Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Baubetreuung.

Rn 35 Eine Variante, um Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks zu übertragen, ist der Einsatz eines Baubetreuers. Der Baubetreuer nimmt Aufgaben im Bereich der Planung und Durchführung von Bauprojekten wahr und entlastet den Bauherrn. Nach § 34c I Nr 2b GewO bedarf er für seine Tätigkeit regelmäßig einer Gewerbeerlaubnis. Die Ausübung der Tätigkeit hat im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausschlagungsberechtigter.

Rn 7 Ausschlagungsberechtigt ist ausschließlich der geschäftsfähige Erbe, der sich aber eines Vertreters bedienen kann (Abs 3). Das Recht zur höchstpersönlichen Entscheidung über eine Ausschlagung verbleibt dem Erben auch im Insolvenzfall und geht nicht auf den Insolvenzverwalter über (BGH NJW 13, 692; Ivo ZErb 03, 250). Die Ausschlagung ist nicht wegen Sittenwidrigkeit nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Zulässigkeit.

Rn 35 Die Ausübung der organschaftlichen Vertretungsmacht kann auch dann nicht durch eine Generalvollmacht vollständig auf eine andere Person delegiert oder übertragen werden, wenn die Gesellschafter dem zugestimmt haben (BGH NJW 77, 199 f; offen lassend für die Personenhandelsgesellschaft BGH WM 08, 2252 Rz 8). Das Verbot der Übertragung der organschaftlichen Vertretungsmac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Interne und externe Vollmachtserteilung.

Rn 7 Empfänger der Vollmachtserklärung ist gem I entweder der Bevollmächtigte (Innenvollmacht) oder der Dritte (Außenvollmacht), dem ggü die Vertretung stattfinden soll. Die externe Bevollmächtigung kann auch durch Erklärung an eine Mehrzahl von Personen zB durch einen Rundbrief an Kunden eines Unternehmens erfolgen. Eine solche Bevollmächtigung durch Erklärung an die Öffent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umfang und Dauer der Untervollmacht.

Rn 56 Eine Untervollmacht kann einen geringeren oder gleichen, aber keinen weitergehenden Umfang als die Hauptvollmacht haben (BGH NJW 17, 3373 Rz 16). Das bedeutet, dass ein selbst von § 181 nicht befreiter Vertreter einen Untervertreter nicht von den Beschränkungen des § 181 befreien kann und der nur widerruflich Bevollmächtigte keine unwiderrufliche Untervollmacht (BeckOK...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 179 knüpft an § 177 an und normiert für den Fall, dass der Vertretene die Genehmigung des Vertretergeschäfts verweigert, eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht (BGH NJW 21, 1242 [BGH 19.11.2020 - I ZR 110/19] Rz 65: ›gesetzliche Garantenhaftung‹), die einen Ausgleich für das enttäuschte Vertrauen des Vertragspartners über den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelfälle.

Rn 12 Da der hypothetische Parteiwille aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu ermitteln ist, dürfen die Fallbeispiele nicht ungeprüft verallgemeinert werden. Die Abtretung einer Forderung kann in eine Einziehungsermächtigung (BGHZ 68, 125; NJW 87, 3122; 07, 1957 Tz 34), die Abtretung eines Herausgabeanspruchs in die Abtretung eines Bereicherungsanspru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Anwendungsbereich.

Rn 68 Die Grundsätze des Missbrauchs der Vertretungsmacht gelten nicht nur bei der Bevollmächtigung, sondern auch bei der gesetzlichen und der organschaftlichen Stellvertretung (Soergel/Leptien § 177 Rz 20) sowie analog für die Verwaltung fremden Vermögens (s Rn 15), nicht aber für die Treuhand (s Rn 11). Sie sind zudem anzuwenden, wenn zur Ausführung eines Geschäfts ein Ges...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beschränkung der Verteidigerwahl auf drei Verteidiger (§ 137 Abs. 1 Satz 2 StPO)

Rz. 161 [Autor/Stand] § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO beschränkt die Zahl der vom Beschuldigten wählbaren (!) Verteidiger auf drei.[2] Auch der nach § 138 Abs. 2 StPO zugelassene Verteidiger (s. Rz. 126) zählt mit.[3] Die Norm soll verhindern, dass das Verfahren durch die Mitwirkung einer Vielzahl von Verteidigern verschleppt oder vereitelt wird;[4] sollte diese Überlegung tatsächl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Genehmigungserklärung.

Rn 6 Die Genehmigung iSv I ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die den Schwebezustand beendet und auf die sowohl die §§ 104 ff als auch die §§ 182, 184 Anwendung finden. Als Gestaltungserklärung ist sie unwiderruflich und bedingungsfeindlich (Bork Rz 1606). Anstelle des Vertretenen kann nach § 164 I auch sein Stellvertreter die Genehmigung erklären (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; die Erklärung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. (2) Die Niederschrift des Nachlassgerichts wird nach den Vorschriften des Beurkundungsgesetzes errichtet. (3) 1Ein Bevollmächtigter bedarf einer öffentlich beglaubigten Vollmacht. 2Die Vollmacht mu...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / III. Umfang des pflichtteilsrechtlichen Mandats und Mandatsvergütung

Rz. 4 Neben der genauen Erforschung des Sachverhalts ist für die Bearbeitung des pflichtteilsrechtlichen Mandats auch der dem Rechtsanwalt konkret erteilte Auftrag von Bedeutung, denn die Anwaltspflichten bestehen nur im Rahmen des erteilten Mandats. In der Regel wird der Rechtsanwalt in Pflichtteilssachen mit der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Geltendmachung oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirksame Widerrufserklärung.

Rn 15 Die Widerrufserklärung erfolgt gem 3 iVm § 167 I durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die entweder dem Bevollmächtigten (Innenwiderruf) oder dem Vertragspartner (Außenwiderruf) ggü abzugeben ist und analog § 171 II auch durch öffentliche Bekanntmachung erklärt werden kann. Dabei muss der Widerrufstatbestand mit dem Erteilungstatbestand nicht korrespond...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bezugnahme.

Rn 2 Die Bezugnahme setzt voraus, dass das Inventar den Anforderungen der §§ 2002, 2003 entspricht (KG OLG 14, 295). Sie ist frist-, nicht aber formgebunden (MüKo/Küpper § 2003 Rz 2); sie kann daher durch einen Bevollmächtigten erfolgen, der seine Vollmacht nachreichen kann. Ist dem Erben bereits eine Inventarfrist gesetzt, kann die Vollmacht nur innerhalb dieser Frist beige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 In § 1820 werden verschiedene Regelungen zu Vorsorgevollmachten in einer Vorschrift zusammengefasst. I entspricht mit kleineren Modifikationen § 1901c 2 aF, in II werden alle Maßnahmen zusammengefasst, für die bereits im bisherigen Recht nach §§ 1904 V 2, 1906 V 1, 1906 a V 1 aF zwingned die Schriftform und die konkrete Bezeichnung der Maßnahme vorgesehen war. In III–V ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anknüpfungsgegenstand.

Rn 3 Mit ›gewillkürter Stellvertretung‹ meint der Gesetzgeber die Vollmacht (s MüKo/Spellenberg Rz 39). Die von Art 8 normierte Sonderanknüpfung der gewillkürten Stellvertretung gilt sowohl für Schuldverträge, deren Vertragsstatut sich nach ROM I richtet als auch für dem autonomen IPR unterliegende Rechtsgeschäfte. Die Zulässigkeit der Stellvertretung dürfte nicht erfasst se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 176 BGB – Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde.

Gesetzestext (1) 1Der Vollmachtgeber kann die Vollmachtsurkunde durch eine öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklären; die Kraftloserklärung muss nach den für die öffentliche Zustellung einer Ladung geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung veröffentlicht werden. 2Mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung in die öffentlichen Blätter wird die Kraftlo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kontrollbetreuung (III).

Rn 4 Ergänzend zu § 1815 III, in dem die Benennung des Aufgabenbereichs und die Legaldefinition der Kontrollbetreuung geregelt werden, sind nunmehr in § 1820 III die Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers gesetzlich normiert. Die gesetzliche Regelung der Kontrollbetreuung folgt dabei im Wesentlichen der bisherigen Rspr von BVerfG und BGH (vgl BVerfG FamRZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsätze der Wissenszurechnung kraft Aufgabenübertragung.

Rn 13 Der Vorschrift in Abs 1 ist nach hM der allg Rechtsgedanke zu entnehmen, dass derjenige, der einen anderen mit der Erledigung bestimmter Aufgaben in eigener Verantwortung betraut, sich – unabhängig von einem Vertretungsverhältnis – das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen muss (BGH ZIP 23, 2241; BGH NZI 23, 827; BGH NJW-RR 21, 1068 Rz 19; NJW 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Irrtumsfälle.

Rn 21 Nach hM wird der Geschäftsherr gebunden, wenn der Bote oder der Vertreter iR seiner Legitimation (Vollmacht oder Botenmacht) handelt. Gleichgültig ist, ob der Handelnde hierbei als Vertreter oder Bote auftritt. Dogmatische Bedenken müssen ggü dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit zurücktreten (MüKo/Schubert Rz 76 ff). Zur Falschübermittlung durch den Erklärungsboten s § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung der Hypothek.

Rn 5 Die Hypothek entsteht durch (formlose) Einigung und Eintragung (§ 873; Ausn: Wertpapierhypothek, § 1188). Bei fehlender oder unwirksamer Einigung zwischen Eigentümer und Gläubiger entsteht eine Eigentümergrundschuld (aA Ddorf ZIP 15, 1650 und die hM: kein Grundpfandrecht). Aus der Einigung ergibt sich auch, ob bei Nichtigkeit des Darlehensvertrags der Anspruch des Darle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Gem 1 sind nach hM nicht etwa nur Ansprüche (so der Wortlaut), sondern alle aus der Mitgliedschaft fließenden Rechte der Gesellschafter, also alle individuellen Verwaltungs- und – vorbehaltlich 2 – Vermögensrechte, unübertragbar (Abspaltungsverbot). Für Rechte der GbR selbst gilt § 711a nicht. Die Vorschrift in 1 ist zwingend (BGH NJW 52, 178; 62, 738), die Ausn nach 2 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Echte Vollmachtsurkunde.

Rn 2 Vollmachtsurkunde ist ein gem § 126 von dem Vollmachtgeber unterzeichnetes oder mit einem notariell beglaubigten Handzeichen des Vollmachtgebers versehenes Schriftstück, in dem der Vollmachtgeber erklärt, dass er einem anderen Vollmacht erteilt und das sowohl die Person des Bevollmächtigten als auch den Umfang seiner Vertretungsmacht bezeichnet (Staud/Schilken Rz 1). Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtslage beim Verzichtenden.

Rn 2 Bis 1.1.23 regelte Abs 1 aF die Genehmigungsbedürftigkeit beim Verzichtenden. Dieser kann nach allg Regeln vertreten werden. Er muss den Verzichtsvertrag nicht persönlich schließen. Die Vollmacht bedarf nicht der Form des § 2348, vgl § 167 II. Ist er geschäftsunfähig (§ 104), muss der gesetzliche Vertreter (zB Eltern, Vormund, Betreuer) bei Vertretungsausschlüssen (zB §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bestimmte Weisung.

Rn 8 Der Begriff des Handelns auf Weisung iSv II ist weit auszulegen. Es genügt, dass der Bevollmächtigte iRd Vollmacht zu einem bestimmten Rechtsakt schreitet, zu dessen Vornahme ihn der Vollmachtgeber durch ein gezieltes Verhalten veranlasst hat. Einer Weisung kommt es gleich, wenn der Vollmachtgeber trotz Kenntnis nicht eingreift, obwohl er könnte (BGHZ 50, 364, 368; Neun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Offenkundigkeitsgrundsatz.

Rn 53 Der Offenkundigkeitsgrundsatz (§ 164 Rn 30) verlangt bei der unmittelbaren Untervollmacht, dass der Untervertreter im Namen des Vertretenen auftritt. Der Untervertreter muss aber nicht offen legen, dass er seine Vollmacht nicht direkt vom Vertretenen, sondern vom Hauptvertreter ableitet (Neuner AT § 50 Rz 36). Auch bei der mittelbaren Untervollmacht soll es nicht ausre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zurückweisung.

Rn 4 Die Zurückweisung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die unverzüglich, dh ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 I) ggü dem Vertreter oder dem Vertretenen zu erfolgen hat (Staud/Schilken Rz 7) und selbst nach § 174 zurückgewiesen werden kann. Die Erklärung des Bevollmächtigten muss eindeutig, also gerade wegen der fehlenden Vorlage der Vollmachtsurkunde z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 7 Ein WEigtümer kann – soweit keine Vertreterklausel (Rn 9) besteht – grds jeden Dritten zu seiner Vertretung bevollmächtigen (BGH V ZR 80/23 Rz 8; ZMR 20, 46 Rz 8). Eine Stimmrechtsvollmacht kann für jede (Generalvollmacht) oder nur eine Versammlung, für jeden Beschl-Gegenstand, nur für bestimmte Gegenstände oder nur für einen Gegenstand erteilt werden. Eine Stimmrechtsvo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Begriff und Abgrenzung.

Rn 39 Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGH NJW 14, 3150 Rz 26). Der Vertretene nimmt iGgs zur Anscheinsvollmacht den Rechtss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Haftung für eigenes Verschulden.

Rn 14 Ausnahmsweise kann eine vorvertraglichen Haftung (§§ 280, 311 II, 241 II) des Vertretenen ggü dem Vertragspartner bestehen, wenn der Vertretene ein Verhalten des Vertreters veranlasst oder gefördert hat, durch das dieser die ihm erteilte Vertretungsmacht überschritten hat, sei es dass er den Vertreter schlecht ausgewählt, instruiert oder überwacht, sich bei der Vollmac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Regress des Vertreters gegen den Vertretenen.

Rn 20 Besteht zwischen dem Vertreter und dem Vertretenen ein Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag oder ein ähnliches Rechtsverhältnis, so ist der Vertretene verpflichtet, den Vertreter zu informieren, wenn er den Mangel der Vertretungsmacht erkennt oder fahrlässig nicht erkennt. Versäumt er schuldhaft die Information, ist er dem Vertreter aus §§ 280, 241 II zum Schadensersatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zustandekommen des Verwaltervertrages.

Rn 3 Die Überlassung der Vermögensverwaltung erfolgt durch schuldrechtlichen Vertrag, der auch durch schlüssiges Handeln zustande kommen kann (Schulz/Hauß Kap 6 Rz 1901). Vorhanden sein muss aber Rechtsbindungswille beider Ehegatten, der bei reinen Gefälligkeitsverhältnissen fehlt und zB dann nicht angenommen werden kann, wenn der Ehegatte iRd Beistandspflicht (§ 1353) oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besonderheiten.

Rn 3 Die von einem Geschäftsunfähigen erteilte Vollmacht ist nichtig, der Vertreter handelt nach § 177 ff als Vertreter ohne Vertretungsmacht (BayObLG NJW-RR 88, 454). Gibt der Geschäftsunfähige die Willenserklärung als Vertreter oder Organ einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft ab, so ändert dies nichts an deren Nichtigkeit (BGHZ 115, 78, 79; ZIP 04, 661...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 92 Die nach Nr 11a notwendige unterschriebene Haftungserklärung des Vertreters muss sich in Schrift und Aufbau erkennbar (klar und deutlich ins Auge fallend) vom Hauptvertrag absetzen (BGH NJW 02, 3464 [BGH 04.09.2002 - VIII ZR 251/01]). Eine besondere Urkunde (BGH NJW 01, 3186 [BGH 19.07.2001 - IX ZR 411/00]) oder eine getrennte Erklärung (BGH NJW 88, 2465) sind nicht er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mitteilung an einen Dritten.

Rn 3 Eine Vollmachtskundgabe durch Mitteilung liegt vor, wenn jemand anderer als der Bevollmächtigte formlos von der Bevollmächtigung unterrichtet wird. Die Mitteilung kann auch durch schlüssiges Handeln (konkludent) erfolgen, wobei die Abgrenzung zur konkludenten Außenvollmacht schwierig sein kann (MüKo/Schubert Rz 4). Ein Vertrauenstatbestand wird nur gesetzt, wenn der Dri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Wird die Textform nicht eingehalten, so ist im Falle der Nr 1 die Kündigung unwirksam (§ 125); das erste Dauerschuldverhältnis bleibt bestehen. Im Falle der Nr 2 ist die Vollmacht nichtig; dies führt nach § 180 1 zur Unwirksamkeit des Vertretergeschäfts. Genehmigung (formfrei, § 182 II) ist aber nach § 180 2 dann möglich, wenn der Erstanbieter das Fehlen der Vertretungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Mit Art 8 hat das IPR der Stellvertretung erstmals eine gesetzliche Regelung gefunden. Der Gesetzgeber hat sie systematisch richtig im 2. Abschnitt über die Rechtsgeschäfte platziert und hierzu eine durch die Abschaffung der Entmündigung schon 1990 frei gewordenen Stelle im Gesetz genutzt. Intertemporal anwendbar ist Art 8 auf alle seit dem 17.6.17 erteilten Vollmachten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nachträgliches Erlöschen einer wirksam erteilten Außenvollmacht.

Rn 2 § 170 ist nur anwendbar, wenn eine wirksam erteilte Außenvollmacht nachträglich erloschen ist. Der Vertragspartner muss Kenntnis von der externen Bevollmächtigung genommen haben; der Zugang der Vollmachtserklärung genügt dagegen nicht, um einen Vertrauenstatbestand zu begründen (Staud/Schilken Rz 2). Auf die unwirksame, dh auch auf die mit Wirkung ex tunc (§ 142 I) ange...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anfechtbarkeit.

Rn 48 Zur Anfechtbarkeit einer bereits vollzogenen Vollmacht s bereits Rn 15. Nach früher hM ist eine Rechtsscheinvollmacht nicht anfechtbar, weil sie nicht auf einem rechtsgeschäftlichen, sondern auf einem tatsächlichen Verhalten des Vertretenen beruht (BeckOKBGB/Schäfer Rz 20). Hiergegen spricht, dass eine Rechtsscheinvollmacht nicht strenger binden kann als eine schlüssig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anfechtungsberechtigter.

Rn 5 Dies ist derjenige, dessen Erklärung mit einem Willensmangel behaftet ist. Sonderregeln enthalten die §§ 2080, 2285. Beim Tod des Erklärenden geht das Anfechtungsrecht auf die Erben über (BGH NJW 04, 769). Der Vertreter ist nur dann anfechtungsberechtigt, wenn seine Vollmacht das Anfechtungsrecht einschließt (BeckOK/Wendtland § 143 Rz 9). Einem Vertreter ohne Vertretung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Keine Beschränkung der Rechtsmacht des Vertretenen.

Rn 78 Die Macht des Vertretenen zu eigenen Rechtsgeschäften in derselben Sache ist durch die Vertretungsmacht nicht beschränkt (MüKo/Schubert Rz 235). Zur sog verdrängenden Vollmacht s § 167 Rn 2. Bei kollidierendem Handeln gilt für Verfügungsgeschäfte das Prioritätsprinzip. Verpflichtungsgeschäften sind grds wirksam, der Vertretene hat es jedoch zu vertreten, dass er nicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art. 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Gesamtvertretung.

Rn 60 Eng mit dem Umfang der Vertretungsmacht hängt die Frage zusammen, ob von mehreren Vertretern jeder allein (Einzel- oder Solidarvertretung) oder ob alle bzw einige von ihnen nur in Gemeinschaft (Gesamt- oder Kollektivvertretung) vertretungsberechtigt sind. Der Umfang der Vertretungsmacht betrifft die objektive Seite (Welches Rechtsgeschäft ist umfasst?) und die Frage na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der besonderen Mitteilung einer Bevollmächtigung durch den Vollmachtgeber steht es gleich, wenn dieser dem Vertreter eine Vollmachtsurkunde ausgehändigt hat und der Vertreter sie dem Dritten vorlegt. (2) Die Vertretungsmacht bleibt bestehen, bis die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Abschlussvermittler und Verhandlungsführer oder -gehilfe.

Rn 23 Kein Stellvertreter ist, wer von einer Vertragspartei damit beauftragt wurde, den Abschluss eines Rechtsgeschäfts zu vermitteln oder ohne Abschlussvollmacht nur die Verhandlungen zu führen. Diese Personen bereiten den Vertragsschluss grds lediglich vor, ohne selbst rechtsgeschäftlich in Erscheinung zu treten (Ausn BGH WM 15, 1510 Rz 9: konkludente Bevollmächtigung zum ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Verbraucherdarlehensverträge sind, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist, schriftlich abzuschließen. 2Der Schriftform ist genügt, wenn Antrag und Annahme durch die Vertragsparteien jeweils getrennt schriftlich erklärt werden. 3Die Erklärung des Darlehensgebers bedarf keiner Unterzeichnung, wenn sie mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erstellt wird. (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verlust der Geschäftsfähigkeit.

Rn 6 Verliert der Bevollmächtigte seine Geschäftsfähigkeit (§ 104 Nr 2), führt das nach zutreffender Ansicht im Hinblick auf das Risiko für den Vollmachtgeber zur Beendigung des Grundgeschäfts und damit zum Erlöschen der Vollmacht. Das gilt nach hM jedenfalls dann, wenn die Geschäftsunfähigkeit von Dauer ist (MüKo/Schubert Rz 7). Nach aA ist nur das Vertretergeschäft gem § 1...mehr