Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 14 Auskunft

Die GdWE kann jederzeit von der Verwaltung aus dem Amtswalterverhältnis, jedenfalls entsprechend § 666 BGB i. V. m. dem Verwaltervertrag, eine Auskunft verlangen, ob sich die Verwaltung nach ihrer eigenen Ansicht nach der ZertVerwV "zertifiziert" bezeichnen darf und/oder ob die bei ihr "Beschäftigten", die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 6.2 Unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut

Unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut ist nach Vorstellung des Gesetzgebers, wer Versammlungen leitet oder außerhalb einer Versammlung Entscheidungen als Verwalterin oder Verwalter trifft.[1] Offenlegung im Streitfall Im Streitfall kann es notwendig werden, die interne Organisation des Unternehmens offen zu legen, um den Personenkreis zu bestimmen, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Teilungserklärung, Aufteilu... / 5.1 Überblick

Die Wohnungseigentümer können nach §§ 10 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 1 Satz 2 WEG [1] vereinbaren, dass einem Wohnungseigentümer ein alleiniges Gebrauchs- und i. d. R. auch Nutzungsrecht an Räumen oder Flächen des gemeinschaftlichen Eigentums eingeräumt und zugleich der Mitgebrauch der anderen Wohnungseigentümer an diesen Teilen, Räumen oder Flächen ausgeschlossen wird.[2] Dieses R...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Begründung von Wohnungs- un... / 4.4 Die WEG-Reform 2020

Anlass für die jüngste WEG-Reform war aus Sicht der Bundesregierung das Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Ferner meinte man, für die Erreichung der Klimaziele sei die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unerlässlich. Neben diesen Maßnahmen verlange auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 5.7 Beschäftigte

Ungeklärt ist, was angesichts von § 8 ZertVerwV gilt, wenn ein Verwalter, der nicht als juristische Person oder Personengesellschaft organisiert ist, Mitarbeiter hat. Vorstellbar wäre, in diesem Fall § 8 ZertVerwV entsprechend anzuwenden und zu verlangen, dass auch die Beschäftigten die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben müssen, wenn sie Aufgaben der Verwal...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 6.1 Überblick

Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich nach § 8 ZertVerwV als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn die bei ihnen "Beschäftigten", die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder nach § 7 Satz 1 ZertVerwV einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind. "Beschä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Teilungserklärung, Aufteilu... / 10 Nichtige Klauseln in Gemeinschaftsordnungen

Ist eine Vereinbarung ausnahmsweise unwirksam, verstößt eine ihrer Regelungen beispielsweise gegen ein Gesetz oder gegen den Kernbereich des Wohnungseigentums, ist sie unbeachtlich und bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht leitend. Vereinbarungen, die vor dem 1.12.2020 getroffen wurden und die von solchen Vorschriften des WEG abweichen, die durch das Wohnu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Teilungserklärung, Aufteilu... / 4.1.2 Gestaltungsmöglichkeiten

Durch den Teilungsvertrag (dazu Kap. B.I.1.1) oder die Teilungserklärung (dazu Kap. B.I.1.2) können Räume zum Gegenstand des Sondereigentums erklärt werden. Ferner besteht nach § 3 Abs. 2 WEG die Möglichkeit, das Sondereigentum an einem Raum auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks zu erstrecken. Wesentliche Gebäudebestandteile Schließlich kann durch den...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 15 Änderungspläne

Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP wurde die Absicht mitgeteilt, einen "echten Sachkundenachweis" für WEG-Verwalter einzuführen.[1] Dies wäre eine Berufszulassungsregelung. Die Behörde dürfte die nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO notwendige Erlaubnis, gewerbsmäßig als Verwalter zu handeln, nur erteilen, wenn der Gewerbetreibende seine Sachkunde nach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 Halbsatz 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer seit dem 1.12.2023[1] grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ein "zertifizierter Verwalter" bestellt wird. Der Sache nach handelt es sich dabei um ein "funktionales Äquivalent" für den seit Längerem geforderten "Sachkundenachweis".[2] Dessen öffentlich-rechtli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 3. Elektronischen Rechnung (eRechnung) ab 1.1.2025

§ 14 Abs. 2 UStG sieht die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung vor im B2B-Bereich, also zwischen Unternehmern. Bisher ist die Ausstellung und der Empfang einer eRechnung nur vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers möglich. Im Hinblick auf die sich noch in der Planung befindliche Einführung eines bundeseinheitlichen elektronischen Systems der Verwaltung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Begründung von Wohnungs- un... / 4.3 Die WEG-Reform 2007

Eine erste große Zäsur bildete die WEG-Reform 2007. Sie wollte anfangs 3 Ziele erreichen Zur Erleichterung der Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft sollten die gesetzlichen Beschlusskompetenzen dort, wo ein praktisches Bedürfnis besteht, vorsichtig erweitert werden (das waren die § 16 Abs. 3, Abs. 4 WEG a. F.).[1] Dies begleitend sollten die Möglichkeiten der Wohnungs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Teilungserklärung, Aufteilu... / 8 Inhalt/Gegenstand von Vereinbarungen/Gemeinschaftsordnung

Gegenstand einer Vereinbarung ist eine Bestimmung der Wohnungseigentümer für ihr Verhältnis untereinander, zum Beispiel zur Benutzung oder zur Verwaltung. Die Anordnungen der §§ 3 und 8 WEG (Größe der Miteigentumsanteile, Gegenstand und Grenzen von Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum) können kein Gegenstand nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG sein. Streitig ist, ob auch e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Teilungserklärung, Aufteilu... / 4.1.1 Bedeutung

Ob ein Raum zum Gegenstand des Sondereigentums bestimmt wurde und damit gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 WEG grundsätzlich auch seine wesentlichen Bestandteile, ist von großer Bedeutung. Von der Zuordnung, ob es sich um gemeinschaftliches Eigentum oder Sondereigentum handelt, sind abhängig: die Frage des Eigentums, der Umfang des zulässigen Gebrauchs, die Frage der zulässigen Nutzung, die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.3 Anmeldung und Abführung der Pauschalsteuer

Für den Einzug und die Verwaltung der einheitlichen Pauschalsteuer von 2 % ist – wie für die Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung – die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) zuständig.[1] Der Arbeitgeber hat die einheitliche Pauschalsteuer zu berechnen und den Betrag mit dem Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale mitzuteilen. In der Lohnsteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 5 Ausschüsse und Arbeitsgruppen

Der Betriebsausschuss ist eine Art erweiterter geschäftsführender Vorstand des Betriebsrats in einem Großbetrieb mit mehr als 200 Arbeitnehmern. Neben der Führung der laufenden Geschäfte kann ihm der Betriebsrat durch Beschluss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder bestimmte Aufgaben zur selbstständigen Erledigung mit Ausnahme von Betriebsvereinbarungen übertragen.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenhei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Teilungserklärung, Aufteilu... / 5.4 Verdinglichte und schuldrechtliche Sondernutzungsrechtsvereinbarungen

Haben die Wohnungseigentümer eine Sondernutzungsrechtsvereinbarung zum Inhalt des Sondereigentums gemacht, spricht man von einem "verdinglichten" Sondernutzungsrecht. Fehlt es daran, heißt es manchmal "schuldrechtliches" Sondernutzungsrecht. Unterscheidung schuldrechtliches und dingliches Sondernutzungsrecht Inhaltlich unterscheiden sich schuldrechtliche und verdinglichte Sond...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10 Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen

10.1 Begriff der Sozialeinrichtung Rz. 162 Gegenstand der Mitbestimmung in § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG ist die Sozialeinrichtung. Der Betriebsrat als Repräsentant der Arbeitnehmer soll einen bestimmten abtrennbaren Teil von Mitteln des Arbeitgebers ("zweckgebundenes Sondervermögen") mit einer gewissen Organisation mitverwalten können. Eine Sozialeinrichtung erfordert ein zweckgeb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.2 Mitbestimmung

Rz. 168 Mitbestimmungsfreie Vorfrage ist zunächst, ob eine Sozialeinrichtung überhaupt eingerichtet werden soll.[1] Der Arbeitgeber entscheidet ebenfalls frei darüber, wie viel Geld er dafür aufbringen will. Durch das Mitbestimmungsrecht kann der Arbeitgeber weder gezwungen werden, für die Sozialeinrichtung einen gewissen Dotierungsrahmen zur Verfügung zu stellen, noch weite...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.1 Begriff der Sozialeinrichtung

Rz. 162 Gegenstand der Mitbestimmung in § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG ist die Sozialeinrichtung. Der Betriebsrat als Repräsentant der Arbeitnehmer soll einen bestimmten abtrennbaren Teil von Mitteln des Arbeitgebers ("zweckgebundenes Sondervermögen") mit einer gewissen Organisation mitverwalten können. Eine Sozialeinrichtung erfordert ein zweckgebundenes Sondervermögen. Die einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung: Kosten sparen mit... / 4.5 ZUGFeRD-Verfahren

Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV), die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird, hat im Juni 2014 eine Plattform zum Erstellen und Archivieren von elektronischen Rechnungen entwickelt. Das mit dem Kürzel "ZUGFeRD" (= Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) bezeichnete Format hat folgende...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschafts-Identifikations... / 1 Wer die Wirtschafts-Identifikationsnummer erhält

Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen alle, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind. Neben natürlichen Personen, die als Unternehmer oder Freiberufler arbeiten, zählen dazu auch juristische Personen wie die Aktiengesellschaft, die GmbH oder eine Kommanditgesellschaft. Das Gleiche gilt für Personenvereinigungen und gemeinnützige Organisationen. Außerdem erh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 1.2 Was der Geschäftsausstattung zugeordnet wird

Zur Geschäftsausstattung gehören Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, die im Zusammenhang mit der administrativen Verwaltung und dem Vertrieb (kaufmännischer Bereich) notwendig sind. Dies können sein: Büroeinrichtungen, Büromöbel EDV-Anlagen Rohrpostanlagen Büromaschinen, Kopiergeräte Ausstellungs- und Ladeneinrichtungen Vorführwagen eines Kfz-Händlers Telekommunikationsanlagen Sch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenleistungen / 2.1 Vereinheitlichung Handels- und Steuerbilanz

Mit § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG wurde das handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht für Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, freiwillige soziale Leistungen und betriebliche Altersversorgung in die Steuerbilanz übernommen. Voraussetzung für die Berücksichtigung als Teil der Herstellungskosten in der Steuerbilanz ist, dass in der Handelsb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.6 Pauschaler Freibetrag nach Abs. 2 Satz 2

Rz. 75 Erhält eine leistungsberechtigte Person, die das 25. Lebensjahr vollendet hat, aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die als Taschengeld nach § 2 Nr. 4 BFDG oder nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 JFDG gezahlt werden, ist gemäß Abs. 2 Satz 2, abweichend von Satz 1 Nr. 2 bis 4 und den Abs. 3 und 6 ein pauschaler Absetzbetrag von bis zu 250,00 EUR monatlich nicht als Einkommen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenleistungen / 2.5.4 Allgemeinkosten müssen nicht angesetzt werden

Das Ansatzwahlrecht für Allgemeinkosten gilt auch weiterhin: Kosten der allgemeinen Verwaltung; das sind Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen – z. B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation, – Feuerwehr, Werkschutz sowie allgemeine Fürsorge einschließlich B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenleistungen / 1.2 Herstellungskosten entstehen bei der Produktion des Wirtschaftsguts auf eigene Rechnung und Gefahr

Herstellungskosten [1] sind Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Zu den Herstellungskosten gehören Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, und Aufwendungen, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 2.4 Prüfung: Zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum

Ein Unternehmer darf in der Bilanz nur seine Vermögensgegenstände ausweisen; er muss also Eigentümer sein[1]. Daher ist abschließend noch die Eigentumsfrage von Betriebs- und Geschäftsausstattungen zu prüfen. Liegt ein gewöhnlicher Kaufvertrag über die BuG-Gegenstände vor, ist der Unternehmer zivilrechtlicher Eigentümer und erfüllt damit diese Aktivierungsvoraussetzung. Ist e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenleistungen / 2.5 Steuerrechtliche Herstellungskosten unterliegen keinen besonderen Regeln

Sollen die steuerlichen Herstellungskosten die Wertuntergrenze bilden, müssen in der Handelsbilanz die gleichen Kosten gebucht werden. Das Steuerrecht definiert den Begriff "Herstellungskosten" nicht selbst, sondern verweist auf § 255 Abs. 2 – 3 HGB.[1] Zu den Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts gehören neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Materia...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenleistungen / 2.6 Herstellungskosten: Aktivierungspflicht, Aktivierungswahlrecht oder Aktivierungsverbot in der Steuerbilanz

Das handelsrechtliche Wahlrecht gilt auch im Steuerrecht:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenleistungen / 1.3 Herstellungskosten: Aktivierungspflicht, Aktivierungswahlrecht oder Aktivierungsverbot in der Handelsbilanz

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschafts-Identifikations... / 8 Stammdaten im Unternehmensbasisdatenregister

Im Unternehmensbasisdatenregister sollen die bisher dezentral gesammelten Informationen über Unternehmen zusammengeführt werden. Damit bildet es eine Grundlage für die Speicherung von Unternehmensdaten. Ziel ist es, die vorhandenen Daten leichter verfügbar zu machen. Zu natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig sind, werden nach § 139c AO folgende Angaben gespeichert: Wi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verwaltung.

Rn 9 Die Miterben können Art und Inhalt der Verwaltung frei bestimmen. Die Verwaltung umfasst alle ›rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen, die der Verwaltung, Sicherung, Erhaltung, Vermehrung, Nutzungsgewinnung, Verwertung von Nachlassgegenständen und der Schuldentilgung dienen‹ (iE s MüKo/Gergen § 2038 Rz 16f), wobei aber der Erlass von Nachlassforderungen nicht zur Nachl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gemeinschaftliche Verwaltung.

Rn 1 §§ 744–746 sind die gesetzlichen Regeln für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Gegenstands. § 744 I bestimmt als Grundsatz die gemeinschaftliche Verwaltung durch die Teilhaber. Im Fall des Nießbrauchs an einem Miteigentumsanteil hat nach § 1066 I der Nießbraucher das Verwaltungsrecht anstelle des Teilhabers (BGH NJW 02, 1647 [BGH 07.03.2002 - V ZB 24/01]). Die Brucht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Entzug der Verwaltung.

Rn 5 Nach fruchtloser Fristsetzung (schon im Urt, § 255 II ZPO) kann das Vollstreckungsgericht dem Vorerben die Verwaltung des Nachlasses entziehen (§§ 2128 II, 1052). Damit verliert der Vorerbe das allg Verwaltungsrecht und die Verfügungsbefugnis (§ 2129 I) über den Nachlass. Beides geht auf einen vom Vollstreckungsgericht zu bestellenden Verwalter über; für die Verwaltung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ordnungsmäßige Verwaltung.

Rn 15 Nach § 18 II Nr 1 kann eine Verwaltung des gemE und des Gemeinschaftsvermögens (§ 9a III) verlangt werden, die dem Interesse der Gesamtheit der WEigtümer nach billigem Ermessen (ordnungsmäßige Verwaltung) entspricht. Ferner kann eine Verwaltung verlangt werden, die, soweit solche bestehen, den gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschl entspricht. Ob die Verwal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 744 BGB – Gemeinschaftliche Verwaltung.

Gesetzestext (1) Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Gegenstands steht den Teilhabern gemeinschaftlich zu. (2) Jeder Teilhaber ist berechtigt, die zur Erhaltung des Gegenstands notwendigen Maßregeln ohne Zustimmung der anderen Teilhaber zu treffen; er kann verlangen, dass diese ihre Einwilligung zu einer solchen Maßregel im Voraus erteilen. A. Gemeinschaftliche Verwaltung. R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 19 WEG – Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss.

Gesetzestext (1) Soweit die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt sind, beschließen die Wohnungseigentümer eine ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung. (2) Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehören insbesonderemehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 745 BGB – Verwaltung und Benutzung durch Beschluss.

Gesetzestext (1) 1Durch Stimmenmehrheit kann eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen Gegenstands entsprechende ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung beschlossen werden. 2Die Stimmenmehrheit ist nach der Größe der Anteile zu berechnen. (2) Jeder Teilhaber kann, sofern nicht die Verwaltung und Benutzung durch Vereinbarung oder durch Mehrheitsbeschluss geregelt ist, ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2205 BGB – Verwaltung des Nachlasses, Verfügungsbefugnis.

Gesetzestext 1Der Testamentsvollstrecker hat den Nachlass zu verwalten. 2Er ist insbesondere berechtigt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über die Nachlassgegenstände zu verfügen. 3Zu unentgeltlichen Verfügungen ist er nur berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprechen. A. Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2129 BGB – Wirkung einer Entziehung der Verwaltung.

Gesetzestext (1) Wird dem Vorerben die Verwaltung nach der Vorschrift des § 1052 entzogen, so verliert er das Recht, über Erbschaftsgegenstände zu verfügen. (2) 1Die Vorschriften zu Gunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, finden entsprechende Anwendung. 2Für die zur Erbschaft gehörenden Forderungen ist die Entziehung der Verwaltung dem Schuldn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 18 WEG – Verwaltung und Benutzung.

Gesetzestext (1) Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. (2) Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen, die dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungsei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff der Verwaltung.

Rn 1 Der Begriff der Verwaltung iSv § 18 ist weit zu verstehen (BGH ZMR 20, 197 Rz 16; NJW 16, 2177 Rz 26 = ZMR 16, 476). Verwaltung findet grds durch Vereinbarungen iSv § 10 I 2, aber auch – und sogar vornehmlich – durch Beschl statt. Der Begriff ›Verwaltung‹ ist Zusammenfassung der im Verbandsrecht genutzten Begriffe Geschäftsführung und Vertretung (vgl §§ 709, 714 BGB). I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses.

Rn 5 Von der Wirksamkeit der Verfügung und der Verfügungsfreiheit des Vorerben ist die Frage zu trennen, ob die Verfügung der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses entspricht. Tut sie dies nicht, so wird sie zwar in den Grenzen der §§ 2113–2115, 2136 wirksam, doch ist der Vorerbe dem Nacherben schadensersatzpflichtig aus §§ 2130, 2131. Der Nacherbe kann gegen den Vorerbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Außerordentliche Verwaltung.

Rn 27 Alle Maßnahmen, die nicht unter die Notgeschäftsführung oder die laufende Verwaltung fallen, bedürfen der Übereinstimmung aller Miterben, wobei aber eine Mitwirkungspflicht nicht besteht (Grüneberg/Weidlich § 2038 Rz 5). Sie müssen im Außenverhältnis zwingend einheitlich auftreten. Nach § 182 ist der Miterbe mit Zustimmung der anderen Miterben handlungsfähig. IÜ finden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ordnungsgemäße Verwaltung durch den Vorerben.

I. Inhalt. Rn 6 Diese Pflicht wird aus § 2130 I erschlossen, ebenso die Schadensersatzpflicht bei Verletzung. Letztere tritt erst mit dem Nacherbfall ein. II. Objektiver Maßstab. Rn 7 Objektiver Maßstab für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung des Vorerben ist die Erhaltung des Nachlasses in seiner Wertsubstanz. Dies bedeutet wegen § 2111 nicht die Erhaltung der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruch auf Verwaltung, § 18 II Nr 1.

I. Sinn und Zweck. Rn 12 Sinn und Zweck des § 18 II Nr 1 ist es zum einen, einen Anspruch auf eine ordnungsmäßige Verwaltung zu geben. Zum anderen ist § 18 II Nr 1 Maßstab für jegliches Verwaltungshandeln. Jede Verwaltungsentscheidung und jede Verwaltungsmaßnahme muss danach ordnungsmäßig sein, darf also nicht gegen das Interesse der Gesamtheit der WEigtümer nach billigem Erm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses.

Rn 3 Diese ist aus der Sicht eines sorgfältigen Verwalters objektiv zu beurteilen (BGH WM 73, 361, 362), und zwar bezogen auf die objektiven Verhältnisse des konkreten Nachlasses unter wirtschaftlichen Kriterien unabhängig von der persönlichen Situation des konkreten Vorerben (Soergel/Harder/Wegmann § 2120 Rz 4). IdR wird das Interesse des Nacherben an der Erhaltung und Erla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1421 BGB – Verwaltung des Gesamtguts.

Gesetzestext 1Die Ehegatten sollen in dem Ehevertrag, durch den sie die Gütergemeinschaft vereinbaren, bestimmen, welcher der Ehegatten das Gesamtgut verwaltet oder ob es von ihnen gemeinschaftlich verwaltet wird. 2Enthält der Ehevertrag keine Bestimmung hierüber, so verwalten die Ehegatten das Gesamtgut gemeinschaftlich. Rn 1 § 1421 wurde durch Art 1 EheRAnpG v 18.12.18 mit...mehr