Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.3 Rechtsfolge

Rz. 29 Umstritten ist auch, zu welcher Rechtsfolge das Eingreifen des § 12 Nr. 1 EStG führt, ob damit bereits begrifflich keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten vorliegen, oder ob der Werbungskosten- oder Betriebsausgabencharakter zwar zu bejahen ist, die Aufwendungen aber gleichwohl – vergleichbar mit § 4 Abs. 5, § 9 Abs. 5 EStG – nicht abziehbar sind. Im Wesentlichen h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.1.1 Frühere Rechtsprechung

Rz. 32a Der BFH vertrat bis zu seiner Entscheidung des Großen Senats v. 21.9.2009 [1] eine Interpretation des § 12 Nr. 1 S. 2 EStG i. S. d. eines grundsätzlichen und umfassenden Aufteilungs- und Abzugsverbots gemischter, d. h. die berufliche (betriebliche) und die private Sphäre betreffender Aufwendungen.[2] Dem Beschluss GrS 2/70 lag die Anfrage des VI. Senats des BFH[3] zug...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.2 Rechtslage für Erwerbe ab dem 14.12.2011 bis zum 24.6.2017 (Optionslösung)

Rz. 8b Der Gesetzgeber hat im BeitrRLUmsG[1] reagiert. Zur Anpassung des ErbStG an die EuGH-Entscheidung "Mattner" wurde dem Erwerber eines an sich nur beschränkt steuerpflichtigen Vermögensanfalls in § 2 Abs. 3 ErbStG (neu) ein Antragsrecht eingeräumt, wenn einer der Zuwendungsbeteiligten oder beide Zuwendungsbeteiligte in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ansässig waren. Mi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.6 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 124 Steuerliche Nebenleistungen sind nach § 3 Abs. 3 AO Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO, Zinsen (§§ 233ff. AO), Säumniszuschläge (§ 240 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 178, 337 bis 345 AO). Diese Nebenleistungen sind hinsichtlich der Abziehbarkeit wie die entsprechenden Steuern, zu denen sie gehören, zu behandeln.[1] Die Abziehb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.5 Verfahrenskosten

Rz. 152 Nach der Rspr. des BFH vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des EStG und des KStG v. 25.7.1984 (Rz. 34) waren Aufwendungen für die Strafverteidigung dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn der strafrechtliche Schuldvorwurf, gegen den sich der Stpfl. zur Wehr setzt, durch sein betriebliches (berufliches) Verhalten veranlasst war.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.1.1 Rechtslage vor dem Änderungsgesetz v. 25.7.1984

Rz. 128 § 12 Nr. 4 EStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v. 25.7.1984 (sog. Geldbußengesetz)[1] an die vorangegangenen Regelungen des § 12 EStG angefügt und gilt seither unverändert. Bis dahin galten im Wesentlichen folgende Grundsätze: Geldstrafen und Geldbußen waren weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abziehbar. Dies galt auch dann, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.1.3 Kritik und wichtigste Folgerungen

Rz. 38 Der geänderten BFH-Rechtsprechung ist zuzustimmen. Es erscheint widersprüchlich, dass einerseits Kfz-Kosten[1], Aufwendungen für ein Flugzeug[2] oder Telefongebühren[3] in einen betrieblich (beruflich) und einen privat veranlassten Teil aufteilbar waren, andererseits aber bei Aufwendungen für ein Tonbandgerät oder eine Schreibmaschine[4], ein Fernsehgerät[5], einen Ko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.1 Allgemeines/Entstehungsgeschichte

Rz. 81 Aus der Entstehungsgeschichte (Rz. 2ff.) des § 12 Nr. 2 EStG ergibt sich, dass die Vorschrift in neuerer Zeit im Wesentlichen die folgenden Änderungen erfahren hat: Das EStRG 1975 schloss ab 1975 neben "freiwilligen Zuwendungen" auch "Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht" vom Abzug aus mit der Folge, dass sämtliche freiwilligen Unterhaltslei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.2 Anrechnung von Versorgungsbezügen

Rz. 15 Für die Kürzung der Versorgungsfreibeträge gilt grundsätzlich das oben unter Rz. 8 ff. zur Anrechnung bei den Ehegatten gesagte. Die Anrechnungsregelungen greifen hinsichtlich der Freibeträge der Kinder nur, soweit den Kindern die Versorgungsbezüge selbst zustehen. Bei den Versorgungsbezügen der Kinder handelt es sich meist um zeitlich begrenzte und nicht um lebensläng...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.1.2 Änderung der Rechtsprechung durch die Entscheidung des Großen Senats

Rz. 37 Der Große Senat des BFH gab durch Entscheidung v. 21.9.2009[1] seine bisherige Auslegung des § 12 Nr. 1 S. 2 EStG als umfassendes Aufteilungs- und Abzugsverbot auf, wonach für sämtliche Aufwendungen, die durch die Lebensführung veranlasst waren, zugleich aber auch beruflichen Zwecken dienten (sog. gemischte Aufwendungen), ein Abzug als Erwerbsaufwand ausgeschlossen wa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.5 Umsatzsteuer

Rz. 123 Nach Nr. 3 i. d. F. bis 1999 gehört zu den nicht abziehbaren Steuern auch die USt für den Eigenverbrauch (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG a. F.) sowie für Lieferungen und sonstige Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG a. F., um eine Gleichstellung von Unternehmern und Nichtunternehmern (Selbstversorgern) herbeizuführen (vgl. auch Rz. 4). Andernfalls wären Unternehmer, sowe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Die Verfassungsmäßigkeit des Tarifs nach dem ErbStRG

Rz. 9a Das FG Düsseldorf hatte mit Urteil vom 12.1.2011[1] entschieden, dass die fehlende Differenzierung der Steuersätze in den Steuerklassen II und III für das Streitjahr 2009 nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstößt. Dieser Einschätzung ist der BFH in seinem Vorlagebeschluss an das BVerfG gefolgt.[2] Nach Ansicht des BFH ist die Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 260 ... / 2.2 Differenzierung der Wertzahlen nach der Anlage 43 zum BewG

Rz. 11 Die in der Anlage 43 zum BewG dargestellten Wertzahlen werden in Abhängigkeit von der Höhe des vorläufigen Sachwerts (7 Stufen) und den Bodenrichtwerten (3 Stufen) differenziert. Wertzahlen nach der Anlage 43 zum BewG für Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke nach § 249 Abs. 1 Nr. 5 – 8:mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 258 ... / 2.1 Exkurs: Sachwertverfahren nach der ImmoWertV 2010

Rz. 10 Das Sachwertverfahren i. S. d. §§ 21 – 23 ImmoWertV 2010 kann in der Verkehrswertermittlung insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr – marktüblich – der Sachwert und nicht die Erzielung von Erträgen für die Preisbildung ausschlaggebend ist.[1] Noch tiefergehender formuliert kommt das Sachwertwertverfahren dann zur Anwendung, wenn d...mehr

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Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 7 AO bei Hinterziehung der Steuer durch den Erblasser und den Erben

Leitsatz 1. Die von einem Erben durch eine unterlassene Berichtigung gemäß § 153 Abs. 1 AO begangene Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) führt nicht zu einer weiteren Verlängerung der Festsetzungsfrist, wenn diese sich schon aufgrund einer Steuerhinterziehung des Erblassers nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf zehn Jahre verlängert hatte. 2. Gemäß § 171 Abs. 7 AO läuft die...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 6 Berücksichtigung der Alterswertminderung (Abs. 4)

Rz. 36 Die mithilfe des Baupreisindex auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 bezogenen NHK (Rz. 34) sind Kosten, die marktüblich für die Neuerrichtung einer entsprechenden baulichen Anlage (Gebäudeart) aufzuwenden wären (Rz. 10). Soweit es sich auf den Hauptfeststellungszeitpunkt nicht um einen Neubau handelt, ist daher zur Ermittlung des Gebäudesachwerts vom Gebäudeno...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 1.1 Konzeption zur Bewertung des Grundvermögens

Rz. 2 Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018 muss die Bemessungsgrundlage für Zwecke der Grundsteuer so ausgestaltet sein, dass sie den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abbildet.[1] Die Grundsteuer knüpft an das Innehaben von inländischem Grundbesitz an. Da sie die wirtschaft...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 259 BewG wird die Ermittlung des Gebäudesachwerts geregelt, der bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts im Sachwertverfahrens nach den §§ 258–260 BewG zusammen mit dem Bodenwert den vorläufigen Sachwert bildet (§ 258 BewG Rz. 20, 21). Zur Ermittlung des Gebäudesachwerts ist vereinfachend vom Gebäudenormalherstellungswert, der sich durch die Multiplikation der auf d...mehr

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Fälligkeitserfordernis bei Zahlung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung innerhalb des Zehntageszeitraums des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum des Dezembers des Vorjahres, die zwar innerhalb des für § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG maßgeblichen Zehn-Tages-Zeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe zu be...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 3 Ausgangspunkt: Normalherstellungskosten (Abs. 1)

Rz. 10 In § 259 Abs. 1 BewG werden die Normalherstellungskosten (NHK) nach der Anlage 42 zum BewG zum Ausgangspunkt der Ermittlung des Gebäudesachwerts bestimmt. Die NHK nach § 259 Abs. 1 BewG i. V. m. Anlage 42, Teil II. zum BewG, sind nicht die tatsächlichen, sondern die gewöhnlichen Herstellungskosten für die jeweilige Gebäudeart und Baujahrgruppe in EUR/m² Brutto-Grundflä...mehr

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Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers als Arbeitslohn

Leitsatz 1. Ein Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW des Arbeitnehmers ist durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit Arbeitslohn, wenn dem mit dem Arbeitnehmer abgeschlossenen "Werbemietvertrag" kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt. 2. Ist das für die Werbung gezahlte Entgelt als Arbeitslohn zu beurteilen, schei...mehr

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Fertigungsstraßen von Autoherstellern keine Bauwerke im Sinne der Bauabzugsteuer

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg urteilte, dass automatisierte Fertigungsstraßen von Automobilherstellern keine "Bauwerke" im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG sind, sodass Baumaßnahmen an diesen Straßen keinen Bauabzugsteuereinbehalt auslösen. Sachverhalt Geklagt hatte ein Betrieb der Automobilindustrie, der - unter anderem bei Daimler, Audi und Opel - Fertigungsroboter zu...mehr

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Praxisfall: Verlängerte Fes... / 2. Keine Hinterziehung durch den Sohn

Der objektive Tatbestand der Hinterziehung ist hier unproblematisch durch die Abgabe der unvollständigen Erklärung für die ESt 2013 durch den Sohn erfüllt. Der Rechtsstreit drehte sich im Kern um die Voraussetzungen des subjektiven Tatbestandes. Keine Schuld des Sohnes: Ein schuldhaftes Handeln des Sohnes (subjektiver Tatbestand) der Hinterziehung in Form von Leichtfertigkeit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die steuerbefreiten Umsätze

Rz. 2 Die Vorschrift listete abschließend auf, welche Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Anschlüssen des Telefonnetzes (Buchst. a), von Übertragungswegen im Netzmonopol des Bundes (Buchst. b) und der Ausstrahlung und Übertragung von Rundfunksignalen (Buchst. c) umsatzsteuerfrei sind (waren). Zu den Leistungsinhalten bezüglich der Buchst. a und b der Vorschrif...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 11a waren die in der Vorschrift genannten Umsätze der Deutschen Bundespost TELEKOM und der Deutschen Telekom AG steuerfrei, und zwar nur die vom 1.1.1993 bis zum 31.12.1995 ausgeführten Umsätze. Die Vorschrift stellte also eine zeitlich befristete Steuerbefreiung dar, verquickt mit Elementen einer persönlichen Steuerbefreiung, da es nur um bestimmte Umsätz...mehr

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Praxisfall: Verlängerte Fes... / 1. Möglichkeit der Bescheidkorrektur

Korrekturvoraussetzungen: Eine Steuerfestsetzung kann nur dann geändert werden, wenn die Voraussetzungen einer Korrekturvorschrift (z.B. § 172 ff. AO) vorliegen und die Festsetzungsverjährung (§ 169 ff. AO) noch nicht eingetreten ist. Aufgrund der Nacherklärung des Sohnes sind dem FA Tatsachen neu bekanntgeworden, so dass die Voraussetzungen der Korrekturvorschrift gem. § 17...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 2.1 Sachverhalt

Unternehmer U aus München liefert regelbesteuerte Waren in alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Januar 2022 tritt der Abnehmer A aus den Niederlanden an U heran, um in Zukunft Waren von U zu beziehen. Da A seine unternehmerische Betätigung nach seinen Auskünften in den Niederlanden erst neu aufgenommen hat, ergeben sich zu Beginn einige Schwierigkeiten. Um zu eine...mehr

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Aufwendungen / 1.3 Materialaufwendungen

Unternehmen kaufen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und verarbeiten diese zu verschiedenen Erzeugnissen; Waren werden eingekauft und verkauft. Die bei der Verarbeitung zu Erzeugnissen verbrauchten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die zum Verkauf eingesetzten Waren werden als "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren" ausgewiesen. Diese und di...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehören alle Lieferungen von Gegenständen. Praxis-Tipp Unternehmerische Tätigkeit gilt grenzüberschreitend Die unternehmerische Tätigkeit ist nicht auf einen Staat begrenzt. Ist der Unternehmer unternehmerisch tätig, erstreckt sich s...mehr

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Vermittlungsleistung / 3 Steuerbefreiungen bei Vermittlungsleistungen

Führt der Vermittler in Deutschland eine steuerbare Vermittlungsleistung aus, muss er prüfen, ob diese Leistung steuerfrei sein kann. Steuerbefreiungen können sich dabei insbesondere bei der Vermittlung drittlandsgrenzüberschreitender Leistungen oder bestimmter Finanzdienstleistungen ergeben. Steuerbefreiungen für Vermittlungsleistungen im drittlandsgrenzüberschreitenden Bere...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 3.1 Sachverhalt

Bürogerätehersteller B aus Bochum hat im März 2022 eine Bestellung des F aus Frankreich erhalten. Bestellt wurden 100 Kopierer für einen Gesamtbetrag von 100.000 EUR (netto). Bei der Bestellung verwendete F seine auch zum Zeitpunkt der Lieferung gültige französische USt-IdNr. B ließ am 20.4.2022 die Ware durch einen von ihm beauftragten Frachtführer zu F nach Frankreich tran...mehr

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Aufwendungen / 1.1.1 Aufwendungen sind Vermögensminderungen

Aufwendungen sind Minderungen des Betriebsvermögens oder Kapitals durch den bewerteten Verbrauch von Waren und Dienstleistungen aus betrieblicher Veranlassung. Sie werden dem Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Das geschieht nach dem Realisationsprinzip, dem Imparitätsprinzip und dem Grundsatz der Periodenabgrenzung.[1] Aufwendungen ...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 3.3 Lösung

B ist Unternehmer [1] und handelt im Rahmen seines Unternehmens. Er führt eine Lieferung [2] gegen Entgelt aus. Der Ort der Lieferung bestimmt sich nach § 3 Abs. 5a i. V. m. Abs. 6 UStG als Versendungslieferung mit dem Ort, wo die Ware dem beauftragten Dritten übergeben wird. Da die Ware offensichtlich in Bochum dem Frachtführer übergeben wird, ist die Lieferung im Inland ausg...mehr

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Vermittlungsleistung / 2.1 Vermittlung gegenüber einem Unternehmer

Wird eine Vermittlungsleistung gegenüber einem Unternehmer für dessen Unternehmen aus­geführt, gegenüber einer sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person oder gegenüber einer ausschließlich nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person, der aber eine USt-IdNr. erteilt worden ist, bestimmt sich der Ort der sonstigen Leistung nach der...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 3. Gültige USt-IdNr.

§ 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG verlangt die Verwendung einer gültigen USt-IdNr. im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht, die der Exporteur mittels einer qualifizierten Bestätigungsabfrage nach § 18e UStG überprüfen kann. Gutgläubigkeit i.S.d. § 6a Abs. 4 UStG: Hat sich der gutgläubige und sorgfältige Unternehmer im Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen Liefe...mehr

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Anwendungsfragen zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zu der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 3 und 4 GewStG geäußert. Ursächlich dafür waren die Änderungen durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG). Dies wird in der Praxis insbesondere für Grundstücks- bzw. Wohnungsunternehmen relevant sein, doch z. B. auch eine GmbH mit fast ausschließlicher Grundstücksverwaltung k...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Umfang des Anspruchs

Rz. 14 Zu den ersetzenden Aufwendungen kommen solche zur Sicherung der Wohnungseinrichtung in Betracht (Abnahme von Gardinen, Aufrollen von Teppichen, Abdecken von Möbeln, Polstersachen und Fußböden, die Sicherung von Gemälden, sonstigem Wandschmuck, Wertsachen, Dokumenten usw., Auslagerung von Möbeln (AG Berlin-Schöneberg, Urteil v. 27.10.2005, 9C 158/05, MM 2006, 299)).Abe...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / II. Überwiegend sofort geltende Änderungen zu den ermäßigten MwSt-Sätzen

Art. 81 Abs. 1 MwStSystRL erhält folgende Fassung: "Die Mitgliedstaaten, die am 1.1.1993 nicht von der Möglichkeit der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes gemäß Art. 98 MwStSystRL Gebrauch gemacht haben, können vorsehen, dass die Steuerbemessungsgrundlage bei der Inanspruchnahme der Möglichkeit nach Art. 89 MwStSystRL für die Lieferung von Kunstgegenständen i.S.v. Anhang ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.3 Sanierungsklausel

Die ab 2008 geltenden Regelungen zum quotalen bzw. völligen Untergang des Verlustabzugs bei einer Anteilsübertragung[1] wurden durch eine sog. Sanierungsklausel entschärft.[2] Der Beteiligungserwerb muss dabei zum Ziel haben, eine Sanierung zu ermöglichen. Gefordert werden deshalb eine Sanierungsbedürftigkeit und auch eine Sanierungseignung. Aus einem Sanierungsplan sollte e...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.3 Sanierungsklausel

Die ab 2008 geltenden Regelungen zum quotalen bzw. völligen Untergang des Verlustabzugs bei einer Anteilsübertragung[1] wurden durch eine sog. Sanierungsklausel entschärft.[2] Der Beteiligungserwerb muss dabei zum Ziel haben, eine Sanierung zu ermöglichen. Gefordert werden deshalb eine Sanierungsbedürftigkeit und auch eine Sanierungseignung. Aus einem Sanierungsplan sollte e...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.6 Steuerliches Einlagekonto

In der Praxis ist festzustellen, dass insbesondere in den ersten Jahren (2008 ff.) oftmals unvollständige Feststellungserklärungen erstellt und damit die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos zu niedrig erfolgt ist. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob noch eine Korrektur der unzutreffenden, aber bestandskräftigen Feststellung möglich ist. In Betracht kommen könnt...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2020 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Nicht mehr im Grundvordruck enthalten sind die zu erklärenden Date...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 5 Welche Unterlagen sind beizufügen?

Neben den ausgefüllten Erklärungsvordrucken – grundsätzlich in elektronischer Form – müssen folgende Unterlagen beim Finanzamt eingereicht werden: Unverkürzte Steuerbilanz (oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung) ggf. einschließlich Anhang und Lagebericht, steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr. Die o. g. Jahresabschlussunterlagen sind standardisie...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 5 Welche Unterlagen sind beizufügen?

Neben den ausgefüllten Erklärungsvordrucken – grundsätzlich in elektronischer Form – müssen folgende Unterlagen beim Finanzamt eingereicht werden: Unverkürzte Steuerbilanz (oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung) ggf. einschließlich Anhang und Lagebericht, steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr. Die o. g. Jahresabschlussunterlagen sind standardisie...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.6 Steuerliches Einlagekonto

In der Praxis ist festzustellen, dass insbesondere in den ersten Jahren (2008 ff.) oftmals unvollständige Feststellungserklärungen erstellt und damit die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos zu niedrig erfolgt ist. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob noch eine Korrektur der unzutreffenden, aber bestandskräftigen Feststellung möglich ist. In Betracht kommen könnt...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2020 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Nicht mehr im Grundvordruck enthalten sind die zu erklärenden Date...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.1 Körperschaftsteuererklärung

Der Vordruck der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 ist im Wesentlichen nur noch ein Datenblatt zu den allgemeinen Angaben für die Gesellschaft und deren Gesellschafter. In den Ankreuzfeldern (vor der Zeile 1) ist nicht nur die Art der Erklärung sondern im Feld 4 auch anzukreuzen, ob Belege nachgereicht werden. Neu ist, dass in den Zeilen 1–8 nur noch ein Teil der bisher gewoh...mehr

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Pflichten von Geschäftsführern bei der internen Unternehmensorganisation

Zusammenfassung Bei schadensgeneigter Tätigkeit des Unternehmens erfordert die Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers das Vier-Augen-Prinzip. Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, gewährte ihren Kunden Kredite in Form von Tankkarten. Sie begrenzte die Kredite durch Tanklimits. Diese Limits kontrollierte sie in der Vergangenheit nicht. Das führte zu Forderungsausfällen. ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Für den Fall, dass im Jahr 2021 zwei Wirtschaftsjahre enden, müssen 2 Anlagen GK eingereicht werden. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist ...mehr

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Abfindung bei Ausscheiden aus der gemeinnützigen GmbH

Zusammenfassung Bei einer gGmbH ist es zulässig, wenn die Abfindung beim Ausscheiden (nur) dem Nennbetrag der Anteile entspricht. Sachverhalt Im Fall des OLG Hamm ging es um die Abfindung eines aus einer gemeinnützigen GmbH (kurz: gGmbH) ausscheidenden Gesellschafters. An einer gGmbH waren mehrere Gesellschafter, unter anderem eine zwischenzeitlich insolvente GmbH beteiligt. Di...mehr