Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 1 Dienst-/Arbeitsverhältnis

Die Teilnehmer an einem Bundesfreiwilligendienst werden i. d. R. zwischen 6 und 24 Monate tätig. Grundlage dieser Tätigkeit ist eine Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Auch wenn in dieser Vereinbarung ausdrücklich aufgeführt wird, dass ein Arbeitsverhältnis "nicht begründet" wird, so...mehr

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Lehrer und Erzieher / 5.1 Deutsche Lehrer an ausländischen Schulen

Lehrer, die an deutschen oder an ausländischen Schulen im Ausland beschäftigt sind, sind nicht versicherungspflichtig in der deutschen Sozialversicherung. Vereinbarungen über die Entsendung von deutschen Lehrern bestehen mit Estland, Rumänien und der Ukraine.[1] Auslandsschullehrer können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden (Antragspflichtversicherun...mehr

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Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 1.1 Einmalzahlungen

Vereinbarungen zum Personalabbau, die die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, den Aufbau von Wertguthaben durch eine sofortige gesonderte Einmalzahlung des Arbeitgebers und die unmittelbare Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum vorgezogenen Ende des Beschäftigungsverhältnisses vorsehen, erfüllen die Voraussetzungen einer Wertguthabenvereinbarung. Da...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 3 Kein Zufluss bei Gutschrift auf Zeitwertkonto

Grundsätzlich führen weder die Vereinbarung eines Zeitwertkontos noch die Wertgutschrift auf einem Arbeitszeitkonto zum Zufluss von Arbeitslohn. Erst die Auszahlung des Guthabens während der Freistellung löst Zufluss von Arbeitslohn und damit eine Besteuerung aus. Praxis-Beispiel Gehaltsumwandlung in Zeitguthaben Der Mitarbeiter vereinbart mit seinem Arbeitgeber, vor Fälligkei...mehr

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Vermögensbeteiligung / 2 Arten der Vermögensbeteiligung

Die sicherlich häufigste Art der Mitarbeiterbeteiligung ist die Vergabe von sogenannten virtuellen Anteilen (Virtual Shares, Phantom Shares). Weiterhin ist die Gewährung von Optionsrechten eine verbreitete Art der Mitarbeiterbeteiligung. Die Einräumung von echten Gesellschaftsanteilen ist natürlich ebenfalls möglich, allerdings in der Praxis sehr wenigen Personen vorbehalten...mehr

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Saisonarbeitskraft / 3 "Begrenztes" Arbeitsverhältnis

Nach einem Urteil des BAG kann es auch zulässig sein, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis die Arbeits- und Vergütungspflicht auf die Saison zu begrenzen.[1] Die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten Arbeitnehmers kann jedenfalls dann wirksam sein, wenn für den Arbeitnehmer auße...mehr

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Elternzeit / 4 Dauer und Gestaltungsmöglichkeiten

Die Elternzeit umfasst maximal 3 Jahre und beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Der Anspruch besteht bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses beim nächsten Arbeitgeber fort.[1] Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden.[2] Elternzeit kann in vollem Umfang gleichzeitig von beiden Elternteilen...mehr

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Frankreich / g) Steuerrechtliche Aspekte

Rz. 211 Bis zur Abschaffung der Erbschaftsteuerpflicht des überlebenden Ehegatten im August 2007 war die Vereinbarung von avantages matrimoniaux auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten für Ehegatten äußerst interessant, da die Vorschrift des Art. 1527 Abs. 1 C.C. auch im Steuerrecht angewandt wurde, so dass keine Erbschaftsteuer anfiel. Somit konnte durch die Vereinbaru...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 5.2 Meldepflichten des Arbeitgebers

Da die Krankenversicherungspflicht mit dem Ablauf des Kalenderjahres endet, muss der Arbeitgeber zum Jahreswechsel keine Jahresmeldung, sondern eine Änderungsmeldung erstatten. Der Arbeitnehmer muss (mit Abgabegrund "32") zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 31.12. abgemeldet werden. Zum 1.1. erfolgt eine Anmeldung mit Abgabegrund "12" zur Renten- ...mehr

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Beitragserstattung / 3.2 Krankenkassen übernehmen Erstattung für Renten- und Arbeitslosenversicherung

Neben der beschriebenen grundsätzlichen Zuständigkeit haben sowohl die Rentenversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit mit den Krankenkassen eine Vereinbarung[1] getroffen, dass die Krankenkassen die Erstattung der Renten- bzw. Arbeitslosenversicherungsbeiträge grundsätzlich übernehmen. Unabhängig von dieser Vereinbarung ist in bestimmten Fällen entweder der Ren...mehr

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Pflegezeit / 7 Unabdingbarkeit

Von den Regelungen des Pflegezeitgesetzes darf nicht zulasten der Beschäftigten abgewichen werden. Damit ist es weder in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen noch einzelvertraglich möglich, verschlechternde Vereinbarungen zu treffen. Solche Vereinbarungen sind wegen Verstoß gegen § 8 PflegeZG unwirksam.mehr

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Tschechien / IV. Hauptverfahren

Rz. 148 Sobald feststeht, dass der Erblasser nicht nur geringfügigen Nachlass hinterlassen hat, geht das Verfahren unmittelbar in das Hauptverfahren über. Die Ergebnisse des Vorverfahrens werden durch Anforderung der noch erforderlichen Unterlagen überprüft sowie alle Aktiva und Passiva zusammengestellt. Die in Betracht kommenden Erben sind von ihrem Erbrecht und der Möglich...mehr

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Belgien / 2. Zuwachsklausel

Rz. 94 Im Rahmen der Vereinbarung einer Zuwachsklausel (früher auch tontine genannt) erwerben zwei oder mehr Personen einen Vermögensgegenstand, i.d.R. eine Immobilie, aber z.B. auch einen Gesellschaftsanteil, gemeinschaftlich, mit der Maßgabe, dass der Anteil des Zuerstversterbenden dem oder den übrigen Beteiligten mit seinem Tode zufällt.[122] Hierbei handelt es sich grund...mehr

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Homeoffice / 4 Ausstattung/Kosten

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für die Ausstattung des Arbeitsplatzes verantwortlich, wenn er mit dem Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeit an einem festgelegten Telearbeitsplatz bzw. im Homeoffice vereinbart. Das ergibt sich aus der ArbStättV. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer also auf seine Kosten die für den Homeoffice-Arbeitsplatz erforderlichen Arbeitsmittel zur V...mehr

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Homeoffice / 3 Beendigung der Homeoffice-Tätigkeit und Widerruf

Video: Widerruf der Homeoffice-Berechtigung Über die Beendigung der Arbeit im Homeoffice sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich einvernehmliche Vereinbarungen treffen. Zu beachten ist dabei, dass es dem Arbeitgeber grundsätzlich gestattet sein kann, die Tätigkeit im Homeoffice einseitig zu beenden. Denn selbst wenn dem Mitarbeiter bis auf Weiteres die Möglichkeit e...mehr

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Aushilfskräfte / 4 Beendigung des Aushilfsarbeitsverhältnisses

Bei kalendermäßig befristeten Arbeitsverhältnissen endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Zeitablauf[1], unabhängig davon, ob der Aushilfstatbestand weiter besteht. Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des (Aushilfs-) Zwecks, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpun...mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 1.2 Entgelt und Aufwendungsersatz

Kennzeichnend für den Freiwilligendienst ist dessen Unentgeltlichkeit.[1] So gilt auch das Mindestlohngesetz nicht, der Freiwillige hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Der Freiwillige erhält lediglich ein angemessenes "Taschengeld" als Gegenleistung, schon aus diesem Grund fehlt es am Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses. Die Angemessenheit ist gemäß § 2 Satz 2 BFDG zu ...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 4 Vorzeitiges Ende des unbezahlten Urlaubs

Ebenso wie die Vereinbarung der unbezahlten Freistellung, ist auch deren vorzeitiges Ende grundsätzlich nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Der Arbeitnehmer kann nicht einfach vor Ablauf der vereinbarten Zeit an seinen Arbeitsplatz zurückkehren, wenn der Grund für seinen Sonderurlaub vorzeitig entfallen ist und der Arbeitgeber kann nicht einsei...mehr

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Vermögensbeteiligung / 2.1 Virtual Shares und Phantom Shares

Ein in der Praxis sehr weit verbreitetes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm beinhaltet rein schuldrechtliche Zahlungsansprüche gegen die Gesellschaft bei Eintritt einer bestimmten Bedingung, dem Exit. Hierbei handelt es sich um die Gewährung sogenannter "Virtual Shares", auch Phantom Shares oder virtuelle Aktie genannt. Das sind virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen, bei welchen B...mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 9 Urlaub

Der bisherige Verweis in § 13 JFDG wurde durch das Freiwilligen-Teilzeitgesetz[1] gestrichen. Viele Regelungen des BUrlG besitzen für Freiwillige keine Relevanz oder werden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen angepasst. Die Gesamtsituation der Freiwilligen und das Verhältnis zwischen den Beteiligten im Jugendfreiwilligendienst unterscheidet sich in etlichen Punkten vo...mehr

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Rentner / 3 Befristung

Eine bei oder nach Erreichen des Renteneintrittsalters getroffene Vereinbarung über die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, die nicht in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI fällt, kann sachlich gerechtfertigt i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG sein, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Allgemeine Regeln

Rz. 86 Gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. d EuErbVO sind die Fragen des ehelichen Güterrechts sowie des Güterrechts aufgrund von Verhältnissen, die nach dem auf diese Verhältnisse anzuwendenden Recht mit der Ehe vergleichbare Wirkungen entfalten, vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen. Die EuErbVO regelt also allein das Erbrecht unter Ausnahme der Fragen des ehelichen Güterr...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 5. Galicien

Rz. 193 Die foralrechtliche Regelung über die Rechtsnachfolge von Todes wegen ist in dem Gesetz 2/2006 über das Zivilrecht von Galicien enthalten,[303] dort in Titel X (Art. 181–308). Rz. 194 Die Erbfolge tritt ein aufgrund Testaments, Gesetzes oder Erbvertrages (Art. 181). Die gesetzliche Erbfolge ist nicht dem Gesetz 2/2006, sondern dem gemeinspanischen Código Civil zu entn...mehr

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Dienstwohnung / 2.1 Anwendbare mietrechtliche Vorschriften

Häufig vereinbaren die Parteien im Rahmen des Dienstverhältnisses die Anwendbarkeit mietrechtlicher Vorschriften für die Wohnungsnutzung. Die Parteien können auch durch Vereinbarung von den allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften abweichen. Einer Kündigung der Werkdienstwohnung bei Beendigung des Arbeitsvertrags bedarf es nicht, weil ein selbstständiger Mietvertrag, der gekü...mehr

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Geschäftsführer / 1.2 Beherrschende GmbH-Geschäftsführer

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (mehr als 50 % der Anteile bzw. umfassender Sperrminorität)[1] muss darüber hinaus beachtet werden, dass die Gewährung eines Vorteils stets einer klaren, zivilrechtlich wirksamen und vorab getroffenen Vereinbarung bedarf (Rückwirkungsverbot), um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden.[2] So wird z. B. dem GmbH-Geschäf...mehr

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Frankreich / 3. Die clause d’acquisition ou d’attribution de biens propres

Rz. 212 Als weitere Möglichkeit, den überlebenden Ehegatten in Zusammenhang mit dem Abschluss eines Ehevertrages zu begünstigen, sehen die Art. 1390–1392 C.C. die Vereinbarung einer sog. clause d’acquisition ou d’attribution de biens propres vor. Dabei handelt es sich um ein den Nachlass betreffendes Vorwegentnahmerecht mit Ausgleichsverpflichtung des Begünstigten. Das Objek...mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 4 Vertragsabschluss

Zu Beginn des JFD schließen die Beteiligten eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mindestinhalt nach § 11 Abs. 1 JFDG ab. Die Vereinbarung über das Helferverhältnis wird regelmäßig zwischen dem Freiwilligen und einem der Träger des JFD geschlossen. Der Träger muss ein i. S. d. § 10 JFDG zugelassener Träger des freiwilligen sozialen Dienstes sein. Es ist zulässig, dass die H...mehr

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Gratifikation / 3 Anwesenheitsprämie

Soweit die Gratifikation freiwillig gezahlt wird, ist eine vertragliche Vereinbarung, nach der die Gratifikation durch Zeiten auch unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder durch andere Fehlzeiten gemindert werden kann, zulässig. Auch kann der Arbeitgeber im Fall der freiwilligen Zahlung solche Arbeitnehmer ausnehmen, die im Bezugszeitraum Fehlzeiten aufwiesen....mehr

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Schweiz / 6. Wahl und Modifikation der Gütergemeinschaft

Rz. 171 Unterstellen die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse dem Güterstand der Gütergemeinschaft, umschreiben sie den Umfang des Gesamtgutes durch Wahl der Variante der allgemeinen Gütergemeinschaft möglichst weit und weisen sie das ganze Gesamtgut dem überlebenden Ehegatten zu, so kann der Nachlass des vorversterbenden Ehegatten auf die persönlichen Gebrauchsgegen...mehr

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Türkei / I. Gesetzliche Grundlage für das materielle Erbrecht

Rz. 13 Das türkische materielle Zivilrecht ist vom schweizerischen Recht geprägt. Nach der Gründung der türkischen Republik (1923) hat die Türkei einen wichtigen Rezeptionsprozess in ihrem Rechtssystem erlebt. Anstelle des bisher gültigen islamischen Rechts (Scharia) wurde ein neues Rechtssystem geschaffen, mit dem man den neuen Entwicklungen in der Welt besser Rechnung trag...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / 3. Deutsch-Sowjetischer Konsularvertrag

Rz. 45 Eine weitere erbrechtliche Kollisionsnorm enthält Art. 28 Abs. 3 des Deutsch-Sowjetischen Konsularvertrages vom 25.4.1958.[43] Diese Bestimmung lautet wie folgt: Zitat Art. 28 Hinsichtlich der unbeweglichen Nachlassgegenstände finden die Rechtsvorschriften des Staates Anwendung, in dessen Gebiet diese Gegenstände belegen sind. Rz. 46 Zwar ist die Sowjetunion am 1.1.1992 u...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 1. Erfordernis der Ausdrücklichkeit

Rz. 103 Die Rechtswahl kann ausdrücklich erfolgen, etwa in der Weise: "Die Erbfolge nach meinem Tode soll dem Recht des Vereinigten Königreichs unterliegen." Art. 22 Abs. 2 EuErbVO lässt es aber auch genügen, dass sich die Rechtswahl "aus den Bestimmungen einer Verfügung von Todes wegen" ergibt.[101] Erstaunlich ist dabei, dass – im Gegensatz zu Art. 3 Rom I-VO – es nicht er...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 182 Die Revision hatte Erfolg. Mit Recht hatte das Berufungsgericht allerdings angenommen, dass der Beklagte eine Person war, deren Haftung nach § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII beschränkt war. Nach dieser Bestimmung sind Unternehmer den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / VIII. Schenkungen auf den Todesfall

Rz. 181 Für die Schenkung von Todes wegen, also eher die lediglich versprochene und noch nicht vollzogene Schenkung, sind die (erbrechtlichen) Vorschriften über die Verfügungen von Todes wegen anzuwenden.[290] Durch ein solches Schenkungsversprechen kann der Erblasser seine Vermögensverhältnisse ähnlich wie etwa durch Testament regeln. Er soll damit aber insbesondere nicht d...mehr

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Türkei / 4. Die Erbengemeinschaft

Rz. 97 Die Struktur der Erbengemeinschaft ist der deutschen vergleichbar. Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, bilden diese eine Gesamthandsgemeinschaft (Erbengesellschaft).[158] Diese verfügen innerhalb gesetzlicher Schranken über die Rechte der Erbschaft gemeinsam und werden Gesamthandseigentümer des Nachlasses (Art. 640 Abs. 2 ZGB). Ein Erbe kann jedoch seinen Anteil ...mehr

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Großbritannien: England und... / IV. Besonderheiten des Trust

Rz. 34 Besonderen Regeln unterliegt der trust, der sowohl unter Lebenden (inter vivos trust) als auch von Todes wegen im Testament (testamentary trust) begründet werden kann.[42] Letzteres hat in England große Bedeutung, da insbesondere längerfristige oder flexible Erbfolgegestaltungen nur auf diese Weise erreichbar sind (siehe dazu Rdn 61). Insgesamt handelt es sich dabei ü...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 95 Das Berufungsgericht war der Ansicht, die Beklagte zu 2 hafte lediglich im Umfang eines in einem Schreiben abgegebenen Anerkenntnisses, 25 % des Schadens zu übernehmen. Darüber hinaus stehe der Klägerin kein Anspruch auf Haftungsausgleich gemäß § 426 BGB gegenüber den Beklagten zu, weil es sich bei der Fahrt von der Baustelle zum Firmensitz des Arbeitgebers um einen A...mehr

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BAV-Förderbetrag / 5.2 Mindest- und Höchstbeitrag

Der BAV-Förderbetrag wird dem Arbeitgeber gewährt, wenn er Beiträge zur bAV von mindestens 240 EUR für den jeweiligen Arbeitnehmer im Kalenderjahr leistet. Bei der Ermittlung des Mindestbetrags werden nur solche Beiträge berücksichtigt, bei denen im Zeitpunkt der Beitragsleistung die maßgeblichen Einkommensgrenzen[1] nicht überschritten werden. Außerdem werden nur Beiträge f...mehr

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / Literaturtipps

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Versorgungsbezüge / 1 Lohnsteuerabzug

Zahlt der Arbeitgeber steuerpflichtige Versorgungsbezüge[1] aus, muss er vor der Lohnsteuerermittlung den Versorgungsfreibetrag sowie einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag als steuerfreie Teile berücksichtigen.[2] Begünstigte Versorgungsbezüge sind z. B. Werksrenten an Arbeitnehmer ab dem 63. Lebensjahr, Werksrenten bei Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjahr, Ruhegehälter im...mehr

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Portugal / 5. Erbverträge – Verbot nach dem Código Civil

Rz. 81 Auch Erbverträge entfalten nach portugiesischem Recht grundsätzlich keine Rechtswirkung (Art. 2028 i.V.m. Art. 946 CC). Zwar enthält der Código Civil in Art. 2028 eine Begriffsbestimmung, wann eine vertragliche Erbfolge (sucessão contratual) vorliegt, nämlich wenn jemand per Vertrag auf eine Erbfolge verzichtet, über den eigenen Nachlass oder den noch nicht angefallen...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 532 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung der Revision war der Senat an einer Sachentscheidung allerdings nicht bereits deshalb gehindert, weil das Berufungsgericht die Berufungsanträge nicht wiedergegeben hat. Ohne die Wiedergabe der Anträge leidet das Berufungsurteil zwar regelmäßig an einem von Amts wege...mehr

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Deutschland / 3. Erbvertrag

Rz. 45 Soweit eine vertragsmäßige Bindung herbeigeführt werden soll, bietet sich der Abschluss eines Erbvertrages (§§ 2274 ff. BGB) an.[42] Ein derartiger Erbvertrag kann neben vertragsmäßigen Verfügungen auch einseitige Verfügungen enthalten.[43] Voraussetzung für einen Erbvertrag ist, dass dieser zumindest eine vertragsmäßige Verfügung enthält, die auch vertragsmäßig binde...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / III. Objektive Elemente des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 18 Der gewöhnliche Aufenthalt bezeichnet den Daseinsmittelpunkt einer Person. Der EuGH hat im Rahmen der Auslegung von Art. 8 Abs. 2 Brüssel IIa-VO[21] für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines minderjährigen Kindes auf den Ort verwiesen, "der Ausdruck einer gewissen sozialen und familiären Integration" ist.[22] Der entscheidende Unterscheid zum Wohnsitzbegri...mehr

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Slowenien / II. IPRG

Rz. 6 Die autonomen kollisionsrechtlichen Vorschriften für internationale Erbrechtsfälle bis zum 16.8.2015 finden sich im Gesetz über das Internationale Privatrecht und Verfahren (IPRG).[22] Art. 32 Abs. 2 und Art. 33 IPRG enthalten eine Sonderanknüpfung für die Testierfähigkeit[23] und Testamentsform. Alle anderen Fragen beurteilen sich nach dem Personalstatut des Erblasser...mehr

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Tschechien / a) Erbeinsetzung

Rz. 42 Zum Erben kann jede natürliche und juristische Person eingesetzt werden, die zum Zeitpunkt des Todes rechtsfähig ist. Rechtsfähig ist auch ein bereits gezeugtes Kind, wenn es lebend geboren wird. Der Erblasser kann einen oder mehrere Erben benennen. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage muss der Erblasser nicht mehr zwingend einen Erben bestimmen, sondern kann sich dar...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / A. Überblick über die Rechtsquellen

Rz. 1 Das internationalen Erbverfahrensrecht ist aus deutscher Sicht in den folgenden Normkomplexen geregelt:mehr

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / VI. Registrierung von Testamenten

Rz. 25 In Deutschland sind nach Beurkundung eines Testaments vom Notar gem. § 34a Abs. 1 S. 1 BeurkG die Verwahrangaben dem von der Bundesnotarkammer geführten Zentralen Testamentsregister (ZTR) in Berlin mitzuteilen. Bei Beurkundung anderer Verfügungen, die sich auf die Erbfolge auswirken können (Widerruf von Testamenten, erbrechtliche oder güterrechtliche Rechtswahl, Erbve...mehr

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Malta / C. Testamentarische Erbfolge

Rz. 8 Der Erblasser kann durch Testament Erben einsetzen und Vermächtnisse zuwenden. Er kann die Vermächtnisse (in beschränktem Rahmen Erbeinsetzungen) auch mit auflösenden und aufschiebenden Bedingungen versehen, befristen und die begünstigten Personen mit Auflagen belasten. Eltern können durch testamentarische Teilungsanordnung den Nachlass unter den Erben verteilen, sowei...mehr

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Entsendung / 2.2 Anwendbares Recht

Für die Bestimmung des für die Entsendung anwendbaren Rechts gilt zunächst die "Rom I-VO". Danach können Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Vertrag festlegen, ob während der Entsendung deutsches oder ausländisches Arbeitsrecht gelten soll (Rechtswahlfreiheit). Ohne eine Festlegung ist das Recht des gewöhnlichen Arbeitsorts des Arbeitnehmers maßgeblich.[2] Diese Rechtswahlfreihei...mehr