Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.7.2.1 Grundsätze

Gemäß § 25 Abs. 4 WEG ist ein Wohnungseigentümer vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezogenen Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits der anderen Wohnungseigentümer gegen ihn betrifft oder wenn er nach § 17 WEG rechtskräftig zur Veräußerung seines...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 2.8 Beendigung der Versammlung

Die Aufgabe des Versammlungsleiters umfasst auch die Verpflichtung, die Versammlung zu beenden, also förmlich zu schließen. Es muss eine klare Abgrenzung zwischen Versammlung und etwaigen Nachgesprächen bestehen. Der Zeitpunkt der Beendigung ist in die Versammlungsniederschrift aufzunehmen. Nach Beendigung der Versammlung können keine Beschlüsse mehr gefasst werden. Ist die T...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.3.1.3 Wohnungseigentümer

§ 24 Abs. 3 WEG sieht die Möglichkeit vor, dass die Wohnungseigentümer einen von ihnen als zur Einberufung ermächtigte Person bestellen können. Hierfür bedarf es allerdings eines Beschlusses der Wohnungseigentümer. Verwalterlose Gemeinschaft In verwalterlosen Gemeinschaften, bei denen es sich überwiegend um kleine Eigentümergemeinschaften handelt und in denen in aller Regel au...mehr

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Bauliche Veränderungen (Zer... / 8 Kostenverteilungsänderung

Da auch die Kosten der baulichen Maßnahmen des § 20 WEG nach dem in § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG gesetzlich geregelten Maßstab der Miteigentumsanteile umgelegt werden, ermöglicht § 21 Abs. 5 Satz 1 WEG eine Abänderung dieser Kostenverteilungsschlüssel nach einem anderen Maßstab. Wie stets, darf der abweichende Kostenverteilungsschlüssel nicht solcherart gegen das Willkürverbot ver...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 7 Einkunftsermittlung

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung werden von der Summe der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die berücksichtigungsfähigen Werbungskosten abgezogen. Wurde durch den Überhang von Werbungskosten über die Einnahmen ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung erzielt, kann dieser grundsätzlich mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden, wenn auf Dauer geseh...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.2.2.4 Beschlussanfechtung wegen technischer Störung

Das Aktienrecht regelt für den Fall der elektronischen Teilnahme an der Hauptversammlung in § 243 Abs. 3 Nr. 1 AktG das Beschlussanfechtungsrecht wegen technischer Störungen. Nach vorerwähnter Bestimmung kann die Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung nicht auf eine durch eine technische Störung verursachte Verletzung von Rechten, die auf elektronischem Wege wahrg...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 3.4.6 Fortlaufende Nummerierung/Reihenfolge der Einträge

Die Eintragungen in die Beschluss-Sammlung haben gemäß § 24 Abs. 7 Satz 3 WEG nacheinander mit fortlaufender Nummerierung zu erfolgen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Beschluss-Sammlung nicht nur übersichtlich, sondern auch vollständig bleibt und vor allem nicht nachträglich willkürlich verändert wird.[1] Hieraus folgt, dass keine neue Nummerierung je Versammlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.3 Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2–4 EStG)

Rz. 393 Während eine Regelung für die Bewertung von Entnahmen durch Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG grundsätzlich fehlt, enthält die Vorschrift in den S. 2ff. eine spezielle Regelung für Entnahmen infolge einer privaten Kfz-Nutzung. Diese sog. 1 %-Regelung ist nur anwendbar auf ein Kfz eines Stpfl., das zu seinem Betriebsvermögen g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter Fälle

Rz. 14 Abtretung von Forderungen Eine sonstige Leistung kann auch die Abtretung von Forderungen darstellen, soweit sich die Abtretung im Rahmen eines Leistungsaustauschs vollzieht. Eine Abtretung (Übertragung) einer Forderung kann sich aber auch im Rahmen einer Leistungsbeistellung vollziehen, wenn die werthaltige Forderung im Rahmen des Factorings auf einen Dritten übertrage...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.2.1 Parteien der Anfechtungsklage

Eine Anfechtungsklage kann seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nur noch von Wohnungseigentümern erhoben werden, was § 44 Abs. 1 WEG zum Ausdruck bringt. Der Verwalter hat kein Recht zur Erhebung einer Beschlussklage (Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Beschlussersetzungsklage). Beklagte sind auch nicht mehr die übrigen Wohnungseigentümer, Beklagte ist nunmehr die GdWE, da...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 4.4.3 Niederschrift

Die Verwaltung hat das Ergebnis jeder Untersuchung nach § 44 TrinkwV unverzüglich schriftlich oder auf Datenträgern mit den Angaben nach § 44 Abs. 1 Satz 2 TrinkwV (Ort der Probenahme nach Gemeinde, Straße, Hausnummer und Entnahmestelle, die Zeitpunkte der Entnahme sowie der Untersuchung der Wasserprobe und das bei der Untersuchung angewandte Verfahren) aufzuzeichnen oder au...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 5 Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Die Kosten, die der GdWE im Zusammenhang mit der Wasserversorgungsanlage entstehen, sind nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG auf alle Wohnungseigentümer umzulegen. Daran ändert der Umstand, dass Kosten beispielsweise nur entstanden sind, weil ein Wohnungseigentümer sein Sondereigentum vermietet, nach h. M. nichts.[1] Die Wohnungseigentümer können allerdings etwas anderes vereinbaren...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.8.1 Versammlungsort

Grundsätzlich ist die Wohnungseigentümerversammlung am Ort der Wohnanlage (im Sinne der politischen Gemeinde) durchzuführen.[1] Dies gilt auch für den Fall, dass die Mehrheit außerhalb des Ortes der Wohnanlage wohnhaft ist.[2] Bei der Wahl des Ortes der Wohnungseigentümerversammlung ist jedenfalls zu berücksichtigen, dass nicht jeder Wohnungseigentümer so mobil ist, auch ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.5 Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Rz. 184 Beide Vorgänge bilden die wichtigsten Beispiele für den zuvor behandelten un- oder teilentgeltlichen Übergang von Vermögen.[1] In dem sog. Frankfurter Testament werden die Miterben im Verhältnis der durch Teilungsanordnung zugeteilten Wirtschaftsgüter eingesetzt. Rz. 185 Bei der Übertragung betrieblicher Einheiten in vorweggenommener Erbfolge erwirbt der Übernehmende ...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.8.3 Versammlungstag

Soweit die Teilungserklärung keine Vorgaben hinsichtlich des Tages bzw. Datums der Versammlung enthält und die Wohnungseigentümer nichts Entsprechendes beschlossen haben, ist der zur Einberufung Ermächtigte bei dessen Bestimmung nach pflichtgemäßem Ermessen frei.[1] Die Eigentümerversammlung kann auch an einem Wochenende durchgeführt werden. Nicht beanstandet wurde auch die Du...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.3.1.2 Verwaltungsbeirat

§ 24 Abs. 3 WEG macht von § 24 Abs. 1 und Abs. 2 WEG eine Ausnahme für den Fall, dass ein Verwalter fehlt oder dieser sich pflichtwidrig weigert, in den durch Gesetz oder Vereinbarung bestimmten Fällen eine Versammlung einzuberufen. Fehlender Verwalter Der Verwalter fehlt, wenn kein Verwalter bestellt ist, seine Amtszeit abgelaufen ist, er von seinem Amt abberufen wurde, er sein Amt...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 8 Verstöße

Ob die GdWE ordnungswidrig handelt und ein Bußgeld befürchten muss, bemisst sich an § 72 TrinkwV. Strafvorschriften enthält § 75 IfSG. Legionellen im Trinkwasser Erkrankt beispielsweise der Mieter einer Wohnung wegen Legionellen im Trinkwasser an einer Lungenentzündung, kann er Ansprüche gegen den vermietenden Wohnungseigentümer haben, wenn dieser seiner Pflicht zur Untersuch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.4 ABC der Herstellungskosten

Rz. 241 Abbruchkosten Rz. 286ff Abfindungen an Mieter oder Pächter Rz. 288 AfA als Teil der Herstellungskosten Rz. 220 Allgemeine Verwaltung Rz. 221 Anschaffungsnaher (Herstellungs-)Aufwand Rz. 140ff., 238 Bauherrenmodell Rz. 296f. Baumängel Rz. 292 Beginn der Herstellung Rz. 288 Betriebliche Altersversorgung Rz. 219 Betriebsvorrichtungen Rz. 281, 301 Drittaufwand Rz. 295 Ehegattengrun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 26 Unentgeltliche Überführung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 508 Nach § 6 Abs. 5 S. 1 EStG ist bei der Überführung einzelner Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl. der Buchwert fortzuführen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Stpfl. i. S. dieser Vorschrift ist eine natürliche Person, die mehrere Betriebe unterhält. Diese durch das StEntlG 1999/2000/...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 3.4.2 Verpflichteter

Da der GdWE nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt, ist sie auch verpflichtet, die Beschluss-Sammlung zu führen. Die Anordnung in § 24 Abs. 8 WEG, dass die Pflicht den Verwalter trifft, betrifft das Innenverhältnis. Fehlt ein Verwalter, ist die Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 8 Satz 2 WEG vom Vorsitzenden der Eigentümerversammlung zu führen....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 19.1 Der Einlagetatbestand

Rz. 409 Einlagen sind nach § 4 Abs. 1 S. 8 EStG alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Stpfl. seinem Betriebsvermögen im Laufe des Wirtschaftsjahrs aus seinem Privatvermögen willentlich zugeführt hat (§ 4 EStG Rz. 410ff.). Die Vorschriften über die Einlage gelten sowohl im Rahmen der Bilanzierung als auch bei der Gewinnermittlung durch...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.2.3.8 Übergangsregelung bis 2028

Sachlicher Anwendungsbereich Fassen die Wohnungseigentümer vor dem 1.1.2028 einen Beschluss über die Durchführung der Eigentümerversammlungen in rein virtueller Form, muss nach § 48 Abs. 6 WEG bis einschließlich 2028 mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchgeführt werden. Hierauf können die Wohnungseigentümer nur durch einen einstimmigen Beschluss verzichten. W...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.10 Folgen einer erfolgreichen Anfechtungsklage

Wird ein Beschluss rechtskräftig für ungültig erklärt, so wird er rückwirkend unwirksam und so behandelt, als wäre er nie gefasst worden.[1] Wohnungseigentümer können daher einen Anspruch auf Folgenbeseitigung haben.[2] Voraussetzung des Folgenbeseitigungsanspruchs ist allein, dass ein Beschluss rechtskräftig für ungültig erklärt oder seine Nichtigkeit festgestellt wird. Auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.3.4 Unentgeltlichkeit der Übertragung

Rz. 476 Eine unentgeltliche Übertragung i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn sich die Beteiligten darüber einig sind, dass der (Teil-)Betrieb oder Mitunternehmeranteil aufgrund einer Schenkung übergehen soll. Der Übergang von Verbindlichkeiten im Rahmen einer Betriebsübertragung begründet keine Gegenleistung, also kein Entgelt und steht somit der Unentgeltlichkeit nicht ...mehr

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Bauliche Veränderungen (Zer... / 7.3.2 Nachzügler

Bei Wohnungseigentümern, die mangels Kostentragungsverpflichtung auch nicht nutzen dürfen, kann zu einem späteren Zeitpunkt das Bedürfnis entstehen, die neu geschaffene Einrichtung nutzen zu wollen. Insoweit regelt § 21 Abs. 4 WEG, dass ein Wohnungseigentümer, der nicht berechtigt ist, Nutzungen zu ziehen, verlangen kann, dass ihm dies nach billigem Ermessen gegen angemessen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.4 Immaterielle abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 303 Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern sind zu unterscheiden: der Geschäfts- oder Firmenwert [1], geschäfts- oder firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter sowie immaterielle Einzelwirtschaftsgüter wie z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Know-how, Computerprogramme mit Befehlsstruktur und Belieferungsrechte.[2] Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.3 Gruppenbewertung (§ 240 Abs. 4 HGB)

Rz. 56 Die Gruppenbewertung nach § 240 Abs. 4 HGB bzw. R 6.8 Abs. 4 EStR 2012 ist ein Verfahren zur Vereinfachung der Inventur und der Bewertung. Gegenstand sind gleichartige Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichartige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlage- oder Umlaufvermögens. Hierzu gehören insbesondere Forderungen. Die Pra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 9 Bewertungswahlrechte

Rz. 85 Bewertungswahlrechte sind von Bilanzierungswahlrechten zu unterscheiden: Während Bilanzierungswahlrechte die Alternative eröffnen, einen bestimmten Posten auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz zu bilden oder nicht, geht es bei Bewertungswahlrechten um Alternativen bei der Höhe des Wertansatzes (Wertansatzwahlrechte) oder um Alternativen bei der Art und Weise der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.8 Aufwendungen für Sozialeinrichtungen, freiwillige Sozialleistungen und betriebliche Altersversorgung (§ 255 Abs. 2 S. 3 HGB)

Rz. 224 Aufwendungen für soziale Einrichtungen sind entsprechend der nicht abschließenden Aufzählung (R 6.3 Abs. 3 S. 2 EStR 2012) solche für die Betriebskantine einschließlich Essensgeldzuschüssen, für die Freizeitgestaltung, z. B. für Betriebsausflüge, für die Unfallstation und den Betriebsarzt. Aufwendungen für soziale Leistungen sind u. a. solche für Jubiläumsgeschenke, für Wo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.2 Voraussichtlich dauernde Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 250 Eine Teilwertabschreibung setzt nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG voraus, dass der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger ist. Der Gesetzgeber hat den Begriff der "voraussichtlich dauernden Wertminderung" nicht näher umschrieben. Laut Gesetzesbegründung[1] ist der Begriff der dauernden Wertminderung dem § 253 Abs. 3 S. 3 HGB i. d. F. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines nicht aktivierungsfähigen Wirtschaftsguts

Rz. 137 Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem nicht aktivierungsfähigen Wirtschaftsgut entstehen, sind nicht aktivierungsfähig, sondern als Betriebsausgaben abziehbar. Dies ist nicht nur die Auffassung der Rspr.[1], sondern auch die der Verwaltung.[2] Siehe hierzu auch Rz. 133a. Rz. 138 Dies gilt insbesondere für Aufwendungen im Zusammenhang mit schwebenden Geschäften. E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.8 Teilwertabschreibung auf einen Firmen- oder Geschäftswert

Rz. 356 Der Firmen- oder Geschäftswert galt bis zum Inkrafttreten des Bilanzrichtliniengesetzes im Jahr 1985 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut. Dies wurde damit begründet, dass ein Wertverzehr des erworbenen Geschäftswerts durch den Wertzuwachs eines selbst geschaffenen, originären Geschäftswerts kompensiert wird und beide Wertkomponenten eine Einheit bilden.[1] Die Grund...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.6.1 Vertretung

In der Wohnungseigentümerversammlung kann sich jeder Wohnungseigentümer durch jede beliebige Person vertreten lassen.[1] In aller Regel ist allerdings die Vertretung in der Gemeinschaftsordnung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt, wobei sich diese Beschränkung in den häufigsten Fällen auf den Verwalter, andere Wohnungseigentümer oder den Ehegatten bezieht. Eine sol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.5 Zu aktivierende Gemeinkosten (§ 255 Abs. 2 S. 2 HGB)

Rz. 215 Nach § 255 Abs. 2 S. 2 HGB zählen zu den Herstellungskosten auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten, der notwendigen Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. Diese Gemeinkosten unterscheiden sich von den Einzelkosten dadurch, dass sie nicht unmittelbar dem Produkt zugerechnet, s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.2 Teilwertabschreibung auf Vorratsvermögen

Rz. 337 Bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens, insbesondere bei Waren, wird vermutet, dass ihr Teilwert im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und an späteren Bilanzstichtagen den Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten entspricht (Rz. 258ff.).[1] Eine bloße vorübergehende Wertminderung erlaubt noch keine Teilwer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.3 Einzelne Übertragungen

Rz. 517 Die direkte unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen dem Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften ist in § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht als steuerneutrale Übertragung aufgeführt. Die Verwaltung lehnt das Buchwertfortführungsgebot bei einer unentgeltlichen Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern ab.[1] Die Meinung in der Literatur...mehr

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Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.1.3.2 Recht zum Gebrauch

Um einen Anspruch nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG geltend machen zu können, muss der jeweilige Wohnungseigentümer ein Recht zum Gebrauch der Gemeinschaftsfläche zum Laden seines Fahrzeugs haben. Hat er kein Recht, sein Auto im Bereich der Ladestelle abzustellen, hat er auch kein Recht auf Nutzung der vorhandenen oder zur Schaffung der nötigen Infrastruktur. Es besteht kein ...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 3.2.3.1 Geschäftsordnungsbeschlüsse

Uneinheitlich wird die Frage beantwortet, ob auch Geschäftsordnungsbeschlüsse in die Niederschrift aufzunehmen sind.[1] Zwar beschränkt sich die Wirkung von Geschäftsordnungsbeschlüssen auf die konkrete Versammlung und hat keine Auswirkungen für die Zukunft, weshalb sie im Allgemeinen mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht selbstständig angefochten werden können.[2] Dennoch ...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.1.1 Verwalter

Da die Weiterbildungspflicht in 1. Linie den Gewerbetreibenden selbst trifft, ist zunächst der Verwalter fortbildungsverpflichtet. Bekanntlich werden die Verwaltungsunternehmen in unterschiedlichen Rechtsformen geführt. Weiterbildungsverpflichtet ist insoweit in die vertretungsberechtigte Person – und zwar diejenige, die das Unternehmen gesetzlich vertritt:mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 2.2 Antrag

Antragsteller ist der Verwalter entweder als Einzelunternehmer oder als juristische Person (z. B. Verwaltungs-GmbH), vertreten durch den Geschäftsführer bzw. Vorstand. Bei Personengesellschaften ist für jeden Geschäftsführungsberechtigten der Gesellschaft eine Erlaubnis erforderlich. Wechselt der Inhaber oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personengesellscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.4 Teilwertgrenzen und Teilwertvermutungen

Rz. 258 Der Teilwert mit seiner gesetzlichen hypothetischen Grundlage eines gedachten Gesamtkaufpreises eines möglichen Erwerbers lässt sich nur durch eine Schätzung ermitteln. Der zu schätzende Wert bewegt sich im Rahmen der von der Rspr. entwickelten Ober- und Untergrenze. Zudem hat die Rspr. zur Beurteilung der Tatfrage nach der Höhe des Teilwerts als einem auf Erfahrung ...mehr

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Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.3.3 Liquiditätsentnahmen

In der Praxis wird die Erhaltungsrücklage häufig bei Liquiditätsengpässen in Anspruch genommen. Dass dies ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, liegt bereits deshalb auf der Hand, weil es sich bei der Erhaltungsrücklage um zweckgebundenes Verwaltungsvermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.[1] Insoweit stellt auch eine lediglich vorübergehende Inanspruchnahme d...mehr

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Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.2 Grundsätze

Der BGH[1] hat bereits vor einigen Jahren bestätigt, dass eine Beschlusskompetenz besteht und die Aufnahme eines Darlehens unter bestimmten Voraussetzungen durchaus ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann. Seit Inkrafttreten des WEMoG wird die Darlehensaufnahme auch ausdrücklich in § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG erwähnt. Hiernach ist der Verwalter zwar außergerichtlicher und ger...mehr

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Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.2.3 Zweckbindung und Bestimmtheit

Die Sonderumlage ist zweckgebunden an die zu finanzierende Maßnahme. Zwar können die Wohnungseigentümer beschlussweise die Zweckbindung aufheben und die Beiträge für andere Zwecke einsetzen,[1] dem Verwalter fehlt indes diese Befugnis.[2] Haben die Wohnungseigentümer zur Finanzierung umfangreicher Erhaltungsmaßnahmen die Erhebung einer Sonderumlage beschlossen, wird dieser E...mehr

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Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.3.2 Ermächtigungsbeschluss

Ordnungsmäßiger Verwaltung kann ein Mehrheitsbeschluss entsprechen, der kurzfristige Liquiditätsengpässe vermeiden soll.[1] Folgende Voraussetzungen sind zu beachten: Voraussetzungen für eine Darlehensaufnahme wegen Liquiditätsengpasses Der Kreditbetrag ist auf eine Summe beschränkt, die das 3-fache der monatlichen Hausgeldzahlungen der Gesamtgemeinschaft beträgt.[2] Die Besch...mehr

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Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.2 Beschlussfassung

Wie ausgeführt, stellt die Sonderumlage ihrem Wesen nach eine Ergänzung des Wirtschaftsplans bzw. einen Nachtrag zu ihm dar. Die Existenz eines Wirtschaftsplans ist jedoch keine Voraussetzung für eine Sonderumlage.[1] Allerdings würde es ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen, wenn keine laufenden Vorschüsse für die Bewirtschaftung und Verwaltung, sondern nur unregelmäßige...mehr

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Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.10 Verhältnis zur Erhaltungsrücklage

Zunächst liegt es im Ermessen der Wohnungseigentümer, eine Sonderumlage zu beschließen, um die Rücklage nicht zu erschöpfen. Es besteht also kein Anspruch darauf, zunächst die Rücklage auszuschöpfen.[1] Ob eine größere Investition aus Mitteln der dafür betragsmäßig ausreichenden Erhaltungsrücklage finanziert oder dafür unter den Wohnungseigentümern eine Sonderumlage erhoben ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.3 Zweckbindung

Maßnahmen der laufenden Erhaltung Zwar ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, eigenständig alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen, und insoweit berechtigt, auch kleinere laufende Erhaltungsmaßnahmen in Auftrag zu geben. Grundsätzlich wird ih...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.4.1 Grundsätze

Da die Erhaltungsrücklage Bestandteil des Gemeinschaftsvermögens ist, hat der Verwalter sie gemäß § 9a Abs. 3 WEG nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu verwalten. Ihn treffen insoweit Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der GdWE. Er hat zu beachten, dass er auch die Gelder der Erhaltungsrücklage zwingend getrennt von seinem Vermögen und dem Vermögen anderer von ihm verwalteter Ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.4.6 Beschlussfassung

Voraussetzungen für eine langfristige Darlehensaufnahme Ob eine langfristige Kreditaufnahme ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, richtet sich stets nach den Maßgaben des konkreten Einzelfalls. Allerdings müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein, sonst entspricht der Beschluss nicht ohne Weiteres ordnungsmäßiger Verwaltung – kann aber mangels Anfechtungsklage i...mehr