Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

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ABC der Werbungskosten / Hygiene

Kosten der Lebensführung sind Aufwendungen für Körperpflege, Hygiene, Kosmetik und Haarpflege.[1] Das gilt auch, wenn damit gleichzeitig dienstlichen Vorschriften genügt wird.[2]mehr

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ABC der Werbungskosten / Wohnung und erste Tätigkeitsstätte, Wege

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ABC der Werbungskosten / Segeljacht

Aufwendungen für Segeljachten sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG nicht abziehbare Aufwendungen. Bei Arbeitnehmern dürfte nur in Sonderfällen denkbar sein, dass eine Segeljacht aus beruflichen Gründen unterhalten wird (§ 4 EStG Rz. 706).mehr

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ABC der Werbungskosten / Einsatzwechseltätigkeit

Literatur: Günther, DStZ 1990, 460; Thomas, DB 1990, 2089; Große, DStR 2002, 577; Strohner/Weber, BB 2005, 2267; Stahlschmidt, FR 2005, 1183; BMF v. 26.10.2005, IV C 5 – S 2353 – 211/05, BStBl I 2005, 960; Thomas, DStR 2014, 497; Grasmück, SteuK 2013, 155 Begriff Werden Arbeitnehmer an ständig wechselnden Einsatzstellen (Einsatzwechseltätigkeit als Auswärtstätigkeit) eingesetz...mehr

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ABC der Werbungskosten / Drittaufwand

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ABC der Werbungskosten / Ehevertrag

Aufwendungen für einen Ehevertrag über die Regelung des Güterstands betreffen den familienrechtlichen Status der beteiligten Personen und damit die Lebensführung. Das gilt auch, wenn durch diesen Ehevertrag die Zuordnung der Einkünfte aus den jeweiligen Vermögen geregelt wird; die Beziehung zu dem familienrechtlichen Status ist die überwiegende.[1]mehr

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ABC der Werbungskosten / Kundschaftstrinken

Vgl. § 4 EStG Rz. 689 und 905 und § 4 EStG Rz. 80 "Kundschaftstrinken".mehr

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ABC der Werbungskosten / Fortbildung

Literatur: Dilthey, FR 1984, 333; Flies, DStR 1997, 725; Söhn, StuW 2002, 97; Kreft, FR 2002, 657; Morsch/Becker, DStR 2004, 73; Durst, DStZ 2004, 285; Drenseck, DStR 2004, 1766; Jochum, DStZ 2005, 260; Braun, DStZ 2005, 639; Rimmler, StuW 2005, 117; Prinz, FR 2005, 229; Jörißen, FR 2004, 268; BMF v. 22.9.2010, IV C 4– S 2227 – 07/10002:002, BStBl I 2010, 721 Begriff Kosten de...mehr

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ABC der Werbungskosten / Einzelfälle der Berufsfortbildung

Die Kosten einer an sich berufsfremden Ausbildung sind Werbungskosten, wenn diese Ausbildung nicht dazu dienen soll, einen neuen Beruf zu ergreifen, sondern die Fähigkeiten für den ausgeübten Beruf erhöhen soll.[1] Entsprechend den Grundsätzen zum "Zweitstudium" sind die Kosten von Maßnahmen, um die Kenntnisse in dem ausgeübten Beruf aufzufrischen, zu ergänzen und zu erweite...mehr

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ABC der Werbungskosten / Promotion

Literatur: Sangmeister, DStZ 1988, 61; Marx, DStZ 1988, 64; Wittmann, FR 1988, 273; Theisen/Salzberger, DStR 1991, 1333; Paus, DStZ 1993, 177; Zugmaier, DStZ 1999, 865; Theissen/Zeller, DB 2003, 1753; Wulff, DStR 2004, 799; Jochum, DStZ 2005, 260; Schießl, DStZ 2004, 119 Kosten der Promotion hatte die Rspr. ursprünglich als letzten Akt der akademischen Ausbildung angesehen un...mehr

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ABC der Werbungskosten / Arbeitszimmer, häusliches

Literatur: Zieseke/Gerken, SteuK 2013, 45; Spilker, SteuK 2014, 488; Geserich, DStR 2014, 1316; Cropp, FR 2016, 58; Heger, DB 2016, 249; Spilker, NJW 2016, 842; Intemann, NZA 2016, 932; Kanzler, NWB 2016, 1071; Yves, DStR 2016, 1353; Paus, DStZ 2017, 692; Geserich, NWB 2017, 848; Hilbert, NWB 2017, 1336; Perschon, Stbg 2023, 321; Intemannn, NZA 2023, 680 1234; Plenker, BC 20...mehr

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ABC der Werbungskosten / Austauschmotor

Aufwendungen für einen Austauschmotor können außergewöhnliche Aufwendungen und daher im Rahmen der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte neben den Pauschbeträgen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG anzuerkennende Werbungskosten sein (allg. hierzu Rz. 148). Außergewöhnlich ist ein solcher Schaden allerdings nur, wenn er nicht auf normalen Verschleiß zurückgeführt ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Master-/Magister-Studiengang, § 19 HRG

Literatur: Heinhold, DB 1998, 2037; Schmitt, NWB, 2018, Beilage 3, 1 Aufwendungen zur Erlangung eines Magister- oder Master-Grads sind regelmäßig Fortbildungskosten und daher als Werbungskosten absetzbar. Da ein Masterstudium nicht ohne abgeschlossenen Bachelor- oder vergleichbares Studium aufgenommen werden kann, stellt es ein weiteres (Zweit)Studium dar.[1] Anderes gilt für...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kinderbetreuung

Literatur: Jooß, DStZ 1988, 359; Degenhard, DStZ 1995, 611; Hegemann/Hegemann, SteuK 2012, 455 Aufwendungen für die Kinderbetreuung (Kindergarten, Hausgehilfin) sind regelmäßig privat veranlasst. Sie sind daher keine Werbungskosten, und zwar selbst dann nicht, wenn ohne die Kinderbetreuung eine Berufstätigkeit nicht möglich wäre. Die Kinderbetreuung gehört zumindest auch (wen...mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufliche Veranlassung

Aufwendungen für Dienst- bzw. Geschäftsreisen sind nur als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sowohl die Reise selbst als auch die Kosten (Mehraufwendungen) beruflich veranlasst sind (allg. zur beruflichen Veranlassung vgl. Rz. 11ff., zu besonderen Voraussetzungen bei Auslandsreisen vgl. "Auslandsreise"). Bei einem Arbeitnehmer wird eine berufliche Veranlassung u. a. bejaht, w...mehr

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ABC der Werbungskosten / Verpflegung, Mehraufwendungen

Literatur: Söhn, StuW 1983, 193; Goydke, DStZ 1995, 738; Albert, FR 1996, 441; Rudolph, DStZ 1996, 295; Albert, FR 1999, 1228; Strohner/Weber, BB 2005, 2267; Seifert, DStZ 2008, 95; Albert, FR 2009, 272; Paus, FR 2011, 519; Bergkemper, FR 2013, 1017; Niermann, DB 2014, 2793 Die Verpflegung ist grundsätzlich Teil der Lebensführungskosten und daher nach § 12 Nr. 1 EStG weder al...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kosten für Fahrten/Wohnung/Verpflegung

Die Unterscheidung zwischen erster Tätigkeitsstätte und ständig wechselnder Einsatzstelle ist konstitutiv für den Abzug von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Besteht eine erste Tätigkeitsstätte, sind die Wegeaufwendungen dorthin nur im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 EStG abzugsfähig; liegen dagegen ständig wechselnde Einsatzstel...mehr

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ABC der Werbungskosten / Schule

Aufwendungen für den Besuch allgemeinbildender Schulen sind immer Lebenshaltungskosten. Diese Schulen vermitteln Allgemeinwissen und allg. zum Leben in dem bestehenden Kulturkreis notwendiges Wissen und Fertigkeiten, nicht berufsbezogene Kenntnisse. Soweit diese Kenntnisse auch der Berufstätigkeit dienen, steht § 12 Nr. 1 EStG einer Aufteilung entgegen. Nach § 12 Nr. 1 S. 1 ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Musikinstrumente

Literatur: Wolf, FR 1999, 841 Die Anschaffungskosten für ein Musikinstrument können nur bei einem Musiklehrer oder bei einem Orchestermusiker Werbungskosten sein.[1] Bei Musikinstrumenten, die auch im Rahmen der privaten Lebensführung Verwendung finden können, hängt die Anerkennung als Arbeitsmittel im Allgemeinen davon ab, dass diese Gegenstände dem Beruf tatsächlich ausschl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.3 Finanzierungskosten

Rz. 191 Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG (§ 9 EStG Rz. 84ff.) sind Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar, wenn sie mit einer bestimmten Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang ist dann gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines Vermietungsobjekts zur Nutzung besteht und su...mehr

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ABC der Werbungskosten / Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale war zunächst nur für die Zeit der Corona-Pandemie ausgelegt, ist inzwischen aber entfristet und ausgeweitet worden. Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichtet, kann der Stpfl. nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 4 EStG für jeden Kalendertag bis einschließlich 31.12.2022, a...mehr

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ABC der Werbungskosten / Begrenzung von Verpflegungsmehraufwendungen auf 3 Monate

Nach Ablauf von 3 Monaten können Verpflegungsmehraufwendungen bei einem Einsatz am selben auswärtigen Beschäftigungsort ohne Unterbrechung nicht mehr abgesetzt werden.[1] Dies gilt generell mit Ausnahme der Tätigkeit auf Fahrzeugen[2] und ab Vz 2014, wenn die berufliche Tätigkeit an ein und derselben Tätigkeitsstätte für mindestens 4 Wochen unterbrochen wird (§ 9 Abs. 4a S. ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Geringwertige Wirtschaftsgüter

§ 6 Abs. 2 EStG (Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter) ist unmittelbar nicht anwendbar, da diese Vorschrift nach ihrer systematischen Stellung nur für Gewinneinkünfte gilt.[1] Jedoch ist in § 9 Abs. 1 Nr. 7 S. 2 EStG die Regelung des § 6 Abs. 2 S. 1 bis 3 EStG, und damit die Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter, in Bezug genommen worden. Sie gilt für ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vorübergehende Tätigkeit

Die Tätigkeit an dem anderen Ort als der ersten Tätigkeitsstätte muss vorübergehend sein; bei einer dauerhaften Tätigkeit an diesem Ort liegt ggf. eine erste Tätigkeitsstätte vor und daher keine Dienstreise (vgl. "Tätigkeitsstätte"). Die früher für die Dienstreise geltende 3-Monats-Frist ist in die LStR 2009 nicht übernommen worden. Bedeutung hat die 3-Monats-Frist nur noch f...mehr

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ABC der Werbungskosten / Begriff

Eine Dienstreise (Geschäftsreise) ist nunmehr eine Unterart der beruflich veranlassten "Auswärtstätigkeit" und hat keine eigenständige Bedeutung mehr; sie liegt danach vor, wenn der Stpfl. aus dienstlichen (betrieblichen oder beruflichen) Gründen vorübergehend außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte) und auch außerhalb seiner Wohnung tätig wird.[1] Für den Begriff der Dienst...mehr

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ABC der Werbungskosten / Lotse

Das Hafengebiet ist für einen Lotsen keine erste Tätigkeitsstätte. Die Wege von einer ersten Tätigkeitsstätte, z. B. einer Lotsenstation – soweit vorhanden –, sind beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten (ständig wechselnde Einsatzstellen).[1] Hat der Stpfl. keine erste Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 4 EStG und muss er dauerhaft denselben Ort oder dasselbe weiträumige Täti...mehr

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ABC der Werbungskosten / Bürgschaft

Zur Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers zur Sicherung seines Arbeitsplatzes vgl. "Darlehen". Die Übernahme einer Bürgschaft durch den Arbeitnehmer zugunsten seines in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft tätigen Arbeitgebers kann durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein. Ist der Arbeitnehmer mittelbar an der Gesellschaft beteiligt, ka...mehr

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ABC der Werbungskosten / Auslandssemester

Eine auswärtige (Bildungs-)Einrichtung, die Studierende vorübergehend im Rahmen ihres Vollzeitstudiums besuchen, bspw., um ein Auslands-, ein Praxissemester oder ein Praktikum zu absolvieren, ist keine erste Tätigkeitsstätte i. S. von § 9 Abs. 4 S. 8 EStG, wenn der Studierende für die Dauer der auswärtigen Ausbildung der bisherigen Bildungseinrichtung zugeordnet bleibt.[1]mehr

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ABC der Werbungskosten / Bildungsmaßnahme

Literatur: Cichorek, DStR 2024, 535 Nach dem Wortlaut des § 9 Abs. 4 S. 8 EStG wird für die Anwendung der Entfernungspauschale ein "Vollzeitstudium" oder eine "vollzeitige Bildungsmaßnahme", vorausgesetzt. Die Finanzverwaltunghat hierzu ausgeführt, dass ein Vollzeitstudium oder eine vollzeitige Bildungsmaßnahme vorliegt, wenn der Stpfl. im Rahmen des Studiums oder im Rahmen d...mehr

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ABC der Werbungskosten / Reitpferd

Ein Reitpferd bei einem Reitlehrer hat das FG Düsseldorf als Arbeitsmittel anerkannt.[1]mehr

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ABC der Werbungskosten / Sammelpunkt

Liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einfinden soll, um von dort seine unterschiedlichen eigentlichen Einsatzorte aufzusuchen oder von dor...mehr

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ABC der Werbungskosten / Sportunfall

Unfallkosten anlässlich der Sportausübung sind beruflich veranlasst, wenn die Sportausübung Teil der Berufstätigkeit war.[1] Sie sind privat veranlasst, wenn der Sport nur anlässlich der Berufsausübung, z. B. zur Erholung bei Tagungen oder Lehrgängen, betrieben wurde, und zwar selbst dann, wenn die Sportausübung als geplante Erholung Teil des Lehrgangsprogramms war.[2]mehr

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ABC der Werbungskosten / Arbeitsstätte, regelmäßige

Niermann/Plenker, DB 2007, 1885; Seifert, DStZ 2008, 95; Seifert, DStZ 2008, 891; Eismann, DStR 2008, 1083; OFD Rheinland und Münster v. 13.2.2009, S 2338 – 1001, St 215, DB 2009, 480; Albert, FR 2009, 272; Neufang, DStR 2011, 1986. Der Begriff der regelmäßigen (ständigen) Arbeitsstätte ist konstitutiv für den Begriff der "Auswärtstätigkeit" und die Abgrenzung zu Wegen zwisch...mehr

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ABC der Werbungskosten / Seeleute

Seeleute haben bei der Beschäftigung auf Schiffen (Binnenschiffe, Seeschiffe, Fähren) ihre erste Tätigkeitsstätte allenfalls im Betrieb oder einer Betriebsstätte des Arbeitgebers, soweit hierfür im konkreten Einzelfall die allg. Voraussetzungen vorliegen, vgl. Rz. 122a und 252a ff. Das Schiff ist keine erste Tätigkeitsstätte, da es nicht ortsgebunden ist. Das Schiff wird auc...mehr

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ABC der Werbungskosten / Sportmedizin

Entsprechende Grundsätze wie für "Sport" sind anwendbar für Sportaufwendungen eines Arztes, mit denen er die Zusatzbezeichnung "Sportmediziner" erstrebt. Bedeutsam ist hier ebenfalls, ob dieser Kurs Voraussetzung für die Erlangung dieser Zusatzbezeichnung oder nur nützlich ist, ob ein homogener Teilnehmerkreis besteht und ob ein nicht unerheblicher Teil für private Erholung ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ausbildung

Literatur: Flies, DStR 1997, 725; Söhn, StuW 2002, 97; Kreft, FR 2002, 657; Morsch/Becker, DStR 2004, 73; Drenseck, DStR 2004, 1766; Durst, DStZ 2004, 285; Jörißen, FR 2004, 268; Jochum, DStZ 2005, 260; Braun, DStZ 2005, 639; Rimmler, StuW 2005, 117; Prinz, FR 2005, 229; Schulenburg, DStZ 2007, 183; Müller-Franken, DStZ 2007, 59; Apiz, EStB 2007, 289; Kreft, GStB 2010, 64; S...mehr

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ABC der Werbungskosten / Tätigkeitsstätte

Literatur: Bergkemper, FR 2013, 1017; Roth, SteuK 2013, 507; Grasmück, SteuK 2013, 155; Schramm/Harder-Buschner, NWB 2014, 26; Thomas, DStR 2014, 497; Tilman, DB 2014, 1316; Niermann, DB 2014, 2793; Schmitt, NWB 2017, Beilage 3, 9 Ab dem Vz 2014 wurde nach dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 der unbestimmte Rechtsbegriff der regelmäßigen Arbeitsstätte durch den Begriff der...mehr

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ABC der Werbungskosten / Begriff

Werden Arbeitnehmer an ständig wechselnden Einsatzstellen (Einsatzwechseltätigkeit als Auswärtstätigkeit) eingesetzt, können typischerweise Mehraufwendungen entstehen, die durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und daher als Werbungskosten einzuordnen sind und andererseits so typisch durch die ständig wechselnde Einsatzstelle bestimmt sind, dass sich eine Sonderregelung rech...mehr

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ABC der Werbungskosten / Personal-Computer

Literatur: Christians, DB 1987, 2176; Handzik, FR 1988, 401; Voss, FR 1989, 72; Onderka, DStR 2001, 2145 Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut, das sowohl privat als auch beruflich genutzt wird (PC oder Notebook), dürfen aufgeteilt werden, wenn die Trennung nach objektiven Merkmalen oder Unterlagen zutreffend vorgenommen werden kann und leicht nachprüfbar ist, und der beruflich...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ausbildungskosten, Rückzahlung

Literatur: Dendl, DStR 2000, 1253, Intemann, NZA 2020, 1168. Muss der Stpfl. Ausbildungskosten (Studiengebühren usw.) an den Arbeitgeber zurückzahlen, weil er vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, ist die Rückzahlung ebenso zu behandeln wie Ausbildungskosten zu behandeln wären. Bis Vz 2003 handelt es sich um Werbungskosten (Veranlassung durch das bisherige oder ein ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Büroeinrichtung

Arbeitsmittel können auch Bürogegenstände und Büromaterialien sein, z. B. Schreibtisch (ohne Rücksicht darauf, ob er in einem anerkannten häuslichen Arbeitszimmer oder in einem anderen Raum steht, z. B. dem Schlafzimmer), Schreibtischstuhl, Schreibtischlampe, Schreibtischgarnitur und Papierkorb. Bei diesen Gegenständen wird die private Mitbenutzung i. d. R. unbedeutend sein....mehr

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ABC der Werbungskosten / Pauschbeträge

Für Kfz-Kosten bestehen Pauschalen, die teilweise durch Gesetz, teilweise durch Verwaltungsanweisung festgelegt werden. Zu den gesetzlich festgelegten Kfz-Kosten gehören § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2, Nr. 5 S. 4 EStG. Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf den Ansatz dieser Pauschbeträge. Eine Prüfung, ob die Pauschbeträge zu einem angemessenen Ergebni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.2 ABC der Mieteinnahmen

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.1 Begriff

Rz. 134 Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Demgegenüber sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind danach kausal, Werbungskosten final definiert. Nach dem Gesetzeswortlaut ist somit der Werbungskostenbegriff (§ 9 EStG Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.3 Rechtliche Einordnung der vom Bauherrn aufzubringenden Kosten

Rz. 251 Die Kosten, die der Bauherr im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes oder der Eigentumswohnung aufzubringen hat, können Anschaffungskosten des Grund und Bodens, bei Eintritt nach Baubeginn auch des bereits erstellten Teils des Gebäudes, Herstellungskosten des Gebäudes oder der Eigentumswohnung oder Werbungskosten sein. Dabei betreffen die verschiedenen Kosten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1.1 Nießbrauch

Rz. 63 Ein Zuwendungsnießbrauch ist gegeben, wenn der Eigentümer einem Dritten den Nießbrauch an seinem Grundstück zuwendet. Dies kann entgeltlich, teilentgeltlich und unentgeltlich geschehen. Der Nießbrauch ist entgeltlich zugewendet, wenn die Parteien den Wert des Nießbrauchs und der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben und subje...mehr

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ABC der Werbungskosten / Tätigkeitsgebiet, weiträumiges

Literatur: Schmitt, NWB 2017, Beilage 3, 9 Ab dem Vz 2014 wurde in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S.z 3 EStG im Zusammenhang mit der Regelung der Fahrtkosten das Tatbestandsmerkmal "das weiträumige Tätigkeitsgebiet" eingeführt. Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt in Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten...mehr

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ABC der Werbungskosten / Einzelne Fahrtätigkeiten

Folgende Gestaltungen fallen unter die Regelung für die Fahrtätigkeit: Lastwagen-, Kraftfahrer im gewerblichen Güternah- und -fernverkehr oder im (Paket-)Zustelldienst[1]; Eisenbahn, Fahrer und sonstiges Personal auf Schienenfahrzeugen, z. B. Straßenbahnfahrer, Lokführer und Begleitpersonal auf Zügen,[2]; städtischer Linienverkehr, Fahrer von Linien- und Reisebussen.[3] Zwar ha...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Aufwendungen

Als Mehraufwendungen kommen in Betracht: Mehraufwendungen für Verpflegung (vgl. "Verpflegung, Mehraufwendungen"). Der Grund für die pauschale Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen wird darin gesehen, dass einem Arbeitnehmer auf einem Fahrzeug höhere Verpflegungskosten zu entstehen pflegen, als einem Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstätte, aber ohne Kantine.[1] Zur Höhe ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.4.1 Rechtslage bis Vz 2011

Rz. 212 Bei einer verbilligten Überlassung der Wohnung zu Wohnzwecken ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen (§ 21 Abs. 2 EStG). Das Gesetz ist dabei von einem Prozentsatz ausgegangen, bei dem die Aufteilung zu erfolgen hat. Rz. 213 Bis Vz 2003 war eine Aufteilung vorzunehmen, wenn die ortsübliche Marktmiete weniger als 5...mehr