Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsplan

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Jahresabrechnung: Verpflichtet zur Zahlung sind nur eingetragene Eigentümer - Die Wohnungseigentümer können nicht zulasten des Rechtsvorgängers entscheiden.

Leitsatz Über Wirtschaftsplan und Abrechnung beschließen die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit. Ihre Verpflichtung im Innenverhältnis erfolgt nicht bereits mit Entstehung der Lasten und Kosten, sondern erst durch den Beschluss. Daraus folgt, dass ein solcher Beschluss Verbindlichkeiten nur für und gegen die bei Beschlussfassung eingetragenen Wohnungseigentümer, nicht ...mehr

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Rechtsnachfolger haftet für Abrechnungsnachforderungen

Leitsatz Haftung des Rechtsnachfolgers für Abrechnungsnachforderungen aus Vorjahren, die erst nach Eigentumswechsel genehmigend beschlossen wurden Falsche Adressierung der Abrechnungen an die Voreigentümerin ändert an diesem Ergebnis nichts, da ein anderslautender Beschluss über eine Voreigentümerhaftung als unzulässiger Gesamtakt zulasten Dritter anzusehen und damit nichtig ...mehr

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Frist zur Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung

Leitsatz Zur Einladung und Reihenfolge der Tagesordnungspunkte einer erforderlichen Fortsetzungs- bzw. Wiederholungsversammlung in einheitlicher Versammlung mit auch geforderten Punkten einer Eigentümerminderheit gemäß § 24 Abs. 2 WEG Zur Recht von einem Minderheitenquorum geforderte außerordentliche Eigentümerversammlung sollte grds. binnen 2 Wochen eingeladen werden und bin...mehr

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Abrechnung und Kostenverteilung in vereinbarten Untergemeinschaften

Leitsatz Abrechnung und Kostenverteilung in vereinbarten Untergemeinschaften Abgrenzung der Beschlusskompetenzen einzelner Untergemeinschaften zur gesamten Gemeinschaft Fehlende Beschlusskompetenz und Beschlussnichtigkeit, wenn in der Jahresabrechnung einer Untergemeinschaft von dieser über Kostenpositionen beschlossen wurde, welche die Gesamtgemeinschaft oder eine andere Unte...mehr

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Jahrelange Abrechnung nach nichtiger Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

Leitsatz Schutzwürdiges Vertrauen der Gemeinschaft auf bestandskräftig beschlossenen Wirtschaftsplan in nachfolgender Jahresabrechnung mit einem entgegen der Teilungserklärung auf nichtigem früheren Beschluss beruhenden Verteilerschlüssel Jahrelang vereinbarungswidrig praktizierte Kostenverteilung Normenkette §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3, 28 WEG Kommentar 1997 hatte die Gemeinschaft...mehr

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Kein Blockstimmrecht bei Beschluss über Vorschusszahlungen

Leitsatz Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe betreffen keine unterschiedlichen Streitgegenstände Nur ausnahmsweise bestehendes rechtliches Interesse für Feststellungsklage auf Nichtigkeit eines Beschlusses Beschlussfassung über Wirtschaftsplan in vereinbarten Untergemeinschaften führt nicht zu einer Blockabstimmung, da es insoweit nur um Vorschusszahlungen ohne endgültige Kost...mehr

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Weiter Ermessensspielraum bei Änderung des Umlageschlüssels - An die Auswahl eines angemessenen Kostenverteilungsschlüssels dürfen keine zu strengen Anforderungen gestellt werden.

Leitsatz Bei der Änderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Fakten: Vorliegend sind die Betriebskosten nach der Teilungserklärung im Verhältnis der Wohnflächen auf die Wohnungseigentümer umzulegen. In einer Eigentümerversammlung vom Juni 2009 wurde mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2008 die Umlage der ...mehr

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Weiter Gestaltungsspielraum der Eigentümer zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

Leitsatz Grundsätzlich weiter Gestaltungsspielraum der Eigentümer zur Änderung des Verteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG Alle Ausgaben sind abzurechnen Noch nicht bereinigte Abrechnungssoftware nach Geboten des BGH zum Thema Rücklagenzuführung entschuldigt den Verwalter nicht Normenkette § 16 Abs. 3 WEG Kommentar In einer Wohnungseigentümergemeinschaft waren nach der Teilun...mehr

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Kostentragung bei baulichen Veränderungen (hier: Erweiterung eines Schwimmbads)

Leitsatz 1. Beschlussfassung über die Erweiterung eines gemeinschaftlichen Schwimmbads als bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG 2. Seitens eines zustimmungspflichtigen Eigentümers unangefochten gebliebener Beschluss über bauliche Veränderung ersetzt die grundsätzlich erforderliche, jedoch fehlende Zustimmung im Sinne einer Duldungspflicht und führt dann auch zu a...mehr

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Schwere Verfehlungen des später vom Bauträger als Erstverwalter eingesetzten Bauleiters

Leitsatz Schwere Verfehlungen des später vom Bauträger als Erstverwalter eingesetzten Bauleiters Normenkette § 26 Abs. 1 WEG; § 626 BGB Kommentar Da der Verwaltervertrag bereits durch die fristlose Abberufung beendet war, bestand auch keinerlei Anspruch des klagenden Verwalters auf weitere Verwaltervergütung. Auch wenn es sich bei einer Abberufungsentscheidung und der Kündigun...mehr

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Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters

Leitsatz Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters Auskunftsansprüche zu Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan stehen grundsätzlich allen Eigentümern gemeinschaftlich als unteilbare Leistung zu Individualanspruch des einzelnen Eigentümers gegen den Verwalter auf Auskunft besteht nur hinsichtlich der Angelegenheiten, die ausschlie...mehr

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Grundsatzentscheidung zur Einsicht in Verwaltungsunterlagen - Die Einsichtnahme ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben

Leitsatz Das Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben; dort kann er sich auf seine Kosten Ablichtungen der Unterlagen anfertigen oder anfertigen lassen. Der gegen den Verwalter gerichtete Anspruch auf Auskunft zur Jahresabrechnung und zum Wirtschaftsplan steht allen Eigentümern ...mehr

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AGS 09/2011, Keine Gerichts... / 2 Aus den Gründen

Entgegen der Annahme der Klägerin besteht für sie keine Gerichtskostenfreiheit. In § 2 Abs. 1 S. 1 GKG heißt es: "In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sind von der Zahlung der Kosten befreit der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Anstalten und K...mehr

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FoVo 01/2009, Die Forderung... / II. Welche Ansprüche sind bevorrechtigt?

Umfang des Vorrechts In der Zwangsverwaltung besteht das Vorrecht wie bei der Zwangsversteigerung für alle fälligen Ansprüche gegen den Schuldner, die aus einem Wirtschaftsplan, einer Jahresabrechung oder einer Sonderumlage herrühren (§§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 2 und 5 WEG). Bedingung ist, dass die Ansprüche aus der von der Vollstreckungsmaßnahme betroffenen Wohnung stammen. Forde...mehr

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Ersteher einer Wohnung im Zwangsversteigerungsverfahren haftet für Abrechnungsspitze

Leitsatz Der Ersteher einer Wohnung kraft Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren haftet hinsichtlich des Einzelabrechnungsergebnisses bei Genehmigungsbeschlussfassung zeitlich nach dem Zuschlag nur für die sog. Abrechnungsspitze. Für Begründung seiner Haftung auch für noch offene Beitragsvorauszahlungen aus dem Vorjahreswirtschaftsplan neben der Haftung des Voreigentümer...mehr

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Jahresabrechnung einer Untergemeinschaft

Leitsatz Sind nach Gemeinschaftsordnung Wirtschaftplan und Jahresabrechnung sowohl durch die Gesamtgemeinschaft als auch durch Untergemeinschaften zu erstellen, bedarf es erst einer Abrechnung der Gesamtgemeinschaft, bevor gemeinschaftsbezogene Zu- und Abflüsse auf Miteigentümer der Untergemeinschaft verteilt werden Anfechtungsklage gegen Beschlüsse einer Untergemeinschaft, d...mehr

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Zu allgemeine und unbestimmte Verlängerungsklausel kann zur Ungültigkeit des Beschlusses über Wirtschaftsplan führen

Leitsatz Zur Vorlage der Eigentümerliste im Beschlussanfechtungsverfahren Beschlussfassung über Wirtschaftsplan (rückwirkend und vorauswirkend); zu allgemeine und unbestimmte Verlängerungsklausel kann zur Teilungültigkeit des Beschlusses führen Änderung des Verteilerschlüssels über Öffnungsklausel und nachfolgend erneut Rückkehr zum ursprünglichen Verteilungsschlüssel Überhöhte...mehr

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Kostenverteilung in Mehrhausanlage

Leitsatz Getrennte Kostenverteilung in Mehrhausanlage im Rahmen vereinbarter Instandhaltung und Instandsetzung des einem Eigentümer "zu dienen bestimmten Gemeinschaftseigentums" Normenkette §§ 16 Abs. 2, 21, 28 WEG Kommentar Ist in der Teilungserklärung eindeutig vereinbart, dass der jeweilige Sondereigentümer das Gemeinschaftseigentum, welches seinem Sondereigentum in einer M...mehr

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Hausgeldzahlungspflicht des werdenden Eigentümers trotz Nichtigkeit des Kaufvertrags

Leitsatz Hausgeldzahlungspflicht des werdenden Eigentümers (trotz seines Hinweises auf Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen sittenwidriger Überhöhung des Kaufpreises) Normenkette §§ 16 Abs. 2, 28 WEG; § 138 BGB Kommentar Ein Ersterwerber vom Bauträger hatte 1993 seinen Kaufvertrag abgeschlossen, 1994 das Übergabeprotokoll unterzeichnet; 1995 wurde für ihn eine Auflassungsvormerk...mehr

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Umgestaltung der Kostenverteilung - Die Abänderung des Umlageschlüssels muss transparent erfolgen.

Leitsatz Auch ein durch Vereinbarung festgelegter Umlageschlüssel kann durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG geändert werden. Für eine transparente Ausgestaltung genügt es nicht, dass einer Abrechnung oder einem Wirtschaftsplan lediglich der neue Schlüssel zugrunde gelegt wird. Eine rückwirkende Änderung des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG entspricht in der Reg...mehr

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Änderung der Kostenverteilung muss transparent sein

Leitsatz Änderung der Kostenverteilung muss transparent sein Normenkette § 16 Abs. 3 und 4 WEG Kommentar § 16 Abs. 3 WEG bezieht sich seinem Wortlaut nach lediglich auf den in § 16 Abs. 2 WEG dispositiv gesetzlich normierten Umlageschlüssel. Nach der Gesetzesbegründung unterliegen allerdings auch vereinbarte Abrechnungsschlüssel der Beschlusskompetenz zur Abänderung nach diese...mehr

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Kein wirksamer Beschluss ohne Verkündung

Leitsatz Ohne Verkündung kein wirksamer Beschluss (ungeachtet alleiniger Eintragung in der Beschluss-Sammlung) Sittenwidrig-nichtige Eintragung eines Beschlusses in der Sammlung zur Verhinderung einer Anfechtung Normenkette §§ 23, 43 Nr. 4, 46 WEG; § 138 BGB Kommentar 1. Fehlt es an einem wirksamen Beschluss über den Wirtschaftsplan (bei alleiniger Eintragung in der Beschluss-S...mehr

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Wohnungseigentümergemeinschaft kann einzelnen Eigentümern keine Leistungspflichten außerhalb gemeinschaftlicher Kosten und Lasten auferlegen

Leitsatz Aus bestehenden gesetzlichen Beschlusskompetenzen nach §§ 15, 21 und 22 WEG folgt nicht die Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, einzelnen Eigentümern außerhalb gemeinschaftlicher Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen Normenkette § 23 Abs. 4 WEG Kommentarmehr

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Sonderumlage als eilbedürftiger "Not-Wirtschaftsplan" muss nicht die endgültige Kostenverteilung ausweisen

Leitsatz Sonderumlage als eilbedürftiger "Not-Wirtschaftsplan" muss bei schwieriger Beurteilung der Kostenverteilung (hier: Deckensanierung unter einem zulässigen Ausbau eines Dachraums) noch nicht die endgültige Kostenverteilung ausweisen, die grundsätzlich erst in der nachfolgenden Jahresabrechnung zu erfolgen hat Normenkette § 28 WEG Kommentar Bestehen Kostenschulden des Ve...mehr

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Keine Sonderumlage statt Wirtschaftsplan

Leitsatz Sonderumlage soll unvorhergesehenen Finanzbedarf der Gemeinschaft decken, nicht jedoch wiederkehrende Ausgaben Normenkette § 28 WEG Kommentar Ein Beschluss über eine Sonderumlage verstößt gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist für ungültig zu erklären, wenn es der Verwalter zuvor versäumt hat, einen von § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG geforderten Wirtsch...mehr

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Keine Sollbuchung bei Instandhaltungsrückstellung

Leitsatz Achtung: Bisher gebräuchliche Buchungs- und Abrechnungssysteme zum gemeinschaftlichen Vermögensbestandteil "Instandhaltungsrückstellung" müssen nach neuem "Machtwort" des BGH (Urteil vom 4.12.2009) ab sofort geändert werden! Normenkette zu §§ 21 Abs. 4 und 28 Abs. 3 WEG Kommentarmehr

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Grundsatzentscheidung des BGH zur Darstellung der Instandhaltungsrücklage - Jahresabrechnung: Alljährliche Praxis ist zu ändern

Leitsatz Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rückl...mehr

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Vollständigkeit und Richtigkeit von Gesamt- und Einzelabrechnungen

Leitsatz Überzeugende Grundsatzentscheidung des Landgerichts München I insbesondere zur Richtigkeit und Vollständigkeit von Gesamt- und Einzelabrechnungen im Wohnungseigentumsrecht Normenkette § 28 WEG Kommentar Herausgestellte Thesen aus der Begründung dieser Entscheidung: Mehrere Kläger eines Beschlussanfechtungsverfahrens sind notwendige Streitgenossen (h.M., vgl. BGH, Urtei...mehr

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Sonderbelastung eines Eigentümers in Einzelabrechnung muss nachvollziehbar und nachprüfbar dargelegt werden

Leitsatz Sonderbelastung eines Eigentümers in Einzelwirtschaftsplan bzw. Einzelabrechnung muss in nachvollziehbarer und nachprüfbarer Weise dargelegt werden Kostenverteilungsänderung kraft vereinbarter Öffnungsklausel Normenkette §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3, 28 Abs. 3 WEG Kommentar Der Ausweis einer Sonderbelastung im Einzelwirtschaftsplan bzw. der Einzelabrechnung eines Eigentümer...mehr

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Kalenderjährliche Abrechnung - Abweichung kann gerechtfertigt sein

Leitsatz Die Anfechtung einer Jahresabrechnung wegen Abweichung von der kalenderjährlichen Abrechnung ist treuwidrig, wenn die Wahl des Abrechnungszeitraums gerade der Umstellung auf das Kalenderjahr dient und eine weniger nachteilige Umstellung für alle Eigentümer nicht ersichtlich ist. Fakten: In der Wohnungseigentümergemeinschaft wurde jeweils eine Wirtschaftsperiode "1.12...mehr

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Direkte Kostenbelastung des Verwalters im WEG-Verfahren

Leitsatz Verfahrenskostenbelastung des Verwalters bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen Gemeinschaftliche Konten können nicht mehr als offene Treuhandkonten des Verwalters geführt werden Normenkette § 49 Abs. 2 WEG Kommentar Der Verwalter, der in grob fahrlässiger Weise die Gemeinschaftsordnung missachtet, nicht ordnungsgemäß zur Versammlung der Miteigentümer einlädt, in ev...mehr

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Anspruchsgrundlage für Wohngeldschulden

Leitsatz Anspruchsgrundlage für Wohngeldschulden in "Wahlfeststellung" kraft bestandskräftig beschlossener Jahresabrechnung und fehlendem Wirtschaftsplan (originäre Beitragsschuld) Normenkette §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 5 und 45 Abs. 1 WEG Kommentar Ist in einem Wohngeldinkassoverfahren streitig, ob Wirtschaftspläne erstellt und von der Gemeinschaft beschlussgenehmigt wurden, bedar...mehr

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Zweiergemeinschaft: Erstattung vorgestreckter Kosten ohne Beschlussfassung

Leitsatz Erstattungsanspruch vorgestreckter gemeinschaftlicher Kosten und Lasten in Zweiergemeinschaft auch ohne Beschlussfassung über Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung Aufrechnung mit Gegenforderungen auch in Zweiergemeinschaft grds. unzulässig Normenkette §§ 16 Abs. 1 u. 2, 28 WEG Kommentar Hat in einer Zweiergemeinschaft ein Eigentümer gemeinschaftliche Kosten und Lasten...mehr

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Kostenverteilung - Kostenbefreiung des Dachgeschosses bis zu dessen endgültigem Ausbau möglich

Leitsatz Die Auslegung einer Teilungserklärung kann ergeben, dass abweichend von der Gemeinschaftsordnung und der gesetzlichen Regelung des § 16 Abs. 2 WEG ein unausgebauter Dachgeschossraum an den Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums (gar) nicht zu beteiligen ist, solange das Dachgeschoss nicht zu einer Wohnung ausgebaut und in Wohnungseigentum umgewandelt wurde. Ein Woh...mehr

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Wohngeldinkasso durch Verwalter in eigenem Namen

Leitsatz Wohngeldinkasso durch den Verwalter in eigenem Namen kraft verwaltervertraglicher Regelung (in sog. gewillkürter Prozessstandschaft) Anteilige Zahlungsschuld nach Beschluss einer Sonderumlage bei leichter Errechenbarkeit des Zahlungsanteils Jahresabrechnungsgenehmigung begrenzt Zahlungsschuld der Höhe nach aus vorausgehendem Wirtschaftsplan bzw. liquiditätsverbessernd...mehr

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Zinserträge aus der Instandhaltungsrücklage müssen in den Wirtschaftsplan aufgenommen werden

Leitsatz Auch Zinserträge aus der Anlage einer Instandhaltungsrücklage müssen als voraussichtliche Einnahmen in einen Wirtschaftsplan aufgenommen werden Normenkette § 28 Abs. 1 WEG Kommentar Die in den Wirtschaftsplan aufzunehmenden voraussichtlichen Einnahmen umfassen auch die Zinserträge aus der Anlage der Instandhaltungsrücklage. Fehlen diese im Wirtschaftsplan, so erfüllt ...mehr

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Ungültige Klauseln eines Verwaltervertrags

Leitsatz Objektive Auslegung des Beschlusses über eine Jahresabrechnung (auch mitbeschlossene Einzelabrechnungen?) Ungültige Klauseln eines Muster-Verwaltervertrags; Anfechtung des Beschlusses über die Ermächtigung des Beirats zum Vertragsabschluss Beschlussfassung über die Erneuerung einer gemeinschaftlichen Zentralheizungsanlage mit gleichzeitigem Austausch defekter Heizkörp...mehr

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Ein Verwalter erhält keine Vergütung, wenn er seine gesetzlichen und vertraglichen Leistungspflichten nicht erfüllt

Leitsatz Ein vom teilenden Grundstückseigentümer bestimmter Ex-Erstverwalter hat keine Vergütungs-, Aufwendungsersatz- und Bereicherungsansprüche, wenn er seine gesetzlichen und vertraglichen Hauptleistungspflichten gegenüber der Gemeinschaft nicht erfüllt Normenkette §§ 177, 181, 196, 197, 323 ff., 398, 612, 615, 632, 669, 670, 675, 679, 683, 684, 812 BGB; §§ 8, 21, 23, 24 A...mehr

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"Ein-Mann-Beschluss" des teilenden Eigentümers über Wirtschaftsplan wirkungslos

Leitsatz Verabschiedung eines Wirtschaftsplans durch den teilenden Grundstückseigentümer im Wege eines "Ein-Mann-Beschlusses" (vor Entstehung einer faktischen Gemeinschaft) begründet für die später entstandene Gemeinschaft keine Wohngeldforderungen Gleiches gilt für den Beschluss einer Gemeinschaft mit allein als Endbetrag bezeichneten "Gesamtkosten" eines Abrechnungsjahres Er...mehr

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Voraussetzungen eines sog. Notwirtschaftsplans

Leitsatz Voraussetzungen der Neubestellung des Verwalters Notwendiger "Notwirtschaftsplan"; Säumnisse des Vorverwalters Heizkesselerneuerung (Hauptsacheerledigung; Beschlussanfechtung; Rechtsschutzbedürfnis) Normenkette §§ 26, 28 Abs. 1 u. 5 WEG Kommentar Grundsätzlich ist daran festzuhalten, dass bei der Vorbereitung der Neubestellung eines Verwalters die Einholung mehrerer Ang...mehr

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Abrechnungsgenehmigungsbeschluss bestätigt Wirtschaftsplan

Leitsatz Abrechnungsgenehmigungsbeschluss bestätigt allein mit rechtsverstärkender Wirkung den vorausgehenden Wirtschaftsplan (Haushaltsplan) Normenkette §§ 16, 28 Abs. 2 WEG Kommentar Während der Wirtschaftsplan wie ein Haushaltsplan am voraussichtlichen Finanzbedarf der Gemeinschaft orientiert ist, werden in der Jahresabrechnung die tatsächlichen, im Geschäftsjahr eingegange...mehr

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Getrennte Abrechnungen in sog. Mehrhausanlage

Leitsatz Nach entsprechender Vereinbarung getrennte Abrechnungen, Wirtschaftspläne und Rücklagen für jedes Haus in sog. Mehrhausanlage Normenkette §§ 16, 28 WEG Kommentar Sieht die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung die Bildung von Untergemeinschaften in einer Mehrhausanlage vor und sind getrennte Abrechnungskreise festgelegt, so ist bei Jahresabrechnungen und Wirtscha...mehr

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WIEDERBESTELLUNG DES VERWALTERS - Nicht ordnungsmäßig, wenn keine Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne erstellt werden

Leitsatz Es verstößt grundsätzlich gegen das Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer einen Verwalter wiederbestellen, der über mehrere Jahre weder Jahresabrechnungen noch Wirtschaftspläne zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Fakten: Vorliegend hatte der Verwalter über mehrere Jahre hinweg keine Beschlussfassung über die Jahresabrechnungen sowie die Wirtsc...mehr

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Bestellung des neuen Verwalters in der Regel zugleich Abberufung des bisherigen Verwalters

Leitsatz In der Neubestellung eines Verwalters liegt im Regelfall zugleich die Abberufung des bisherigen Verwalters Auch nach Bestandskraft eines Abberufungsbeschlusses kann sich der abberufene Verwalter auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen und seine vertraglichen Rechte geltend machen Normenkette §§ 393, 626, 823 Abs. 2 BGB; § 266 StGB Kommentar Der Verwalter, der nach ...mehr

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Wiederbestellung eines abrechnungssäumigen Verwalters

Leitsatz Wiederbestellung eines abrechnungssäumigen Verwalters widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung Normenkette § 21 Abs. 4 WEG Kommentar Es verstößt grds. gegen das Gebot ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer einen Verwalter wiederbestellen, der über mehrere Jahre weder Jahresabrechnungen noch Wirtschaftspläne zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Von ordnu...mehr

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Nach Ausscheiden eines Eigentümers gefasster Wirtschaftsplan bzw. Abrechnungsbeschluss

Leitsatz Ein erst nach Ausscheiden eines Eigentümers gefasster Wirtschaftsplan bzw. Abrechnungsbeschluss kann keine Wohngeldzahlungspflichten dem Ausgeschiedenen gegenüber begründen Normenkette §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 1 und 5 WEG; § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB Kommentar Verabsäumt die Eigentümergemeinschaft, einen Wirtschaftsplan mit Vorschusszahlungsverpflichtungen der Wohnungseigent...mehr

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AUSGESCHIEDENER WOHNUNGSEIGENTÜMER - Keine Zahlungspfl icht bei fehlendem Wirtschaftsplan

Leitsatz Versäumt die Eigentümergemeinschaft, einen Wirtschaftsplan mit Vorschussverpflichtungen der Wohnungseigentümer aufzustellen, kann sie einen ausgeschiedenen Wohnungseigentümer weder aufgrund einer nach seinem Ausscheiden beschlossenen Jahresabrechnung noch aus ungerechtfertigter Bereicherung für die Lasten und Kosten in Anspruch nehmen, die vor seinem Ausscheiden ent...mehr

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Erstellung der Jahresabrechnung durch den neu bestellten Verwalter

Leitsatz Erstellung der Jahresabrechnung durch den neu bestellten Verwalter Normenkette §§ 28 Abs. 3, 43 Abs. 1 Nr. 4, 45 Abs. 1 WEG; §§ 675, 666, 259 BGB Kommentar Scheidet ein Verwalter während oder zum Ende eines Wirtschaftsjahres aus, so hat grundsätzlich der neu bestellte Verwalter die Abrechnung für dieses Wirtschaftsjahr zu erstellen, es sei denn, die Jahresabrechnung w...mehr

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Stillschweigender Verzicht auf Einhaltung des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung

Leitsatz Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung (rügelose Duldung der Teilnahme des Hausmeisters als insoweit stillschweigender Verzicht auf Einhaltung des Nichtöffentlichkeitsgrundsatzes) Kein Rechtsschutzinteresse mehr für die Anfechtung eines Wirtschaftsplanbeschlusses nach bestandskräftiger Beschlussgenehmigung der Jahresabrechnung (soweit kein Eigentümerwe...mehr

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VERWALTUNGSBEIRAT - Keine Anfechtung von "Beiratsbeschlüssen"

Leitsatz Beschlüsse des Verwaltungsbeirats, die dieser aufgrund der ihm in der Teilungserklärung zugewiesenen Beschlusskompetenz über die Genehmigung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans trifft, können nicht nach § 23 Abs. 4 WEG (Anm. d. Red.: nunmehr nach § 46 Abs. 1 WEG) angefochten werden. Ein solcher Beschluss ist nichtig, wenn die Verteilung von Kostenpositione...mehr