Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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§ 12 Erbengemeinschaft / 5. Aufrechnung mit einer Nachlassforderung als Verfügungshandlung

Rz. 109 Eine Aufrechnung mit einer zum Nachlass gehörenden Forderung stellt eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand dar, die nach § 2040 S. 1 BGB grundsätzlich nur von allen Miterben gemeinsam vorgenommen werden kann. Deshalb kann ein Miterbe nicht mit einer Forderung des Erblassers gegen einen nur gegen ihn persönlich gerichteten Anspruch aufrechnen. Dem Miterben steht...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Zweck der dinglichen Surrogation: Werterhaltung der Sachgesamtheit Nachlass

Rz. 114 Nachlässe in gesamthänderischer Bindung einer Erbengemeinschaft werden oft jahrzehntelang von den Miterben verwaltet. Ergreifen die Erben Haftungsbeschränkungsmaßnahmen, so steht den Nachlassgläubigern als Zugriffsobjekt nur der Nachlass zur Verfügung, nicht auch das jeweilige Eigenvermögen der Erben. Im Interesse der Erben und der Nachlassgläubiger sichert die in § 2...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Verfügungsmacht des Testamentsvollstreckers

Rz. 345 Unterliegt das betreffende Grundstück der Verwaltung des Testamentsvollstreckers, so hat ausschließlich er das Verfügungsrecht darüber (§§ 2205, 2211 BGB). Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so haben die Erben keine Verfügungsmacht, und zwar ab dem Erbfall und nicht erst ab der Annahme des Testamentsvollstreckeramtes.[331] Dem Grundbuchamt steht bezüglich der Befu...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Rechtsfolgen

Rz. 155 Bis zur Hinterlegung ist der Vorerbe in seiner Verfügungsbefugnis über die Papiere frei (§ 2112 BGB). Auch ein Hinterlegungsverlangen des Nacherben führt noch nicht zu einer Verfügungsbeschränkung. Es gelten insoweit jedoch die allgemeinen Beschränkungen, insbesondere das Verbot der unentgeltlichen Verfügung nach § 2113 Abs. 2 BGB. Eine nach der Hinterlegung vorgenomm...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Prozessrecht

Rz. 151 Weder das obsiegende noch das unterliegende Leistungsurteil schafft Rechtskraft für die anderen, am Prozess nicht beteiligten Erben.[178] Nach Jauernig/Stürner [179] soll das obsiegende Leistungsurteil Rechtskraft für die Miterben entfalten, nicht aber das unterliegende, es sei denn, die Miterben hätten der Prozessführung zugestimmt. Wenn einzelne Erben von ihrer Proz...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 7. Unzulässigkeit der Klage gem. § 2039 BGB?

Rz. 159 Eine Klage gem. § 2039 BGB ist nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig, wenn die Miterben der Klageerhebung widersprochen haben.[188] Es ist fraglich, ob dieser Rechtsprechung gefolgt werden kann. Denn entweder besteht die Forderung oder sie besteht nicht. Ein Gericht müsste deshalb in eine Sachprüfung eintreten können. Der klagen...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 5. Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Beantragung der Grundbuchberichtigung

Rz. 30 Ist das Grundbuch im Hinblick auf die Eintragung des Eigentümers durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs unrichtig geworden, so soll gem. § 82 S. 1 GBO das Grundbuchamt dem Eigentümer oder dem Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Grundstücks zusteht, die Verpflichtung auferlegen, den Antrag auf Grundbuchberichtigung zu stellen und die dazu erforderlich...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Beschwerde gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 306 Muster 6.68: Beschwerde gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung Muster 6.68: Beschwerde gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________ Az. _________________________ Anordnung d...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Besonderheiten in Bezug auf Pflichtteilsverbindlichkeiten

Rz. 246 Pflichtteilsansprüche können nur gegen den Erben geltend gemacht werden, und zwar auch dann, wenn dem Testamentsvollstrecker sogar die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht, § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB. Daraus ergibt sich auch, dass der Testamentsvollstrecker gegen den Willen des Erben eine Pflichtteilsforderung nicht anerkennen darf, sein Anerkenntnis bindet jedenfall...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / a) Rechtssurrogation

Rz. 116 Alles, was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts erworben wird, gehört zum Nachlass. Wird eine zum Nachlass gehörende Forderung erfüllt, so fällt das Geleistete in den Nachlass, bspw. der Mietzins für eine zum Nachlass gehörende vermietete Sache. Dazu gehören auch Ansprüche nach § 985 BGB, bspw. bei der Rückabwicklung eines Nachlassauseinandersetzungsvertrags:...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 5. Rechtsgeschäftliche Beschränkung

Rz. 138 Da ein Kontrollbetreuer nur bei konkretem Anlass zu bestellen ist, kann zusätzlich eine rechtsgeschäftliche Beschränkung sinnvoll sein. Zum einen bietet es sich an, besondere Vorstellungen des Vollmachtgebers durch verbindliche Weisungen in das der Vollmacht zugrunde liegende Grundverhältnis aufzunehmen (siehe dazu Rdn 116 ff.). Rz. 139 Zusätzlich kann eine Beschränku...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Muster: Bewilligung und Antrag auf Eintragung eines Verpfändungsvermerks im Grundbuch (Erbteilsverpfändung)

Rz. 144 Muster 12.4: Bewilligung und Antrag auf Eintragung eines Verpfändungsvermerks im Grundbuch (Erbteilsverpfändung) Muster 12.4: Bewilligung und Antrag auf Eintragung eines Verpfändungsvermerks im Grundbuch (Erbteilsverpfändung) I. Bewilligung der Eintragung eines Verpfändungsvermerks [153] Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _______________________...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Verpflichtung zur Wissensverschaffung

Rz. 464 Den Testamentsvollstrecker kann auch eine "Wissensverschaffungspflicht" treffen, d.h., er muss von seinen eigenen Auskunftsrechten gegenüber Dritten Gebrauch machen. Die vom BGH[525] für das Verhältnis zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigtem getroffene Entscheidung, dass der Erbe gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten zur Wissensverschaffung verpflichtet ist, ist ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / V. Weitere Verfügungsmöglichkeiten

Rz. 9 Da § 2033 BGB Verfügungen über den Erbteil generell zulässt, kann jeder Miterbe seinen Anteil auch als Beleihungsobjekt heranziehen. Neben der Sicherungsübereignung lässt sich ein Pfandrecht oder ein Nießbrauch an dem Erbteil bestellen. Rz. 10 Das Pfandrecht wird an dem Erbteil als Recht am Nachlass bestellt, nicht an den einzelnen Nachlassgegenständen oder an dem Antei...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Rechnungslegung

Rz. 188 Die Rechnungslegung ist eine besondere Art der Auskunft, die bei einer mit Einnahmen und Ausgaben verbundenen Verwaltung zu erfolgen hat. Der zur Rechnungslegung Verpflichtete hat eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und Belege vorzulegen. § 259 Abs. 1 BGB ist keine Anspruchsgrundlage, sondern setzt das Best...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Checkliste: Klage auf Anlage in der Vorerbschaft vorhandener Gelder

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ZErb 07/2023, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 wenden sich gegen die Zurückweisung eines nach der gesetzlichen Erbfolge beantragten Erbscheins. Das Nachlassgericht sei zu Unrecht von einer wirksamen testamentarischen Enterbung ausgegangen. Der Erblasser war mit der nachverstorbenen früheren Beteiligten zu 4 verheiratet. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 sind die gemeinsamen Kinder d...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Nachlassverbindlichkeit

Rz. 178 Geht der Erbe im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestattung rechtsgeschäftliche Verpflichtungen ein, so entsteht damit eine Nachlasserbenschuld, für die er sowohl mit seinem Eigenvermögen als auch mit dem Nachlass haftet. Rz. 179 Geht ein Nichterbe entsprechende Verpflichtungen ein, so haftet er kraft Rechtsgeschäfts zwar nach außen, hat aber gegenüber dem/den Erb...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Sinn und Zweck der Testamentsvollstreckung

Rz. 332 Die Testamentsvollstreckung ist dort sinnvoll, wo der Erblasser befürchten muss, dass seine Erben sich im Erbfall nicht einigen können und die von ihm angeordnete Nachlassverteilung nicht reibungslos funktionieren wird. Auch in den Fällen, in denen einzelne Erben nicht die zur Verwaltung eines größeren Vermögens, wie etwa eines Unternehmens oder einer Unternehmensbet...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 7. Muster: Antrag auf Entlassung des Nachlassverwalters

Rz. 298 Muster 6.63: Antrag auf Entlassung des Nachlassverwalters Muster 6.63: Antrag auf Entlassung des Nachlassverwalters An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________ Az. _________________________ Antrag auf Entlassung des Ver...mehr

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Trennungsgeld / 3 Tarifliche Öffnungsklausel gem. § 44 Abs. 3 BT-V

Bei dem Trennungsgeld im Spartenbereich Verwaltung ist bewusst eine Abkopplung vom Beamtenrecht nicht vollzogen worden. Durch die Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen soll den Beschäftigten diesbezüglich dieselbe Rechtsstellung wie den Beamten eingeräumt werden. Diese Gleichbehandlung der Tarifbeschäftigten mit den Beamten erscheint durchaus sachgerecht. Jedoch...mehr

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ZErb 07/2023, Erhebung der ... / 1 Gründe

I. Durch Beschluss des AG Bergisch Gladbach vom 30.3.1982, 21 C 53/81, wurde die Betroffene entmündigt. Durch Beschl. des AG Bergisch Gladbach vom 30.4.1982, 4 VII K 2037, wurde die Mutter der Betroffenen … zum Vormund der Betroffenen bestellt. Mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1.1992 ist die Vormundschaft in eine Betreuung übergeleitet worden. AM 8.9.2020 verstarb...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 6. Widersprüchliche Rechtsprechung zum Erbnachweis bei transmortaler Vollmacht

Rz. 227 In den letzten Jahren gibt es in der obergerichtlichen Rechtsprechung verschiedene Ansichten zum Nachweis der grundbuchverfahrensrechtlichen Legitimation des transmortal Bevollmächtigten, wenn dieser gleichzeitig Erbe des im Grundbuch eingetragenen Erblassers ist. Hierzu das KG, Beschl. v. 2.3.2021 – 1 W 1503/20:[259] Zitat "Eine transmortale Vollmacht des eingetragenen...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Gesetzliche Prozessstandschaft für jeden Miterben

Rz. 223 Nach dem Modell der Gesamthandsgemeinschaft, das das BGB für die Erbengemeinschaft gewählt hat, müsste jeder im Nachlass befindliche Anspruch von allen Erben gemeinschaftlich geltend gemacht werden, §§ 2038, 2040 BGB. Dies würde zu einer praxisfernen Schwerfälligkeit bei der Verwaltung des Nachlasses führen. Um eine solche Schwerfälligkeit zu vermeiden, gestattet § 20...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Wem haftet der Testamentsvollstrecker?

Rz. 256 Aus § 2219 BGB ergibt sich, dass die Haftungsnorm lediglich im Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben sowie Vermächtnisnehmer einschlägig ist. Für sonstige Beteiligte, zu denen auch Pflichtteilsberechtigte, Auflagenbegünstigte, Nachlassgläubiger und Nachlassschuldner gehören, besteht kein Anspruch aus § 2219 BGB. Diesen gegenüber haftet der Testamentsvo...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / b) Gesamthandsgemeinschaft

Rz. 7 Während die Bruchteilsgemeinschaft an einzelnen Rechten besteht, hat die Gesamthandsgemeinschaft ein Vermögen zur Verwaltung und/oder Aufteilung zum Gegenstand. Der zentrale Unterschied zur Bruchteilsgemeinschaft besteht darin, dass die Rechtszuständigkeit bei der Gesamthand ungeteilt, bei der Bruchteilsgemeinschaft aber geteilt ist.[15] Der Anteil des Gesamthänders ist...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / III. Allgemeiner gegenseitiger Auskunftsanspruch der Miterben?

Rz. 17 Umstritten ist, ob aus dem Gesamthandsrechtsverhältnis der Miterbengemeinschaft als einem gesetzlichen Schuldverhältnis eine Auskunftspflicht der Miterben untereinander hergeleitet werden kann. Unstreitig besteht eine solche gegenseitige Auskunftspflicht, wenn sie sich aus konkreten Vorschriften ergibt, bspw. wenn ein Miterbe die Verwaltung allein geführt hat, nach §§...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 56 Der Vorerbe ist grundsätzlich zur Verfügung über den Nachlass befugt, § 2112 BGB. Diese Befugnis erfährt im Interesse des Nacherben allerdings erhebliche Einschränkungen (§§ 2113 f., 2116–2118 BGB). Als Korrektiv ist der Nacherbe gem. § 2120 BGB verpflichtet, seine Zustimmung zu solchen (auch einseitigen)[70] Verfügungen des Nacherben zu erteilen, die im Rahmen einer ...mehr

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AGS 07/2023, Eckert, Steuerberatervergütungsverordnung mit Rechtsanwaltsgebührenrecht

Bearbeitet von Lothar Boelsen, Horst-Reiner Enders, Thorsten Lotz, Manfred Tremmel, Annerose Warttinger, Heinrich Winkler, Walter Ludwig Eckert und Hans-Georg Böttcher. 7. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 768 S., 129,00 EUR Die StBVV ist für den Anwalt in zweierlei Hinsicht von Bedeutung. Zum einen gilt über § 35 RVG die StBVV auch für ihn. Im Besteuerungsverfahr...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 6. Kettensurrogation

Rz. 125 Mehrere Surrogationsfälle können aufeinander folgen (sog. Kettensurrogation). Beispiel Ein Nachlassgrundstück wird verkauft; mit dem kraft Gesetzes zum Nachlass gehörenden Erlös kaufen die Miterben ein anderes Grundstück. Dieses ist gem. § 47 GBO wiederum in Erbengemeinschaft im Grundbuch einzutragen. Nur kraft der Surrogationswirkung kann dieses Grundstück in Erbenge...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 5. Wohngeldschulden

Rz. 120 Soweit Wohngeld gem. § 16 WEG vor dem Tod des Erblassers fällig wurde, ist es Erblasserschuld. Von der Rechtsprechung wird angenommen, auch das nach dem Tod des Erblassers fällig gewordene Wohngeld sei Erblasserschuld, bis sich der Erbe entschließt, Eigentümer zu bleiben.[120] Aber: Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinsch...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Gesamthandsgemeinschaft

Rz. 9 Während die Bruchteilsgemeinschaft an einzelnen Rechten besteht, hat die Gesamthandsgemeinschaft ein Vermögen zur Verwaltung und/oder Aufteilung zum Gegenstand. Der zentrale Unterschied zur Bruchteilsgemeinschaft besteht darin, dass die Rechtszuständigkeit bei der Gesamthand ungeteilt, bei der Bruchteilsgemeinschaft aber geteilt ist.[9] Der Anteil des Gesamthänders ist ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / dd) Universalzwangsvollstreckung gegen den Erben

Rz. 281 Im Insolvenzverfahren in das Eigenvermögen des Erben fällt nicht dessen Anteil an den Nachlassgegenständen in die Insolvenzmasse, sondern sein Erbanteil. Die zu diesem Anteil gehörenden Mitwirkungs- und Verfügungsrechte bei der Verwaltung und der Auseinandersetzung des Nachlasses gehen auf den Insolvenzverwalter über. Denn als Mitglied einer ungeteilten Erbengemeinsc...mehr

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Reisekosten / 4 Tarifliche Öffnungsklausel gem. § 44 Abs. 3 TVöD-BT-V

Beim Reisekostenrecht im Spartenbereich Verwaltung ist bewusst auf die Abkopplung vom Beamtenrecht verzichtet worden. Durch die Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen soll den Beschäftigten diesbezüglich dieselbe Rechtsstellung wie den Beamten eingeräumt werden. Diese Gleichbehandlung der Tarifbeschäftigten mit den Beamten erscheint durchaus sachgerecht. Jedoch k...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 8. Abgrenzung zur schuldrechtlichen Surrogation

Rz. 127 Im Gesetz ist auch die schuldrechtliche Surrogation geregelt, wie die Fälle der §§ 285 und 816 Abs. 1 S. 1 BGB zeigen. Bei der obligatorischen Surrogation besteht die Verpflichtung, die ursprüngliche Rechtslage am Ersatzgegenstand wiederherzustellen, während bei der dinglichen Surrogation der Ersatzgegenstand unmittelbar kraft Gesetzes in die Rechtsposition des urspr...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 5. Das Verwaltungshandeln in der Erbengemeinschaft

Rz. 11 Anders als das Recht der Personengesellschaft unterscheidet das Recht der Erbengemeinschaft bei der Strukturierung ihrer Organisation nicht zwischen Geschäftsführung als Berechtigung und Verpflichtung im Innenverhältnis einerseits und Vertretung im Außenverhältnis andererseits, sondern spricht von Verwaltung und Verfügung über Nachlassgegenstände. Aus Gründen des Minde...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Verfahren

Rz. 185 Mehrere Nacherben können den Auskunftsanspruch unabhängig voneinander geltend machen, auch gegen den Willen der anderen. Der klagende Miterbe kann als gesetzlicher Prozessstandschafter nach § 2039 BGB den Auskunftsanspruch zur Leistung an alle Miterben geltend machen.[226] Ist ein Nacherben-Testamentsvollstrecker bestellt, kann nur dieser das Auskunftsrecht wahrnehme...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 10. Versteigerungserlös

Rz. 133 Nach § 92 Abs. 1 ZVG ist eine gestaffelte Surrogation (Kettensurrogation, siehe Rdn 125) möglich: Der Anspruch gegen den Ersteher ist Surrogat für das Grundstück; die Leistung des Ersteigerers ist Surrogat des Anspruchs gegen ihn. Von Bedeutung ist dies für die Teilungsversteigerung zur Vorbereitung der Nachlassauseinandersetzung nach §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB, §§ 180 ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / c) Beziehungssurrogation

Rz. 118 Der Erwerb aus einem – schuldrechtlichen oder dinglichen – Rechtsgeschäft, das sich auf den Nachlass bezieht, fällt in den Nachlass. Jeder Erwerb mit Mitteln des Nachlasses oder für den Nachlass fällt darunter. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein einzeln handelnder Miterbe zur Vornahme des Rechtsgeschäfts befugt war. Fraglich ist, ob eine rein objektive Beziehung z...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / XI. Vorerbengemeinschaft

Rz. 208 Hat der Erblasser mehrere Personen zu Vorerben eingesetzt, so entsteht zwischen ihnen eine Vorerbengemeinschaft.[232] Selbst wenn die Erbengemeinschaft nur aus Vorerben besteht, kann ein vom Erblasser betriebenes einzelkaufmännisches Unternehmen in Erbengemeinschaft von den Vorerben fortgeführt werden.[233] Jeder Vorerbe kann jederzeit gem. § 2042 Abs. 1 BGB die Ause...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Aufgaben des Insolvenzverwalters

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§ 12 Erbengemeinschaft / aa) Allgemeines

Rz. 130 Was der Erbschaftsbesitzer mit Mitteln der Erbschaft erwirbt, gehört zum Sondervermögen Nachlass, § 2019 BGB. Dies gilt insbesondere, wenn eine zur Erbschaft gehörende Sache verkauft wird. Die Kaufpreisforderung bzw. nach deren Einziehung der erlangte Erlös fällt aufgrund dinglicher Surrogation in den Nachlass. Entscheidend ist allein die Herkunft der eingesetzten Mi...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / V. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 22 Nach § 80 Abs. 2 S. 1 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts neben dem Stiftungsgeschäft (§ 81 BGB)[38] die Anerkennung durch die zuständige Behörde [39] des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 82 S. 1 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Muster: Aufforderung zur Sicherheitsleistung

Rz. 201 Muster 14.30: Aufforderung zur Sicherheitsleistung Muster 14.30: Aufforderung zur Sicherheitsleistung (Wie Muster Rdn 188 , zusätzlich ist am Ende anzufügen:) Darüber hinaus haben Sie gem. § 2128 BGB Sicherheit für den Nachlass zu leisten. Hierfür ist bereits ausreichend, dass Sie sich in einer ungünstigen Vermögenslage befinden. Meinem Mandanten liegen Informationen vo...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Verwaltervergütung und Kosten der Zwangsverwaltung

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§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Besonderheiten bei Grundstücken im Nachlass

Rz. 137 Gehört ein Grundstück zum Nachlass, so ist nicht dieses Grundstück oder ein Anteil an dem Grundstück belastet. Der Nießbrauch selbst kann im Grundbuch also nicht eingetragen werden. Aber im Hinblick auf die Verfügungsbeschränkung des § 1071 BGB ist außerhalb des Grundbuchs eine Beschränkung der Verfügungsbefugnis entstanden. Deshalb lässt die Rechtspraxis die Eintrag...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Rechtsfolgen der Zustimmung

Rz. 68 Durch seine Zustimmung erkennt der Nacherbe die Verfügung des Vorerben als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung verbindlich an mit der Folge, dass Schadensersatzansprüchen des Nacherben die Grundlage entzogen ist.[103] Daneben dient die Zustimmung der Legitimation des Vorerben gegenüber Dritten.[104]mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Zwangsvollstreckung

Rz. 203 Die Vollstreckung der Sicherheitsleistung erfolgt nach § 887 ZPO.[237] Das Wahlrecht unter verschiedenen Sicherungsmitteln nach § 232 BGB geht dann analog § 264 BGB auf den Nacherben über.[238] Regelmäßig wird aber der Zwangsvollstreckung des Anspruchs auf Sicherheitsleistung der Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung nach §§ 2128 Abs. 2, 1052 BGB (siehe R...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Grenze der Auskunftspflicht

Rz. 463 Die Grenze der Auskunftspflicht bildet § 242 BGB . Zu berücksichtigen ist hierbei bspw., inwieweit das Interesse des Erben im Verhältnis zum Umfang der Tätigkeit steht, die der Testamentsvollstrecker für die Auskunftserteilung aufbringen muss.[524] Die Pflicht zur Auskunftserteilung ist eine absolute. Sie besteht selbst dann, wenn der Testamentsvollstrecker damit eine ...mehr