Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 380 Neutra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift korrespondiert mit § 160 Abs. 5. Danach hat der Neutralitätsausschuss bei Arbeitslosigkeit in Zusammenhang mit Arbeitskämpfen wie auch bei Kurzarbeit als Folge eines inländischen Arbeitskampfes (§ 100 Abs. 1) darüber zu entscheiden, ob in dem räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages, dem der Betrieb, in dem der Arbeitnehmer zuletzt beschäftigt war, ...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.3 Verwaltungsaufbau der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 9 Abs. 2 enthält einen verpflichtenden und einen fakultativen Teil für den Verwaltungsaufbau. Abs. 2 Satz 1 gibt einen 3-gliedrigen Aufbau der Arbeitsverwaltung zwingend vor. Die Gliederung spiegelt das als notwendig erachtete Ausmaß der Zentralisierung der Behördenhierarchie. Einerseits wird seit Jahren die Erforderlichkeit einer ortsnahen, möglichst weisungsfreien Leis...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die grundlegende Organisationsnorm für die Trägerschaft der Arbeitsförderung dar, die selbst erst in § 368 bestimmt wird. Bei der Neufassung des Elften Kapitels wollte der Gesetzgeber auch eine Aufbruchstimmung im Innenverhältnis der Bundesagentur für Arbeit für den Umbau der Behörde zu einem modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt erzeugen und dam...mehr

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Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 2.1 Aufsicht

Rz. 3 Die Rechtsaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit entspricht der Tradition hinsichtlich der rechtsfähigen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, um das Gleichgewicht zwischen staatlicher Gewalt und dem zugestandenen Recht auf Selbstverwaltung zu wahren. Rz. 4 Neben § 393 gelten die Vorschriften des SGB IV, soweit § 393 nicht als Spezialvorschrif...mehr

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Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 2.1 Übertragung von Ämtern auf Zeit (Abs. 1)

Rz. 17 Die Neufassung der Vorschrift beruht auf der Rechtsprechung des BVerfG zur Übertragung von Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit nach § 25b LBG NRW. Danach wurden wie nach § 389 a. F. bestimmte Führungsämter zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit vergeben. Dabei wurde das fortbestehende, jedoch ruhende Beamtenverhältnis auf Lebenszeit durch das z...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.2 Gesetzlicher Prüfauftrag

Rz. 13 Die Innenrevision hat zu prüfen, ob Leistungen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen entweder nicht hätten erbracht werden dürfen oder zweckmäßiger oder wirtschaftlicher hätten eingesetzt werden können (Abs. 1 Satz 1). Dahinter stehen die gesetzlich vorgegebenen Ziele der Innenrevision, nämlich Potenziale für eine Optimierung rechtmäßigen Verwaltungshandelns s...mehr

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Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 2.2 Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Rz. 10 Die Aufgabenstellungen der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt unterscheiden sich zwangsläufig nach der Verwaltungsebene, auf der sie wahrgenommen werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat Handlungsfelder entworfen und Aufgabenkataloge aufgestellt, die nachfolgend wiedergegeben werden. Übergeordnete Handlungsfelder sind Beratung von externen und internen ...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.7 Satzung und Anordnung

Rz. 38 Der Verwaltungsrat hat eine Satzung beschlossen, die vom BMWA genehmigt worden ist (Satzung v. 20.2.2024, genehmigt am 22.1.2024). Sie ist im BAnz 2012 v. 20.2.2024 Nr. B8 abgedruckt. Rz. 39 Zum Beschluss von Anordnungen wird der Verwaltungsrat im Gesetz jeweils ermächtigt (Beispiel: § 164 im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Arbeitslosen, vgl. die Komm. zu § 372)...mehr

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Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 2.2 Rückkehr des Beamten in das frühere Amt (Abs. 2)

Rz. 25 Abs. 2 sichert der obersten Führungskraft das vor der Beurlaubung übertragene Amt. Sie wird auch wieder dementsprechend besoldet. Eine Ausnahme davon ist nur möglich, wenn die Altersgrenze erreicht worden ist. Bei Beschäftigten lebt das frühere Arbeitsverhältnis wieder auf. Rz. 26 Eine oberste Führungskraft, deren Anstellungsverhältnis nicht verlängert wird, kann durch...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.6 Vortrag beim BMAS

Rz. 36 Abs. 4 regelt die Möglichkeiten des Verwaltungsrates, die Angelegenheit dem BMAS vorzutragen, wenn er der Auffassung ist, der Vorstand habe seine Pflichten verletzt. Er kann nicht selbst Korrekturen verlangen oder z. B. eine aus seiner Sicht pflichtwidrige Entscheidung aufheben. Ihm bleibt nur der Vortrag beim BMAS. Rz. 37 Das BMAS führt die Aufsicht über die Bundesage...mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft im Sinne eines möglichst einfachen Zugangs zu den Sozialleistungen (vgl. § 17 SGB I) nach dem SGB III die Möglichkeit, in bestimmten Fällen eine Klage gegen die Bundesagentur für Arbeit ortsnah zum Wohnsitz des Klägers anzustrengen. Insofern stellt die Vorschrift eine Sonderregelung zum örtlichen Gerichtsstand für Fälle dar, in denen die Bundesag...mehr

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Sauer, SGB III § 370 Beteil... / 2.3 Entscheidung und Zustimmung

Rz. 14 Über Rechtshandlungen nach § 370 entscheidet der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (Art. 14 der Satzung der BA). Nach einer entsprechenden Beschlussfassung ist die Zustimmung des Verwaltungsrats als oberstem Selbstverwaltungsorgan nach Maßgabe der Abreden zu Art. 4 der Satzung einzuholen. Rz. 15 Die Gründung von Gesellschaften oder eine Beteiligung ist anders als d...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.1 Selbstverwaltungsorgane bei der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 10 Als Selbstverwaltungsorgane schreibt Abs. 1 den Verwaltungsrat als oberstes Selbstverwaltungsorgan und die Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit fest. Diese Organe sind zwingend zu berufen. Dagegen scheidet die Bildung weiterer Organe aus. Deshalb ist die Selbstverwaltung auf der mittleren Ebene des 3-stufigen Aufbaus der Bundesagentur für Arbeit, den Reg...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.6 Verordnungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 59 Abs. 4 ermächtigt das BMAS zum Erlass einer Rechtsverordnung, wenn die Bundesagentur für Arbeit ihr Anordnungsrecht trotz Aufforderung durch das BMAS nicht binnen 4 Monaten wahrnimmt. Dasselbe gilt für Änderungen bereits erlassener Anordnungen. In diesem Fall wird die bestehende Anordnung durch die Rechtsverordnung geändert. Rz. 60 Die Regelung ermächtigt zur Ersatzvor...mehr

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Sauer, SGB III § 375 Amtsdauer / 2.1 Amtsdauer

Rz. 3 Die Amtsdauer der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane ist gesetzlich auf 6 Jahre festgelegt und gewährleistet damit in personeller Hinsicht eine kontinuierliche Selbstverwaltungsarbeit. Die Amtsdauer bezieht sich auf die Amtsperiode der Selbstverwaltungsorgane. Im typisierten Regelfall stimmen Amtsperiode des Organs und Amtsdauer der Mitglieder überein. Keine Überei...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.3 Abberufung von Mitgliedern der Selbstverwaltung

Rz. 16 Die abberufenden Stellen sind identisch mit den berufenden Stellen. Von einer Abberufung zu unterscheiden ist das Ende der Amtszeit als Mitglied der Selbstverwaltung, die als Ehrenamt zeitlich befristet ist (im Regelfall 6 Jahre, vgl. § 375). Das trifft auch auf Fälle zu, in denen ein Verwaltungsausschuss aufgrund einer Neuabgrenzung von Agenturbezirken entfällt. Davo...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.2 Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsausschusses

Rz. 10 Der Verwaltungsausschuss stellt ein Kontrollorgan dar. Dementsprechend kann er keine Befugnisse haben, die zur Geschäftsführung der Agentur für Arbeit gehören. Das Gesetz sieht zwischen Geschäftsführung und Selbstverwaltung eine klare Trennung vor. Folgerichtig ist die Verwendung der Haushaltsmittel aus dem Eingliederungstitel für die Ermessensleistungen der aktiven A...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 1 Allgemeines

Rz. 3 In einem zeitlichen Zusammenhang mit der gesetzlich verfügten Einrichtung einer Innenrevision bei der Bundesagentur für Arbeit stehen die Vorbereitungsarbeiten zur Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention v. 16.8.1998. Dort wird auf die Einrichtung von internen Revisionen in den Behörden des Bundes hingewirkt (§ 6). Die Gesetzesmaterialien zu § 398 a. F...mehr

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Sauer, SGB III § 378 Berufu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 In ein Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit können Personen berufen werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das 18. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages vor dem Tag vollendet, an dem der Deutsche Geburtstag hat und 18 Jahre alt wird. Die Volljährigkeit bezieht sich auf die Amtsdauer des berufenen Mitg...mehr

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Sauer, SGB III § 395 Datenü... / 2.1 Datenübermittlung an Dritte

Rz. 4 Voraussetzung für die Datenübermittlung an Dritte nach Abs. 1 ist zunächst, dass der Dritte mit der Erfüllung von Aufgaben nach dem SGB III beauftragt ist. Die Aufgaben in diesem Sinne enthält § 394 Abs. 1. Dabei hat der Gesetzgeber insbesondere die privaten Arbeitsvermittler im Auge gehabt. Bei den Aufgaben nach dem SGB III handelt es sich um Fachaufgaben. Werden etwa...mehr

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Sauer, SGB III § 390 Außert... / 2 Rechtspraxis

Rz. 16 § 390 gibt für die Anstellungsverhältnisse oberster Führungskräfte wie für den gesamten übrigen außertariflichen Bereich bei der Bundesagentur für Arbeit einen rechtlichen Rahmen vor und schafft eine eigenständige haushaltsrechtliche gesetzliche Grundlage als Spezialvorschriften. Die für die Bundesagentur für Arbeit gültigen allgemeinen dienstrechtlichen und haushalts...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.1 Zusammensetzung der Selbstverwaltung aus 3 Gruppen

Rz. 7 Mit § 379 wird die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit den Verbänden und Vereinigungen überlassen und dafür auf eine Wahl verzichtet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände haben letztlich entscheidenden Einfluss auf die Zusammensetzung jedenfalls des Verwaltungsrats. Angesichts der drittelparitätischen Besetzung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.4 Gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter

Rz. 21 Abs. 4 sollte bis zum 30.4.2015 sicherstellen, dass in den Selbstverwaltungsorganen als Gremien eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern praktiziert wird. Die Vorschrift sah daher eine Doppelbenennung von jeweils einer Frau und einem Mann bei der Ausübung des Vorschlagsrechts vor. Seit dem 1.5.2015 bedarf es der Regelung nicht mehr. Nachdem mit dem Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 369 Besond... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift gilt nur für Klagen gegen die Bundesagentur für Arbeit, nicht für Klagen der Bundesagentur für Arbeit gegen Dritte. Das Gesetz nimmt keinen Bezug auf Sozialgerichte; dies tut lediglich die Gesetzesbegründung. Die Begründung nennt einen typischen Beispielsfall; deshalb ist davon auszugehen, dass die Vorschrift auch dann Anwendung findet, wenn keine sozial...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.5 Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträgerin der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 21 Bei der Auslegung und Bewertung des § 367 darf nicht übersehen werden, dass die Bundesagentur für Arbeit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II auch Leistungsträgerin (vgl. § 11 SGB I) für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist, soweit die Aufgaben nicht den Kreisen oder kreisfreien Städten zugewiesen sind oder durch zugelassene kommunale Träger (§ 6a S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 392 Obergr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift resultiert aus den sich aus § 387 Abs. 1 Satz 1 ergebenden Folgen. Diese Regelung bestimmt, dass in der Bundesagentur für Arbeit vorrangig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden. Die gesetzliche Bestimmung folgt der geschäftspolitischen Intention des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, im Hinblick auf die Flexibilität des Personaleins...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.2 Berufungsstellen und Berufungskriterien

Rz. 9 Berufungsstellen sind das BMAS für die Mitglieder des Verwaltungsrats, im Übrigen der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Die berufenden Stellen werden auf der Grundlage von Vorschlagslisten tätig, die die vorschlagsberechtigten Stellen bei ihnen einzureichen haben. Die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses durch den Verwaltungsrat in einem Umfang...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.1 Organisation der Innenrevision

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 enthält zunächst einen Organisationsauftrag an die Bundesagentur für Arbeit. Die Innenrevision der Bundesagentur für Arbeit ist zweistufig aufgebaut. Neben derjenigen in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit als Kopfstelle für die strategischen Aufgaben, die unmittelbar dem Vorsitzenden des Vorstands unterstellt ist, bestehen auch Innenrevisionen in R...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Begründung von Wohnungs- un... / 3.1 Wohnungseigentümer

Wohnungseigentümer ist, wer zu Recht im Wohnungs- und/oder Teileigentumsgrundbuch eingetragen ist[1]; dies kann auch die GdWE – auch in einer anderen WEG-Anlage – sein.[2] Wohnungseigentümer ist ferner, wer durch Erbfall, Umwandlung oder durch Zuschlag gem. § 90 Abs. 1 ZVG Wohnungseigentum erwirbt. Steht ein Wohnungs- und/oder Teileigentum mehreren zu, ist nach h. M. jeder i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 5 Ausschüsse und Arbeitsgruppen

Der Betriebsausschuss ist eine Art erweiterter geschäftsführender Vorstand des Betriebsrats in einem Großbetrieb mit mehr als 200 Arbeitnehmern. Neben der Führung der laufenden Geschäfte kann ihm der Betriebsrat durch Beschluss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder bestimmte Aufgaben zur selbstständigen Erledigung mit Ausnahme von Betriebsvereinbarungen übertragen.[...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.1 Betriebsbegriff

Der Begriff des Betriebs wird im BetrVG nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Unter Betrieb versteht man die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern (der sog. Betriebsbelegschaft) mithilfe von sachlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.[1] Entscheidend is...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 6.3 Ausschließlich Leitungsaufgaben

Personen, die ausschließlich Leitungsaufgaben in einem Unternehmen wahrnehmen, ohne selbst unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut zu sein, müssen die Prüfung zum zertifizierten Verwalter auch nicht ablegen.[1] Nach Sinn und Zweck von § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG überzeugt dies nicht. Gegenüber den Wohnungseigentümern werden bei der Akquise vor allem Geschä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Vergütung der ... / 2 Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2023 (Volkswagen)

Die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entwickelten Grundsätze hat der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang 2023 in seiner Entscheidung zur Betriebsrätevergütung bei Volkswagen aus der strafrechtlichen Perspektive strenger bewertet, also den Raum für zulässige Anpassungen der Betriebsratsvergütung nach oben weiter eingegrenzt[1]: Der BGH knüpft zur Bemessung der Vergütung – ebenso wie ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Vergütung der ... / 5 "Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes"

Um negative Folgen nach der durch die Entscheidung des BGH (Volkswagen)[1] hervorgerufenen Rechtsunsicherheit zu verhindern, hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Kommission eingesetzt, die mit der Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags zur Vergütung von Betriebsräten beauftragt wurde. Im November 2023 hat sodann das Bundeskabinett das "Zweite Gesetz zur Ä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.3 Lohngestaltung

Rz. 184 Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst nicht alle Fragen des Lohns, sondern nur die betriebliche Lohngestaltung. Lohngestaltung liegt zum einen vor, wenn (kollektive!) Entlohnungsgrundsätze aufgestellt werden. Dies sind übergeordnete allgemeine Vorschriften für die gesamte Entlohnung im Betrieb oder zumindest für Arbeitnehmergruppen. Hinsichtlich des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 3.2 Anlagevermögen oder Umlaufvermögen

Bei aktivierungspflichtigen Anschaffungen im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung ist die Frage der Zugehörigkeit zum Anlage- oder Umlaufvermögen zu beantworten. Diese Entscheidung ist nach der Zweckbestimmung des Gegenstands zu treffen. Betriebs- und Geschäftsausstattungen, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens auf Dauer zu dienen, sind gru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Einzelfälle

Rz. 56 Im Folgenden werden einige Beispiele aus Literatur und Rechtsprechung aufgeführt. Praxis-Beispiel Beispiele: (ja = mitbestimmungspflichtig gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG nein = nicht mitbestimmungspflichtig gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) ja: Arbeitskleidung, soweit Arbeitgeber nicht den reinen Vollzug staatlicher Vorschriften (etwa Hygienevorschriften) verlangt und Regelun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzlicher Vorstand.

Rn 1 Als Körperschaft muss (§ 40) der Verein einen Vorstand als Vertretungsorgan haben. Die Satzung kann dem Vorstand einen anderen Namen wie zB Präsidium oder Direktorium geben. Oftmals verwendet die Satzung einen weiten Vorstandsbegriff und bezeichnet auch Personen ohne Vertretungsbefugnis als Vorstand. Nur die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind dann Vorstand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vorstand

Rn 2 Die Stiftung muss als einziges Pflichtorgan einen Vorstand haben (Abs 1 S 1), der die Geschäfte der Stiftung führt (Abs 1 S 2), und zwar allumfassend (BoKoStiftR/Uffmann Rz 46). Vorstandsmitglieder können auch juristische Personen und andere rechtsfähige Personenvereinigungen sein (RegE BTDrs 19/28173, 59), die Satzung kann hinsichtlich der Vorstandsfähigkeit auch weite...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Mehrgliedriger Vorstand.

Rn 5 Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten, Mehrheitsvertretung. Dabei ist unter Mehrheit die einfache Mehrheit der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder zu verstehen (Schwarz Rpfleger 03, 1, 5f). Von der Mehrheitsvertretung kann die Satzung abweichen (§ 40 1) und zB Gesamt- oder Einzelvertretung vors...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 26 BGB – Vorstand und Vertretung.

Gesetzestext (1) 1Der Verein muss einen Vorstand haben. 2Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. 3Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden. (2) 1Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 28 BGB – Beschlussfassung des Vorstands.

Gesetzestext Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34. Rn 1 Der mehrgliedrige Vorstand bildet seinen Willen durch Beschlussfassung. Die Satzung kann nicht entgegen § 34 den Vorstandsmitgliedern das Abstimmen in eigener Sache gestatten, woh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 67 BGB – Änderung des Vorstands.

Gesetzestext (1) 1Jede Änderung des Vorstands ist von dem Vorstand zur Eintragung anzumelden. 2Der Anmeldung ist eine Abschrift der Urkunde über die Änderung beizufügen. (2) Die Eintragung gerichtlich bestellter Vorstandsmitglieder erfolgt von Amts wegen. Rn 1 Die Vorschrift gilt für den gesetzlichen Vorstand nach § 26 und schützt dessen Publizität im Interesse des Rechtsverk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 27 BGB – Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands.

Gesetzestext (1) Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. (2) 1Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. 2Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pfl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Stiftung muss einen Vorstand haben. Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. (2) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird die Stiftung durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Ist eine Willenserklärung gegenüber der Sti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Verein muss einen Vorstand haben. 2Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. 3Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden. (2) 1Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einberufungsorgan.

Rn 3 Dieses ist der gesetzliche Vorstand (§ 26) als Vertretungsorgan, und zwar entspr § 121 II 2 AktG auch dann, wenn die Bestellung unwirksam oder seine Amtszeit abgelaufen ist (Ddorf Rpfleger 22, 84, 85). Steht allerdings fest, dass ein neuer handlungsfähiger Vorstand besteht, auch wenn seine Mitglieder noch nicht in das Vereinsregister eingetragen sind, kann nach aA nur d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertretungsmacht.

Rn 2 Der Vorstand hat grds umfassende und unbeschränkte Vertretungsmacht. Mit der hM (BGH JZ 53, 474, 475; Nürnbg MDR 15, 961 [OLG Nürnberg 20.05.2015 - 12 W 882/15]; Sauter/Schweyer/Waldner Rz 233) ist die Handlungsfähigkeit des Vereins dahin einzuschränken, dass der Vorstand keine Vertretungsmacht bei erkennbar außerhalb des Vereinszwecks liegenden Rechtsgeschäften hat (Vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfahren und Inhalt der Eintragung.

Rn 2 Es genügt die Anmeldung durch den Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl (§ 77). Wenn Satzungsvorschriften über die Bildung des Vorstandes geändert werden, bleibt noch der alte Vorstand für die Anmeldung zuständig, notfalls ist nach § 29 vorzugehen (Bremen NJW 55, 1925). Der Vorstand muss der Anmeldung den Änderungsbeschluss in Abschrift (unterschriebenes Versammlungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zusammensetzung.

Rn 4 Es gilt der Grundsatz der Dritt- oder Fremdorganschaft, dh die Vorstandsmitglieder können auch Nichtmitglieder sein, wenn die Satzung nichts anderes vorschreibt (MüKo/Leuschner Rz 5). Enthält die Satzung entgegen § 58 Nr 3 keine Regelung, besteht der Vorstand aus einer Person. Sieht die Satzung einen mehrgliedrigen Vorstand vor, genügt es, wenn sie eine Mindest- oder Hö...mehr