Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfung

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Anhang nach IFRS / 6.9 Besondere Angabepflichten im Konzernanhang aus deutscher Sicht

Rz. 199 Aus Sicht deutscher Anwender ist zu beachten, dass der nach IFRS erstellte Konzernabschluss (einschließlich Anhang) grundsätzlich befreiend für den HGB-Konzernabschluss ist.[1] Allerdings sind zusätzlich folgende Angabepflichten (vgl. § 315g Abs. 1 HGB) zu erfüllen:[2] Angaben nach § 313 Abs. 2-3 HGB: Dementsprechend sind bei Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.86 Prüfung des Jahresabschlusses

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Rückstellungen: ABC / Heimfall

Soweit eine Verpflichtung eines Mieters, Pächters oder Erbbauberechtigten besteht, eigene Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen entschädigungslos zu übereignen, ist dies bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen auf die Anlage und nicht durch Rückstellungsbildung zu berücksichtigen. Eine Rückstellungspflicht besteht nur insoweit, als bei der Übergabe der Anlagen no...mehr

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Rückstellungen: ABC / Datenbereinigung

Soweit aufgrund von Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder privatrechtlichen Vereinbarungen Verpflichtungen zum Löschen von gespeicherten Daten entstehen (z. B. Löschung personenbezogener Daten nach einer bestimmten Zeitperiode), sind die dadurch entstehenden Aufwendungen im Geschäftsjahr der Speicherung der Daten rückstellungspflichtig.[1]mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 1.1 Allgemeines

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Rückstellungen: ABC / Bußgeld

Für Rechtsverstöße, die bis zum Abschlussstichtag begangen wurden, ist eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, soweit mit der Verhängung von Bußgeldern (z. B. Sanktionen des Kartell- oder Umweltrechts, EU-Geldbußen[1]) zu rechnen ist.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Emissionsrechte

Unternehmen, die Anlagen i. S. v. Anhang 1 des TEHG betreiben, sind nach § 7 Abs. 1 TEHG zur Abgabe von CO2-Emissionsrechten[1] bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) bis zum 30.4. des auf die CO2-Emission folgenden Jahres verpflichtet. Sofern der Bilanzierende solche Anlagen betreibt, ist aufgrund der Abgabeverpflichtung im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr, i...mehr

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Rückstellungen: ABC / Jahresabschluss

Kosten für die Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses und Lageberichts sind rückstellungspflichtig. Für die Erstellung und Offenlegung bestehen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen in Form der handelsrechtlichen Vorschriften. Auch Aufwendungen für die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses sind rückstellungspflichtig, soweit eine auf privatrechtlicher ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.57 IT-Bilanzierung

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Rückstellungen: ABC / Optionsgeschäfte

Der Verkäufer einer Kaufoption (Stillhalter) hat eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden, soweit der Basispreis der Optionsgegenstände zzgl. der erhaltenen Optionsprämie den Börsenkurs am Abschlussstichtag bzw. bei Aufstellung des Jahresabschlusses unterschreitet. Gleiches gilt für den Stillhalter einer Verkaufsoption, bei der ein Verlust droht, soweit der vereinba...mehr

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Rückstellungen: ABC / Elektroschrott

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) determiniert für bestimmte Unternehmen (Hersteller) eine Verpflichtung zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten (sog. Elektroschrott[1]). Das Be- bzw. Entstehen einer Entsorgungsverpflichtung beim Hersteller ist davon abhängig, ob die Rücknahme von privaten Haushalten oder gewerblichen Nutzern erfolgt und ob die Altgeräte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Entgelt- bzw. Gebührenabsenkung

Bei Abfall- und Abwasserbetrieben sowie bei EVU kann sich infolge von gesetzlichen Vorschriften zur Gebührenerhebung (z. B. § 6 Abs. 2 S. 3 KAGNRW) bzw. zur Festsetzung von Leistungsentgelten (z. B. Netzentgelte nach § 5 ARegV) die Verpflichtung zur Gebühren- bzw. Entgeltabsenkung[1] ergeben. Dies ist dann der Fall, wenn der Bilanzierende in einem Geschäftsjahr mehr Gebühren...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Sozialplan

Gem. §§ 111, 112, 112a BetrVerfG sind bei Stilllegungen, Betriebseinschränkungen und anderen Betriebsänderungen Sozialpläne aufzustellen. Sozialpläne sehen regelmäßig Abfindungszahlungen an ausscheidende Arbeitnehmer vor, für die Rückstellungen zu bilden sind. Rückstellungen kommen bereits dann in Betracht, wenn ernsthaft mit Stilllegungen oder Betriebseinschränkungen zu rec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Leasingvertrag

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Leasingverhältnissen kommen sowohl beim Leasinggeber als auch beim Leasingnehmer in Betracht. Im Falle der Bilanzierung des Leasinggegenstands beim Leasinggeber ist beim Leasingnehmer eine Drohverlustrückstellung zu bilden, wenn die noch zu erbringenden Leasingraten den quantifizierbaren Beitrag der Nutzung des Leasinggege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Urlaub

Für am Abschlussstichtag noch nicht genommenen Urlaub von Arbeitnehmern ist eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand zu bilden, soweit der Urlaub im nachfolgenden Geschäftsjahr nachgeholt oder abgegolten werden muss.[1] Es bleibt abzuwarten, wie sich das BAG-Urteil vom 29.9.2011 auf die Urlaubsansprüche von jüngeren Beschäftigten auswirkt.[2] Für die Urlaubsansprüche von ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Demografiefonds

Demografiefonds[1] sehen häufig vor, dass Arbeitgeber in jedem Geschäftsjahr einem unternehmensinternen virtuellen sog. Demografiefonds einen bestimmten Betrag pro Mitarbeiter zur Verfügung stellen müssen. Die konkrete Verwendung dieser Mittel wird i. d. R. durch den Abschluss gesonderter Betriebsvereinbarungen festgelegt. Sofern bis zum Abschlussstichtag eine Verwendungsent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stärkung der HR-Rolle / 1 Wie wandelt sich das Bild der HR Rolle?

Schaut man auf die Vergangenheit, waren die klassischen, administrativen Aufgaben der meisten Personaler mit direkten Tätigkeiten der Mitarbeiter verbunden: Einstellung neuer Mitarbeiter, betriebsbedingte Kündigungen, Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Organisation der Dienst- und Urlaubspläne, das Schreiben von Zeugnissen oder weitere Verwaltungsaufgaben. Doch in Zeite...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.2.1 Planmäßige Abschreibung

Rz. 82 Aufgrund der wirtschaftlichen Entwertung gilt auch Software grundsätzlich als abnutzbarer Vermögensgegenstand mit einer zeitlich begrenzten Nutzungsdauer.[1] Hierfür gelten die allgemeinen Abschreibungsregelungen der § 253 HGB bzw. § 6 EStG und § 7 EStG. [2] Die planmäßige Abschreibung beginnt dabei mit Erlangung der Betriebsbereitschaft. Rz. 83 Handelsrechtlich kann So...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Flüssige Mittel in Buchführ... / 1 Begriffliche Abgrenzung der "flüssigen Mittel"

Rz. 1 In der Praxis werden "flüssige Mittel" und "liquide Mittel" synonym behandelt. "Flüssige Mittel" ist jedoch der engere Begriff. Er beinhaltet Bargeld und Bankguthaben. "Liquide Mittel" sind dagegen Geldmittel und Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens eines Unternehmens, die kurz-oder mittelfristig in Geld umgewandelt werden können. Dabei wird nach der Verflüssigungs...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 1083 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Achleitner/Wollmert (2002), Stock Options, 2. Aufl., Stuttgart. APAS (2018), Verlautbarung Nr. 4 vom 20.12.2018: Informationspflicht nach Art. 14 der VO (EU) Nr. 537/2014, URL: https://www.apasbafa.bund.de/SharedDocs/Downloads/APAS/DE/vb_verlautbarung_04_ue_f.html (Stand: 04.08.2021). Baetge/Fischer/Paskert (1989), Der Lagebericht, Stuttgart....mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 164 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 APAS (2021a), Verlautbarung Nr. 15 vom 13.12.2021: Zu Art. 17 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und dessen Verhältnis zu Art. 41 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (AP-VO), URL: https://tinyurl.com/4jj667p9 (Stand: 29.08.2024). APAS (2021b), Verlautbarung Nr. 16 vom 20.12.2021: Zum Stichtag, an dem die Eigenschaft eines Unternehmens als U...mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 4 Inhalt des Vergütungsberichts

Rz. 7 Im Vergütungsbericht ist die entsprechend des vom Aufsichtsrat entwickelten Vergütungssystems[1] gewährte bzw. geschuldete Vergütung für jedes einzelne gegenwärtige oder frühere Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglied unter Namensnennung darzustellen. Der Vergütungsbegriff deckt sich hierbei nach der Gesetzesbegründung mit der handelsrechtlichen Definition der Gesamtbezü...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.2 Handelsbilanz

Rz. 94 Handelsrechtlich werden Finanzanlagen außerplanmäßig abgeschrieben, wenn ihr Wert am Bilanzstichtag niedriger ist als der Buchwert. Dabei ist ein Börsenkurs für Wertpapiere des Anlagevermögens nur wichtiger, aber nicht in allen Fällen tauglicher Wert. So kann es etwa Synergieeffekte geben, die zu einem höheren Ertragswert einer Beteiligung führen. Bei dem Anteil an ei...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.7 Investmentfonds

Rz. 194b Erträge aus thesaurierenden Investmentfonds (§ 162 Abs. 2 Nr. 6 KAB) gelten beim Fondseigentümer erst als realisiert bei Veräußerung/Rückgabe der Anteile. Dies gilt auch, wenn rechtlich die Anteile im Miteigentum des Anlegers stehen. Dagegen erfolgt eine Ertragsvereinnahmung von Dividenden und Zinsen bei ausschüttenden Fonds, wenn der Abrechnungsstichtag nicht nach ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.1 Bestandteile der Anschaffungskosten

Rz. 74 Wertpapiere sind handelsrechtlich Vermögensgegenstände und steuerrechtlich Wirtschaftsgüter. Bei ihrer Bewertung ist daher von den Anschaffungskosten auszugehen (§ 253 Abs. 1 Satz 1, HGB; § 255 Abs. 1 HGB; § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG). Rz. 75 Anschaffungskosten sind der Kaufpreis zuzüglich der Nebenkosten der Anschaffung. Zu den Nebenkosten gehören z. B. Notargebühren,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.1.3 Unechtes Pensionsgeschäft

Rz. 129 Beim unechten Pensionsgeschäft hängt die Rückübertragung der Wertpapiere und das Entstehen der Rückzahlungsverpflichtung von der Ausübung des vertraglichen Rechts durch den Pensionsnehmer ab. Übt er sein Recht nicht aus, bleiben die Wertpapiere in seinem Vermögen und ist der Pensionsgeber nicht zur Rückzahlung des empfangenen oder zur Zahlung des vereinbarten höheren...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vergütungsbericht in der Re... / 5 Prüfung durch den gesetzlichen Abschlussprüfer

Rz. 19 Nach § 162 Abs. 3 AktG ist die Prüfung des Vergütungsberichtes darauf zu beschränken, ob die Angaben zu den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG genannten Pflichtbestandteilen gemacht wurden. Die Vorgaben zur externen Prüfung des Vergütungsberichtes entsprechen somit im Wesentlichen der rein formellen Prüfung der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung durch den Abschlusspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 11.2.1 Berücksichtigungsfähige Kosten

Die Rückstellung ist mit dem Betrag zu passivieren, der nach den Preisverhältnissen des jeweiligen Bilanzstichtages für die Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich notwendig ist. Die Sachleistungsverpflichtung ist mit den Einzelkosten und einem angemessenen Teil der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten.[1] Bei der Berechnung sind folgende Kosten einzubeziehen: Einmaliger ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Zwingende Aufstellung eines Zwischenabschlusses bei mehr als drei Monaten auseinanderliegenden Abschlussstichtagen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 14 Der nach § 299 Abs. 2 Satz 2 HGB aufzustellende Zwischenabschluss dient ausschl. als Grundlage für die Aufstellung des Konzernabschlusses. [1] Durch den Zwischenabschluss ist es möglich, für den Zeitraum des Konzern-Gj die Daten des TU mit abweichendem Stichtag des Einzelabschlusses in den Konzernabschluss einzubeziehen. Bei der Aufstellung des Zwischenabschlusses ist ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.11 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen (Abs. 2 Nr. 11)

Rz. 161 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 11 HGB sind alle laufenden Erträge (des Finanzbereichs) auf Bruttobasis auszuweisen, die nicht bereits unter den Posten Nr. 9 oder Nr. 10 ausgewiesen werden. Das obligatorisch zu beachtende Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB) verbietet eine Verrechnung der Zinserträge mit den Zinsaufwendungen. Dies gilt auch bei Aufwendungen aus Sol...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.4 Negativer Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 97 Aus dem obigen Ermittlungsschema kann sich ausnahmsweise auch ein negativer Betrag ergeben. Sofern der für ein erworbenes Unt geleistete Gesamtkaufpreis der Höhe nach nicht den Saldo der Zeitwerte der einzelnen bewertbaren VG und Schulden erreicht, sind die Zeitwerte der übernommenen Aktiva i. R. e. willkürfreien Verfahrens vorrangig durch Abstockung der einzelnen nich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Sonstige betriebliche Erträge (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 78 Der Posten § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB des GKV "sonstige betriebliche Erträge" stellt einen Sammelposten der GuV dar, in dem alle betrieblichen Erträge auszuweisen sind, die keinem anderen Ertragsposten des Gliederungsschemas zuzuordnen sind. Konkret sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen alle regelmäßigen und unregelmäßigen Erträge auszuweisen, die nicht zu den U...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 130 Der Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" (§ 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB) stellt einen Sammelposten der GuV dar, in dem alle betrieblichen Aufwendungen auszuweisen sind, die keinem anderen Aufwandsposten des Gliederungsschemas zuzuordnen sind. Der Ausweis unter diesem Posten erfolgt ungeachtet der Regelmäßigkeit und Periodenzugehörigkeit der Aufwendungen oder einer gg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Freiwillige Prüfungen

Rz. 191 Bei freiwilligen Abschlussprüfungen können Prüfungsgegenstand, Prüfungsdurchführung und Berichterstattung über die Prüfung zwischen Auftraggeber und Abschlussprüfer grds. frei vereinbart werden. Soweit allerdings ein Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB bei solchen Prüfungen erteilt werden soll, sind die für gesetzliche Abschlussprüfungen geltenden Regelungen analog zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Anforderung, Form und Umfang

Rz. 9 Der Anhang hat unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.[1] Der Anhang muss vollständig und die Angaben müssen wahr sein, jedoch sind für Ersteres Ausnahmen zu beachten bzgl. Wesentlichkeit, Schutzklauseln (§ 286 Abs. 1 HGB) und größenabhängiger Erleichterungen (z. B. § 288 HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 28 Die Einhaltung der in § 275 Abs. 2 und 3 HGB alternativ vorgegebenen Mindestgliederungsformen sowie die Beachtung der allgemeinen Grundsätze für die Gliederung (§ 265 HGB) sind zwingend, sodass von einer Verbindlichkeit des Gliederungsschemas gesprochen werden kann. Abweichende Gliederungen sind prinzipiell nicht zulässig. Allerdings sind i. R. weiterer gesetzlicher B...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 31 Sofern kein Zwischenabschluss aufgestellt wird, sind Vorgänge von besonderer Bedeutung für das einbezogene TU zwischen dessen Abschlussstichtag und dem Stichtag des Konzernabschlusses gem. § 299 Abs. 3 HGB in der Konzernbilanz und der Konzern-GuV zu berücksichtigen oder im Konzernanhang anzugeben. Die besondere Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Aufgliederung der Umsatzerlöse (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 24 Umsatzerlöse sind sowohl nach Tätigkeitsbereichen als auch nach geografisch bestimmten Märkten aufzugliedern. Dies impliziert, dass sich Tätigkeitsbereiche von Märkten unterscheiden. Bei Unt mit monolithischen Produkt- oder Vertriebsstrukturen ist diese Unterscheidung nicht notwendig; ein Berichtsformat ist ausreichend.[1] Umsatzerlöse spiegeln die Liefer- und Leistun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.7.2 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten (Abs. 2 Nr. 7b)

Rz. 122 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 7b HGB sind Abschreibungen auf das UV gem. § 253 Abs. 4 HGB auszuweisen, die den üblichen Umfang der Abschreibungen auf Gegenstände des UV wesentlich übersteigen (§ 253 Rz 278 ff.), d. h., lediglich die Mehrabschreibungen sind hier zu erfassen. Abschreibungen für Wertpapiere des UV sind auch im Falle einer gegebenen Unüblichkeit nicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4 Freiwillige Abschlussprüfungen

Rz. 182 Freiwillige Abschlussprüfungen werden aufgrund gesellschaftsvertraglicher oder satzungsmäßiger Vorgaben, vertraglicher Vereinbarungen mit Kreditgebern, Vorgaben eines zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten MU oder sonstiger Gründe beauftragt. Der Anwendungsbereich betrifft z. B.: KapG/KapCoGes, die als klein i. S. v. § 267 HGB einzustufen sind, Konzern...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Unverhältnismäßig hohe Kosten oder unangemessene Verzögerungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 29 Als zweites sachlich begründetes Einbeziehungswahlrecht sieht § 296 Abs. 1 Nr. 2 HGB vor, dass die Einbeziehung eines TU in den Konzernabschluss unterbleiben kann, wenn die für die Aufstellung des Konzernabschlusses erforderlichen Angaben nicht ohne unverhältnismäßig hohe Kosten oder unangemessene Verzögerungen zu erhalten sind. Zur Einordnung des Kriegs in der Ukraine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Sonstige Dritte

Rz. 88 Die Regelungen des § 323 HGB stellen abschließend die Haftung des Abschlussprüfers aus dem Prüfungsvertrag ggü. dem Auftraggeber und verbundenen Unt bei Pflichtprüfungen dar.[1] Eine Ausweitung der Haftung des Abschlussprüfers aus § 323 HGB im Weg der Auslegung oder eines Analogieschlusses auf Dritte ist nicht möglich.[2] § 323 HGB entfaltet aber auch keine allgemeine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.14 Steuern vom Einkommen und Ertrag (Abs. 2 Nr. 14)

Rz. 182 Unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" (§ 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB) sind jene ergebnisabhängigen Steuern zu erfassen, für welche die KapG selbst wirtschaftlicher Steuerschuldner ist. Praxis-Beispiel Konkret sind als Steuern vom Einkommen und Ertrag v. a. folgende Aufwendungen auszuweisen: KSt (einschl. des Solidaritätszuschlags); GewSt; Kapitalertragsteuer auf ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.2 Angabepflicht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (Nr. 9 Buchst. a) Satz 1–3)

Rz. 52 Von großen und mittelgroßen KapG sind die Gesamtbezüge "für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung" anzugeben. Aus den §§ 6, 35 und 52 GmbHG ergibt sich, dass die Geschäftsführer und die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats als Organmitglieder hierunter fallen. In der AG sind es die Vorstä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.17 Ergebnisse aus Unternehmensverträgen

Rz. 197 Für Erträge und Aufwendungen aus bestimmten Unt-Verträgen fordert § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB einen gesonderten Ausweis unter entsprechender Bezeichnung, ohne dass nähere Ausführungen dazu gemacht werden, an welcher Stelle dieser Ausweis vorzunehmen ist. So sind auch im gesetzlichen Gliederungsschema keine vorgegebenen Posten für diesen gesonderten Ausweis zu finden. Für...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 49 Der Abschlussprüfer hat in seiner Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter deren wesentliche Aussagen im Lagebericht zu würdigen. Im Vordergrund hierbei steht die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unt, wie sie im Jahresabschluss und Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben.[1] Gelangt der Abschlussprüfer bei se...mehr