Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2.3 Anschreibeverfahren (Art. 166ff., 18 ff. UZK; 150 DelVO)

Rz. 108 Zu einer weitergehenden Vereinfachung bei der Abwicklung von Zollverfahren führt die Zollanmeldung durch Anschreibung in der Buchführung des Anmelders. Dadurch können Waren ohne Mitwirkung der zuständigen Zollstelle in ein Zollverfahren überführt werden, Darüber hinaus eröffnet eine damit verbundene Gestellungsbefreiung die Möglichkeit, dass die Waren mit der Anschre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.2 Pauschalierte Abgabensätze

Rz. 304 Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 UStG kann der BMF durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, zur Erleichterung des Warenverkehrs und zur Vereinfachung der Verwaltung Steuerermäßigungen für Gegenstände anordnen, die weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind und die Wertgrenze von 700 EUR je Reisenden nicht übersteigen. Entspre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2.4 Anschreibeverfahren mit Gestellungsbefreiung

Rz. 116 Für Massengüter, bei Schwierigkeiten der Durchführung der Gestellung (z. B. unzumutbare Umwege, Einfuhr durch Rohrleitungen) sowie zur Vereinfachung der zollamtlichen Erfassung des Warenverkehrs können Waren von der Gestellungspflicht befreit werden (Art. 182 Abs. 3 UZK). Die Zollbehandlung ohne Abfertigung bei Gestellungsbefreiung kommt insbesondere im vereinfachten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Summarische Eingangsanmeldung (Art. 127-132 UZK)

Rz. 57a Bevor Waren in das Zollgebiet der EU verbracht werden, muss für sie rechtzeitig eine summarische Eingangsanmeldung bei der ersten Eingangszollstelle abgegeben werden (Art. 127 Abs. 1 und 3 UZK). Die Vorabanmeldepflicht für Waren vor ihrem Verbringen wurde nach den Anschlägen seit dem 11. 9. 2001 eingeführt und dient der Risikoanalyse, die von den Zollstellen vorweg z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2.4 Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 229 Die Zollvorschriften über Zolllager gelten für die EUSt sinngemäß [1], auch wenn das Zolllager lediglich die Funktion eines Aufschublagers hat. Die Lagervorschriften werden grundsätzlich auch dann sinngemäß angewendet, wenn der Einführer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Für zum Zolllager abgefertigte Waren entsteht zunächst keine EUSt-Schuld, sondern erst dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Der Grund für die Regelung in § 21 Abs. 1 UStG liegt in der unterschiedlichen Erhebungsweise von USt und Einfuhrumsatzsteuer sowie in der Eigenart des jeweiligen St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.4 Erlass und Erstattung in anderen Fällen

Rz. 356 Über die Fälle der Abgabenberichtigung (Rz. 349ff.) kennt das Unionszollrecht weitere Möglichkeiten des Erlasses bzw. der Erstattung von Zöllen. Es handelt sich zunächst nach Art. 116 Abs. 1 UA 2 UZK um Erlass/Erstattung, wenn die Zollanmeldung für ungültig erklärt wird wegen Irrtums hinsichtlich des Zollverfahrens (Art. 148 Abs. 1 DelVO), z. B. irrtümliche Anmeldung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.5 Umwandlung

Rz. 265 Da nach dem neuen UZK für das Verfahren der aktiven Veredelung nicht mehr Voraussetzung ist, dass die in die aktive Veredelung übergeführten Waren wieder ausgeführt werden sollen, kann eine Umwandlung im Rahmen der aktiven Veredelung durchgeführt werden. Das eigenständige Verfahren der Umwandlung ist damit entfallen. Die Umwandlung diente dazu, eingeführte Waren vor ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.4.4 Truppenzollrechtliche Verwendung

Rz. 295 Die nach dem NATO-Truppenstatut und dem Zusatzabkommen vorgesehenen Abgabenvergünstigungen, die nach dem Protokollgesetz[1] sinngemäß auf die Hauptquartiere angewendet werden können, werden nach § 1 des Gesetzes zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des Abkommens zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags v. 19.6.1951 über die Rechtsstellung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.4 Freizonen

Rz. 260 Zum umsatzsteuerlichen Inland gehört das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme u. a. der Freizonen.[1] Unionsrechtlich gehören die Freizonen dagegen zum Umsatzsteuergebiet, das das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Insel Helgoland und dem Gebiet von Büsingen umfasst (Art. 5 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 Buchst. a und b MwStSystRL). Umstri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.3 Passive Veredelung

Rz. 256 Zur passiven Veredelung werden Unionswaren abgefertigt, die vorübergehend ausgeführt werden, um außerhalb des Zollgebiets der Union veredelt und danach wieder ins Zollgebiet eingeführt zu werden.[1] Dieses Zollverfahren ist nicht zulässig für Unionswaren, deren Ausfuhr zur Erstattung oder zum Erlass von Einfuhrabgaben führt, die vor ihrer Ausfuhr aufgrund ihrer Verwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.1 Allgemeines

Rz. 233 Veredelungsverkehre dienen der Be- oder Verarbeitung von Waren im Zollgebiet bzw. im Zollausland. Nach ihrer Veredelung soll die Ware wieder ausgeführt bzw. wieder eingeführt werden. Darin unterscheidet sich die Veredelung von den Verkehren der Endverwendung oder des Zolllagers als Kreditlager, die von einem Verbleib der Ware im Zollgebiet ausgehen. Der Unterschied z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Passive Veredelung

Rz. 55 Nach Art. 259 UZK wird Zollermäßigung für Waren gewährt, die aus dem freien Verkehr des Zollgebiets ausgeführt und nach Veredelung im Zollausland wieder eingeführt werden. Die Zollermäßigung besteht darin, dass der Zoll auf der Grundlage der Kosten für den im Ausland vorgenommenen Veredelungsvorgang bemessen wird (Art. 86 Abs. 5 UKZ); eine Differenzverzollung, wie sie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.7 Verbindliche Zolltarifauskunft

Rz. 192 Das HZA Hannover erteilt auf schriftlichen Antrag eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) über die Einordnung von Waren, für welche Zollförmlichkeiten nach dem Zeitpunkt der Auskunftserteilung erfüllt werden sollen. Das Institut der vZTA klärt Tarifzweifel hinsichtlich Waren, die künftig ein- oder ausgeführt werden sollen. Die Person, der die vZTA erteilt wird, ka...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Aufzeichnungen, Belege, Ersatzbelege

Rz. 337 Bei Geltendmachung des Vorsteuerabzugs (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG) ist der Unternehmer nach § 22 Abs. 1 UStG verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen. Aus den Aufzeichnungen müssen die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr von Gegenständen (§ 11 UStG), die für das Unternehmen des Unternehmers eingeführt worden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.4 Sonstige Versandverfahren

Rz. 211 Für besondere Warenarten kommen eigenständige Versandverfahren in Betracht, die aufgrund von internationalen Abkommen Anwendung finden. Nach dem Zollübereinkommen v. 6.12.1961 über das Carnet ATA kann für die vorübergehende Einfuhr von Gegenständen ein Carnet ATA ausgestellt werden; die Verwendung dieses Carnets als Versandpapier richtet sich nach den Vorschriften üb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Steuerbefreiungen und -ermäßigungen

Rz. 46 Eines ausdrücklichen Ausschlusses der Zollbefreiungen und -ermäßigungen von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt, der noch in § 21 Abs. 2 S. 1 UStG i. d. F. vor dem UStG 1993 vorgesehen war, bedarf es nicht, weil diese Zollvorschriften allgemein von einer sinngemäßen Anwendung ausgeschlossen sind. Befreiungen und Ermäßigungen stellen nämlich Durchbrechungen und Ausn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.3 Besteuerung nach der höchsten Abgabenbelastung

Rz. 310 Nach Art. 177 UZK können die Zollbehörden auf Antrag des Anmelders zulassen, dass die Abgaben einer gesamten Sendung auf der Grundlage der zolltariflichen Einreihung der Ware ermittelt werden, für die die höchste Einfuhrabgabenbelastung gilt. Dieser Antrag kommt in Betracht für Sendungen mit unterschiedlich einzureihenden Waren, wenn die Einreihung bei der Erstellung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Abfertigungsplätze und Verbindungswege im Ausland (§ 21 Abs. 2a UStG)

Rz. 314 Die Vorschrift des § 21 Abs. 2a UStG wurde durch Gesetz v. 21.12.1993[1] mWv 1.1.1994 eingefügt. Die Regelung wäre bereits mWv 1.1.1993 erforderlich geworden, weil seitdem durch den neu gefassten § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG nicht mehr die Einfuhr in das "Zollgebiet", sondern die Einfuhr im Inland und in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg Steuertatbestand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Steuergegenstand

Rz. 45a Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG ist Steuergegenstand der EUSt die Einfuhr von Gegenständen (aus dem Drittlandsgebiet) im Inland. Zollrechtliche Vorschriften, die status- und schuldrechtliche Folgen für Waren festlegen, die nicht aus dem Drittlandsgebiet eingeführt worden sind, sind daher von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt ausgeschlossen. Werden Unionswaren im Inla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Berichtigung fehlerhafter EUSt-Bescheide

Rz. 349 Nach Art. 117 und Art. 119 UZK sind fehlerhafte Bescheide zu korrigieren, auch EUSt-Bescheide (§ 21 Abs. 2 UStG). Eine entsprechende nationale Regelung ist in § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO enthalten, der durch das Unionsrecht für Einfuhrabgaben i. S. v. Art. 5 Nr. 20 UZK verdrängt worden ist. In Erlass- und Erstattungsfällen ist nach dem Unionszollrecht eine Korrektur – auch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 11 Die Einfuhr von Gegenständen unterliegt der Mehrwertsteuer (Art. 2 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL). Gem. Art. 30 Abs. 1 MwStSystRL gilt als steuerpflichtige Einfuhr in die Union die Verbringung eines Gegenstands, der sich nicht im freien Verkehr i. S. d. Art. 29 AEU befindet. Als im freien Verkehr eines Mitgliedstaats befindlich gelten diejenigen Waren aus dritten Länder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2.5 Zentrale Zollabwicklung(Art. 179ff. UZK, Art. 149 DelVO, Art. 229ff. DVO)

Rz. 119 Im Rahmen der zentralen Zollabwicklung können Zollbehörden bewilligen, dass Personen bei der für sie örtlich zuständigen Zollstelle auch Zollanmeldungen für Waren abgeben dürfen, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Damit kann der Wirtschaftsbeteiligte alle Zollabfertigungen in Abstimmung mit seiner Zollstelle seines Mitgliedstaats abwickeln. Die zollrec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.4 Erleichterungen

Rz. 312 Vereinbarungen über die Bemessungsgrundlagen bei den Abgabenfestsetzungen sind im Unionszollrecht, anders als im früheren § 79 Abs. 3 ZG, nicht vorgesehen. Gleichwohl sind abweichend von der Ermittlung des Zollwerts nach den vorgeschriebenen Methoden Vereinfachungen möglich, nämlich bei der Ermittlung der Beträge, die als Voraussetzung für den Verkauf der eingeführte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.3 TIR-Verfahren

Rz. 210 Das TIR-Verfahren beruht auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR v. 14.11.1975[1] in seiner konsolidierten Fassung.[2] Es handelt sich um aneinandergereihte nationale Versandverfahren, die nach gemeinsamen Bestimmungen über das Zolldokument, die Zollverschlüsse und sonstige Nämlichkeitsmittel, die Sicherheitsleistung und den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Allgemeines

Rz. 343 Da die Zollschuld stets in der gesetzlichen, d. h. zutreffenden Höhe entsteht, handelt es sich um den zu entrichtenden Betrag, der u. U. ursprünglich nicht in der richtigen Höhe mitgeteilt worden ist. In diesem Fall prüft die Zollbehörde von Amts wegen oder auf Antrag des Zollschuldners, ob der noch zu entrichtende Betrag erlassen oder der bereits entrichtete Betrag ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.6 Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 213 Die Zollvorschriften über die Versandverfahren gelten auch für die EUSt sinngemäß (§ 21 Abs. 2 UStG). Insbesondere erstreckt sich die Höhe der Sicherheitsleistung auch auf die EUSt; dies gilt auch für die internationalen Versandverfahren. Von einer Sicherheitsleistung für EUSt wird jedoch abgesehen, wenn der Versand für ein zum vollen Vorsteuerabzug berechtigtes Unte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.4 Zuordnung der deutschen Steuer zu den ausländischen Einkünften

Rz. 82 Gem. § 26 Abs. 1 S. 1 KStG i. V. mit § 34c Abs. 1 S. 1 EStG kann eine Anrechnung nur auf die KSt erfolgen, die auf diese ausl. Einkünfte entfällt. Insoweit wird die Steuerobjektidentität gefordert ("per-country-limitation"). Dies bedeutet, dass eine Steueranrechnung jeweils bezogen auf einzelne Staaten erfolgt. Eine Kumulation sämtlicher ausl. Steuern und Anrechnung a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 9 Zins- und Lizenzeinkünfte aus der EU (Abs. 2 S. 3)

Rz. 212 § 26 Abs. 2 S. 3 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Verminderung des Anrechnungshöchstbetrags gem. § 34c Abs. 6 S. 3 EStG i. V. m. Abs. 1 S. 3 EStG auf Freistellungen gem. einer Verordnung oder Richtlinie der EU, wenn die Einkünfte des Stpfl. in dem ausl. Staat grundsätzlich steuerpflichtig wären, aufgrund der Verordnung oder Richtlinie dort aber nicht besteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Radon / 1 Vorkommen und Radon-Vorsorgegebiete

Radon kommt überall vor. Die Konzentration im Boden, in der Luft und in Innenräumen ist lokal und regional unterschiedlich. Im Norden Deutschlands findet man weniger Radon in der Bodenluft und der bodennahen Atmosphäre als im Süden. Das radioaktive Gas dringt v. a. durch Undichtigkeiten im Fundament in Gebäude ein und gelangt über undichte Kellertüren weiter in obere Geschos...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.2 Tatbestand

Rz. 40 § 1 Abs. 3 EStG erfasst natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, also nicht bereits nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen Einkünfte i. S. d. § 49 EStG aus dem Inland beziehen, also ohne die Regelung des § 1 Abs. 3 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen würden. Die i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.1 Allgemeines

Rz. 39 § 1 Abs. 3 EStG, eingeführt durch G. v. 11.10.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996, bringt eine allgemeine Regelung zur Besteuerung von Stpfl., die ihre Einkünfte überwiegend aus dem Inland beziehen. Betroffen sind damit die sog. Grenzpendler; die Vorschrift löst insoweit den für Vz 1995 geltenden § 50 Abs. 4 EStG ab. Grenzpendler sind Personen, die in dem einen Staat ihren...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 6.1 Abzug anrechenbarer ausländischer Steuer

Rz. 179 Alternativ zur Steueranrechnung kann der Stpfl. auf Antrag auch den Abzug der ausl. Steuer gem. § 26 Abs. 1 S. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG vornehmen. Nur soweit die Voraussetzungen der Steueranrechnung erfüllt sind, besteht das Wahlrecht.[1] Rz. 180 Die Vorschrift zum Steuerabzug stellt nach h. M. eine Einkunftsermittlungs- und keine Tarifvorschrift dar.[2] Frag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 5 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 2)

Rz. 32 Nach § 1 Abs. 2 EStG unterliegen der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, also Personen, die nicht schon nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Dies sind deutsche öffentliche Auslandsbedienstete sowie die zu ihrem Haushalt zählenden Personen. Hinzukommen für die erweiterte besc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.3 Ausländische Einkünfte

Rz. 64 Für die Anrechnung ausl. Steuer müssen ausl. Einkünfte vorliegen, die aus demselben Staat stammen, in dem die Steuer erhoben wurde. Die Regelung stellt eine sog. "per-country-limitation" dar, da Anrechnungspotenzial zwischen verschiedenen ausl. Staaten nicht übertragen werden kann. Insoweit wird auch von der Steuerobjektidentität gesprochen. Stammen die ausl. Einkünft...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.2 Steuersubjektidentität

Rz. 54 Die direkte Steueranrechnung erfolgt nur, sofern Übereinstimmung zwischen dem Steuerschuldner im inl. und ausl. Staat besteht (Steuersubjektidentität). Dies bedeutet, dass die im Inland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft im ausl. Staat selbst zur Steuer herangezogen werden muss. Dies ergibt sich jeweils aus dem Verweis auf § 34c Abs. 1 EStG.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 4 Unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 25 Nach § 1 Abs. 1 EStG liegt unbeschränkte Steuerpflicht vor, wenn die natürliche Person Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Andere Anknüpfungspunkte der natürlichen Person an das Inland reichen nicht aus. So ist eine bedeutende Betriebsstätte (z. B. die Geschäftsleitung) ebenso wenig ausreichend wie das Vorhandensein eines ständigen Vertreters (§ 13 AO...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.7 Anrechnung bei Sondervergütungen (§ 50d Abs. 10 EStG)

Rz. 142 Nach § 26 Abs. 2 KStG ist § 50d Abs. 10 EStG im KSt-Recht sowohl bei unbeschränkter als auch bei beschränkter Steuerpflicht entsprechend anzuwenden. § 50d Abs. 10 EStG enthält eine besondere Regelung zur Zuordnung von Besteuerungsrechten bei Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2 EStG. Sondervergütungen sind gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.5 Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Zuzug aus dem Ausland

Rz. 276 § 17 Abs. 2 S. 3, 4 EStG enthält eine besondere Regelung für den Fall, dass der Stpfl. aus dem Ausland zuzieht und damit (erstmals) die unbeschränkte Steuerpflicht begründet, wenn er bei Wegzug aus seinem bisherigen Wohnsitzstaat dort einer dem § 6 AStG vergleichbaren Besteuerung unterlegen hat. Damit soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden, die durch die Weg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.3 Entgeltlichkeit der Veräußerung

Rz. 124 Der Begriff "Veräußerung" i. S. d. § 17 EStG setzt notwendig Entgeltlichkeit voraus; unentgeltliche Vorgänge fallen grundsätzlich nicht unter § 17 EStG. [1] Dies ergibt sich aus dem Gesetz, da § 17 Abs. 2 EStG vom "Veräußerungsgewinn" und "Veräußerungspreis" spricht, also ersichtlich entgeltliche Vorgänge im Auge hat.[2] Außerdem enthält § 17 Abs. 1 S. 4 EStG eine bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.6 Wesentliche Beteiligungen innerhalb der letzten fünf Jahre

Rz. 90 Die Beteiligung braucht in der von § 17 EStG vorausgesetzten Höhe nicht im Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile zu bestehen. § 17 EStG ist schon dann anwendbar, wenn die Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung die Grenze des § 17 Abs. 1 EStG überschritten hat. "Veräußerung" in diesem Sinne ist die Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.1 Rechtsentwicklung

Rz. 206 Bis zum MoMiG v. 23.10.2008: Mit § 17 Abs. 2a S. 3 EStG überschreibt der Gesetzgeber zum Teil die aktuelle Rspr. des BFH zur steuermindernden Berücksichtigung von ausgefallenen Gesellschafter-Finanzierungshilfen im Rahmen des § 17 Abs. 1, 4 und 5 EStG. In der Vergangenheit hat der BFH den Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG weit au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.6 Einlage und Entnahme bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Rz. 167 Legt der Stpfl. die Beteiligung ganz oder teilweise in sein Betriebsvermögen (Einzelgewerbebetrieb) ein oder entnimmt er sie ganz oder teilweise aus dem Betriebsvermögen, so handelt es sich bei diesen Vorgängen grundsätzlich weder um eine Veräußerung noch um eine Anschaffung, da die Rechtszuständigkeit sich nicht ändert.[1] Grundsätzlich sind Anteile im Betriebsvermö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.1 Systematische Stellung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Das Einkommensteuerrecht wird von dem Grundsatz des Dualismus der Einkunftsarten beherrscht, wonach im Betriebsvermögen realisierte Vermögensmehrungen steuerlich erfasst werden (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG; Vermögenszuwachstheorie), im Privatvermögen realisierte Vermögensmehrungen dagegen grundsätzlich nicht (§§ 8, 9 EStG; Quellentheorie). Dieser Grundsatz ist im Laufe der Zei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.1 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 12 § 1a Abs. 1 EStG beseitigt Einschränkungen von Steuervergünstigungen für unbeschränkt Stpfl., die sonst bei nicht im Inland lebenden Familienangehörigen (Nrn. 1 und 2) gelten.[1] Auf den Abzug von Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1a EStG wird verwiesen (§ 10 EStG, Rz. 170ff.). Bis zum 31.12.2014 galten § 1a Abs. 1 Nrn. 1a und 1b EStG insoweit. Sie wurden mit Wirkung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.1 Beteiligung in bestimmter Höhe

Rz. 54 § 17 EStG greift nur ein, wenn der Stpfl. (d. h. der Veräußerer) in bestimmter Höhe am Kapital der Gesellschaft beteiligt war. Nach § 17 Abs. 1 S. 3 bzw. S. 1 EStG muss die Beteiligung des Stpfl. ab Vz 2001/2002: 1 % oder mehr betragen. Dies gilt, wenn der Stpfl. unmittelbar oder mittelbar an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Eine geringere Beteiligung genügt nur, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 6 Ausdehnung auf umwandlungsgeborene Anteile

Rz. 368 § 17 Abs. 6 EStG enthält eine Folgeänderung für die Einbringung von Anteilen im Fall des Anteilstauschs nach § 21 UmwStG bzw. für den Fall, dass zu dem nach § 20 UmwStG eingebrachten Betrieb Anteile an einer Kapitalgesellschaft gehörten. § 17 Abs. 6 EStG behandelt nur die durch einen Anteilstausch erworbenen Anteile. Jedoch enthält das UmwStG für andere umwandlungsgeb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.2 Ersatztatbestand der verdeckten Einlage

Rz. 146 Umstritten war die Behandlung derjenigen Fälle, in denen die Beteiligung unentgeltlich oder zum Teil unentgeltlich auf eine Kapitalgesellschaft übertragen wird, an der der Übertragende oder eine ihm nahe stehende Person beteiligt ist, ohne dass hierfür Gesellschaftsrechte gewährt werden,[1] Der BFH[2] hatte entschieden, dass auf verdeckte Einlagen § 17 EStG nicht anwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.3 Veräußerungskosten

Rz. 197 Der Veräußerungsgewinn wird durch die Veräußerungskosten gemindert. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens sind nicht die gesamten Veräußerungskosten von dem Veräußerungspreis abzusetzen, sondern nach § 3c Abs. 2 EStG nur 60 % davon. Die verbleibenden 40 % bleiben steuerlich unberücksichtigt. Für die Ermittlung des stpfl. Teils des Veräußerungsgewinns ist also v...mehr