Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

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Konsignationslager / 1 Problematik

Befördert oder versendet ein Unternehmer einen Gegenstand von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, ohne schon einem Käufer die Verfügungsmacht an dem Gegenstand zu verschaffen, können sich für ihn in beiden Mitgliedstaaten umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Bis zum 31.12.2019 waren diese Konsequenzen in der Europäischen Union n...mehr

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Konsignationslager / 3.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Umsätze tätigt. Er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Im Januar 2022 versendet U die Bauteile zu einem feststehenden Kunden in die Niederlande. Nach dem Sachverhalt sind zu diesem Zeitpunkt sowohl Name, Anschrift als auch die zutreffende USt-IdNr. des vorgesehenen Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Factoring

Rz. 18 Bei dem Kauf/Verkauf von Forderungen ist zwischen unechtem und echtem Factoring zu unterscheiden. Beim Factoring handelt es sich um den Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer (Factor, meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut) von einem die Forderung besitzenden Unternehmer (sog. Anschlusskunde) gegen einen unter dem Nominalwert der Ford...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. Vorfinanzierung

Pflicht zur Vorfinanzierung besteht weiter: Unternehmer, die ihre Tätigkeiten als Sollbesteuerer ausüben, müssen auch künftig im Leistungszeitpunkt ihre Umsätze auf Basis des vollen vereinbarten Entgelts versteuern. Wann dieses Entgelt fällig ist, wann also der Leistungsempfänger das Entgelt an den Leistenden zu entrichten hat, ist dabei grundsätzlich unerheblich.[62] Auch w...mehr

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Durchschnittssatz für land-... / I. Gesetzliche Grundlagen

Pauschalregelung als Ausgleich: Art. 296 Abs. 1 der RL 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. EU Nr. 347 S. 1 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie – MwStSystRL) ermöglicht es den Mitgliedstaaten auf landwirtschaftliche Erzeuger, bei denen insbesondere die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung auf Schwierigkeiten stoßen würde, e...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 3. Vermeidung durch vertragliche Regelungen

Liquiditätsneutraler Ausgleich: Will der Leistende im Fall der Ratenzahlung die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer vermeiden, kann er mit dem Leistungsempfänger vereinbaren, dass dieser zunächst (unabhängig davon, wann die [Netto-]Raten zu entrichten sind) den vollen Umsatzsteuerbetrag an den Leistenden entrichtet.[63] Der Leistungsempfänger kann, wenn er zum Vorsteuerabzug be...mehr

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Grenzüberschreitende Liefer... / 1 Problematik

Gelangt ein Gegenstand im Rahmen eines Liefergeschäfts aus Deutschland physisch in einen anderen Staat, ist die Lieferung dem Grunde nach als Ausfuhr (Drittland) oder im zwischenunternehmerischen Bereich als innergemeinschaftliche Lieferung (EU) steuerfrei.[1] Vor dem Hintergrund, dass diese Lieferungen zwar steuerfrei sind, aber eingangsseitig einen vollen Vorsteuerabzug erl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6 Erstmaliger Vorsteuerabzug in einem auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs folgenden Jahr

Rz. 187 Sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG noch nicht im Zeitpunkt des Leistungsbezugs, sondern erst nach Beginn der tatsächlichen erstmaligen Verwendung gegeben, weil bislang keine ordnungsgemäße Rechnung vorlag, so kann der Vorsteuerabzug erst zu diesem Zeitpunkt vorgenommen werden. Für die Beurteilung der Abziehbarkeit gem. § 15 Abs. 2ff...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.8 Änderung des Vorsteuerabzugs nach § 17 UStG; missbräuchliche Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs

Rz. 191 Ändert sich der Vorsteuerabzug aufgrund der Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 S. 2 UStG oder aufgrund des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, so ändert sich damit der auf das Wirtschaftsgut entfallende Vorsteuerbetrag i. S. d. § 15a Abs. 5 S. 1 UStG (Rz. 139). Waren bereits vorher Berichtigungen nach § 15a UStG erfolgt, so sind diese nicht rückwirkend zu korrigie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse

Rz. 72 Nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG in der bis 31.12.2001 gültigen Fassung waren Ausgangspunkt der Berichtigung nach § 15a UStG die Verhältnisse, die im Kj. der erstmaligen Verwendung (sog. Erstjahr) für den Vorsteuerabzug maßgebend waren. Mit diesen waren die Verhältnisse in den jeweiligen Folgejahren zu vergleichen. Kj. der erstmaligen Verwendung war das Jahr, in dem mit de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7 Unzutreffender Vorsteuerabzug im Jahr des Leistungsbezugs

Rz. 188 Wurden Vorsteuern im Jahr des Leistungsbezugs abgezogen, obwohl die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 UStG nicht vorgelegen haben (z. B. ungerechtfertigte Zuordnung des erworbenen Wirtschaftsguts zum Unternehmen, fehlerhafte Bejahung der Unternehmereigenschaft, fehlerhafte Annahme einer Lieferung oder sonstigen Leistung, fehlerhafte Bejahung einer ordnungsgemäßen Rechn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 15a Berichtigung des Vorsteuerabzugs

1 Allgemeines 1.1 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 15a UStG ist gesetzessystematisch eine Ergänzung zu § 15 UStG in Gestalt einer materiellrechtlichen Berichtigungsvorschrift. Nach § 15 UStG, in seiner Auslegung durch die Rspr. des EuGH, ist der Vorsteuerabzug unabhängig von der Verwendungsdauer der für das Unternehmen bezogenen sonstigen Leistun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zu berücksichtigende Vorsteuerbeträge (§ 15a Abs. 5 UStG)

Rz. 132 Nach § 15a Abs. 5 S. 1 UStG ist bei der Berichtigung nach Abs. 1 (Anlagevermögen) für jedes Kj. der Änderung von einem Bruchteil der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge auszugehen. Aus § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ergibt sich, dass nur die Vorsteuerbeträge zu erfassen sind, die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts entfallen. En...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Veräußerung oder Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 182 Im Fall einer Veräußerung oder Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG i. S. d. § 15a Abs. 8 UStG (Rz. 110ff.) ist die Berichtigung in der Weise vorzunehmen, dass hinsichtlich des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts zweierlei fingiert wird (§ 15a Abs. 9 UStG): (1) Verbleiben im Unternehmen (2) Verwendung zur Ausführung von Umsätzen, die für den Vorsteuerabzug im Hinblick auf § 15 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 181 Auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die Berichtigungsvorschriften gesondert anzuwenden (Rz. 66). Obwohl die Verwendung dieses "fiktiven Wirtschaftsguts" von der des "Hauptwirtschaftsguts" nicht abweichen kann, können sich die "Verwendungsverhältnisse" im jeweiligen Zeitpunkt des Leistungsbezugs unterscheiden, sodass die Änderungen der Verhält...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Sonstige Leistungen, die nicht an einem Wirtschaftsgut ausgeführt werden (§ 15a Abs. 4 UStG)

Rz. 60 Nach § 15a Abs. 4 UStG i. d. ab 1.1.2005 geltenden Fassung, der ebenfalls auf Art. 20 Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 185 MwStSystRL) beruht, kommt auch für sonstige Leistungen, die nicht in einen Gegenstand eingehen oder an diesem ausgeführt werden, die also nicht unter § 15a Abs. 3 UStG fallen, eine Vorsteuerberichtigung nach Maßgabe von § 15a Abs....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Grundfälle

Rz. 83 Eine Änderung der Verhältnisse i. S. d. § 15a UStG kann insbesondere dann eintreten, wenn sich im Berichtigungszeitraum die tatsächliche Verwendung des Wirtschaftsguts i. S. d. § 15 Abs. 2 und 3 UStG gegenüber der ursprünglich beabsichtigten Nutzung geändert hat.[1] In erster Linie ist nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 i. V.m. Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG der Vorsteuerabzug ausge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 15a Abs. 2 UStG)

Rz. 31 Nach § 15a Abs. 2 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut (zum Begriff des Wirtschaftsguts vgl. Rz. 26ff.), das nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. § 15a Abs. 2 UStG setzt Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 1 Buchs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.2 Veräußerung

Rz. 114 Unter Veräußerung ist nicht nur die Lieferung von Gegenständen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG, sondern auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern immaterieller Art zu verstehen, die als sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG zu beurteilen ist (Abschn. 15a.2 Abs. 1 S. 3 UStAE). Die Veräußerung muss einen "Umsatz" darstellen, da Abs. 8 davon spricht, dass der Umsatz anders z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Berichtigung nach § 17 UStG sowie nach AO-Vorschriften

Rz. 19 § 17 Abs. 1 S. 2 UStG regelt ebenso wie § 15a UStG die "Berichtigung" des Vorsteuerabzugs. Gemeinsam ist beiden Vorschriften, dass sie einen Vorsteuerabzug korrigieren, der im Zeitpunkt seiner Vornahme zu Recht erfolgte und nur im Nachhinein an geänderte Verhältnisse angepasst wird. Sie sind beide Spezialvorschriften gegenüber § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, der diese Fälle so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Wechsel der Besteuerungsform (§ 15a Abs. 7 UStG)

Rz. 97 Nach § 15a Abs. 7 UStG i. d. ab 1.1.2005 geltenden Fassung ist auch beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs. 1 UStG und umgekehrt sowie beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung gem. §§ 23, 23a oder 24 UStG und umgekehrt eine Änderung der Verhältnisse i. S. d. § 15a Abs. 1 bis 3 UStG gegeben. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Fehlerhafte Beurteilung

Rz. 93 Eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse liegt nach ständiger Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung auch dann vor, wenn sich bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Verwendungsumsätze aus der Sicht des § 15 Abs. 1b bis 4 UStG , die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, in ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.1 Allgemeines

Rz. 110 Nach § 15a Abs. 8 UStG in der ab 1.1.2005 geltenden Fassung sind auch die Veräußerung und die Lieferung gem. § 3 Abs. 1b UStG innerhalb des Berichtigungszeitraums als Änderung der Verhältnisse anzusehen, wenn das Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (Rz. 28) noch verwendungsfähig ist und dieser Umsatz anders zu beurteilen ist als die für den ursprünglichen Vorsteuerabz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 15a UStG ist gesetzessystematisch eine Ergänzung zu § 15 UStG in Gestalt einer materiellrechtlichen Berichtigungsvorschrift. Nach § 15 UStG, in seiner Auslegung durch die Rspr. des EuGH, ist der Vorsteuerabzug unabhängig von der Verwendungsdauer der für das Unternehmen bezogenen sonstigen Leistung oder Lieferung grundsätzlich im Zeitpunkt der Ausführung dieser Leistu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.3 Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 121 Wie die Veräußerung, ist nach § 15a Abs. 8 S. 1 UStG auch die Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG als Änderung der Verwendungsverhältnisse anzusehen, wenn sie für den Vorsteuerabzug anders zu beurteilen ist als die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebliche Verwendung. Der Begriff "Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG" umfasst sowohl die "Entnahme" nach § 3 Abs. 1b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Regel-Berichtigungszeiträume

Rz. 174 Bei der Berichtigung ist für jedes Kj. der Änderung (Rz. 77) je nach der Dauer des Berichtigungszeitraums (Rz. 141) von einem Fünftel oder einem Zehntel der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge (Rz. 132ff.) auszugehen (§ 15a Abs. 5 S. 1 UStG). Für jedes auf den Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung folgende Jahr sind die Verwendungsverhältnisse (Rz. 72...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 23 § 15a UStG regelt nur die Folgen einer Änderung der Verhältnisse, die den Umfang des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1b und 2 bis 4 UStG bestimmen; Auswirkungen von Änderungen in der Zuordnung eines Wirtschaftsguts bzw. einer sonstigen Leistung zum Unternehmen i. S.v. § 15 Abs. 1 UStG werden von § 15a UStG nicht angesprochen.[1] Über die Zuordnung bzw. den Umfang der Z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 76 Da nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG in der ab 1.1.2002 gültigen Fassung und Abs. 2 S. 1 in der ab 1.1.2005 gültigen Fassung Vergleichsmaßstab für eine Vorsteuerberichtigung allein die beim Leistungsbezug vorhandenen oder beabsichtigten Verwendungsverhältnisse sind (Rz. 9), kann nunmehr auch im Kj. der erstmaligen tatsächlichen Verwendung eine Vorsteuerberichtigung möglich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1 Beginn des Berichtigungszeitraums

Rz. 160 Der Berichtigungszeitraum beginnt mit dem"Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung"des Wirtschaftsguts (§ 15a Abs. 1 S. 1 UStG), also grundsätzlich nicht mit dem Beginn eines bestimmten Kalenderjahres. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang auch der Zeitpunkt der tatsächlichen Vornahme des Vorsteuerabzugs. Nicht maßgebend ist ferner der Zeitpunkt der Anschaffung oder Her...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.4 Vorsteuerberichtigung bei Entnahme des Wirtschaftsguts aus dem Unternehmen (§ 15a Abs. 3 S. 3 UStG)

Rz. 55 Nach § 15a Abs. 3 S. 3 UStG in der ab 1.1.2007 geltenden Fassung liegt eine zur Vorsteuerkorrektur führende Änderung der Verhältnisse auch dann vor, wenn das Wirtschaftsgut, in das die Leistungen eingegangen sind, aus dem Unternehmen entnommen wird, ohne dass dabei nach § 3 Abs. 1b UStG eine unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern ist. Dies ist dann der Fall, wenn der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Voranmeldung

Rz. 209 Die Berichtigungsbeträge nach § 15a UStG sind grundsätzlich auch bereits in den Voranmeldungen zu berücksichtigen. Nach § 18 Abs. 1 S. 3 UStG ist u. a. § 16 Abs. 2 UStG entsprechend anzuwenden, also auch dessen S. 2. Daraus folgt, dass Änderungen der Verwendungsverhältnisse in den jeweiligen Voranmeldungszeiträumen bereits bei der Steuerberechnung für die jeweiligen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Verwendungsänderungen bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken (§ 15a Abs. 6a UStG)

Rz. 95 Nach dem durch Art. 4 Nr. 10a des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) v. 8.12.2010[1] mWv 1.1.2011 (zur Übergangsregelung vgl. § 27 Abs. 16 UStG) neu eingefügten Abs. 6a liegt eine Änderung der Verhältnisse auch bei einer Änderung der Verwendung i. S. v. § 15 Abs. 1b UStG vor. Eine solche Verwendungsänderung liegt vor, wenn sich das Verhältnis zwischen unternehmeris...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Änderung der Rechtslage

Rz. 87 Eine Änderung der Verhältnisse i. S.v. § 15a UStG kann sich auch daraus ergeben, dass Rechtsänderungen nach dem Leistungsbezug eintreten, die sich auf die Beurteilung des Vorsteuerabzugs auswirken. Dies ist insbesondere bei Wegfall oder Einschränkung von Steuerbefreiungen oder bei der Einführung neuer Steuerbefreiungen durch Gesetzesänderung der Fall (Abschn. 15a.2 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Berichtigungszeitraum bei Geschäftsveräußerung (§ 15a Abs. 10 UStG)

Rz. 158 Ab dem 1.1.1994 sind die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung (Rz. 115ff.) an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht mehr steuerbar (§ 1 Abs. 1a UStG). § 1 Abs. 1a S. 3 UStG bestimmt, dass bei einer Geschäftsveräußerung der erwerbende Unternehmer an die Stelle des Veräußerers tritt. Dies hat insbesondere Bedeutung für die Vorsteuerberichtigung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Verwendung in einem Betrieb bzw. Betriebsteil anderer Besteuerungsform

Rz. 105 Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, für die unterschiedliche Besteuerungsformen gelten, so bestimmt sich der Vorsteuerabzug bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts, das ausschließlich in einem Betrieb verwendet wird, nach den für diesen geltenden Regeln. Wird der Gegenstand nach dem Zeitpunkt des Leistungsbezugs in einen Betrieb anderer Besteuerungsform überführt, so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Aufzeichnungspflichten

Rz. 213 Nach § 22 Abs. 4 UStG hat der Unternehmer in den Fällen des § 15a UStG die Berechnungsgrundlagen für den Ausgleich aufzuzeichnen, der von ihm in den in Betracht kommenden Kalenderjahren vorzunehmen ist. Die FinVerw (Abschn. 15a.12 Abs. 1 UStAE) verlangt die folgenden Angaben, die eindeutig und leicht nachprüfbar sein müssen: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten bz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.2.2 Geringfügige Änderung

Rz. 198 Haben sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verwendungsverhältnisse in einem Kj. um weniger als 10 Prozentpunkte geändert und beträgt der Berichtigungsbetrag nicht mehr als 1.000 EUR, so entfällt die Berichtigung für dieses Kalenderjahr.[1] Entsprechendes gilt für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie für die in § 15a Abs. 3 u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Berichtigungsbeträge

Rz. 215 Nach § 9b Abs. 2 EStG berühren die Berichtigungsbeträge nach § 15a UStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts nicht. Ob bzw. in welchem Umfang die Vorsteuer zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehört, bestimmt sich ausschließlich nach den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnissen. Gem. § 9b Abs. 2 EStG sind die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Vorsteuerberichtigung bei Bestandteilen (§ 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG)

Rz. 38 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG ist eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn ein Gegenstand nachträglich (durch eine Lieferung oder Werklieferung) in ein anderes Wirtschaftsgut (des Anlage- oder Umlaufvermögens) eingeht, dabei seine körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verliert, und wenn sich später eine Änderung der Verwendungsverhältn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Rechtsnatur der sich aus § 15a UStG ergebenden Ansprüche

Rz. 16 Der Anspruch des Unternehmers auf Vorsteuerabzug nach § 15a UStG ist wie der nach § 15 UStG ein Steuervergütungsanspruch i. S.d. § 37 Abs. 1 AO, dessen verfahrensmäßige Geltendmachung sich abweichend von der AO nach den §§ 16 und 18 UStG richtet. Die Verpflichtung des Unternehmers, nach § 15a UStG Vorsteuer zurückzuzahlen, führt nach § 37 Abs. 2 S. 2 AO zu einem Anspru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.4 Veräußerung oder Entnahme bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken (§ 15a Abs. 8 S. 2 UStG)

Rz. 131 Nach dem durch Art. 4 Nr. 10b des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) v. 8.12.2010[1] mWv 1.1.2011 neu angefügten § 15a Abs. 8 S. 2 UStG liegt eine Änderung der Verhältnisse auch bei einer Veräußerung oder Entnahme von Grundstücken vor, für die der Vorsteuerabzug wegen gemischter unternehmerischer und nichtunternehmerischer Verwendung nach § 15 Abs. 1b UStG teilwei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 15a Abs. 6 UStG)

Rz. 65 Nach § 15a Abs. 6 UStG i. d. ab 1.1.2005 geltenden Fassung sind die Abs. 1 bis 5 auf Vorsteuerbeträge, die auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallen, sinngemäß anzuwenden. Die Vorschrift setzt Art. 20 der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 184ff. MwStSystRL) um. Eine vergleichbare Bestimmung war bereits in § 15a Abs. 3 UStG i. d. bis 31.12.2004 gelte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.1 Allgemeines

Rz. 192 Da die Durchführung der Vorsteuerkorrektur für Unternehmer und Verwaltung mit erheblicher Mehrarbeit verbunden ist, hat der Gesetzgeber in § 15a Abs. 11 Nr. 1 UStG das BMF u. a. ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, in welchen Fällen die Berichtigung des Vorsteuerabzugs zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens zu unterbleiben hat. Auf dieser Ermächtigu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Vorsteuerberichtigung bei sonstigen Leistungen an einem Wirtschaftsgut (§ 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG)

Rz. 47 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG ist bei einer Änderung der Verwendungsverhältnisse nach Maßgabe von § 15a Abs. 1 oder Abs. 2 UStG eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn an einem Wirtschaftsgut eine sonstige Leistung ausgeführt wird. Unter die Berichtigungspflicht nach § 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG ­fallen nach Verwaltungsmeinung nur solche sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 180 Bei einem Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens ist der Vorsteuerabzug dann zu berichtigen, wenn die tatsächliche Verwendung (regelmäßig die Veräußerung des Wirtschaftsguts) von der beim Erwerb des Wirtschaftsguts gegebenen Verwendungsabsicht abweicht. Die Berichtigung ist gem. § 15a Abs. 2 S. 2 UStG in dem Besteuerungszeitraum (= Voranmeldungszeitraum) vorzunehmen, in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.8 Aufgabe oder Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Rz. 108 Bei der Aufgabe oder Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs kann die Vermietung/Verpachtung von zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden und deren Berichtigungszeitraum nach § 15a Abs. 1 UStG noch nicht abgelaufen ist, zu einer Änderung der Verhältnisse führen. In diesen Fällen ist der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehungsgeschichte; Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben

Rz. 5 Vorgänger des § 15a UStG war die Vorschrift des § 15 Abs. 7 UStG 1967, die allerdings lediglich v. 1.1.1973 bis zum 8.5.1973 anzuwenden war. Durch Art. 6 § 1 Nr. 1 des Steueränderungsgesetzes 1973 v. 26.6.1973[1] wurde § 15a UStG 1973 in das UStG eingefügt, entfaltete aber erst nach dem Auslaufen der damaligen Selbstverbrauchsteuer[2] zum 30.11.1973 volle Wirksamkeit. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Jahressteueranmeldung

Rz. 208 § 15a UStG ist keine Vorschrift, die zur Änderung der Steuerfestsetzung berechtigt, bei der der Vorsteuerabzug berücksichtigt worden war. § 15a UStG selbst besagt nur, dass "für" jedes Kj. der Änderung eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorzunehmen ist. Wie die Berücksichtigung im Besteuerungsverfahren zu erfolgen hat, bestimmt sich nach § 16 Abs. 2 S. 2 UStG. Dan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2 Ende des Berichtigungszeitraums

Rz. 170 Der Berichtigungszeitraum endet mit Ablauf des jeweils für das Wirtschaftsgut geltenden Berichtigungszeitraums oder bei vorzeitiger Unbrauchbarkeit des Wirtschaftsguts unmittelbar mit dem Eintritt des die Unbrauchbarkeit auslösenden Ereignisses. Folglich liegt das Ende des Berichtigungszeitraums häufig innerhalb eines Kalendermonats. Rz. 171 Zur Erleichterung der Bere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.2.1 Vorsteuerbeträge bis zu 1.000 EUR

Rz. 194 Nach § 44 Abs. 1 UStDV entfällt die Berichtigung des Vorsteuerabzugs, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 1.000 EUR nicht übersteigt. Diese Vorschrift gilt jeweils für das einzelne Wirtschaftsgut; d. h., auch bei der Anschaffung mehrerer Wirtschaftsgüter, für die nur eine Gesamtrechnung vorliegt, kommt es ...mehr