Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Die Europäischen Güterrecht... / 5. Begriffsbestimmungen

Art. 3 EuEheGüVO/EuPartGüVO[140] trifft Begriffsbestimmungen.[141] In Sachen der VOen bezeichnet nach deren Art. 3 Abs. 1 der Ausdruckmehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.10 Beschränkung des Verfahrens

Umfasst der Nachlass des Erblassers, der unter die EuErbVO fällt, Vermögenswerte, die in einem Drittstaat belegen sind (Nachlass eines Erblassers, der in einem Drittstaat belegene Vermögenswerte umfasst),[254] so kann (Ermessensentscheidung)[255] das in der Güterrechtssache zu den güterrechtlichen Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft angerufene Gericht nach Art. 13 Abs....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Die Regelungen in der Übersicht

Rz. 1 Das Verfahren der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das unbewegliche Vermögen ist in den §§ 864 bis 871 ZPO nur unvollkommen geregelt. Die für die Praxis der Vollstreckung bedeutsamen Bestimmungen über diese Art der Zwangsvollstreckung finden sich in dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) vom 24.3.1897, zuletzt geändert durch Gese...mehr

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§ 41 Vollstreckung

A. Vorbemerkung Rz. 1 Wie in jedem Rechtsgebiet muss der Rechtsanwalt die Bedürfnisse des Mandanten auch über die Hauptverhandlung hinaus bedienen. Dazu gehören im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht maßgeblich Anträge betreffend die Vollstreckung des Fahrverbots, §§ 103, 104 OWiG. B. Überlange Fahrverbotsdauer Rz. 2 Muster 41.1: Gerichtliche Entscheidung/Gnadengesuch Fahrverbots...mehr

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§ 41 Vollstreckung / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Wie in jedem Rechtsgebiet muss der Rechtsanwalt die Bedürfnisse des Mandanten auch über die Hauptverhandlung hinaus bedienen. Dazu gehören im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht maßgeblich Anträge betreffend die Vollstreckung des Fahrverbots, §§ 103, 104 OWiG.mehr

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§ 41 Vollstreckung / B. Überlange Fahrverbotsdauer

Rz. 2 Muster 41.1: Gerichtliche Entscheidung/Gnadengesuch Fahrverbotsdauer Muster 41.1: Gerichtliche Entscheidung/Gnadengesuch Fahrverbotsdauer An die Vollstreckungsbehörde _________________________ Sehr geehrte _________________________, hiermit wird namens und im Auftrag des Betroffenen beantragt, gem. §§ 103, 104 OWiG eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen mit dem Ant...mehr

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§ 41 Vollstreckung / C. Nichtberücksichtigung von Zeiten der Sicherstellung der Fahrerlaubnis

Rz. 3 Muster 41.2: Fehlende Anrechnung Muster 41.2: Fehlende Anrechnung An die Vollstreckungsbehörde _________________________ Sehr geehrte _________________________, hiermit wird namens und im Auftrag des Betroffenen beantragt, gem. §§ 103, 104 OWiG eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen mit dem Antrag festzustellen, dass das einmonatige Fahrverbot aus dem Urteil des Am...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / III. Klagemöglichkeit vor dem international zuständigen Gericht

Rz. 4 Bei einem Unfall mit Auslandsbezug ist zu prüfen, unter welchen Gesichtspunkten sich die internationale Zuständigkeit eines ggf. anzurufenden Gerichts ergibt. Innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, Ausnahme: Dänemark) wird die internationale Zuständigkeit nunmehr durch die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des europäischen Parlame...mehr

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§ 43 Gebühren des Anwalts i... / V. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG

Rz. 18 Bei einer (zusätzlich zur Verteidigung vorgenommenen) Tätigkeit des Anwalts mit Blick auf eine Einziehung oder eine hierzu verwandte Maßnahme, entsteht in jedem Rechtszug die zusätzliche Verfahrensgebühr gemäß Nr. 4142 VV RVG. Die Gebühr fällt sowohl für den Wahl- als auch für den Pflichtverteidiger an, wobei für Letzteren die Beschränkung aus § 49 RVG greift. Rz. 19 D...mehr

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§ 40 Wiedereinsetzung in de... / A. Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist

Rz. 1 Für den Verteidiger können sich in verschiedenen Stadien des Bußgeldverfahrens Gelegenheiten ergeben, den Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu nutzen. Rz. 2 Der Wiedereinsetzungsantrag kann nach § 52 OWiG bei der Verwaltungsbehörde gestellt werden, wenn dort der Einspruch bereits als verfristet angesehen wird. Ist die Sache bereits bei Gericht anhän...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / VII. Rentenzahlung bei Dauerschaden oder Geldabfindung

Rz. 155 Verbleibt bei dem Geschädigten aufgrund dauerhafter Verletzungen eine monatliche unfallbedingte Einbuße, z.B. in Form eines entgangenen Verdienstausfalls, ist diese i.d.R. als monatlicher Entschädigungsbetrag in Form von (vierteljährlich im Voraus zu zahlenden) Renten auszugleichen. Der Anspruch auf Zahlung einer Rente besteht bis zum fiktiven Ende der Lebensarbeitsz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.2 Materiell-rechtliche Haftungs- und Duldungsvorschriften der AO

Rz. 7 Im Einzelnen enthält die AO folgende materiell-rechtlichen Haftungs- und Duldungsvorschriften:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 8.3 Erhebung

Rz. 34 Von der Geltendmachung des Haftungsanspruchs durch Haftungsbescheid ist die Aufforderung des Haftungsschuldners zur Leistung zu unterscheiden. Mit diesem Leistungsgebot (vgl. § 254 Abs. 1) beginnt das Erhebungsverfahren.[1] Während beim Steuerbescheid stets von der Verknüpfung der Zahlungsaufforderung (Leistungsgebot) mit der Steuerfestsetzung ausgegangen wird, sieht d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 12 Duldungspflichten

Rz. 67 Wer kraft Gesetzes verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden, kann nach § 191 Abs. 1 AO durch Duldungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Duldung ist also keine Haftung, sondern von dieser genau zu unterscheiden. Die steuerlichen Duldungspflichten, die von den vertraglichen Duldungspflichten zu unterscheiden sind, können sich aus Steuergesetzen oder aus zivi...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Einleitung und Betreibung

Rz. 269 Der mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt hat die von ihm vertretene Partei, die in einer Instanz ganz oder z.T. obsiegt hat, über die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung aufzuklären. Noch i.R.d. Prozessmandats hat der Rechtsanwalt darauf zu achten, dass nach Vorliegen eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels umgehend ein Antrag auf Festsetzung der...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Verteidigung gegen Zwangsvollstreckung

Rz. 279 Die Abwehr einer Klage und der Vollstreckung aus einem Urteil stellen i.d.R. inhaltlich eine Angelegenheit dar. Der Auftrag betrifft dann die Abwehr derselben Ansprüche und damit denselben Gegenstand.[1093] Der Rechtsanwalt, der den Mandanten gegen eine Zwangsvollstreckung verteidigen soll, hat zu prüfen, ob die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvo...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Sonstige Auslandsbezüge

Rz. 344 Auslandsbezüge können auch bei einseitigen Rechtsgeschäften von großer Bedeutung sein, etwa bei der Beratung über die Erbfolge und dem Entwurf eines Testamentes (oder auch eines Erbvertrages), wenn der Mandant zwar in Deutschlang wohnt, aber eine andere Staatsangehörigkeit hat, oder, obzwar Deutscher, im Ausland lebt. Auf Art. 25, 26 EGBGB wird insoweit Bezug genomme...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Allgemeines

Rz. 62 Neben dem deliktischen Schadensersatzanspruch (§§ 823 ff. mit § 249 BGB), der den Beweis des Verschuldens des Schädigers voraussetzt und auf Herstellung des Zustandes gerichtet ist, der ohne das schädigende Ereignis bestünde, oder anstelle eines solchen Anspruchs kann derjenige, der in seinen durch §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsgütern verletzt wird, in entsprechend...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 1. Zwangsvollstreckung bei fremdnütziger (uneigennütziger) Treuhand

Rz. 14 Vollstrecken Gläubiger des fremdnützigen Treuhänders in das Treugut, so kann der Treugeber der Zwangsvollstreckung gem. § 771 ZPO widersprechen, weil ihm an dem Gegenstand der Vollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht[36] zusteht; das Treugut gehört zwar nicht rechtlich, wohl aber wirtschaftlich zum Vermögen des Treugebers.[37] Dafür ist es gleichgültig, ob d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Mandat mit Auslandsbezug

Rz. 68 Besonders hohe Anforderungen an die Rechtsprüfung des Rechtsanwalts – und an die Klärung des maßgeblichen Sachverhalts – stellt ein Mandat mit Auslandsbezug (vgl. § 1 Rdn 203 ff., 356 ff.),[335] das wegen der starken, noch zunehmenden internationalen Verflechtung persönlicher und wirtschaftlicher Art inzwischen verbreitet ist. Ein solcher Auslandsbezug kann schon den ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ee) Klage im Urkundenprozess

Rz. 217 Ausnahmsweise kann ein Rechtsanwalt sogar verpflichtet sein, Klage im Urkundenprozess (§§ 592 ff. ZPO) zu erheben. Grds. hat ein Rechtsanwalt seinen Auftrag so zu erledigen, dass er die Belange des Auftraggebers in jeder Hinsicht beachtet und Nachteile für ihn möglichst vermeidet. Ein Rechtsanwalt, welcher Ansprüche aus einem schriftlichen Vertrag geltend zu machen h...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 1. Anerkenntnis und Vollstreckungshandlung als Unterbrechungstatbestände

Rz. 97 § 212 BGB enthält die beiden einzigen Tatbestände, die i.S.d. früheren Verjährungsrechts die Verjährung unterbrechen mit der Folge, dass am nächsten Tag (§ 187 Abs. 1 BGB) eine volle neue Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wird (vgl. § 217 BGB a.F.).[301] Nach dieser Vorschrift beginnt die Verjährung erneut, wennmehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / VIII. Pfändung der Gebührenforderung

Rz. 518 Aus der Vorschrift des § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO, die die Abtretung einer anwaltlichen Gebührenforderung an einen Dritten, der nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist, grds. für unzulässig erklärt, wird von einer Mindermeinung im Schrifttum abgeleitet, die anwaltliche Gebührenforderung sei infolgedessen gem. § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar, soweit nicht die in § 49b Abs. 4 ...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 8. Verstoß gegen materielles Recht

Rz. 98 Der Geschädigte soll im Wege des Schadensersatzes grds. nicht mehr erhalten als das, was er nach der materiellen Rechtslage hätte verlangen können..[208] Der Verlust oder die Vorenthaltung einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die nach der Rechtsordnung kein Anspruch besteht, stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar.[209] Verliert der Mandant den von ihm g...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / Literaturtipps

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.6 Kosten, § 79a Abs. 1 Nr. 5 FGO

Rz. 35 Entscheidungen über Kosten[1] trifft ebenfalls im vorbereitenden Verfahren der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter. Zu den Kosten im Sinne des § 79a Abs. 1 Nr. 5 FGO zählen gem. § 139 Abs. 1 FGO die Gerichtsgebühren und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfa...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / D. Verträge mit Auslandsbezug

Rz. 203 Wenn ein Haftungssachverhalt eine Verbindung zum ausländischen Recht aufweist, ist vor der eigentlichen Sachprüfung zu ermitteln, nach welcher Rechtsordnung sich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Schadensersatzanspruchs richten (vgl. Art. 3 EGBGB; zu dem auf internationale Sozietäten anwendbaren Recht vgl. Rdn 420 ff.).[525] Denkbar ist ein solcher Auslandsb...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Widerrechtliche Verletzung

Rz. 8 Ein unerlaubtes Tun oder pflichtwidriges Unterlassen, das ein Rechtsgut i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB verletzt, "indiziert" im Regelfall das Unwerturteil der Rechtswidrigkeit.[32] Der tatbestandsmäßige Erfolg der Verletzungshandlung deutet dann auf deren Rechtswidrigkeit hin. Diese liegt nicht vor, wenn der Schädiger einen Rechtfertigungsgrund (§§ 227 ff. BGB,[33] §§ 859, 90...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Grundlagen

Rz. 139 Die anwaltliche und die notarielle Tätigkeit eines Anwaltsnotars sind im Einzelfall voneinander zu trennen. In seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt ist der Anwaltsnotar gem. § 2 Abs. 1 BRAO freiberuflich aufgrund eines Anwaltsvertrages tätig und der berufene unabhängige Berater und Vertreter seines Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Rechtsanwä...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / gg) Anmeldung zur Tabelle und Tabellenfeststellungsklage im Insolvenzverfahren

Rz. 219 Wird das Verfahren über eine bereits erhobene Klage durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners (§ 27 InsO) gem. § 240 ZPO unterbrochen oder soll ein Anspruch gegen einen Schuldner im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden, ist dies gem. § 87 InsO nur nach den Vorschriften der InsO möglich. Weiß der Anwalt von dem Insolvenzverfahren od...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / V. Berechtigtes Interesse

Rz. 109 Die Mitteilung einer unwahren Tatsache, deren Unrichtigkeit der Mitteilende nicht kennt, verpflichtet selbst bei fahrlässiger Unkenntnis nicht zum Schadensersatz, wenn der Mitteilende oder der Empfänger an der Mitteilung ein berechtigtes Interesse hat (§ 824 Abs. 2 BGB). Diese Vorschrift ist besonders für Medien, Auskunfteien und Warentestinstitute[422] bedeutsam. Di...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Ausübung beruflicher Tätigkeit

Rz. 35 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Ausübung beruflicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Damit sind zunächst einmal Ansprüche Dritter aus dem privaten Bereich des Anwalts ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ist i.d.R. unproblematisch. Sie spielt eher eine Rolle auf der Haftungsebene bei der Frage, ob überhaupt ein Anwaltsmandat vorlag oder ob es sich um ein reine...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.4.3 Inhalt des Schuldenbereinigungsplans

Rn 105 Der Inhalt des Schuldenbereinigungsplans unterliegt der Privatautonomie der Beteiligten. Dementsprechend sieht das Gesetz auch keine Mindestbefriedigungsquote oder sonstige Mindestanforderungen für den Plan vor. Schuldner und Gläubiger haben hinsichtlich des Inhalts des Schuldenbereinigungsplans freie Hand und können alle zivilrechtlich denkbaren und zulässigen Regelu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Durchführung des Einigungsversuchs

Rn 15 Der Zeitpunkt der Durchführung des außergerichtlichen Bereinigungsversuchs kann vom Schuldner frei gewählt werden. Er ist unabhängig vom Vorliegen der Insolvenzeröffnungsgründe. Damit wird dem Schuldner auch ein Raum für taktische Erwägungen geöffnet. Er kann beispielsweise die Verjährung von Forderungen abwarten.[21] Während der Durchführung des Einigungsversuchs gewä...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Offenlegung der Vermögenswerte

Rn 22 Beim gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren erhalten die Gläubiger umfassende Informationen über die Vermögenswerte des Schuldners, da ihnen nach § 306 Abs. 2 Satz 2 eine Vermögensübersicht übersandt werden muss. Demgegenüber besteht außergerichtlich keine Verpflichtung zur Offenlegung der vorhandenen Vermögenswerte. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass ...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / II. Anerkennung und Vollstreckung mitgliedstaatlicher Entscheidungen

1. Anerkennungsfähigkeit und Anerkennungswirkungen Rz. 88 Anerkennungsfähig sind Entscheidungen, die in einem anderen Mitgliedstaat ergangen sind. Der Begriff der Entscheidung wird in Art. 3 Abs. 1 lit. g EuErbVO näher umschrieben. Es gilt ein weites Verständnis, nach der jede Entscheidung eines staatlichen Gerichts i.S.v. Art. 3 Abs. 2 EuErbVO in einer Erbsache gemeint ist, ...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / IV. Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen im Erbrecht

Rz. 18 Die in einem der Mitgliedstaaten in erbrechtlichen Angelegenheiten ergangenen Urteile sind gem. Art. 39 EuErbVO im Gebiet aller anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen und zu vollstrecken. Dies ist logisch-zwingende Folge aus der Konzentration der internationalen Zuständigkeit und der Rechtsanwendung. Voraussetzung für die Vollstreckung ist allerdings die vorherige Durch...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / D. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen

I. Allgemeines Rz. 87 Soll einer ausländischen Entscheidung im Inland Wirkung verschafft werden, so ist streng danach zu trennen, ob diese Entscheidung aus einem Mitgliedstaat der EuErbVO oder aus einem Drittstaat stammt. Nur für Entscheidungen aus den Mitgliedstaaten enthält die Verordnung in Kapitel IV (Art. 39–58 EuErbVO) Regelungen; über Entscheidungen aus Drittstaaten sc...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / 4. Vollstreckung (Exequaturverfahren)

Rz. 98 Während die bloße Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen automatisch erfolgt, setzt ihre Vollstreckung im Inland zuvor ein eigenes Verfahren nach Art. 43 ff. EuErbVO voraus. Die EuErbVO hält also an der Notwendigkeit des Exequaturs fest, welche im Rahmen der EuGVVO gerade erst aufgegeben wurde. Allerdings sind die Voraussetzungen für die Vollstreckbarerklärung...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / III. Anerkennung und Vollstreckung drittstaatlicher Entscheidungen

Rz. 103 Staatsvertragliche Regelungen[97] über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen sind wie immer vorrangig vor dem autonomen Recht zu beachten. Regelmäßig treten sie aber nur neben die allgemeinen Regelungen, Letztere bleiben also daneben anwendbar und können im Sinne eines Günstigkeitsprinzips ebenso als Grundlage für die Vollstreckung von Entscheidungen d...mehr

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Dänemark / III. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Nachlassverfahren

Rz. 25 Das dänische Recht enthält keine kodifizierten Regelungen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Nachlassverfahren. § 3 Abs. 1 SL ermächtigt zwar das Justizministerium, Bestimmungen zu erlassen, "wonach Entscheidungen ausländischer Gerichte und Behörden in Dänemark bindende Wirkung haben und vollstreckt werden können, sofern ihnen in dem Staat, in dem si...mehr

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§ 14 Klageerhebung / II. Vollstreckung aus Rubrum und Tenor

Rz. 40 Bei der Abfassung der Klageschrift ist immer im Auge zu behalten, dass später lediglich aus dem Urteilsrubrum und -tenor vollstreckt wird. Das Urteilsrubrum ist im Wesentlichen eine Abschrift des Klagerubrums , so dass bereits in diesem auf äußerste Genauigkeit bei der Angabe der Parteien und ihrer Anschriften zu achten ist, will der Rechtsanwalt des Klägers sich späte...mehr

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Schweiz / II. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen, Maßnahmen und Urkunden

Rz. 44 Ausländische Entscheidungen, Maßnahmen und Urkunden werden in der Schweiz grundsätzlich dann anerkannt, wenn sie im Staat des letzten Wohnsitzes des Erblassers oder im Staat, dessen Recht er gewählt hat, getroffen, ausgestellt oder festgestellt worden sind oder wenn sie in einem dieser Staaten anerkannt werden. In Bezug auf Grundstücke werden ausländische Entscheidung...mehr

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§ 35 Übersicht über den Ablauf der Zwangsvollstreckung

Rz. 1 Wie bereits in der Einführung dargelegt, ist für den Ablauf der Zwangsvollstreckung die Art des jeweils titulierten Anspruchs von maßgeblicher Bedeutung. Das 8. Buch der ZPO ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt:mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / III. Wertberechnung

Rz. 7 Der Wert in Vollstreckungsverfahren bestimmt sich für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 25 RVG : § 25 Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung (1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswert 1. nach dem Betr...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 2. Rechtspfleger

Rz. 28 In den in § 20 Nr. 12 und 13 des Rechtspflegergesetzes (RPflG) aufgezählten Fällen wird die vollstreckbare Ausfertigung nicht vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, sondern vom Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts erteilt. Die in § 20 Nr. 12 und 13 RPflG genannten Fälle aus dem 8. Buch der ZPO sind: §§ 726 Abs. 1, 727–729, 733, 738, 742, 744, 745 Abs. 2, 749, 797...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / A. Überblick über die Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Das internationale Erbverfahrensrecht ist durch die Europäische Erbrechtsverordnung – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 ( EuErbVO) [1] – in weiten Teilen europäisiert worden. Seither gilt es, bei der Lösung prozessualer Fragen vier Normenkomplexe im Blick zu haben, nämlichmehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / A. Die Entstehung der EuErbVO

Rz. 1 Der Vertrag von Maastricht vom 7.2.1992 schuf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen als dritte Säule der Union.[1] Nachdem hierauf erarbeitete Entwürfe scheiterten, überführte der Vertrag von Amsterdam vom 2.10.1997[2] die justizielle Zusammenarbeit in die "erste Säule". Dadurch wurde der Rat ausdrücklich ermächtigt, Maßnahmen zur Vereinbarung und Ve...mehr

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Tschechien / A. Rechtsgrundlagen und Einführung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2014 ist in Tschechien nach langjährigen fachlichen und politischen Diskussionen ein neues Zivilgesetzbuch (ZGB) [1] in Kraft getreten, das das mehrfach geänderte sozialistische Recht aus dem Jahr 1964 abgelöst hat. Ziel des Gesetzes war es, alle privatrechtlichen Rechtsverhältnisse in einem Gesetzbuch zu regeln. Das neue Zivilgesetzbuch sollte den g...mehr