Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.2.3.7 Erklärung zur Gegenleistung

Das Mahnverfahren ist nur zulässig, wenn der Antragsteller für die geltend gemachte Forderung keine Gegenleistung mehr zu erbringen hat (z. B. Ware gegen Zahlung oder Erbringung einer Werkleistung gegen Zahlung). Im Falle der Forderung rückständigen Hausgeldes ist das Kästchen "nicht abhängt" anzukreuzen, da der Antragsgegner leisten muss, ohne dass die Gemeinschaft der Wohn...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.2.4 Prüfung des Antrags durch das Mahngericht

Das Mahngericht prüft den Mahnantrag grundsätzlich nur formal. Das Mahngericht – funktional ist der Rechtspfleger und kein Richter zuständig – prüft vor allem, ob der Antrag alle notwendigen Angaben enthält, insbesondere, ob die genaue Bezeichnung des Antragstellers (also "Wohnungseigentümergemeinschaft" gefolgt von der bestimmten Angabe des gemeinschaftlichen Grundstücks), ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.3.1 Überblick

Ist der Antrag vollständig und fehlerfrei, wird auf seiner Grundlage nach § 692 ZPO ein sogenannter Mahnbescheid erlassen. In diesem Mahnbescheid wird dem Hausgeldschuldner mitgeteilt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen ihn eine Zahlungsforderung – einschließlich Kosten und Zinsen – erhebt. Gleichzeitig wird der Hausgeldschuldner vom Gericht aufgefordert, ent...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2.5 Zwangsvollstreckung

Die Vollstreckung erfolgt im Wege der Zwangsversteigerung entsprechend § 1 ZVG bis § 161 ZVG. Da diese Vorschriften auf Zwangsversteigerungen wegen Geldforderungen konzipiert sind und nicht auf die Zwangsversteigerung wegen einer Handlung (Veräußerung) passen, ist für jede Vorschrift sorgfältig zu prüfen, ob sie entsprechend angewendet werden kann.[1] Streitig ist unter ande...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.2.3.3 Forderung

Der Antrag muss nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO vor allem die Bezeichnung des Anspruchs unter bestimmter Angabe der verlangten Leistung enthalten; Haupt- und Nebenforderungen sind gesondert und einzeln zu bezeichnen. Der geltend gemachte Hausgeldanspruch muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der mate...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.7.1 Überblick

An jeden Rechtstreit schließt sich das Kostenfestsetzungsverfahren an.[1] Dieses verschafft der Partei, die den Prozess gewonnen hat, einen Vollstreckungstitel über die vom Gegner zu erstattenden Kosten des Prozesses. Erforderlich ist ein Antrag, der "Kostenfestsetzungsantrag", bei der Geschäftsstelle des Gerichtes erster Instanz. Ist die Hauptentscheidung (in der Regel das ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Systematik des "Bodenwertmodells"

Rz. 20 Die Abweichungen des baden-württembergischen Bodenwertmodells vom Bundesmodell erschöpfen sich im Wesentlichen auf die Reduzierung des Steuergegenstandes im Bereich des Grundvermögens auf den Grund und Boden (keine Einbeziehung der Gebäude) und der sich daraus ergebenden Folgewirkungen. Die inhaltlichen Abweichungen des LGrStG von den reformierten bundesgesetzlichen Re...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 49 Die Ausgestaltung der Grundsteuer als modifizierte Bodenwertsteuer birgt verfassungsrechtliche Risiken. Eine allein am Bodenwert ausgerichtete Grundsteuer löst sich von der herkömmlichen Ausgestaltung der Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage sowohl den Grund und Boden als auch die Gebäude umfasst. Dies löst Bedenken aus, ob der Typusbegriff der Grundsteuer im Sinne d...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 4.2 Sachsen

Rz. 285 Sachsen hat zunächst mit dem Sächsischen Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz – SächsGrStMG) v. 3.2.2021[1] punktuell von der Abweichungsbefugnis nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht. Durch das SächsGrStMG v. 3.2.2021 wurden für im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke des Grundve...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 4.1 Saarland

Rz. 282 Das Saarland hat mit dem Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer (Saarländisches Grundsteuergesetz, GrStG-Saar) v. 15.9.2021[1] punktuell von der Abweichungsbefugnis nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht. Durch § 1 Abs. 1 GrStG-Saar werden für im Saarland belegene Grundstücke des Grundvermögens von § 15 Abs. 1 GrStG abweichende Steuermesszahlen best...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.4.3 Systematik des "Wohnlagemodells"

Rz. 134 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des hamburgischen "Wohnlagemodells" nach §§ 1-5 HambGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Grundsteuerwerte Rz. 135 Auf der ersten Stufe des hamburgischen "Wohnlagemodells...mehr

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Anlage Energetische Maßnahmen 2022 – Leitfaden

Allgemeines Rz. 55 Wichtig Energetische Maßnahmen im selbst bewohnten Gebäude Für Aufwendungen für energetische Maßnahmen (z. B. Aufwendungen für den Neueinbau oder die Optimierung der Heizung, für die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie für die Erneuerung von Außentüren und Fenstern oder den Einbau einer Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tages...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.6 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Ehegatten und Angehörigen

Rz. 816 [An Angehörige vermietete Wohnungen → Zeilen 7, 12, 14] Die steuerrechtliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Angehörigen setzt voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Fremdvergleich) und ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden. Ange...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 899 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 40–41] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 471 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1 Allgemein

Rz. 203 Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie m...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.2 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 479 Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis ist eine Tätigkeit, die in einem engen Bezug zum Haushalt ausgeübt wird. Zu diesen Tätigkeiten gehören u. a. die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung, Gartenpflege und die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern sowie von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen. Haushaltsnahe Beschäft...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verlängerte Frist für Immobilienverwalter-Zertifizierung

Der Deutsche Bundestag hat einer Verschiebung der Zertifizierung für Immobilienverwalter um ein Jahr auf den 1.12.2023 zugestimmt. Vorausgegangen war eine Initiative des VDIV Deutschland vor dem Hintergrund, dass nicht alle Zertifizierungswilligen bis zum 1.12.2022 eine Prüfung vor den Industrie- und Handelskammern (IHK) hätten ablegen können. Mit Inkrafttreten der WEG-Reform...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungsschutz für E-M... / 1.2.2 Ladestationen/Wallboxen

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt: Baut ein Eigentümer (oder Mieter) eine Wallbox in das Gebäude ein, ist diese in dessen Hausratversicherung enthalten. Baut die WEG die Wallboxen gemeinschaftlich ein (oder sind sie bei neu errichteten Gebäuden von vornherein enthalten), so sind sie über die Gebäudeversicherung der WEG abgesichert. Bei der Einordnung des richtigen Ver...mehr

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Versicherungsschutz für E-M... / 2.1 Übergreifende Schäden durch e-Autos

Greifen Schäden durch ein e-Auto auf andere Sachen über (z. B., weil ein e-Auto beim Ladevorgang in einer Tiefgarage in Brand gerät), so ist dies in der Regel zunächst ein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung (in einigen besonders gelagerten Fällen kann auch einmal die normale Privathaftpflicht des Halters greifen, dies soll hier aber nicht vertieft werden). Hierbei ist ...mehr

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Versicherungsschutz für E-M... / 1 Versicherungsschutz für einzelne Fahrzeuge und Ladestationen

In der Praxis bereiten Elektroautos, e-Bikes und ihre Ladestationen in versicherungstechnischer Hinsicht keine Probleme, wobei die Handhabung von Ladestationen aber für manchen Hausverwalter und manchen Wohnungseigentümer doch eine Überraschung bereit hält. Da sich noch keine einheitlichen Bezeichnungen eingebürgert haben, sind zunächst einige wenige Begriffsbestimmungen hilf...mehr

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Versicherungsschutz für E-M... / 2.3 Übergreifende Schäden durch Ladestationen

Verursacht die Ladestation/Wallbox bzw. das Ladegerät eines e-Bikes einen übergreifenden Feuerschaden, so ist dies in der Regel ein Fall für die jeweilige Haftpflichtversicherung des Eigentümers, also entweder der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Gemeinschaft oder die Privathaftpflicht des Wohnungseigentümers/Mieters. Dem oben dargestellten Muster folgend, wird in der P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außer Ansatz bleibende Beträge (§ 37 Abs 3 S 4–12 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In weitgehender Parallele zu den Regeln über die Eintragung auf der LSt-Karte (aber s Rn 56 aE) werden bestimmte Besteuerungsmerkmale von der Berücksichtigung der Festsetzung der Vorauszahlungen ausgeschlossen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Aufwendungen: Rn. 56 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnlich...mehr

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Versammlung: Einberufung durch Wohnungseigentümer?

1 Leitsatz Heißt es in der Gemeinschaftsordnung "jeder" Wohnungseigentümer kann eine Einberufung verlangen, bedeutet dies nicht, dass jeder hierzu ermächtigt ist. Auch aus § 24 Abs. 2 WEG folgt kein Recht, eine Versammlung einzuberufen. 2 Normenkette § 24 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K klagt vor dem 1.12.2020 noch gegen die anderen Wohnungseigentümer mit dem Antrag, ihn z...mehr

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Versammlung: Einberufung du... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall beleuchtet im Kern die Frage, wie die Wohnungseigentümer die Ladung zu einer Versammlung organisieren können, wenn es keinen Verwalter gibt. Einberufungsverlangen Ein Einberufungsverlangen nach § 24 Abs. 2 WEG hilft nicht, da es dem Verlangenden kein Recht zur Einberufung gibt. Einberufung durch Verwaltungsbeiräte oder ermächtigte Wohnungseigentümer Eine...mehr

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Versammlung: Einberufung du... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt vor dem 1.12.2020 noch gegen die anderen Wohnungseigentümer mit dem Antrag, ihn zu ermächtigen, eine Versammlung einzuberufen. Im frühen ersten Termin beantragen die Beklagten, die Klage abzuweisen. Später schließen die Parteien einen Vergleich. Dort erklären sie den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt und unterwerfen sich hinsichtlich der Kos...mehr

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Versammlung: Einberufung du... / 1 Leitsatz

Heißt es in der Gemeinschaftsordnung "jeder" Wohnungseigentümer kann eine Einberufung verlangen, bedeutet dies nicht, dass jeder hierzu ermächtigt ist. Auch aus § 24 Abs. 2 WEG folgt kein Recht, eine Versammlung einzuberufen.mehr

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Versammlung: Einberufung du... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Zwar habe nach der Gemeinschaftsordnung jeder Wohnungseigentümer das Recht, eine Einberufung der Versammlung zu verlangen. Dadurch sei aber nur das Quorum des § 24 Abs. 2 WEG reduziert worden. Aus § 24 Abs. 2 WEG folge aber kein Recht zugunsten des dort vorgesehenen Quorums, eine Versammlung einzuberufen. Eine § 50 Abs. 3 GmbHG entsprechende Regelung kenne das W...mehr

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Versammlung: Einberufung du... / 6 Entscheidung

LG Karlsruhe, Beschluss v. 12.9.2022, 11 T 17/22mehr

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Versammlung: Einberufung du... / 2 Normenkette

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Wärme-Contracting-Vertrag / 5 Hinweis

Problemüberblick In diesem Fall geht es um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer an Verträge gebunden ist, die vor ihrer Entstehung geschlossen worden sind. Entstehung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher; dies gilt auch im Fall des § 8 WEG, wenn es also eine Teilungserkläru...mehr

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Verwaltungsbeirat: Eignung I / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer wählen A und B zu Verwaltungsbeiräten. A und B sind ein Ehepaar. Sie haben ihr Wohnungseigentum von Wohnungseigentümer K gekauft, sind aber noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Mittlerweile sind sie vom Kaufvertrag zurückgetreten. K meint, es sei unzulässig, Personen zu Verwaltungsbeiräten zu bestellen, die Miteigentümer desselben Wohnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anspruch auf Einsichtnahme:... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer vom Verwalter eine Leistung (hier: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen) verlangen kann. Einsicht in die Verwaltungsunterlagen nach WEG Ein Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Ein Anspruch gegen den Verwalter besteht, wie vo...mehr

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Selbstbehalt und Sondereige... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie mit einem Selbstbehalt zu verfahren ist. Daneben ging es um die Frage, ob die Wohnungseigentümer bei umstrittenen und höchstrichterlich ungeklärten Rechtsfragen, über die sie sich uneinig sind, ihre zukünftige Verwaltung durch Beschluss festlegen können. Und es ging um die Frage, wann ein Wohnungseigentümer die Änderung des g...mehr

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Belastung des gemeinschaftl... / 3 Das Problem

B möchte ein in Wohnungseigentum aufgeteiltes Grundstück mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit belasten. Diesen Antrag bewilligt nach § 19 GBO für die Wohnungseigentümer der Verwalter. Das Grundbuchamt meint, diese Bewilligung sei unerheblich. Es müsse sich jeder Wohnungseigentümer erklären. Dagegen richtet sich die Beschwerde.mehr

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Verwaltungsbeirat: Eignung I / 5 Hinweis

Problemüberblick In der Entscheidung geht es um die Frage, welche Personen als Verwaltungsbeirat geeignet sind. Allgemeine Eignung Nach bislang h. M. ist notwendig, aber ausreichend, dass der Bestellte die dem Verwaltungsbeirat auferlegten Pflichten im Wesentlichen erfüllen könne. Besondere Anforderungen an die Kenntnisse eines Kandidaten über die Befugnisse des Verwaltungsbeir...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die nachträgliche Gestattung einer baulichen Veränderung. Die Verwaltung hat insoweit völlig zu Recht den klagenden Wohnungseigentümer auf die Notwendigkeit dieser Gestattung hingewiesen. Nachträgliche Gestattung Die Wohnungseigentümer können eine bereits vollzogene bauliche Veränderung nachträglich gestatten. Dieser Beschluss unterfällt alle...mehr

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Belastung des gemeinschaftl... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Bewilligung des Verwalters reiche tatsächlich nicht aus. Zwar vertrete der Verwalter die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG gerichtlich und außergerichtlich. Hieraus folge aber kein Recht, die Eintragung einer Grunddienstbarkeit an dem gemeinschaftlichen Grundstück zu bewilligen (Hinweis auf a. A. OLG Nürnberg, Beschluss v. 12.7....mehr

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Anspruch auf Einsichtnahme:... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG nicht so! K habe gegen B keinen Anspruch. Nach dem geltenden Recht bestünden keine Rechtsbeziehungen zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter, nach denen ein Wohnungseigentümer Auskunft verlangen könne. Der Einsichtnahmeanspruch der Wohnungseigentümer in die Verwaltungsunterlagen sei mit § 18 Abs. 4 WEG abschließend geregelt worden. Soweit K diese...mehr

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Aufteilungsplan: Fehlende N... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, was gilt, wenn die zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume auf einem Teil des Aufteilungsplans nicht mit derselben Nummer gekennzeichnet sind. Aufteilungsplan Der Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Baubezeichnung. Aus dieser müssen die Aufteilung des...mehr

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Versammlung: Hinweis auf 3-... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Entscheidung behandelt die Frage, wie die Verwaltungen zu laden haben, ohne den Kernbereich des Wohnungseigentums zu verletzen. Vertreterversammlung Die COVID-19-Pandemie hat die Verwaltung erheblich erschwert. Überblick: Eine Versammlung scheidet aus, wenn das öffentliche Recht Versammlungen verbietet. In diesem Fall ist der Verwalter berechtigt, alle dring...mehr

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Absenkungsbeschluss: Anford... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können einen Beschluss fassen, dass einem Beschluss außerhalb der Versammlung nur die Mehrheit der Wohnungseigentümer zustimmen muss (Absenkungsbeschluss). In der Entscheidung geht es darum, wie dieser Beschluss formuliert werden muss. Möglichkeiten der Beschlussfassung Angelegenheiten, über welche die Wohnungseigentümer nach dem WEG oder...mehr

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Beschluss: Was gilt bei meh... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die alltägliche Frage, wann und wohin zu laden ist. Daneben stellt sich die Frage, ob formale Ladungsmängel ohne Weiteres zur Ungültigkeit eines Beschlusses führen. Versammlungsort Welcher Versammlungsort (geografische Gemeinde) und welche Versammlungsstätte (Saal, Raum, etc.) vom Einzuladenden zu wählen sind, kann durch Vereinbarung oder dur...mehr

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Umlagevereinbarung: Änderung? / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es erstens um die Frage, ob eine Umlagevereinbarung auf die erstmalige ordnungsmäßige Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums anwendbar ist. Zum anderen geht es um den Anwendungsbereich von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Erstmalige ordnungsmäßige Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums Ob eine Umlagevereinbarung von Anfang an anzuwenden ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Absenkungsbeschluss: Anford... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümerin K bringt über ihrem Balkon eine Überdachung und auf der rechten Seite einen Windschutz an. Die Wohnungseigentümer diskutieren, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dagegen vorgehen soll. Der Gegenstand "Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegen K" steht allerdings nicht auf der Tagesordnung. Um nicht erneut eine Versammlung nur mit diesem einen...mehr

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Verwaltungsbeirat: Eignung I / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! A und B seien als Verwaltungsbeiräte geeignet. Zwar seien sie keine Wohnungseigentümer. Es genüge aber, dass sie werdende Wohnungseigentümer seien. Dem Ergebnis stehe nicht entgegen, dass A und B vom Kaufvertrag zurückgetreten seien. Ob der Rücktritt wirksam sei, sei ungeklärt und nicht entscheidend. Zwar werde regelmäßig vertreten, dass es für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschluss: Was gilt bei meh... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B lädt die Wohnungseigentümer mit Schreiben vom 8.10.2020 zu einer Versammlung ein. Die Versammlung soll an einem Wochentag, um 10.00 Uhr, im Büro des Verwalters stattfinden, welches sich ca. 20 km von Wohnungseigentumsanlage entfernt befindet. In der Einladung werden die Wohnungseigentümer wegen der Corona-Situation gebeten, nicht per...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufteilungsplan: Fehlende N... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das Ehepaar strebe eine Änderung der Aufteilung an. Dieser Änderung müssten nach § 19 GBO aber alle Wohnungseigentümer zustimmen. Richtig sei, dass alle zu betrachtenden Räume Sondereigentum des Ehepaares seien. Zwar seien nicht alle Einzelräume mit derselben Nummer gekennzeichnet. Zur Bestimmung des Gegenstandes Sondereigentum gebe es aber auch Schnitte und Ansi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufteilungsplan: Fehlende N... / 1 Leitsatz

Sind in einem Grundriss entgegen § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG nicht alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume mit derselben Nummer gekennzeichnet, kann sich ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Sondereigentum daraus ergeben, dass andere, mit diesen Räumen in Zusammenhang stehende Teile des Gebäudes (hier: den nicht nummerierten Räumen vorgelagerte Fenster) e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versammlungsstätte: Größe / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Beschlüsse seien wegen der Verletzung der Teilnahmerechte der K für ungültig zu erklären. Auch in Zeiten einer Pandemie bestehe ein Anspruch der Wohnungseigentümer auf eine persönliche Teilnahme an Versammlungen. Es sei folglich unzulässig, Versammlungen dahingehend zu beschränken, dass lediglich eine Teilnahme einzelner Personen gewährleistet werde und die ü...mehr