Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Altersvorsorge / 3.1.2 Rürup-Vertrag

Durch die sog. "Rürup-Rente"[1], die mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt wurde, werden auch Beiträge des Steuerpflichtigen in privatrechtlich geregelte Rechtsverhältnisse zu Gunsten einer Basisversorgung als Sonderausgaben dem Grunde nach begünstigt. Steuerpflichtige, die keinem gesetzlichen Alterssicherungssystem angehören, können damit eine steuerlich begünstigte Basi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Altersvorsorge / 3.2 Staatlich nicht geförderte Vorsorgeverträge

Solche Verträge unterliegen nicht den einschränkenden Regelungen, wie die steuerlich geförderten Verträge. Es kann sich hierbei z. B. um Lebensversicherungsverträge handeln, deren Laufzeit vor dem 1.1.2005 begann und für die ein Versicherungsbeitrag bis zum 31.12.2004 entrichtet wurde.[1] Mit solchen Verträgen ist es z. B. möglich, generationenübergreifend Vermögen aufzubaue...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung eines Grundstücks für Zwecke der Grundsteuer

Leitsatz 1. Für Zwecke der Grundsteuer ist das Grundstück gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen. 2. Grundstückseigentümer und Vorkaufsberechtigter können den Übergang von Nutzen und Lasten abweichend von den in dem ursprünglichen Kaufvertrag festgelegten Bedingungen auf einen späteren Zeitpunkt festlegen. Normenkette § 10 G...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer bei treuhänderischem Erwerb

Leitsatz 1. Erwirbt ein Treuhänder von einem Dritten für den Treugeber ein Grundstück (Erwerbstreuhand), ist sowohl der Grundstückserwerb durch den Treuhänder als auch der Erwerb der Verwertungsbefugnis durch den Treugeber grunderwerbsteuerpflichtig. 2. Für Grund und Umfang von Steuerbefreiungen sind grundsätzlich beide Erwerbsvorgänge getrennt zu betrachten. 3. Die Festsetzun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Altersvorsorge / 3 Private Altersvorsorge

Gesetzlich geregelt und auch steuerlich gefördert ist der Aufbau der privaten Altersvorsorge im Rahmen von sog. Riester- und Rürup-Verträgen. Darüber hinaus besteht natürlich auch immer die Möglichkeit, Altersvermögen außerhalb von staatlichen Förderungen aufzubauen. 3.1 Staatlich geförderte Vorsorgeverträge 3.1.1 Riester-Förderung Mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) sollte de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Altersvorsorge / 4 Betriebliche Altersvorsorge

Eine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden (Versorgungszusage) und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden. Als Durchführungswege der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Altersvorsorge / 3.1.1 Riester-Förderung

Mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) sollte der freiwillige Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung steuerlich begünstigt werden. Die gesetzlichen Regelungen hierzu wurden in das Einkommensteuergesetz [1] und das Gesetz zur Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen aufgenommen (AltZertG). Im EStG ist ein zusätzlicher Sonderausgabenzug[2] für sog. Altersvorsorgebeiträg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerzerlegung beim Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb (Unbundling)

Leitsatz 1. Findet bei einem integrierten Energieversorgungsunternehmen eine Entflechtung statt, aufgrund derer das Versorgungsnetz an eine andere Gesellschaft verpachtet wird, ist eine Gewerbesteuerzerlegung auf die Netzgemeinden im Hinblick auf die bei dem Energieversorgungsunternehmen verbliebenen Geschäftsbereiche nur dann vorzunehmen, wenn das Energieversorgungsunterneh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Lohnsteuer-Haftung eines GmbH-Geschäftsführers

Leitsatz Die Nichtabführung von Lohnsteuer verletzt im Allgemeinen ohne Weiteres die Pflicht der den Arbeitgeber vertretenden Person, dafür zu sorgen, dass die Steuer aus den von ihm verwalteten Mitteln des Arbeitgebers entrichtet wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die Geschäftsführung auch tatsächlich ausgeübt werden konnte. Auch bei schwerer Erkrankung bleiben die Pflich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gutachtenerstellung durch S... / 10.1 Haftung

Der Steuerberater haftet als gerichtlich bestellter Sachverständiger gem. § 839a BGB für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ein unrichtig erstattetes Gutachten verursacht hat. Er ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht. Die Ersatzpflicht tritt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gutachtenerstellung durch S... / 7.2 Gutachten für andere Auftraggeber

Interessanter dürfte die Erstellung von Gutachten für andere Auftraggeber sein. Handelt es sich um Gutachten zu Fragestellungen aus dem Bereich der Vorbehaltsaufgaben, werden diese gem. § 22 StBVV mit einer Gebühr von 10/10 – 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A vergütet. Gegenstandswert ist der Wert des Interesses des Auftraggebers. Je nach Gegenstandswert und Umfang de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gutachtenerstellung durch S... / 1 Anlässe für die Erstellung von Gutachten

Gutachten dienen in aller Regel als Entscheidungsgrundlage für Dispositionen des Mandanten, als Argumentations- oder Diskussionsgrundlage in Verhandlungen oder auch zur Feststellung von Tatsachen zur Vorbereitung einer gerichtlichen Entscheidung. Daneben dienen sog. Schiedsgutachten – bei entsprechender Vereinbarung der Beteiligten – der Beilegung von Meinungsverschiedenheit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gutachtenerstellung durch S... / 3 Herangehensweise

Je nach der Person des Auftraggebers ist zu unterscheiden, ob der Steuerberater als Sachverständiger die Funktion eines neutralen Gutachters, eines Beraters oder eines Vermittlers ausfüllen soll. Bei einer Beauftragung durch Gerichte, also in den Fällen, in denen die Vergütung sich nach dem JVEG richtet, kommt ausnahmslos die Funktion als neutraler Gutachter zum Tragen, der mit n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Zuwendungen

Rz. 27 Zuwendungen sind Ausgaben, auch wenn letzterer Begriff durch den der Zuwendungen ersetzt worden ist. Eine sachliche Änderung ist hierdurch aber nicht eingetreten. Eine gesetzliche Definition der Ausgaben findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen gem. § 8 Abs. 1 EStG im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.4.1 Stiftungen

Rz. 99 Der Begriff der Stiftungen ist im Gesetz nicht definiert. Zu unterscheiden sind die rechtsfähigen Stiftungen des privaten oder öffentlichen Rechts von den nichtrechtsfähigen unselbstständigen Stiftungen.[1] Rz. 100 Stiftungen des Privatrechts sind rechtsfähige juristische Personen, in denen ein bestimmtes Vermögen (Zweckvermögen) rechtlich verselbstständigt wird, um fü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Fortlaufende Rechnungsnummer (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG)

Rz. 95 § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG verlangt die fortlaufende Nummerierung der Rechnungen durch eine oder mehrere Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller nur einmalig vergeben werden dürfen. Die Rechnungsnummer soll sicherstellen, dass es sich bei der Rechnung um ein einmaliges Dokument handelt. Hier ist allerdings darauf hinzuweisen, dass bei de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.2.1 Einzelfragen

Rz. 17a Gem. § 45d Abs. 1 S. 2 EStG sind bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag die Daten beider Ehegatten zu übermitteln. Wenn für Ehegatten ein Gemeinschaftskonto sowie jeweils auch ein Einzelkonto geführt werden und ein gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag erteilt worden ist, ist entgegen der alten Ansicht nur noch eine Meldung zu übermitteln. Das bedeutet, dass di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.7 Angabe des Entgelts (§ 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG)

Rz. 110 Die Forderung des § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG nach Angabe des Entgelts gem. § 10 Abs. 1 UStG für den Umsatz in der Rechnung entspricht der früheren Normierung in § 14 Abs. 1 Nr. 5 UStG. Bekanntlich hat der BFH in dem Urteil v. 27.7.2000[1], leider[2] verlangt, dass in einer Rechnung, die zwar den Bruttopreis und den Steuersatz und den Umsatzsteuerbetrag ausweist, zusätzli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.8 Angabe des Steuersatzes oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG)

Rz. 115 Wie schon § 14 Abs. 1 Nr. 6 UStG i. d. F. bis Ende 2003 fordert § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG die Angabe des Steuerbetrags, der auf das Entgelt entfällt. Zusätzlich ist auch noch der Steuersatz anzugeben. Es genügt also nicht die Angabe "Lieferung eines Schranks am 2.1.2012 zum Preis von 1.000 EUR zzgl. 190 EUR USt", vielmehr muss es lauten: "zzgl. 19 % USt = 190 EUR". Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Rechnungserteilung in anderen Fällen (§ 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 38 Seit 1.8.2004 ist gem. § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG auch bei der Erteilung von Rechnungen an Unternehmer oder juristische Personen eine Frist von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung einzuhalten. Der Leistungsempfänger kann die Einhaltung dieser Frist als eine Nebenpflicht zur Hauptleistung vor den Zivilgerichten einklagen. Ein Urteil, das den leistenden Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nutzungshinweise zum Mandanteninformationsservice

Mit dem Mandanteninformationsservice halten Sie Ihre Mandanten über wichtige Änderungen im Steuerrecht und weiteren Rechtsgebieten ganz bequem auf dem Laufenden. Die Mandanteninformationen können Sie entweder im geschützten Mandantenbereich auf der Kanzleihomepage veröffentlichen oder in Papierform in Ihrer Kanzlei auslegen und an Ihre Mandanten versenden. Neben dem Service-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Anerkennung von... / 4 Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Fremdvergleich Schließen fremde Dritte einen Mietvertrag, kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass Leistung und Gegenleistung aufgrund der Interessengegensätze gegeneinander abgewogen sind. Dies kann bei nahen Angehörigen nicht ohne Weiteres unterstellt werden. Mietverträge zwischen nahen Angehörigen müssen daher einem Fremdvergleich standhalten. Dazu ist erforderlich,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.2 Begriff

Rz. 221 Begrifflich wird zwischen Finanzinstrumenten/Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Vermögenswerten/Schulden unterschieden. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig: bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. (IAS 32.11) Eigen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.1 Grundlagen

Rz. 137 Die Kurse der Wertpapiere schwanken. Käufer von Wertpapieren sind daran interessiert, Wertpapiere bei steigenden Kursen zu kaufen und hierbei möglichst hohe Kursgewinne zu erzielen, bei fallenden Kursen zu verkaufen und hierbei möglichst geringe Verluste zu erleiden. Rz. 137a Es können Optionsrechte erworben werden, Wertpapiere zu im Voraus festgelegten Vertragsbedingun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Anerkennung von... / 5.2 Mietverträge mit Minderjährigen

Ergänzungspfleger ist erforderlich Beim Abschluss von Mietverträgen mit Minderjährigen ist die Bestellung und Mitwirkung eines Ergänzungspflegers zwingend erforderlich. Hat dieser nicht mitgewirkt, ist der Vertrag nichtig oder schwebend unwirksam und damit auch steuerrechtlich nicht anzuerkennen.[1] Die zivilrechtliche Heilung durch Bestellung eines Ergänzungspflegers entfalt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.3 Ansatz

Rz. 224 Für den Ansatz gibt es keine formalen Voraussetzungen. Das bloße Handeln genügt. Der Zeitpunkt des Ansatzes ist der Moment, in dem das Unternehmen Vertragspartei wurde (IFRS 9.3.1.1). Entsprechend werden unter Umständen auch schwebende Geschäfte erfasst, wobei geplante Geschäfte – mangels Vertrag – nicht berücksichtigt werden können (IFRS 9.B3.1.2(e)). Die Abbildung ze...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 11 Fiktion der Personenidentität (§ 36a Abs. 6 EStG)

Rz. 76 Gem. § 36a Abs. 5 S. 1 EStG gelten der Treuhänder und der Treugeber für die Zwecke § 36a Abs. 1 bis 5 EStG als eine Person, wenn Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a und des Abs. 1 S. 4 EStG einem Treuhandvermögen zuzurechnen sind, das ausschließlich der Erfüllung von Altersvorsorgeverpflichtungen dient und dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen ist. Die Vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Anerkennung von... / 5.6 Mietverhältnis trotz Nießbrauch bzw. Wohnrecht

Sicherungsnießbrauch Die gleichzeitige oder auch nachträgliche Vereinbarung eines Nießbrauchs und eines Mietvertrags steht der steuerlichen Anerkennung des Mietverhältnisses jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das dingliche Nutzungsrecht lediglich zur Sicherung des Mietverhältnisses vereinbart und nicht tatsächlich durchgeführt wird.[1] Mietvertrag nach Grundstücksübertragung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.7.2 Generell fehlendes Wertänderungsrisiko

Rz. 43 Ist durch eine bestimmte Sachverhalts- bzw. Vertragskonstellation ein Wertänderungsrisiko gänzlich ausgeschlossen, so kann die Voraussetzung des § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 3 EStG nicht erfüllt werden. Nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt in folgenden Fallkonstellation generell kein Wertänderungsrisiko vor[1]: Wertpapierdarlehen i. S. d. § 607 BGB bzw. W...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.2.2 Bilanzierung beim Verkäufer des Optionsrechts (Stillhalter)

Rz. 149 Der Käufer kauft für den Optionspreis (Optionsprämie) das Recht vom Stillhalter, dass dieser innerhalb der bestimmten Frist bis zum Verfalltag zum Basispreis Wertpapiere an den Käufer des Optionsrechts verkauft oder Wertpapiere des Käufers des Optionsrechts kauft. Bei Abschluss des Optionsvertrags leistet der Käufer die Prämie, zahlt er den Optionspreis. Der Stillhalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Anerkennung von... / 5.1 Mietverhältnisse im Scheidungsfall

Durch die richtige Gestaltung einer Wohnungsüberlassung im Rahmen der Ehescheidung kann der Überlassende Steuern sparen. Hierzu 2 Beispiele aus der BFH-Rechtsprechung. Praxis-Beispiel Kein Mietverhältnis Der Ehemann A zahlt aufgrund der bei der Ehescheidung getroffenen Unterhaltsvereinbarung seiner geschiedenen Ehefrau B monatlich 2.250 EUR. Außerdem überlässt er ihr die bishe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Anerkennung von... / 1 Vorbemerkungen

Kritische Finanzbeamte Die Vermietung von Gebäuden und Wohnungen an Angehörige ist noch eine der wenigen Möglichkeiten für Haus- und Wohnungseigentümer, auf legale Weise Steuern zu sparen. Grundsätzlich ist es steuerrechtlich nicht verboten, mit Angehörigen ein Mietvertrag abzuschließen, der steuerrechtlich für den Vermieter steuergünstig ist. Das Finanzamt prüft bei solchen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Anerkennung von... / Zusammenfassung

Überblick Steuerzahlern steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse steuerlich möglichst günstig zu gestalten. Dieser anerkannte Grundsatz gilt auch für Mietverträge zwischen Angehörigen. Dennoch nehmen die Finanzämter Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen besonders kritisch unter die Lupe, insbesondere bei der verbilligten Vermietung.[1] Wer sich jedoch an di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.2 Zugangsbewertung

Rz. 235 Die Aktivierung von Wertpapieren erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs[1] zum beizulegenden Zeitwert. Entsprechend ist der Erwerbsvorgang unter Umständen nicht erfolgsneutral.[2] Rz. 236 Derivate, die nicht zu Sicherungszwecken erworben werden, haben beim Zugang einen Wert von Null, wenn es sich um Termingeschäfte oder Zinsswaps ohne Anschaffungskosten handelt oder ein gl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.1 Regelungsbereich

Rz. 218 Die Behandlung von Wertpapieren wird – wie bereits in der Kommentierung für HGB und EStG – danach untergliedert, ob die Wertpapiere eine Beteiligung darstellen oder nicht. Wenngleich stets im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertpapieren im Zusammenhang stehend, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags: Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3, Konzern-Konsolidierung n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die verbilligte Vermietung ... / 2 Allgemeine Voraussetzungen

Immer wenn es um Steuern sparen geht, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen und Besonderheiten zu beachten, um nicht mit leeren Händen dazustehen. Das gilt auch für die verbilligte Vermietung. Gestaltung des Mietverhältnisses Der Vorteil einer verbilligten Vermietung kommt bei Angehörigen nur dann zum Tragen, wenn das Mietverhältnis vom Finanzamt anerkannt wird. Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer bei Legen eines Hauswasseranschlusses (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Kommentar Bei der Anwendung des zutreffenden Steuersatzes beim Legen eines Hauswasseranschlusses muss die Finanzverwaltung ein zweites Mal nachbessern. Nachdem der EuGH[1] und der BFH[2] das Verlegen eines Hauswasseranschlusses unter den Begriff der Lieferung von Wasser fassten, hatte die Finanzverwaltung[3] 2009 den ermäßigten Steuersatz[4] unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nationaler Leitfaden für AMS / 2 Zielsetzung des NLA

Warum ein weiteres AMS-Konzept bzw. ein weiterer AMS-Leitfaden? Bereits vor der Entwicklung des nationalen Leitfadens für AMS existierten in Deutschland mehrere, teilweise unter Federführung von Sozial- und Arbeitsministerien einzelner Bundesländer erarbeitete AMS-Konzepte. Die Vielfalt schmälerte die Relevanz der Intention, durch ein Managementsystem die Anwendung des betri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.6 Drittstaaten und EU-Quellensteuer (§ 16a ZIV)

Rz. 45 Durch § 16a ZIV wird der nach § 7 ZIV auf die Mitgliedstaaten der EU räumlich begrenzte Geltungsbereich der ZIV um Gebiete von Drittstaaten sowie abhängige und assoziierte Gebiete erweitert, mit denen die EU (§ 16a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b ZIV) bzw. die Bundesrepublik Deutschland (§ 16a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b ZIV) bilaterale Abkommen i. S. v. Art. 17 Abs. 2 Zi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Vorlage eines Vertrags

Rz. 13 § 29 UStG regelt ausschließlich Ausgleichsansprüche bei zweiseitigen Verträgen. Eine Anwendung bei einseitigen Rechtsgeschäften, bei Einfuhren, bei innergemeinschaftlichen Erwerben oder bei unentgeltlichen Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG oder des § 3 Abs. 9a UStG ist nicht möglich. Ebenso ist § 29 UStG nicht anzuwenden, wenn Leistungen aufgrund gesetzlicher oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 29 Umstellung langfristiger Verträge

1 Regelungsgehalt und Entwicklung der Rechtsvorschrift 1.1 Grundlage des § 29 UStG und Einführung zum 1.1.1968 Rz. 1 Nach § 13 Abs. 1 UStG entsteht die USt der Höhe nach zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung durch den Unternehmer. Das zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft, eine Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem bestimmten Preis erbringen zu wollen, ist w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Keine Anwendung des § 29 UStG, wenn andere Vereinbarungen vorliegen

Rz. 45 Eine Anwendung des § 29 UStG kann nur erfolgen, wenn dem Vertrag keine anderen Regelungen zugrunde liegen.[1] Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien können sowohl ausdrücklich in individuellen vertraglichen Regelungen bestehen, sie können sich aber auch schlüssig aus dem Verhalten der beteiligten Vertragsparteien ergeben. Die Vorschrift des § 29 UStG stellt som...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Rz. 51 Die Anwendung des § 29 UStG kann durch Vereinbarungen zwischen den beiden Vertragsparteien ausgeschlossen oder erweitert werden (Rz. 46). Problematisch ist die Erweiterung des Anwendungszeitraums des § 29 UStG in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Fälle, in denen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung weniger als vier Monate liegen. Rz. 52 § 309 Nr. 1 BGB...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

Rz. 16 Nach der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers war ein schutzwürdiges Interesse einer der Vertragsparteien nur dann gegeben, wenn bei Abschluss des Vertrags eine steuerrechtliche Änderung nicht erkennbar war. Da Änderungen des Umsatzsteuerrechts nach der jeweiligen Verabschiedung und Veröffentlichung der Änderungen auch bei der Finanzverwaltung i. d. R. Vorlaufzei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Leistungen zu vereinbarten Festpreisen

Rz. 47 Verträge, in denen der leistende Unternehmer eine Leistung zu einem Festpreis zu erbringen hat, sind in aller Regel als eine gesonderte Vereinbarung i. S. d. § 29 Abs. 1 S. 2 UStG anzusehen. Solche Festpreisklauseln können direkt im Vertrag oder in Geschäftsbedingungen vereinbart werden. Damit würde ein Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung zwisc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Grundlage des § 29 UStG und Einführung zum 1.1.1968

Rz. 1 Nach § 13 Abs. 1 UStG entsteht die USt der Höhe nach zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung durch den Unternehmer. Das zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft, eine Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem bestimmten Preis erbringen zu wollen, ist weder für die Anwendung der Vorschriften über die Steuerbarkeit und die Steuerpflicht eines Umsatzes noch für ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Änderung durch das UStG 1980

Rz. 6 Um eine ständige Erweiterung der Übergangsvorschrift des § 29 UStG durch weitere Steuersatzänderungen in der Zukunft zu vermeiden, wurde § 29 UStG durch das UStG 1980 mWv 1.1.1980 neu gefasst. Während in dem ersten Entwurf nur eine allgemeine Regelung für den Fall einer Steuersatzänderung getroffen werden sollte, wurde die endgültige Fassung auch um den Ausgleich der u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Berücksichtigung von Vertragsstörungen durch einen Vertragspartner

Rz. 66 Eine umsatzsteuerliche Mehr- oder Minderbelastung kann sich auch aus dem Verschulden eines der Vertragspartner ergeben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn einer der Vertragspartner in Verzug gerät. Durch den Verzug kann die Leistung erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden. Dadurch kann sich eine höhere oder niedrigere Umsatzsteuerbelastung ergeben, wen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Ausdrückliche Regelungen über die Anwendung des § 29 UStG

Rz. 46 In einem Vertrag kann sowohl die Anwendung des § 29 UStG ausgeschlossen oder beschränkt, wie auch in zeitlichem Umfang erweitert werden. Es können auch Regelungen über den Umfang des Ausgleichs der Höhe nach getroffen werden. So kann ein Bauunternehmer z. B. bei der Abgabe eines verbindlichen Angebots mit einem Festpreis vereinbaren, dass § 29 UStG unabhängig von der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Ausführung der Leistung

Rz. 21 Um zu einer umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung zu kommen, muss der Umsatz, der auf einem Vertrag beruht, der vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung abgeschlossen worden ist, nach Inkrafttreten der Änderung ausgeführt worden sein. Die USt entsteht dem Grunde und der Höhe nach in jedem Fall nach den Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anzu...mehr