Fachbeiträge & Kommentare zu Werkleistung

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Baugewerbe / 4.1.1 Ausführung der Leistung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG

Die Umsatzsteuer entsteht bei der Sollbesteuerung grds. mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums (VAZ), in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Bei einer Werklieferung ist die Leistung im Regelfall dann ausgeführt, wenn die Übergabe und Abnahme des fertiggestellten Werks erfolgt und der Auftraggeber die Verfügungsmacht mit der Übergabe des fertiggestellten Werks erhält.[1] Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Unentgeltliche Erbringung sonstiger Leistungen

Rz. 27 § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG nimmt die Formulierung auf, die vor dem 1.4.1999 umfassend in § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG den sog. Leistungs-Eigenverbrauch regelte. Die besondere Form der Verwendung von Gegenständen, die nach dem seinerzeitigen Verständnis von dieser Formulierung umschlossen war, ist also seit dem 1.4.1999 in § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG besonders geregelt. Deshalb sprich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzsteuergesetz und UStDV

Rz. 9 Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie 91/680/EWG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] umgesetzt. In der Bekanntmachung als "UStG 1993" wurde der Übergangscharakter der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip durch die Einführung von Paragrafen und Absätzen mit dem Buchstabenzusatz a, b usw. gekennzeichnet. Die Richtlinienbestimmungen wurden nicht wörtl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Lieferung eines Gegenstands gegen Entgelt

Rz. 40 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1b UStG setzt voraus, dass die Lieferung einen steuerbaren Umsatz darstellt. Eine innergemeinschaftliche Lieferung fällt daher nur dann unter diese Vorschrift, wenn der Gegenstand der Lieferung von einem Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens geliefert wird und der Ort der Lieferung im Inland liegt.[1] Rz. 41 Eine Liefe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.4 Ausführung von Begutachtung oder Arbeiten am Gegenstand der Lieferung

Rz. 139 Nicht unter den Verbringungstatbestand fällt die Beförderung oder Versendung von Gegenständen, wenn an diesen für den Steuerpflichtigen eine Begutachtung oder Arbeiten erbracht werden und die Gegenstände wieder an den Auftraggeber unmittelbar zurück gelangen.[1] Die letztere Voraussetzung ist zwingend.[2] Die Vorschrift wurde durch die Zweite Vereinfachungsrichtlinie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unionsrecht

Rz. 4 Das in der 1. und 6. EG-Richtlinie ebenso wie in der MwStSystRL vorgesehene Ziel des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems sieht die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen Mitgliedstaaten nach dem Prinzip der Besteuerung der gelieferten Gegenstände im Ursprungsmitgliedstaat vor, ohne dass dadurch der Grundsatz angetastet wird, dass die Einnahmen aus der USt auf der Stufe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Ort der Lieferung im Inland

Rz. 52 Die innergemeinschaftliche (steuerfreie) Lieferung setzt eine steuerbare Lieferung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und damit voraus, dass der Ort der Lieferung im Inland liegt.[1] Lieferungen, die im Ausland, auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet bewirkt werden, sind nicht steuerbar. Diese Bestimmungen finden jedoch nur Anwendung, soweit nicht die Sonderregelungen für de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.5 Einkünfte aus dem Betrieb von Weinbau (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 63 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch die Einkünfte aus dem Weinbau, der die Erzeugung von Trauben durch Bodenbewirtschaftung zum Gegenstand hat. Zu dieser Form der Urproduktion zählt auch die Verarbeitung der Trauben zu Wein oder Traubensaft (Rz. 226).[1] Der anschließende Verkauf der Erzeugnisse ist als Vermark...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, deren Bewertung und Berichtigung, insbesondere Forderungen aus Lieferung und Leistung

Rz. 396 Forderungen aus Lieferung- und Leistungen sind Ansprüche aus zweiseitigen Verträgen, Damit...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Interner Betriebsvergleich durch Nachkalkulation

Rz. 1098 Bei einer Nachkalkulation werden betriebsinterne Daten wie Wareneinsatz und vorgegebene Verkaufspreise in Beziehung gesetzt und hochgerechnet. Die Nachkalkulation führt aber zu großen Unschärfen, wenn ein Betrieb mit unterschiedlichen Aufschlagsätzen arbeitet, viele verschiedene Warengruppen im Sortiment hat oder sehr unterschiedliche Dienstleistungen erbringt. Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Anzucht von Pflanzen

Rz. 34 Die Lieferungen lebender Pflanzen (auch selbstgezogener Pflanzen) unterliegen bereits nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 6 oder 7 der Anl. 2 des UStG dem ermäßigten Steuersatz. Unter § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG fallen nur sonstige Leistungen, die in der Anzucht von Pflanzen bestehen. Bei der Anzucht von Pflanzen handelt es sich um Werkleistungen, die dem ermäßigten S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2.3 Besonderheiten bei Werkleistungen und Werklieferungen

Rz. 281 Abschn. 15.8 Abs. 8 UStAE [1] gibt eine Vereinfachungsregelung bei Werkleistungen und Werklieferungen mit ausländischen Auftraggebern. Praxis-Beispiel Überlässt ein ausländischer Auftraggeber einem inländischen Unternehmer einen Gegenstand zur Ausführung einer Werkleistung (z. B. Lohnveredelung), oder stellt der ausländische Auftraggeber einem inländischen Unternehmer ...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 6.4 Austauschverfahren bei Altteilen als Werklieferung der Kfz-Werkstatt

Wird an einem Fahrzeug ein funktionsunfähiges Teil (z. B. Motor, Aggregat, Achse, Benzinpumpe, Kurbelwelle, Vergaser) gegen ein aufbereitetes funktionsfähiges Austauschteil ersetzt, liefert der Unternehmer der Kfz-Werkstatt das Ersatzteil im Rahmen einer Werklieferung.[1] Diesem wie eine Lieferung zu behandelnden Umsatz stehen als Gegenleistung eine Geldzahlung und die Liefe...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 4.3 Gegenleistung besteht in einer sonstigen Leistung

Grundsätzlich wird der Wert einer sonstigen Leistung danach bemessen, was ein vernünftiger Dritter für die sonstige Leistung berechnen würde. Dienst- und Werkleistungen werden im Rahmen von "Bartering" die gängigsten sonstigen Leistungen sein. Laut BFH gilt bei tauschähnlichen Umsätzen der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Der Wert des anderen Umsatzes ...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.2.1 Schwarzarbeit

Rz. 21 Gemäß Abs. 1a Satz 1 leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistung ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt ( § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsbek...mehr

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Werkvertrag / 1.2.2 Abgrenzung Werkleistung von Werklieferung

Bei der Abgrenzung der Werkleistung von der Werklieferung ist entscheidend, wer den zu bearbeitenden Stoff beschafft hat und welche Funktion (Haupt- oder Nebenstoff) der Stoff hat. Beschafft ist ein Stoff von demjenigen, der vor einer Be- oder Verarbeitung wirtschaftliches Eigentum am Stoff hat, weil er ihn selbst hergestellt, selbst gewonnen oder selbst erworben hat. Eine We...mehr

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Werkvertrag / 1.2 Lieferung oder sonstige Leistung (Abgrenzung zwischen Werklieferung und Werkleistung)

Bei auf Werkverträgen beruhenden Umsätzen kann es Schwierigkeiten bereiten, sie entweder als Lieferung oder als sonstige Leistung zu qualifizieren, da oftmals ein Bezug zu beidem besteht. 1.2.1 Herstellung eines Werks Die Herstellung des Werkes ist eine sonstige Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG, wenn für eine Leistung kein Hauptstoff verwendet wird (z. B. Aushub einer ...mehr

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Werkvertrag / 1.3 Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt und Liefer- bzw. Leistungsort

Die Abgrenzung zwischen einer Werkleistung und einer Werklieferung ist auch im Hinblick auf den Ort der Leistung bzw. der Lieferung vorzunehmen. Beide Umsatzformen unterscheiden sich nämlich bezüglich der Bestimmung des Liefer- bzw. Leistungsorts. Zeitpunkt und Ort der Werklieferung bestimmen sich nach den für die Lieferung gültigen Regeln (§ 3 Abs. 5a, Abs. 6 bis 8 UStG). Fü...mehr

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Werkvertrag / 1.2.4 Materialbeistellung und Materialgestellung

Wiederholt auftauchende, für die Abgrenzung zwischen Werklieferung und Werkleistung allerdings nicht entscheidende Termini sind "Materialbeistellung" und "Materialgestellung". Stammt ein Teil der Stoffe einer Werklieferung vom Besteller, so spricht man von einer Materialbeistellung zur Werklieferung. Beigestellt werden kann ein Teil des Hauptstoffs, aber auch Nebenstoffe oder...mehr

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Werkvertrag / 1.2.1 Herstellung eines Werks

Die Herstellung des Werkes ist eine sonstige Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG, wenn für eine Leistung kein Hauptstoff verwendet wird (z. B. Aushub einer Baugrube). Hat der Unternehmer dagegen die Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes übernommen und verwendet er hierbei Stoffe, die er selbst beschafft, so ist gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG die gesamte Leistung...mehr

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Werkvertrag / 5.2 Verjährung von Gewährleistungsrechten des Bestellers, die nicht als Ansprüche ausgestaltet sind (Rücktritt und Minderung)

Die Verjährung des Rücktritts- und des Minderungsrechts regeln § 634a Abs. 4 und Abs. 5 BGB. Wie im Kaufrecht erfolgt im Wesentlichen eine Verweisung auf § 218 BGB. Der Rücktritt wegen einer mangelhaften Werkleistung – "nicht vertragsgemäß" i. S. v. § 218 Abs. 1 Satz 1 BGB – ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und der...mehr

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Werkvertrag / Zusammenfassung

Begriff Ein Werkvertrag ist ein Vertrag über ein Werk, das der Unternehmer für den Besteller zu erstellen hat. Der Unternehmer verpflichtet sich ein bestimmtes Arbeitsergebnis zu liefern, dies gegen Bezahlung. Der Werkvertrag ist also ein entgeltlicher, gegenseitiger Vertrag. Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein an...mehr

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Werkvertrag / 1.2.3 Hauptstoff und Nebenstoff

Ob ein Stoff ein Hauptstoff oder ein Nebenstoff, also eine Zutat bzw. eine sonstige Nebensache ist, hängt von der Bedeutung der einzelnen Stoffe in Bezug auf den herzustellenden Gegenstand ab. Hauptstoffe bestimmen die Eigenart des aus ihnen hergestellten Gegenstandes. Nebenstoffe hingegen sind für die Eigenart nicht mitbestimmend; bei ihrem Fehlen bleibt das Wesen des Gegen...mehr

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Werkvertrag / 1.2.5 Lieferung bei mehreren Hauptstoffen

Häufig besteht das Werk aus mehreren Hauptstoffen. In diesem Fall bewirkt der Werkunternehmer bereits dann eine Werklieferung, wenn er nur einen Hauptstoff oder einen Teil eines Hauptstoffes selbst beschafft hat, während alle übrigen Stoffe vom Besteller beigestellt werden (Abschn. 3.8 Abs. 1 Satz 2 UStAE). Errichtet etwa ein Bauunternehmer auf einem fremden Grundstück ein B...mehr

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Werkvertrag / 3.1.2.2 Rechte des Bestellers bei Mangelhaftigkeit des Werkes

Die Rechte des Bestellers bei Vorliegen eines Mangels regelt § 634 BGB, der an die kaufrechtliche Vorschrift des § 437 BGB angelehnt ist. Die Gestaltungsrechte und Ansprüche des Bestellers sind gegenüber dem Kaufrecht um die Selbstvornahme erweitert und umfassen im Einzelnen: Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder der Erstellung eines neuen Werkes (§§ 634 Nr. 1 i. V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 6 Verbraucherverträge

Wird ein Werkvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen, dann sind zunächst die allgemeinen Pflichten aus § 312 a BGB zu berücksichtigen. Insbesondereobliegen dem Unternehmer gemäß § 312a Abs. 2 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 246 EGBGB umfangreiche Informationspflichten, die sich sowohl auf die Identität des Unternehmers beziehen als auch auf die wesent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 1 Grundsätze

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen i.S.d. § 15 EStG zu verstehen (§ 2 Abs. 1 GewStG). Unternehmer, die Werkleistungen/Werklieferungen erbringen, sind immer gewerblich tätig (z. B. Bauträger, Inhaber einer Reparaturwerkstatt etc.). Steuerschuldner ist der Unterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.2.4 Eigenes Personal (§ 2 Absatz 4 BsGaV)

37 Als "eigenes Personal" des Unternehmens gilt eine natürliche Person,mehr

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§ 4 Baurecht / I. Muster: Mängelansprüche (Bauunternehmer)

Rz. 2 Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihr Auftraggeber macht Mängelansprüche geltend. Folgendes ist zu beachten und ggf. näher aufzuklären: 1. Stehen die behaupteten Mängel im Zusammenhang mit Ihrer Leistung? Liegt das Mangelsymptom nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Baurecht / I. Muster: Abnahme der Bauleistung

Rz. 8 Muster 4.4: Abnahme der Bauleistung Muster 4.4: Abnahme der Bauleistung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, im Zuge der (rechtsgeschäftlichen) Abnahme der Bauleistung ist einiges zu beachten, um Nachteile zu vermeiden. Die rechtgeschäftliche Abnahme ist zunächst zu unterscheiden von der in manchen Fällen nach der Landesb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 9.11.2001 – IV B 4 - S 1341 - 20/01, BStBl. I 2001, 796 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung [Verwaltungsgrundsätze – Arbeitnehmerentsendung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung im Unternehmensverbund Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitsrechtlich ist "Entsendung" die Weisung des ArbG an den ArbN, im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer ArbN-Überlassung vorübergehend im Ausland und/oder in einem fremden Unternehmen tätig zu werden. Im Recht der > Europäische Union ist die Entsendung von ArbN durch die sog Entsende-RL (RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern i...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 94. Schwarzarbeit

Rz. 1488 Bei Schwarzarbeit handelt es sich gem. der Definition des § 1 Abs. 2 SchwArbG um Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden oder die jemand ausführen lässt und dabeimehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sachliche Zuständigkeit (§ 409 Satz 1 AO)

Rz. 4 [Autor/Stand] Sachlich zuständig i.S.d. § 409 Satz 1 AO i.V.m. 387 Abs. 1 AO ist die FinB, die die betreffende Steuer verwaltet (s. § 387 Rz. 7 f.). Das ist bei Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern das HZA, beim Kindergeld die Familienkasse und ansonsten das FA, z.B. bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung in Bezug auf Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Lohnsteuer (§ ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Eingliederung und/oder Vertragsabschluss

Rz. 1111 Nach st. Rspr. liegt eine Einstellung vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen. Auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Betriebsinhaber stehen, kommt es nicht an. Maßgebend ist, ob die zu verrichtend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 262 Unter Nr. 9 der Anlage 2 des UStG fallen nur frische Waren der Position 0604 des Zolltarifs zu Binde- und Zierzwecken, die gewöhnlich von Gärtnereien oder vom Blumenhandel geliefert werden. Rz. 263 Hierzu gehören frische Rentierflechte – Cladonia rangiferina, Cladonia silvatica und Cladonia alpestris. Rentierflechte, die in Blumenbindereien zu Binde- und Zierzwecken ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Steuerbegünstigte Umsätze

Rz. 41 Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände, mWv 1.1.2014 jedoch mit Ausnahme der in Nr. 49 Buchst. f (Sammlerbriefmarken), Nr. 53 (Kunstgegenstände) und Nr. 54 (Sammlungsstücke) der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.7 Futtermittelherstellung durch Mahl- und Mischdienste

Rz. 583 Zur Anwendung des zutreffenden Steuersatzes bei der Futtermittelherstellung durch sog. Mahl- und Mischdienste vertritt die Verwaltung folgende Auffassung[1]: Zitat In der Regel übergibt der Landwirt dem Unternehmer Getreide, das dieser dann mahlt und aus dem er dann – ggf. unter Beifügung von selbst beschafften Stoffen (z. B. Ergänzungsfuttermittel, Soja- oder Rapsöl) ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.4 Keine Steuerermäßigung für Teile und Zubehör

Rz. 734 Teile und Zubehör für Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sind nach dem Wortlaut der Nr. 52 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgenommen. V. 1.1.1980 bis zum 31.12.1987 ergab sich der Ausschluss der Teile und des Zubehörs aus § 27 UStDV (bis 31.12.1979: § 3 der 3. UStDV). Den Ausschluss von Teil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.9 Abgrenzung begünstigter Lieferungen von nicht begünstigten sonstigen Leistungen

Rz. 682 Der ermäßigte Steuersatz ist auf Lieferungen (einschließlich der Werklieferungen) anwendbar, nicht aber – mit Ausnahme der ab 18.12.2019 nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten E-Books, E-Papers usw. (Rz. 681a) – auf sonstige Leistungen einschließlich der Werkleistungen (Rz. 42). Dem Lieferer der begünstigten Erzeugnisse steht der ermäßigte Steuersatz ohne Rücksich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.6 Friedhofsgärtnereien

Rz. 238 Übernimmt ein Friedhofsgärtner nur die Pflege eines Grabs, so bewirkt er einheitliche sonstige Leistungen oder Werkleistungen, die nicht begünstigt sind, auch nicht hinsichtlich der dabei verwendeten Pflanzen.[1] Dies gilt auch für die Wintereindeckung eines Grabs.[2] Wird eine Grabpflege für 25 Jahre gegen Einmalzahlung vereinbart, kann dies nach den jeweiligen Beso...mehr

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Nebenleistungen / 2 Abgrenzung zur einheitlichen Leistung

Ein Haupt- und Nebenleistungsverhältnis kann nur dann vorliegen, wenn die von dem Unternehmer erbrachte Leistung nicht schon grds. eine einheitliche Leistung darstellt. Einheitliche Leistungen, die nicht in einzelne selbstständige Leistungen unterteilt werden dürfen, liegen dann vor, wenn sie wirtschaftlich zusammengehören und ein unteilbares Ganzes darstellen. Dabei ist imme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Leistung als Oberbegriff

Rz. 56 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG verwendet den Begriff der Leistung nicht, sondern definiert die Vorgänge, die unter das UStG fallen mit den umsatzsteuerrechtlichen Begriffen der Lieferung und sonstigen Leistung. Die Lieferung ist dabei über § 3 Abs. 1 UStG definiert und erfasst die Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand. Lieferungen stellen einen Teilbegrif...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Gegen Entgelt

Rz. 377 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb nur dann der USt, wenn er gegen "Entgelt" verwirklicht wird. Entgelt kann eine Bezahlung sein, aber auch in einer Gegenleistung (Tausch, tauschähnlicher Umsatz) bestehen. Diese Tatbestandsvoraussetzung erscheint an dieser Stelle überflüssig, da bei einem Erwerb eines Gegenstands von einem anderen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.6 Computerprogramme

Rz. 76 Bei Computerprogrammen ist – umsatzsteuerlich – zwischen der Einräumung urheberrechtlicher Schutzrechte und der bloßen Überlassung von Programmen zur praktischen Nutzung zu unterscheiden; Letzteres fällt nicht unter § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG.[1] Der BFH[2] hatte bereits im Jahr 1997 entschieden, dass die Veräußerung von Standardsoftware nicht unter § 12 Abs. 2 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5 Freihafen-Veredelungsverkehr, Freihafenlagerung und einfuhrumsatzsteuerrechtlich freier Verkehr (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 581 Werden Gegenstände im Freihäfen (Freizone i. S. d. Art. 243 UZK) – Gebieten i. S. d. § 1 Abs. 3 UStG – geliefert, die sich entweder in einem zollamtlich bewilligten Freihafen-Veredelungsverkehr oder in einer zollamtlich besonders zugelassenen Freihafenlagerung (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Buchst. a UStG) oder einfuhrumsatzsteuerrechtlich im freien Verkehr (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Im Vergütungszeitraum keine oder nur bestimmte Umsätze im Inland ausgeführt

Rz. 101 Nach § 59 UStDV sind nur folgende im Ausland ansässige Unternehmer vergütungsberechtigt: (1) Unternehmer, die im Vergütungszeitraum im Inland keine Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG ausgeführt haben.[1] Auch nur geringe Hilfsumsätze sind schädlich.[2] Gleiches dürfte für unentgeltliche Wertabgaben[3] gelten.[4] Die Regelung entspricht Art. 3 Buchst. b der R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Abgrenzung Leistungsaustausch vom Schadensersatz

Rz. 207 Zwischen einer Leistung und dem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.3 Sonstige Leistungen (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 569 Eine in den Gebieten des § 1 Abs. 3 UStG ausgeführte sonstige Leistung wird wie ein im Inland ausgeführter Umsatz behandelt, wenn es sich um eine Leistung handelt, die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers verwendet wird oder vom Leistungsempfänger ausschließlich oder z. T. für eine nach § 4 Nr. 8 bis Nr. 27 und Nr. 29 UStG [1] steuerfreie Tätigkeit verwende...mehr