten Vorrang vor den ausschließlich zwisc...mehr