Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuervergütung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Begünstigte Unternehmen

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsnorm kann von Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts in Anspruch genommen werden (Vergütungsberechtigte). Weitere Einzelheiten vgl. Abschn. 4a.2. UStAE. Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Körperschaft muss die ent...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach dänischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Dänemark grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können fü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach spanischem Recht Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Spanien vergütet derzeit lediglich Antragstellern aus Kanada, Israel, Japan Monaco, Norwegen, der Schweiz und dem Verein...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach luxemburgischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Luxemburg vergütet grundsätzlich an Antragsteller aus allen Drittstaaten. Anträge können für ganze Kj. gestell...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach französischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Der Mindestvergütungsbetrag in einem Antrag für weniger als ein, aber mindestens ein Vierteljahr muss 400 EUR be...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach lettischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird nur an Unternehmen aus Großbritannien, Island, Monaco, Norwegen und der Schweiz die Vorsteuer vergütet...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15 Vorsteuervergütungsverfahren

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausländische Unternehmen können einen Vorsteuervergütungsantrag in Norwegen einreichen (vgl. Art. 10 Mehrwertsteuergesetz). Die Vorsteuervergütung setzt nach norwegischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Norwegen grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. G...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach finnischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Finnland vergütet grundsätzlich an Antragsteller aus allen Drittstaaten. Anträge können für ganze Kj. oder für Peri...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Portugal ist der Europäischen Union zum 01.01.1986 beigetreten. Die Einführung der Umsatzsteuer war eine Voraussetzung für den EU-Beitritt und wurde durch das Gesetz DL 394-B/84 vom 26.12.1984 umgesetzt. Die Vorschriften der 6. EG-Richtlinie wurden mit dem Gesetz DL 195/89 vom 12.06.1989 übernommen. Durch die Abschaffung der Grenzen und Kontrol...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach portugiesischem Recht Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Allerdings gibt es keine verbindliche Regelung, und es sind Fälle bekannt, in denen Antragstellern aus dem gleichen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach rumänischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird i. d. R. nur an Unternehmen aus Norwegen, Serbien und der Schweiz die Vorsteuer vergütet. Es ist nich...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach belgischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Belgien grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können fü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach maltesischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Malta grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können fü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach polnischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird i. d. R. nur an Unternehmen aus Island, Nordmazedonien, Norwegen und der Schweiz die Vorsteuer vergüte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Die EU-konforme Rechnung?, IWB 2013, 144. Becker, Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts in den Rechtssachen "Geissel" und "Butin", MwStR 2017, 610 ff. Becker, Hat die Rechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs ausgedient? Auswirkungen der EuGH-Urteil...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (§ 15 dUStG)

Rz. 106 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dem Steuersubjekt steht das Recht nach § 120 uUStG zu, von der seinerseits zu zahlenden Umsatzsteuer jenen Steueranteil in Abzug zu bringen, den ein anderes Steuersubjekt im Zuge eines Warengeschäftes oder einer Dienstleistung auf das Steuersubjekt abgewälzt hat bzw. ihm von der Zollbehörde nach einer Wareneinfuhr im Bescheid auferlegt und s...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Vorsteuervergütungsverfahren

Rz. 116 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausländischen Steuersubjekten wird die ungarische Vorsteuer im Wege des Erstattungsverfahrens rückvergütet, sofern das ausländische Steuersubjekt keinen Sitz oder ständige Betriebsstätte (mit Ausnahme von Handelsrepräsentanzen sowie Zweigniederlassungen, sofern diese nicht in die Leistungsbeziehungen eingebunden sind), in Ungarn hat und keine ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Erstattungsfähige Vorsteuerbeträge

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vorsteuern sind stets nur in dem Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Mitgliedstaat der Erstattung gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem je...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Vorsteuerabzugsverbot (§ 15 Abs. 2 dUStG)

Rz. 111 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuersubjekte können die ihnen in Rechnung gestellte Vorsteuer von der Umsatzsteuerverbindlichkeit abziehen. Der Differenzbetrag ist an das zuständige ungarische FA abzuführen bzw. wird von diesem erstattet. Der Vorsteuerabzug ist insbesondere nicht möglich (§ 124 uUStG) bei verbleitem und unverbleitem Benzin bzw. bei sonstigen Kraftstoffen,...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.2 Vergütungsverfahren, Bescheinigung, Belegnachweis

Rz. 99 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Vergütungsverfahren bestimmt § 61 Abs. 3 UStDV, dass der (im Ausland ansässige) Unternehmer der zuständigen Finanzbehörde durch behördliche Bescheinigung des Staates, in dem er ansässig ist, nachweisen muss, dass er als Unternehmer unter einer Steuernummer eingetragen ist. Diese Bescheinigung muss zum einen den Vergütungszeitraum abdecken...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2023 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2024, Vergütung des ... / II. Anspruch auf grundsätzliche Vergütung

Ein Insolvenzverwalter hat gem. § 63 InsO Anspruch auf Vergütung der Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Er erhält grds. eine Vergütung i.H.d. nach § 2 Abs. 1 InsVV ermittelten Regelsatzes. Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung erstreckt (§ 1 InsVV). Nach der Rspr. des BGH können daneben weitere Einnahmen, di...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Vorkosten oder Vermarktungskosten,...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.1 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Grundlage der Umsatzsteuer-Sonderprüfung sind die allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelungen für Außenprüfungen (§§ 193 – 207 AO). Sonderregelungen im Umsatzsteuerrecht gibt es nicht. Zweck der Sonderprüfung ist es, die sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung sicherzustellen und zu verhindern, dass Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen, Vorsteuerabzug oder Vorsteue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 114 Das Jahressteuergesetz 2019 hat § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG eingefügt. Danach ist für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung Voraussetzung, dass der Abnehmer gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige USt-IdNr. verwendet. Die Gesetzesänderung beruht auf Art. 138Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL, die für die Steuerbefrei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zurechnungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg: Unkenntnis der Behörde von den steuererheblichen Tatsachen?

a) Notwendigkeit eines Zurechnungszusammenhangs Rz. 575 [Autor/Stand] Nach ganz h.L. setzt tatbestandsmäßiges Verhalten nicht nur einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg voraus, sondern einen weitergehenden Zurechnungszusammenhang. Dass die Feststellung bloßer Kausalität zwischen Handlung und Erfolg nicht zur Bejahung tatbestandlichen Unrechts ausre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Regelung durch das FVG

Rz. 7 Das zur Ausführung von Art. 108 GG erlassene FVG regelt den Aufbau der Bundes- und der Landesfinanzverwaltung und unterscheidet dabei zwischen obersten Behörden, Oberbehörden, Mittelbehörden und örtlichen Behörden. Oberste Behörden sind das Bundesministerium der Finanzen[1] bzw. die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde[2], in der Regel das jeweilige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Deckelung der Vorsteuervergütung

Rz. 116 Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen EU-Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem jeweiligen nationalen Recht für di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 RL 2008/9/EG

Rz. 69 Mit der RL 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der RL 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige[1] wurde das bis 31.12.2009 in der sog. 8. EG-RL[2] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern an EU-Unternehmer auf eine neue Grundla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Antragstellung

Rz. 125 Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer kann über die zuständige Stelle in seinem Ansässigkeitsstaat beim BZSt, als der für das Vergütungsverfahren ausschließlich zuständigen Stelle[1], den Vergütungsantrag stellen. Der Antragsteller hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Rz. 157 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem Drittlandsunternehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 13. EG-RL ist eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 8. EG-RL

Rz. 58 In der 8. RL des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war bis 31.12.2009 das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die RL, die nicht in der MwStSystRL aufge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Vergütungsverfahren (bis 30.6.2016)

Rz. 172 Der Nachweis der Vergütungsberechtigung ist grundsätzlich durch Vorlage der Originalbelege zu führen.[1] Sie müssen grundsätzlich bereits mit dem Vergütungsantrag vorgelegt und können allenfalls bis zum Ende der Antragsfrist nachgereicht werden.[2] Zum Streitjahr 2014 hat das FG Köln[3] entschieden, dass aus der Rechtsprechung des BFH[4], wonach es ausreichend ist, w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Antragsbearbeitung

Rz. 137 Das BZSt muss dem Antragsteller auf elektronischem Wege unverzüglich das Datum des Eingangs des Antrags beim BZSt mitteilen.[1] Es hat den Vergütungsantrag grundsätzlich innerhalb von vier Monaten und zehn Tagen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen abschließend zu bearbeiten und den Vergütungsbetrag auszuzahlen.[2] Rz. 138 Bei begründeten Zweifeln an dem Recht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4.4 Änderungen in § 61a UStDV – Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Vorsteuervergütungsanträgen von im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmern

Rz. 52 In § 61a UStDV wurde Abs. 1 wie folgt neu gefasst: "(1) Der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Auf Antrag kann das Bundeszentralamt für Steuern zur Vermeidun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.5.2 Änderungen in § 61 UStDV

Rz. 57b Durch Art. 9 Nr. 6 Buchst. a der Mantelverordnung 2017 wurde mWv 20.7.2017[1] in § 61 Abs. 1 UStDV folgender Satz 2 angefügt: Der Vergütungsantrag gilt nur dann als vorgelegt, wenn der Unternehmer 1. alle Angaben gemacht hat, die in den Art. 8 und 9 Abs. 1 der Richtlinie 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der MwSt gemäß der Richtlinie 2006/1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1.1 Neufassung § 18 Abs. 9 UStG

Rz. 20 § 18 Abs. 9 S. 1 UStG war unverändert geblieben. S. 2 der Vorschrift regelte im Einzelnen den Umfang der Ermächtigung. Danach kann die Mindesthöhe der Vergütung, die Frist für die Antragstellung, das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift des Antragstellers, die Art und Umfang des Nachweises des Vorsteuerabzugs, die Erteilung und Bekanntgabe des Bescheids über die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Vergütungsverfahren im Ausland

Rz. 196 Aufgrund der RL 2008/9/EG sowie der 13. EG-RL sind auch die übrigen EU-Staaten verpflichtet, ausländischen Unternehmern die VoSt in einem besonderen Verfahren zu vergüten und hierfür eine zentrale Erstattungsbehörde zu bestimmen. Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer USt in Rechnung gestellt worden ist,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Jahressteuergesetz 2009 – Änderungen ab 1.1.2010

Rz. 19 Durch Art. 7 Nr. 13 Buchst. c des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) v. 19.12.2008[1] war § 18 Abs. 9 UStG mWv 1.1.2010 (Art. 39 Abs. 9 JStG 2009) neu gefasst, und durch Art. 8 Nr. 6, 7 und 8 JStG 2009 die §§ 59 und 61 UStDV neu gefasst und § 61a UStDV neu in die VO eingefügt worden (ebenfalls mWv 1.1.2010, Art. 39 Abs. 9 JStG 2009). Die Gesetzesänderungen gingen d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4.5 Änderung in § 74a UStDV – Elektronische Übermittlung von Vorsteuervergütungsanträgen von im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmern ab 1.7.2016

Rz. 56 In § 74a UStDV wurde ein neuer Abs. 4 aufgenommen. Danach ist § 61a Abs. 1 und 2 UStDV in der am 30.12.2014 geltenden Fassung auf Anträge auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen anzuwenden, die nach dem 30.6.2016 gestellt werden. Rz. 57 § 74a Abs. 4 UStDV regelt damit die zeitliche Anwendung der Neuregelungen in § 61a Abs. 1 und 2 UStDV. Er legt fest, dass die Verpflichtun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge – § 18 Abs. 9 S. 3 UStG

Rz. 109 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem ausländischen Abnehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 8. EG-RL bzw. die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuervergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren – Mischfälle

Rz. 191 § 62 UStDV enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung von Doppelvergütungen in sog. Mischfällen. Zwar schließen sich für einen Voranmeldungszeitraum das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuervergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer aussc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.4 13. EG-RL

Rz. 81 In der Dreizehnten RL des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt-Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1], die über den 31.12.2009 hinaus unverändert gilt, ist analog zur RL 2008/9/EG, die für EU-Unternehmer gilt, die Erstattung von MwSt an Drit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Keine Rückwirkung

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 1 S. 8 UStG sind die Berichtigungen der Steuer und/oder des Vorsteuerabzugs für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage bzw. der in § 17 Abs. 2 und 3 UStG als sinngemäß gleich zu behandeln erklärte Vorfall eingetreten ist. Materiell-rechtlich würde der Vorgang an sich zurückwirken auf die Entstehung des Steueran...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Verzinsung des Vergütungsbetrags

Rz. 142 Der zu vergütende Betrag unterliegt der Verzinsung.[1] Der Zinslauf beginnt[2] grundsätzlich mit Ablauf von vier Monaten und zehn Arbeitstagen nach Eingang des Vergütungsantrags beim BZSt. Damit ist die Verzinsung günstiger als für einen Unternehmer im allgemeinen Besteuerungsverfahren, der in seiner Umsatzsteuererklärung einen Vorsteuerüberhang geltend macht.[3] Hie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Unternehmereigenschaft

Rz. 150 Bei dem Vergütungsberechtigten muss es sich um einen Unternehmer handeln (der Leistungen für sein Unternehmen bezogen hat). Die Unternehmereigenschaft des nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Antragstellers folgt (auch über den 31.12.2009 hinaus – hieran hat sich im Vergleich zu EU-Unternehmern nichts geändert) regelmäßig aus der von ihm gem. § 61a Abs. 4 UStDV vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4.3 Änderungen in § 61 UStDV – redaktionelle Änderungen und Anrechnung festgesetzter Zinsen auf Prozesszinsen

Rz. 47 In Abs. 2 S. 3 der Vorschrift wurden die Wörter "in Kopie" durch die Wörter "als eingescannte Originale" ersetzt. § 61 Abs. 2 S. 3 UStDV regelte vorher, dass unter bestimmten Voraussetzungen dem Vorsteuervergütungsantrag Rechnungen und Einfuhrbelege in Kopie beizufügen sind. Da diese Belege zusammen mit dem Antrag auf Vorsteuervergütung auf elektronischem Weg zu überm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ansässigkeit im Ausland

Rz. 88 Für die Anwendung der RL 2008/9/EG reicht es aus, wenn der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmers im Ausland (nicht im Erstattungsstaat) liegt. Ob daneben noch ein Wohnsitz im Erstattungsstaat besteht, ist in einem solchen Fall irrelevant. Nach der RL 2008/9/EG kommt es für den Begriff des "nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen" f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Elektronisches Vergütungsverfahren (ab 1.7.2016)

Rz. 185 Anträge auf Vorsteuervergütung von ausländischen Unternehmern aus Drittstaaten müssen ab dem 1.7.2016 grds. ausschließlich auf elektronischem Weg über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) eingereicht werden.[1] Auf Antrag hat das BZSt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung zu verzichten und die Abgabe des Vergüt...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / c) Bestandskraft eines dem Wiederholungsantrag vorausgehenden Ablehnungsbescheids

Dem erneuten – identischen – Änderungsantrag kann die Bestandskraft der vorausgehenden Ablehnungsentscheidung entgegengehalten werden. Denn es ist zu beachten, dass der Bescheid, mit dem das FA den ersten Änderungsantrag abgelehnt hat, als Verwaltungsakt i.S.v. § 118 AO ebenfalls Bindungswirkung und Bestandskraft entfaltet. Die materielle Bestandskraft eines Verwaltungsaktes...mehr