Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Checkliste: Unentgeltliche Verfügungen und arglistige Verminderung des Nachlasses

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / IV. Schenkungen des Vorerben an Dritte

Rz. 311 Die unentgeltliche Verfügung des Vorerben über Mittel der Erbschaft stellt einen Verstoß gegen § 2113 Abs. 2 BGB dar, soweit es sich nicht um eine Anstandsschenkung handelt oder die Maßnahme ausnahmsweise einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht. Mit dem Eintritt des Nacherbfalls ist eine solche Verfügung absolut unwirksam.[348] Zugunsten des Beschenkten kann jedo...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / f) Muster: Aufforderungsschreiben an befreiten Vorerben: Auskunftserteilung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 268 Muster 14.43: Aufforderungsschreiben an befreiten Vorerben: Auskunftserteilung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.43: Aufforderungsschreiben an befreiten Vorerben: Auskunftserteilung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An Herrn _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwa...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 4. Postmortale Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Rz. 223 Die sich überschneidenden Aufgaben und Befugnisse können zu einer Kollision zwischen Testamentsvollstrecker und Bevollmächtigtem führen. Zweifelhaft ist dann, ob sich die Anordnung einer Testamentsvollstreckung beschränkend auf eine postmortale Vollmacht auswirkt.[255] Aus der Sicht eines Dritten geht es um die Frage, ob er sich auf den Bestand der Vollmacht verlasse...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 4. Muster: Nießbrauchseinräumung an einem Erbteil

Rz. 141 Muster 12.3: Nießbrauchseinräumung an einem Erbteil Muster 12.3: Nießbrauchseinräumung an einem Erbteil _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind heute: Sie erklären mit der Bitte um Beurkundung: Wir schließen folgenden Vertrag über die Einräumung eines Nießbrauchs an einem Erbtei...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 5. Wirkung rechtzeitiger Inventarerrichtung

Rz. 689 Im Verhältnis zwischen Erbe und Nachlassgläubiger wird vermutet, dass nur die im Inventar verzeichneten Nachlassgegenstände vorhanden sind, § 2009 BGB. Für den Erben erlangt diese Vermutung praktische Bedeutung, wenn er den Nachlass herauszugeben oder über seine Verwaltung des Nachlasses Rechenschaft abzulegen hat. Die Vermutung kann über § 292 ZPO widerlegt werden. ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Begriff

Rz. 99 "Verfügung" ist jedes Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Die Rechtsprechung versteht darunter auch die Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Anfechtung nach § 119 BGB,[116] Kündigung einer Forderung[117] und Kündigung eines Pachtverhältnisses.[118] In der Literatur wird die Meinung vertreten, dass auch de...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Antrag eines Nachlassgläubigers auf Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 302 Muster 6.65: Antrag eines Nachlassgläubigers auf Anordnung der Nachlassverwaltung Muster 6.65: Antrag eines Nachlassgläubigers auf Anordnung der Nachlassverwaltung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________ Az. ______...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 5. Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 40 Die Nachlassinsolvenz gem. §§ 1975 ff. BGB, §§ 315–331 InsO ist eine weitere vom Gesetz zur Verfügung gestellte Möglichkeit der Haftungsbeschränkung im Wege der Gütersonderung. Sie sorgt für eine gleichmäßige Aufteilung der unzureichenden Nachlassmittel unter den nicht bevorrechtigten Gläubigern. Die Nachlassinsolvenz lässt die Verwaltung auf den Nachlassinsolvenzverw...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / XII. Kostenerstattung bei Verauslagung der Gebühren der Grundbuchberichtigung durch einen Miterben

Rz. 143 Zunächst ist festzustellen, dass es sich bei der Beantragung der Grundbuchberichtigung auf die Erben um eine Verwaltungsmaßnahme für den Nachlass handelt und wohl ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses i.S.v. § 2038 BGB entspricht, die Gebührenbefreiungsmöglichkeit der Anm. Abs. 1 zu Nr. 14110 KV GNotKG in Anspruch zu nehmen. Hiernach ist die Grundbuchberichtigung...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Formerfordernis: Notarielle Beurkundung

Rz. 143 Der Erbteil eines Miterben kann verpfändet werden (bspw. als Sicherungsmittel für einen Realkredit).[151] Der Verpfändungsvertrag bedarf nach §§ 1273, 1274, 2033 Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung. Da die Verpfändung des Erbteils eine Änderung der Verfügungsbefugnis sämtlicher Miterben an den Nachlassgegenständen zur Folge hat, kann bei einem zum Nachlass gehörend...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Testamentsvollstreckung

Rz. 34 Testamentsvollstreckung ist eine vom Erblasser bestimmte Verwaltung seines ganzen oder teilweisen Vermögens, um seine letztwilligen Anordnungen auszuführen, gegebenenfalls die Auseinandersetzung zu bewirken oder den Nachlass zu verwalten. Der Testamentsvollstrecker leitet seine Legitimation unmittelbar vom Willen des Erblassers ab. Die Testamentsvollstreckung steht de...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 5. Vermächtnisvollstreckung (§ 2223 BGB)

Rz. 10 Neben der Einsetzung eines Erben besteht nach dem Gesetz auch die Möglichkeit der Anordnung von Vermächtnissen (§§ 2147 ff. BGB). Dieses häufig verwendete Gestaltungsmittel lässt dabei vielfältige weitere Gestaltungsmöglichkeiten offen, wie z.B. die Anordnung eines Untervermächtnisses gem. § 2186 BGB, eines Nachvermächtnisses gem. § 2191 BGB, einer Auflage gem. §§ 219...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / Literaturtipps

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 112 Die Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes ohne Zutun der Miterben als "Zufallsgemeinschaft". Rechtsgeschäftlich könnte eine Gesamthandsgemeinschaft mit der Organisationsstruktur der Erbengemeinschaft nicht begründet werden. Um vor allem den Nachlassgläubigern den Nachlass als Haftungssubstrat wertmäßig zu erhalten, ordnet das Gesetz Nachlass-Surrogate kraft Geset...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 4. Testamentsvollstreckung

Rz. 30 Hat der Erblasser Verwaltungstestamentsvollstreckung bezüglich des Unternehmens angeordnet, so kann diese nicht im Handelsregister eingetragen werden.[27] Als Ersatzkonstruktionen anstelle der Rechtsfigur der Testamentsvollstreckung wurden von Literatur und Rechtsprechung verschiedene Möglichkeiten entwickelt:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Grundbuchberichtigungszwangsverfahren

Rz. 328 Ist das Grundbuch bezüglich der Eintragung des Eigentümers durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs unrichtig geworden, so soll das Grundbuchamt dem Eigentümer oder dem Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Grundstücks zusteht, die Verpflichtung auferlegen, den Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs zu stellen und die zur Berichtigung des Grundbuchs not...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / b) Prozessführungsbefugnis

Rz. 150 Der Miterbe kann gem. § 2039 BGB auf Leistung oder Feststellung klagen,[169] er kann die Zwangsvollstreckung betreiben,[170] er kann Prozesse, die durch den Tod des Erblassers unterbrochen wurden, wieder aufnehmen.[171] Jeder Miterbe ist auch gegen den Willen der übrigen Miterben berechtigt, in gesetzlicher Prozessstandschaft für die Erbengemeinschaft – und nicht etwa...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 8. Lastentragung

Rz. 221 Verbrauchskosten wie Strom, Heizöl, Wasser, Abwasser, Müllgebühren und Reinigung sind Kosten der Lebensführung des Wohnungsberechtigten und deshalb ausschließlich von ihm zu tragen.[170] Nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 1093, 1041 BGB sind die gewöhnlichen Unterhaltungskosten des Anwesens vom Wohnungsberechtigten allein zu tragen.[171] Zu der gewöhnlichen, de...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 6. Vorausvermächtnis

Rz. 111 Der Erblasser kann einzelnen Miterben ein Vermächtnis zuwenden, § 2150 BGB (vgl. zur Abgrenzung des Vorausvermächtnisses von der Teilungsanordnung § 15 Rdn 283 ff.). Insofern besteht ebenfalls nur ein schuldrechtlicher Anspruch des Vorausvermächtnisnehmers gegen alle Miterben auf Erfüllung. Solange der Vermächtnisanspruch nicht erfüllt ist, gehört der Vermächtnisgege...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Begründung von Nachlassverbindlichkeiten durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 245 Im Rahmen der Verwaltung des Nachlasses ist der Testamentsvollstrecker befugt, für den Nachlass Verbindlichkeiten einzugehen, § 2206 BGB, soweit es sich um ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahmen handelt. Die Erben können auch insoweit die allgemeinen Haftungsbeschränkungsmaßnahmen treffen. Für den Geschäftspartner besteht das Risiko, ob eine Nachlassverbindlichkeit begrü...mehr

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / 6

Auf einen Blick Der Zivilprozess soll moderner und digitaler werden. Das ist zu begrüßen. Neue Formate bringen indes auch neue Herausforderungen, die – gerade in der "Zwischenphase", in der wir uns derzeit befinden – ernst genommen werden müssen, auch wenn sie einer Fortentwicklung des Zivilprozesses nicht grundsätzlich entgegenstehen sollten.[106] Die neue Technik darf nich...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Verfahren

Rz. 156 Das Hinterlegungsverfahren wird durch Landesrecht geregelt. Auf der Basis eines Musterentwurfs haben die Länder eigene Hinterlegungsgesetze erlassen. Hinterlegungsstellen sind die Amtsgerichte,[195] teilweise wurden Konzentrationsregelungen geschaffen.[196] Für die Hinterlegung von Wertpapieren sind eigenständige Regelungen geschaffen worden. Danach können Wertpapiere...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 5. Muster: Zahlungsklage gegen die unbekannten Erben

Rz. 270 Im Rahmen einer Klage auf Zahlung hat der Anwalt auf die richtige Parteibezeichnung zu achten. Grundsätzlich ist die Klage gegen die "unbekannten Erben, gesetzlich vertreten durch den Nachlasspfleger" zu richten (siehe Rdn 256). Rz. 271 Muster 6.51: Zahlungsklage gegen die unbekannten Erben Muster 6.51: Zahlungsklage gegen die unbekannten Erben Muster: Zahlungsklage ge...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Nach dem Erbfall während der Testamentsvollstreckung entstehende Steuer

Rz. 199 Für die erst nach Beginn der Testamentsvollstreckung fällig werdende (entstehende) Steuer trifft den Testamentsvollstrecker bei der reinen Auseinandersetzungsvollstreckung grundsätzlich keine unmittelbar steuerliche Pflicht. Auch bei der Dauertestamentsvollstreckung ist der Testamentsvollstrecker für nach dem Erbfall entstehende Steuern i.d.R. nicht zuständig. Die Ab...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Gewöhnliche Erhaltungskosten und ordentliche Lasten

Rz. 99 Die gewöhnlichen Erhaltungskosten und die ordentlichen Lasten muss der Vorerbe selbst tragen (§§ 2124 Abs. 1, 103 BGB). Unter den Begriff der gewöhnlichen Erhaltungskosten fallen insbesondere regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen zur Erhaltung des Nachlasses, die aus den jährlichen Nutzungen gedeckt werden können.[126] Rz. 100 Beispiele für gewöhnliche Erhaltungskost...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Inbesitznahme von Sachen

Rz. 79 Die Verpflichtung zur Inbesitznahme ergibt sich aus § 2205 S. 2 BGB. Nachdem nicht der Testamentsvollstrecker, sondern der Erbe gem. § 857 BGB in die Besitzerstellung des Erblassers eintritt, muss sich der Testamentsvollstrecker zur Inbesitznahme die tatsächliche Gewalt über die Nachlassgegenstände verschaffen, § 854 BGB. Ihm steht insoweit ein klagbarer Anspruch auf ...mehr

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Reisekosten / 7.2 Fahrpreisermäßigungen

Nach dem Notwendigkeitsgrundsatz sind alle Formen der Fahrpreisermäßigung zu nutzen, auch soweit sie dem Bediensteten aus privaten Gründen zustehen (z. B. aufgrund einer für eigene Zwecke gekauften Zeitkarte/Netzkarte oder BahnCard oder Fahrpreisermäßigung wegen Schwerbehinderung), andernfalls entsteht kein Erstattungsanspruch, auch nicht in anteiliger, auf die dienstliche N...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ii) Gesamtschuldnerische Erbenhaftung bei bestehenden Ausgleichungspflichten

Rz. 210 Auf die Rechtsstellung der Miterben wirken sich Ausgleichungsrechte und -pflichten grundsätzlich nicht aus. Das Stimmrecht bei Maßnahmen der Verwaltung gemäß §§ 2038 Abs. 2, 745 BGB richtet sich bis zur Auseinandersetzung nach den gesetzlichen (oder im Falle des § 2052 BGB den letztwillig verfügten) Erbquoten.[212] Nur die Verteilung des Reinertrages nach § 2038 Abs....mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Muster: Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund (§ 2227 BGB)

Rz. 251 Muster 13.53: Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund (§ 2227 BGB) Muster 13.53: Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund (§ 2227 BGB) An das Amtsgericht – Nachlassgericht – Az. _________________________ Nachlassverfahren _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _______...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / a) Widerruf der Vollmacht

Rz. 219 Die vom Erblasser erteilte transmortale oder postmortale Vollmacht[248] kann von jedem Erben, auch während einer bestehenden Erbengemeinschaft und trotz angeordneter Testamentsvollstreckung, jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf der Vollmacht kann nur durch entsprechende erbrechtliche Strafklauseln und Auflagen oder durch die Erteilung einer unwiderruflichen Voll...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Sonstige Verwendungen

Rz. 110 Sonstige Verwendungen kann der Vorerbe schließlich gem. § 2125 Abs. 1 BGB nur unter den engeren Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683 f. BGB) ersetzt verlangen. Dazu gehören zum einen Verwendungen, die nicht dem Erhalt, sondern der Veränderung des Nachlasses dienen, zum anderen Verwendungen, die nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltun...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / aa) Erwerb mit Nachlassmitteln

Rz. 119 Wird das Rechtsgeschäft mit Mitteln des Nachlasses vorgenommen, so reicht eine objektive Beziehung zu dem Sondervermögen Nachlass aus. Andernfalls wäre der Schutzzweck des § 2041 BGB – die Erhaltung des Nachlasswerts – nicht zu erfüllen.[139] Selbst ein anderslautender Wille der Handelnden ist bedeutungslos.[140] Der BGH hat eine objektive Beziehung ausreichen lassen...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Grundbuch- und Grundakteneinsicht bei Testamentsvollstreckung

Rz. 67 Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, so steht diesem nach § 2205 BGB die Verwaltung des Nachlasses zu. Damit sind den Miterben die Verwaltungsrechte über den Nachlass entzogen, § 2211 BGB. Einem Miterben steht infolgedessen kein Recht auf Information über den Inhalt des Erblasser-Grundbuchs und der Grundakten zu, vielmehr wird dieses Recht vom Testamentsvollstre...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / a) Grundsatz: Erwerb kraft Gesetzes

Rz. 122 Liegen die Voraussetzungen des § 2041 BGB vor, so gehört der Ersatzgegenstand kraft Gesetzes zum Nachlass und muss nicht etwa aufgrund eines Forderungsrechts auf die Erben in Gesamthandsgemeinschaft übertragen werden. Es ist gleichgültig, ob der Handelnde zu erkennen gibt, für den Nachlass handeln zu wollen. Auch gegen den Willen beider Vertragsparteien wird Eigentum...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Muster: Grundbuchberichtigungsantrag durch Testamentsvollstrecker

Rz. 343 Muster 10.20: Grundbuchberichtigungsantrag durch Testamentsvollstrecker Muster 10.20: Grundbuchberichtigungsantrag durch Testamentsvollstrecker An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________ ist Herr ________...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / I. Einführung

Rz. 1 Mit dem Tod eines Menschen wird sein Vermögen fürsorgebedürftig. Das BGB geht von dem Grundsatz aus, dass die Abwicklung des Erbfalls Sache der Beteiligten und ein Tätigwerden des Nachlassgerichts nur in besonderen Fällen erforderlich ist. Eine generelle Pflicht des Nachlassgerichts zum Tätigwerden anlässlich eines Erbfalls besteht nicht.[1] Dies ist ein Ausdruck der P...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vorerben

Rz. 239 Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vorerben hat der Nacherbe kein Aussonderungsrecht. Dieses entsteht erst mit dem Eintritt des Nacherbfalls.[263] Jedoch begründet § 83 Abs. 2 InsO i.V.m. § 2115 BGB ein Verbot der Verwertung von Nachlassgegenständen.[264] Der Insolvenzverwalter darf die Eigengläubiger des Vorerben nicht aus dem Nachlass befriedigen oder vom V...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Bedeutung und Funktion

Rz. 84 Das Nachlassverzeichnis nach § 2215 BGB schafft die Grundlage für eine ordnungsgemäße Amtsführung und Abwicklung durch den Testamentsvollstrecker. Auf das Nachlassverzeichnis baut die ordnungsgemäße Verwaltung (§ 2216 BGB) auf. Die Verpflichtung zur Nachlassherausgabe und zur Rechnungslegung nach § 2218 BGB i.V.m. §§ 666 und 667 BGB ergibt sich ihrem Umfang nach aus d...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Testamentsvollstreckung an einem Erbteil

Rz. 148 Sofern dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung eines Erbteils zusteht, hat der mit der Testamentsvollstreckung belastete Miterbe kein Antragsrecht; dieses wird vielmehr vom Testamentsvollstrecker ausgeübt. Da der Testamentsvollstreckervermerk aus dem Grundbuch ersichtlich ist, § 52 GBO (oder aus dem Erbschein, § 2364 Abs. 1 BGB), ist der Antrag desjenigen Miterben,...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Objektive Pflichtverletzung

Rz. 260 Maßstab für das Vorliegen einer Pflichtverletzung sind die dem Testamentsvollstrecker durch das Gesetz auferlegten Pflichten (§§ 2203–2209, 2215–2218, 2226 S. 3 i.V.m. § 671 Abs. 2 S. 3 BGB) und die Anordnungen des Erblassers,[478] nicht jedoch die Weisungen der Erben.[479] Auch der Wille des Erblassers kann bei der Ermittlung der Pflichten des Testamentsvollstrecker...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 1. Das jederzeit fällige Auseinandersetzungsverlangen

Rz. 2 Ausgangspunkt für die Teilungsversteigerung ist § 2042 Abs. 1 BGB, wonach jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung des Nachlasses, der sich in Erbengemeinschaft befindet, verlangen kann, sofern weder der Erblasser etwas anderes angeordnet hat noch die Erben durch Vereinbarung einen ganzen oder teilweisen Auseinandersetzungsausschluss bezüglich des Nachlasses vere...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Muster: Aufforderungsschreiben zur Einwilligung in Grundstücksverfügung

Rz. 69 Muster 14.7: Aufforderungsschreiben zur Einwilligung in Grundstücksverfügung Muster 14.7: Aufforderungsschreiben zur Einwilligung in Grundstücksverfügung An Herrn _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn _________________________ an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Wie Sie wissen, ist mein Mandan...mehr

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Reisekosten / 18 Aufwands- und Pauschvergütung (§ 9 BRKG)

§ 9 Abs. 1 BRKG ermöglicht der Verwaltung die Festsetzung einer unter den üblichen Sätzen des Tage- und/oder Übernachtungsgelds liegenden Aufwandsvergütung, sofern erfahrungsgemäß geringere als die allgemein (vom Gesetzgeber) angenommenen Kosten entstehen. Dies ist zu unterstellen, wenn eine offenkundige Abweichung in der Kostensituation besteht. Die Tz. 9.1.1 BRKGVwV nennt ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / I. Allgemeines

Rz. 118 Mit dem Eintritt des Erbfalls ist der Nacherbe zwar noch nicht Erbe geworden. Seine Rechtsstellung ist jedoch bereits so weit erstarkt, dass ihm ein Anwartschaftsrecht zugebilligt wird.[153] Dieses genießt als absolutes Recht den deliktischen Schutz des § 823 Abs. 1 BGB.[154] Rz. 119 Das Anwartschaftsrecht kann veräußert und vererbt (§ 2108 Abs. 2 BGB) werden, soweit ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / e) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Ergänzung des Bestandsverzeichnisses und eidesstattliche Versicherung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. § 260 Abs. 1 und 2 BGB)

Rz. 157 Muster 13.31: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Ergänzung des Bestandsverzeichnisses und eidesstattliche Versicherung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. § 260 Abs. 1 und 2 BGB) Muster 13.31: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Ergänzung des Bestandsverzeichnisses und eidesstattliche Versicherung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. § 260 Abs. 1 und 2 BGB) An das Landge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze

Ergänzender Hinweis: Nr. 105, 106 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 105 f.). Rz. 11 [Autor/Stand] Eine Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze liegt vor, wenn der Täter gegen eine Rechtspflicht verstoßen hat, die ihm im Interesse der Besteuerung auferlegt ist[2]. Die meisten steuerlichen Rechtspflichten ergeben sich aus den einzelnen Steuergesetzen und dem 1. und 2. Teil der AO. Sie ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / IV. Muster: Klage des Erben gegen den sich noch im Amt befindenden Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz an die Erbengemeinschaft (§ 2219 Abs. 1 BGB)

Rz. 266 Muster 13.54: Klage des Erben gegen den sich noch im Amt befindenden Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz an die Erbengemeinschaft (§ 2219 Abs. 1 BGB) Muster 13.54: Klage des Erben gegen den sich noch im Amt befindenden Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz an die Erbengemeinschaft (§ 2219 Abs. 1 BGB) An das Amtsgericht _________________________ Klage des _______...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Beweisprobleme

Rz. 254 Die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs kann für den Nacherben mit erheblichen prozessualen Schwierigkeiten verbunden sein, insbesondere wenn der Nacherbe nicht zugleich Erbe des Vorerben ist. Nach den allgemeinen Beweislastgrundsätzen muss der Nacherbe im Einzelnen darlegen, welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören und im Falle eines Bestreitens deren Zugehörig...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 11. Fall aus der BGH-Rechtsprechung zur dinglichen Surrogation bei der Erbengemeinschaft als Kettensurrogation (§ 2041 BGB)

Rz. 134 Sachverhalt: Nach einer Reihe von Erbgängen – beginnend im Jahr 1902 – wird im Jahr 1992 ein Grundbuchberichtigungsanspruch aufgrund dinglicher Surrogation geltend gemacht. In der Revision beim BGH hatte der Kläger Erfolg; beide Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.[148]mehr