Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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FF 02/2021, Die Übertragung... / III. Normzweck und anerkannte Anwendungsfälle

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung aus den Jahren 1952 und 1954[9] vor der Einführung des Zugewinnausgleichsrechts sahen nicht nur für den Zugewinnausgleichsschuldner, sondern auch für den Zugewinnausgleichsgläubiger keine Ausnahme, also keine Alternative zur Erbringung der Forderung in Geld vor. In der Begründung[10] wird auf entsprechende Vorschläge hingewiesen, denen ...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Einziehun... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend hat das Nachlassgericht den erteilten Erbschein des Amtsgerichts München vom 16.7.1970 als unrichtig eingezogen. 1. Die Einlegung der Beschwerde erfolgte mit dem Antrag, dem Beschwerdeführer einen neuen dem Erbschein vom 16.7.1970 gleichlautenden Erbschein zu erteilen. Nachdem der Erbschein vom 16.7.1970 a...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Angabe ei... / 1 Tatbestand

I. Auf Antrag der Beteiligten zu 1 stellte das Nachlassgericht am 22.1.2018 ein für die Dauer von sechs Monaten gültiges Europäisches Nachlasszeugnis aus, ausweislich dessen die Beteiligte zu 1 Erbin des Erblassers aufgrund notariell errichteter letztwilliger Verfügung vom 2.2.1973 ist. Als weiterer Erbe zu ½ wurde der Beteiligte zu 2 aufgeführt. Bereits am 15.11.2016 hatte d...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Angabe ei... / 2 Gründe

II. Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 1 ist dem Senat infolge der mit weiterem Beschl. v. 10.7.2020 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 S., 1, 2. Halbsatz FamFG. Es ist als befristete Beschwerde nach Maßgabe der §§ 58 ff. FamFG statthaft und auch im übrigen zulässig. In der Sache bleibt es ohne Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender B...mehr

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FF 02/2021, Bar- und Betreu... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt für die Zeit vom 1.5.2015 bis zum 7.11.2018. [2] Die am 8.11.2000 geborene Antragstellerin entstammt der Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter, die im April 2012 starb. Nach der erneuten Eheschließung des Antragsgegners im Mai 2013 wechselte die Antragstellerin im Dezember 2013 in den Haushalt ihres Onkels mütte...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.4 Zeile 5

Leistet die entleihende Personengesellschaft die Vergütung nicht in Geld, sondern überlässt ihrerseits ertragbringende Wirtschaftsgüter, wird fingiert, dass ihr die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern weiterhin zuzurechnen sind, sie diese also versteuern muss, und dass sie diese Erträge als Vergütung an die überlassende Körperschaft leistet, die dann als nicht...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.9 Zeile 9

Leistet die entleihende Personengesellschaft die Vergütung nicht in Geld, sondern überlässt ihrerseits ertragbringende Wirtschaftsgüter, wird fingiert, dass ihr die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern weiterhin zuzurechnen sind, sie diese also versteuern muss, und dass sie diese Erträge als Vergütung an die überlassende Körperschaft leistet, die dann als nicht...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.10 Zeile 10

Diese Zeile ist in Zusammenhang mit Zeile 9 zu sehen. Die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern können in- oder ausländische Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG oder in- oder ausländische Vermögensmehrungen nach § 8b Abs. 2 KStG sein, die bei der überlassenden Körperschaft steuerfrei wären, soweit sie nicht nach § 8b Abs. 4 steuerpflichtig sind. Die Steuerfreiheit nach ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.5 Zeile 6

Diese Zeile ist in Zusammenhang mit Zeile 5 zu sehen. Die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern können in- oder ausländische Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG oder in- oder ausländische Vermögensmehrungen nach § 8b Abs. 2 KStG sein, die bei der überlassenden Körperschaft steuerfrei wären, soweit sie nicht nach § 8b Abs. 4 KStG steuerpflichtig sind. Die Steuerfreiheit ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 4 und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Die Daten gehen daher nicht in einen der KSt-Vordrucke, sondern in die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung der Personengesellschaft ein. Er ist v...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 44, 44a, 45 und Zeilen 51, 51a, 52)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Hinsichtlich der Hinzurechnung von Nebenkosten bei Leasingverträgen ist auf die gesetzestypische Lastenverteilung abzustellen.[2] Dage...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 41–54)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 41), Renten und dauernde Lasten (Zeile 42), Gewinnanteile des stillen Gesellschafters (Zeile 43); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich L...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.2 Einzelunternehmer

Der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers beginnt mit Eröffnung der werbenden Tätigkeit, die entsprechende Außenwirkung hat. Bloße Vorbereitungshandlungen sind unbeachtlich.[1] Beginnt der Gewerbebetrieb mit dem Beginn der Abschreibung eines Wirtschaftsguts, ist diese in voller Höhe bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen.[2] Die Steuerpflicht erlischt, wenn...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 70)

An die Stelle der in Zeile 69 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines Grundstüc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Sachliche Verflechtung setzt voraus, dass das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlässt, die für das Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen. Dies werden i. d...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.6 Wirtschaftliche Vorteile

Rz. 37 Wirtschaftliche Vorteile sind schadensmindernd zu berücksichtigen, wenn sie durch die neue Tätigkeit im Vergleich zur aufgegebenen Tätigkeit aufgetreten sind (vgl. Becker, § 9 SGB VII Rz. 441 m. w. N.). Dies folgt aus der Rechtsnatur der Vorteilsausgleichung. Im Einzelnen kommen als Vorteile in Betracht: Betriebliche Sozialleistungen, Niedrigere Fahrtkosten zur neuen Ar...mehr

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Unentgeltliche Wohnungsüber... / 2.3.3 Überlassung einer Wohnung des Betriebsvermögens

Gewährt ein Steuerpflichtiger einem Dritten aus außerbetrieblichen Gründen die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung einer Wohnung, die zum Betriebsvermögen gehört, ist darin eine Entnahme der Nutzung zu sehen.[1] Von der Erfassung einer Nutzungsentnahme ist nicht unter entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG abzusehen, denn diese Vorschrift ist auf Gewinneink...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 1 Allgemeine Grundsätze

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Von der Überschusserzielungsabsicht (Einkunftserzielu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.1 Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Rz. 59 Nach früherer Auffassung war Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerlich privilegierte private Versorgungsleistung die Übertragung einer Ertrag bringenden Wirtschaftseinheit, die bereits vom Übergeber bewirtschaftet worden war und durch ihre Erträge zumindest teilweise seine Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer. Ein solcher ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.3 Veräußerungen und veräußerungsähnliche Vorgänge

Rz. 172 Nicht steuerbar i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind Veräußerungen eines Wirtschaftsguts oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich, wenn das Entgelt dafür gezahlt wird, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird.[1] Veräußerungen im privaten Bereich sind nur steuerbar, wenn die Voraussetzungen der §§ 17, 20 Abs. 2, 23 EStG erfüllt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.3 Bewirtschaftung durch den Übernehmer

Rz. 79 Die existenzsichernde Wirtschaftseinheit muss grundsätzlich mit dem Ziel der Bewirtschaftung durch den Übernehmer übertragen werden. Auch aus diesem Grund war bisher die Übertragung von Wertpapieren, typisch stillen Beteiligungen und insbesondere Geldvermögen für das selbst genutzte Einfamilienhaus nicht begünstigt, da ein eigenes Bewirtschaften des Übernehmers nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3 Gegenstand der Vermögensübergabe

Rz. 58 Nach früherer Auffassung setzte eine Vermögensübergabe die Übertragung einer die Existenz des Übergebers zumindest teilweise sichernden Wirtschaftseinheit voraus. Bei dieser Vermögensübergabe behält sich der Übergeber typischerweise vom Übernehmer zu erwirtschaftende Erträge seines Vermögens vor. Von dem Begriff der existenzsichernden Wirtschaftseinheit hat sich BFH v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.1.1 Tilgungsanteil

Rz. 105 Der in den wiederkehrenden Leistungen enthaltene Tilgungsanteil ist regelmäßig eine nichtsteuerbare Vermögensumschichtung. Rz. 105a Erwirbt ein Stpfl. ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens gegen wiederkehrende Leistungen, das er zur Erzielung von Überschusseinkünften einsetzt, z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist als Anschaffungskosten der Barwert der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.1.2 Zinsanteil

Rz. 109 Lediglich der in den einzelnen Zahlungen enthaltene Zinsanteil kann steuerrechtlich relevant sein, die Vermögensumschichtung führt zu keinem sofort abziehbaren Aufwand. Der Zinsanteil ermittelt sich bei Leibrenten nach der Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG ggf. i. V. m. § 55 Abs. 1 EStDV.[1] Rz. 109a Bei dauernden Lasten berechn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.2.2 Betrieb oder Teilbetrieb

Rz. 97d Eine begünstigte Vermögensübertragung ist möglich bei der Übertragung von Einzelunternehmen, die vollständig übertragen werden müssen, mit etwaigen Filialen und Zweigbetrieben. Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter reicht nicht. Eine Übertragung ist auch bei einem verpachteten Betrieb möglich, denn die Betriebsverpachtung im Ganzen stellt weiterhin eine aktive T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.4 Betriebsaufgabe, Übertragung, Umwandlung und Umschichtung von übertragenen Vermögen

Rz. 97h Verpflichtet sich der Übernehmer im Übergabevertrag zur Umschichtung des übertragenen Vermögens in Vermögen i. S. d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 EStG, gibt er den Betrieb auf oder ist ihm das übernommene Vermögen steuerrechtlich nicht mehr zuzurechnen, liegt keine begünstigte Vermögensübertragung im Zusammenhang mit Versorgungsleistungen vor. Überträgt der Übernehmer spät...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.8 Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung

Rz. 180 Gemäß § 22 Nr. 3 S. 3 EStG dürfen Werbungskosten, soweit sie die Einnahmen übersteigen (Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG eines Vz insgesamt), bei der Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden; der übersteigende Betrag darf auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Gem. § 22 Nr. 3 S. 4 EStG mindern jedoch die Verluste nach Maßgabe des § 10d EStG, d. h. in den...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2.2 Ermittlung der Erträge

Rz. 75 Die Erträge sind auf der Grundlage der Einkünfte überschlägig zu ermitteln.[1] Hinzuzurechnen sind Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen sowie außerordentliche Aufwendungen, z. B. größere Erhaltungsaufwendungen, die nicht jährlich üblicherweise anfallen. Diese Berechnung ist gerechtfertigt, da im Fall unentgeltlicher Rechtsnachfolge d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.6 Kaufpreisraten

Rz. 118 Bei Kaufpreisraten ist zu unterscheiden, ob der Kaufpreis verzinslich oder unverzinslich gestundet worden ist. Sind die Raten zu verzinsen, ist die Summe der Raten der Kaufpreis, der zu einem Veräußerungspreis beim Veräußerer und zu Anschaffungskosten beim Erwerber führt. Die Anschaffungskosten sind Bemessungsgrundlage für die AfA, der Veräußerungsgewinn ist bei der V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.5 Umfang der Versorgungsleistungen

Rz. 97i Versorgungsleistungen sind alle im Übergabevertrag vereinbarten wiederkehrenden Leistungen in Geld oder Geldeswert. Hierzu gehören insbesondere Geldleistungen, Übernahme von Aufwendungen und Sachleistungen, nicht aber die Verpflichtung zur Erbringung persönlicher Dienstleistungen durch persönliche Arbeit, sofern nicht eine fremde Arbeitskraft zur Verfügung gestellt w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.3 Ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit

Rz. 97g Das Merkmal der Versorgung bei der Übertragung von Vermögen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG a. F. bzw. § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 EStG ist nach Verwaltungsauffassung[1] nur erfüllt, wenn das Vermögen ausreichend Ertrag bringt, um die Versorgung des Übergebers aus dem übernommenen Vermögen zumindest zu einem Teil zu sichern. Damit werden die Voraussetzungen der bis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierung durch Vermögen... / 2 Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten

Der Finanzierung aus Abschreibungen liegt die Überlegung zugrunde, dass Abschreibungsgegenwerte über die Umsatzerlöse in das Unternehmen zurückfließen (siehe auch Stichwort Finanzierung aus Abschreibungen). Die Umsatzerlöse enthalten u. a. die Gegenwerte verrechneter Abschreibungen. Da Abschreibungen einen rein buchhalterischen Vorgang darstellen, ist die Bildung von Abschre...mehr

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Aufwendungen für einen sog. Schulhund als Werbungskosten

Leitsatz 1. Aufwendungen für einen sog. Schulhund können bis zu 50 % als Werbungskosten bei den Einkünften einer Lehrerin aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden. Ein hälftiger Werbungskostenabzug ist nicht zu beanstanden, wenn der Hund innerhalb einer regelmäßig fünftägigen Unterrichtswoche arbeitstäglich in der Schule eingesetzt wird. 2. Die Aufwendungen für die Ausb...mehr

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Finanzierung durch Vermögen... / 3 Finanzierung durch Veräußerungsmaßnahmen

Die vom gewöhnlichen Umsatzprozess unabhängige Vermögensumschichtung durch Veräußerungsmaßnahmen kann über folgende drei Maßnahmen erreicht werden: Kapitalfreisetzung durch den Verkauf von (nicht) betriebsnotwendigem Sachvermögen. Kapitalfreisetzung durch den Verkauf von (nicht) betriebsnotwendigem Finanzvermögen, insbesondere von Forderungen. Kapitalfreisetzung durch Rationali...mehr

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Verlängerung der Fristen bei Rücklagen zur Ersatzbeschaffung

Kommentar Das BMF hat verfügt, dass die Reinvestitionsfristen zu einer Rücklage für Ersatzbeschaffung (RfE) vorübergehend verlängert werden. Fristen für die Ersatzbeschaffung In der Praxis treten gelegentlich Fälle auf, in denen es z. B. durch höhere Gewalt oder um einen behördlichen Eingriff zu vermeiden zu einer Realisierung von stillen Reserven kommt. In diesen Fällen lässt...mehr

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Investitionsrechnung: Lohnt... / Zusammenfassung

Die Anschaffung neuer Wirtschaftsgüter bindet hohe Kapitalbeträge. Ob sich eine Investition lohnt oder nicht, kann man häufig auf den ersten Blick nicht erkennen. Deshalb empfiehlt es sich, Investitionsvorhaben sorgfältig unter Einsatz geeigneter Rechenverfahren mithilfe von Excel zu analysieren. Diese Rechenmodelle unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung für oder gegen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 29 in Form von Absetzungen auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 30 für immaterielle Wirtschaftsgüter, Zeile 31 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeuge, einschlie...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 7 Ergänzende Angaben und zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen

Im 2. und 3. Teil des Vordrucks werden insbesondere ergänzende Angaben zu Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten (Zeilen 121 bis 124) sowie Entnahmen und Einlagen von Einzelunternehmern zwecks Schuldzinsenabzug (Zeilen 125 bis 126) gefordert. Die Eintragungen in den Zeilen 121 bis 124 müssen vor dem Abschluss des ersten Teils des Vordrucks vorgenommen werden, da die s...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen infolge des Wechsels der G...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 3 Bauherren- und Fondserlass

Der "5. Bauherrenerlass"[1] gilt für sämtliche Wirtschaftsgüter, die Gegenstand eines Gesamtobjekts oder eines vergleichbaren Modells mit nur einem Kapitalanleger sind und für sämtliche geschlossene Fonds, die den Erwerb, die Errichtung oder Modernisierung eines Wirtschaftsguts und dessen anschließende Nutzung zum Zwecke der Einkünfteerzielung zum Gegenstand haben. Ausgenomm...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.1 Besonderheiten bei Kleinunternehmern

Umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmer haben bei den Betriebseinnahmen "lediglich" die Zeilen 11, 12 und 17 bis 21 auszufüllen und dabei Angaben zu machen, die zum Teil auch der Umsatzsteuererklärung zu entnehmen sind. Die Daten können wie folgt ermittelt werden: Zeile 11: Hier ist die Summe der steuerbaren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zu erfassen. Soweit die Erläuterun...mehr

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Kostenvergleichsrechnung El... / 4 Steuervorteile

Im Zusammenhang mit einem Firmenfahrzeug, profitieren Unternehmen neben dem Umweltbonus von weiteren Steuervorteilen: Bei der Gewerbesteuer werden Zinsen, aber Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter wie z. B. Fahrzeuge dem Gewerbeertrag hinzugerechnet und wirken so unter Umständen steuererhöhend. Für bestimmte Elektrofahrzeuge ist geplant die Hinzurechnung dieser Aufwendungen...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.8 Anwendungsregelung

Die Vorschrift des § 15b EStG ist nur auf Verluste aus Steuerstundungsmodellen anwendbar, denen der Steuerpflichtige nach dem 10.11.2005 beigetreten ist oder für die nach dem 10.11.2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde. Der Beginn des Außenvertriebs wird als der Zeitpunkt definiert, in dem die Voraussetzungen für die Veräußerung der konkret bestimmbaren Fondsanteile erfü...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 61 und 62 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 1.2 Konzeption von Steuerstundungsmodellen

Steuerstundungsmodelle sind so konzipiert, dass sie in den ersten Jahren ihres Bestehens, meist in der Rechtsform einer Personengesellschaft, wie z. B. eine GmbH & Co. KG, durch Sonderabschreibungen, Bildung von steuerfreien Rücklagen, z. B. § 7g EStG, oder durch andere gewinnmindernde Maßnahmen, z. B. im Rahmen von selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern, Erwerb...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / Zusammenfassung

Überblick Ein Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG liegt vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Verlust nur über den Progressionsvorbehalt auswirkt. Die Einführung von § 32b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c EStG, nach dem bei Gewinnermittlung durch Einnahmeübers...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr