Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 6 Entscheidung

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Tiefgarage: Verbot von Elek... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das LG schließt sich der Sichtweise des AG an. Klage ein Wohnungseigentümer auf Durchführung oder Unterlassung einer Versammlung, müsse er die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagen. Erhebe er gegen die anderen Wohnungseigentümer oder den Verwalter eine Klage, liefe das darauf hinaus, dass die Organe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. sogar nur ...mehr

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Anfechtungsklage: Auslegung... / 2 Normenkette

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Tiefgarage: Verbot von Stan... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Der Beschluss entspreche nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Ein Beschluss zur Frage, wie man eine Fläche, die einem Sondernutzungsrecht unterliegt, gebrauchen dürfe, sei nur dann ordnungsmäßig, wenn er den ohnehin dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG) unterfallenden Gebrauch durch den Sondernutzungsberecht...mehr

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Anfechtungsklage: Rechtssch... / 2 Normenkette

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Hausgeldklage: Saldoklage? / 6 Entscheidung

LG München I, Urteil v. 11.11.2021, 36 S 2936/21 WEGmehr

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Gemeinschaftsordnung: Was i... / 6 Entscheidung

AG Konstanz, Urteil v. 10.2.2022, 4 C 397/21 WEGmehr

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Versammlung: Formalien der ... / 6 Entscheidung

LG München I, Urteil v. 4.11.2021, 36 S 14711/20 WEGmehr

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Kosten – Begründung von Woh... / 4 Die Entscheidung

Das LG beurteilt die Rechtslage im Ergebnis wie der Notar. Sowohl die Begründung von Wohnungseigentum gem. § 3 WEG als auch die Übertragung von Miteigentumsanteilen sei allerdings jederzeit gesondert möglich. Auch gebe es keine gesetzliche Regelung, wonach es sich bei dem einen Beurkundungsgegenstand um eine gesetzliche Folge des anderen handele. Ein einheitliches Rechtsverhä...mehr

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 2 Normenkette

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Das Stimmverbot des § 25 Abs. 4 WEG erfasse als Ausnahmevorschrift nur bestimmte Fälle der Interessenkollision. Es solle den Wohnungseigentümer nicht schlechthin daran hindern, an Entscheidungen über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums mitzuwirken. Da das Stimmrecht ein wesentliches Mittel zur Mitgestaltung der Gemeinschaftsangelegenheite...mehr

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Zweitbeschluss: Aussetzung ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K könne sein Rechtsschutzziel mit dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht erreichen. Selbst im Fall einer einstweiligen Aussetzung würde V im Amt bleiben, da der Beschluss vom 7.12.2019 noch nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden sei und daher noch Bestand habe (§ 23 Abs. 4 Satz 2 WEG). Bei der gebotenen objektiv-normativen Auslegung...mehr

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 2 Normenkette

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Anfechtungsklage: Rechtssch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall haben die Wohnungseigentümer ihre Mängelrechte aus den Bauträgerverträgen durch einen Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Ausführung zugewiesen ("Vergemeinschaftung"). Gegen diesen Beschluss wendet sich ein Wohnungseigentümer. Problematisch ist u. a., dass § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG a. F. zum 1.12.2020 entfallen ist: Was gilt für Beschlü...mehr

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 6 Entscheidung

AG Schwarzenbek, Urteil v. 2.11.2021, 2 C 54/19 WEGmehr

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Hausgeldklage: Saldoklage? / 2 Normenkette

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Versicherung des Gebäudes: ... / 2 Normenkette

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 2 Normenkette

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Kosten – Begründung von Woh... / 1 Leitsatz

Erfolgt die Übertragung von Miteigentumsanteilen "uno actu" mit der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum gem. § 3 WEG, handelt es sich um denselben Beurkundungsgegenstand im Sinne von § 109 Abs. 1 GNotKG.mehr

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 1 Leitsatz

Das Stimmverbot des § 25 Abs. 4 WEG erfasst als Ausnahmevorschrift nur bestimmte Fälle der Interessenkollision. Es soll den Wohnungseigentümer nicht schlechthin daran hindern, an Entscheidungen über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums mitzuwirken.mehr

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Zweitbeschluss: Aussetzung ... / 2 Normenkette

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Anfechtungsklage gegen Nach... / 2 Normenkette

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Versammlung: Formalien der ... / 2 Normenkette

§§ 23 Abs. 3, 24 Abs. 1, 25 Abs. 3, 28 Abs. 5 WEG a. F.mehr

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Kosten – Begründung von Woh... / 2 Normenkette

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Gemeinschaftsordnung: Was i... / 2 Normenkette

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Tiefgarage: Verbot von Stan... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Gebrauchsvereinbarung. Zu fragen ist, ob es möglich ist und ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, es zu verbieten, in Tiefgaragen Fahrzeuge abzustellen, die eine Standheizung haben. Beschlusskompetenz Soweit die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch ein Gesetz oder durch eine Vereinbarung der Woh...mehr

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Anfechtungsklage gegen Nach... / 1 Leitsatz

Greift ein Wohnungseigentümer den Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG an, ist sein Interesse nicht anhand des Nachschusses, sondern anhand der Kosten zu ermitteln, die er für das Gesamtjahr tragen soll.mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss dürfte zwar nichtig sein. Vollziehe der Verwalter einen nichtigen Beschluss, begehe er außerdem eine Pflichtverletzung. Handele der Verwalter pflichtwidrig, könne ihn aber nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Wege der Leistungs- oder Unterlassungsklage in Anspruch nehmen und notfalls eine einstweilige Verfügung erwirken. Pflichtwidriges V...mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können die Verwaltungsbeiräte für ein Geschäftsjahr entlasten. Diese "Entlastung" ist erstens die Billigung einer Amtsführung für einen bestimmten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und den ggf. vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig. Zweitens wird dem Amtsträger für die künftige Tätigkeit das Vertrauen a...mehr

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Kosten – Begründung von Woh... / 3 Das Problem

Die Miteigentümer A bis D (Miteigentümer zu je ¼) schließen einen Teilungsvertrag und begründen 3 Wohnungseigentumsrechte. Im Teilungsvertrag werden 963/10.000 Miteigentumsanteile (MEA) von Miteigentümer D auf Miteigentümer A übertragen. Nach Auffassung des Präsidenten des Landgerichts handelt es sich beim Teilungsvertrag und der Übertragung der Miteigentumsanteile um gegens...mehr

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Versicherung des Gebäudes: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird in der Regel jedenfalls eine angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie eine Versicherung der Wohnungseigentümer wegen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Die Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert bezieht sich zwar auch auf das Sondereigentum. Wil...mehr

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Versammlung: Formalien der ... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint mit dem AG, die Einberufung sei fehlerhaft gewesen! In einer Einberufung müsse zwar nicht auf eine Vertretungsmöglichkeit oder einen Stimmrechtsausschluss hingewiesen werden. Gebe die Verwaltung aber einen Hinweis, müsse die Regelung zur Vertretung oder zum Stimmrechtsausschluss zutreffend wiedergegeben werden. Dies sei nicht der Fall gewesen. Die Wohnungseigent...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall handelt der Verwalter nach Ansicht eines Wohnungseigentümers pflichtwidrig. Um ihn zu stoppen, geht er gegen ihn im Wege der einstweiligen Verfügung mit einem Antrag auf Unterlassung vor. Fraglich ist, ob das geht. Kompetenzschutzklage Fraglich ist, wer gegen wen eine Pflichtwidrigkeit gerichtlich geltend machen kann. Hier lagen bislang 2 amtsrichterlic...mehr

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Kosten – Begründung von Woh... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 92 BNotO steht dem Präsidenten des Landgerichts das Recht zur Aufsicht über die Notare und Notarassessoren des Landgerichtsbezirks zu. Dieses Recht ist auch eine Pflicht. Im Rahmen seiner Pflichtausübung hat der Landgerichtspräsident im Fall die Gebührenrechnung eines Notars beanstandet. In der Sache geht es um die Begründung von Wohnungseigentum durch...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Was i... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es nach den Feststellungen des AG um einen Hund, der durch sein Verhalten nicht stört. Andernfalls müsste sein Eigentümer auf ihn einwirken und z. B. übermäßiges Bellen unterbinden. Eine Hundehaltung ist aber dennoch unzulässig, wenn die Wohnungseigentümer das so bestimmt haben. Dazu stehen ihnen 2 Wege offen: Ein Beschluss und eine Vereinbarung....mehr

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Haftung im Wohnungseigentum... / 2.4 Obstruktives Stimmverhalten

Obstruktives Stimmverhalten kann einerseits darin liegen, z. B. einem Beschluss über nach GEG erforderlichen Maßnahmen nicht zuzustimmen oder andererseits darin, einem Beschlussantrag zuzustimmen, der nach GEG erforderliche Vorgaben missachtet. Die Beteiligung mehrerer an einer Ordnungswidrigkeit regelt § 14 OWiG. Im Fall obstruktiver Beschlussfassung gegen erforderliche Maßna...mehr

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Haftung im Wohnungseigentum... / 2.3 Verwalter

Der Verwalter kann entweder als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 OWiG oder als Beteiligter gemäß § 14 OWiG Adressat eines Bußgeldbescheids sein. Sorgt der Verwalter nicht für eine Beschlussfassung zur Umsetzung etwa nach GEG erforderlicher Maßnahmen, kann ihm im Grunde also ein Unterlassen zum Vorwurf gemacht werden. Er ko...mehr

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Haftung im Wohnungseigentum... / 2.2 Wohnungseigentümer

Als Adressaten der Bußgeldbescheide kommen demnach die Wohnungseigentümer in Frage. Ihre Verantwortlichkeit folgt aus § 9 Abs. 1 Nr. 3 OWiG. Insoweit nämlich werden die Wohnungseigentümer im Rahmen der Beschlussfassung im Geschäftskreis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf gesetzlicher Grundlage tätig, was bereits für die Annahme eines Handelns für einen anderen gemäß...mehr

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Haftung im Wohnungseigentum... / 2.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Soweit einzelne Pflichten seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erfüllen sind, tatsächlich aber nicht erfüllt werden, könnte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nur dann als Adressatin eines Bußgeldbescheids infrage kommen, wenn sie sich unter die Norm des § 30 OWiG subsumieren ließe. Diese Norm regelt die Möglichkeit, Geldbußen auch gegen juristische Person...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung im Wohnungseigentum... / 2.5 Hinweise für den Verwalter

Um persönliche Risiken zu minimieren, insbesondere die Inanspruchnahme als Täter einer Ordnungswidrigkeit, sollten Verwalter die Wohnungseigentümer durch Dokumentation in der Versammlungsniederschrift beweisbar darüber aufklären, dass die Nichteinhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben bezüglich der Pflichten nach dem GEG, der MessEG und der TrinkwV bußgeldbewehrte Ordnungsw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.2.2 Grundvermögen

Zum Grundvermögen gehören nach § 68 Abs. 1 BewG der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör (§ 68 Abs. 1 Nr. 1 BewG), das Erbbaurecht (§ 68 Abs. 1 Nr. 2 BewG), das Wohneigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 68 Abs. 1 Nr. 3 BewG), soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 32 An die Stelle der pauschalen Kürzung tritt nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten und veräußern, die erweiterte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.4 Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Teileigentum (§ 9 Nr. 1 S. 2, Nr. 1 S. 3 Buchst. a GewStG)

Rz. 71 Zu den erlaubten, nicht begünstigten Tätigkeiten gehört nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auch die Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Entsprechendes gilt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. a GewStG, wenn i. V. m. der Errichtung und Veräußerung von Eigentumswohnungen Teileigentum errichtet und veräußert wird, wenn das Gebäu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.3 Kürzungsberechtigte Grundstücksunternehmen

Rz. 38 Die erweiterte Kürzung kommt nur für Grundstücksunternehmen in Betracht. Dies sind nach § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten un...mehr

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Steuerschuldnerschaft bei sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (zu § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hat die seit dem 1.1.2021 geltenden Vorschriften zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft bei Telekommunikationsdienstleistungen präzisiert. Im Mittelpunkt der Präzisierung des UStAE stehen die Telekommunikationsdienstleistungen, die Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften beziehen und den Mietern bzw. den Eigentümern weiterberechnen. ...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswer... / II. Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Maßgebliche Vorschrift Der BGH hat für die Festsetzung des Gegenstandswertes auf § 49a Abs. 1 GKG a.F. zurückgegriffen. Danach ist der Streitwert auf 50 Prozent des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung festzusetzen (§ 49a Abs. 1 S. 1 GKG a.F.). Er darf nach S. 2 dieser Vorschrift das Interesse des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen...mehr