Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Entziehung des Wohnungseige... / 3.3 Zahlungsrückstand

Bis zum Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 stellte es einen Entziehungsgrund dar, wenn sich der Wohnungseigentümer in Höhe eines Betrags, der 3 % des Einheitswerts seines Wohnungseigentums überstieg, länger als 3 Monate in Zahlungsverzug befunden hatte.[1] § 17 WEG regelt nunmehr als Entziehungsgrund nicht mehr das Regelbeispiel des Zahlungsverzugs, wie dies noch in § 18 Ab...mehr

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Entziehung des Wohnungseige... / 6 Verwirkung

Auch das Entziehungsrecht kann verwirkt werden. Das Entziehungsrecht ist verwirkt, wenn es jahrelang nicht geltend gemacht wird und die Entziehungsgründe mittlerweile weggefallen sind. Ob Verwirkung auch dann anzunehmen ist, wenn jahrelang nichts unternommen wurde, die Entziehungsgründe jedoch noch vorliegen, ist abschließend nicht geklärt, dürfte jedoch zu verneinen sein. U...mehr

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Entziehung des Wohnungseige... / 7 Beschlussfassung

Bis zum Inkrafttreten des WEMoG hatte § 18 Abs. 3 WEG a. F. noch die Formalien eines Entziehungsbeschlusses geregelt. Der neue § 17 WEG verzichtet hierauf. Das Gesetz ordnet auch die Notwendigkeit einer Beschlussfassung über die Entziehung des Wohnungseigentums nicht an. Derzeit unterschiedlich beurteilt wird, ob es daher überhaupt einer Beschlussfassung bedarf oder nicht. N...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümer haben die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese werden durch Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die entsprechende Wirtschaftsperiode festgelegt und nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Der nach dem Gesamt- und den Einzelwirtschaftsplänen a...mehr

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Entziehung des Wohnungseige... / 5 Sonderfälle

5.1 Problem: Störender Ehegatte/Miteigentümer Gehört eine Eigentumswohnung einem Ehepaar und richtet sich der Veräußerungsbeschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nur gegen einen Ehegatten, der sich z. B. einer schweren Pflichtverletzung schuldig gemacht hat, stellt sich die Frage, ob tatsächlich die Veräußerung eines Miteigentumsanteils verlangt werden kann. Als Bru...mehr

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Entziehung des Wohnungseige... / 3 Entziehungsgründe

3.1 Generalklausel Die Wohnungseigentümer können die Veräußerung des Wohnungseigentums von einem Wohnungseigentümer verlangen, wenn dieser sich einer so schweren Verletzung seiner ihm gegenüber den anderen Wohnungseigentümern obliegenden Pflichten schuldig gemacht hat, dass den übrigen Mitgliedern die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann.[1] L...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / 4 Hausgeldeinzug

Wie der Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Entrichtung des Hausgelds nachkommt, obliegt zunächst seiner Entscheidung. Sieht jedoch die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung eine besondere Zahlungsweise vor, so ist der Wohnungseigentümer hieran gebunden. Sind demnach die Hausgelder im Lastschriftverfahren zu entrichten, so ist der einzelne Eigentümer an die...mehr

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Schikaneverbot (WEMoG) / 2 Ausprägungen im Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentum kann jeder Eigentümer mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, soweit nicht das Gesetz oder die Rechte Dritter entgegenstehen.[1] Hierbei kann er aufgrund des Gebots zur Rücksichtnahme von seinem Eigentum nur insoweit Gebrauch machen, als hierdurch weder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer noch den anderen Wohnungseig...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / 5 Tilgungsbestimmung

Zwar ist die Bildung einer Erhaltungsrücklage nicht zwingend erforderlich, gleichfalls entspricht sie ordnungsmäßiger Verwaltung. In aller Regel bilden die Wohnungseigentümergemeinschaften auch eine Erhaltungsrücklage. Bereits nach der gesetzlichen Bestimmung des § 28 Abs. 1 WEG ist dann die Beitragsleistung der einzelnen Wohnungseigentümer zur Erhaltungsrücklage zwingender ...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / 1 Grundsätze

Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung trifft jeden Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausgelder fließen in das Gemeinschaftsvermögen und werden Bestandteil desselben. Dieses Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Hinweis Hausgeldzahlungspflicht beginnt mit Grundbucheintragung Die Ha...mehr

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Schwimmbad (WEMoG)

Zusammenfassung Verfügt die Wohnanlage über ein Schwimmbad, handelt es sich bei diesem regelmäßig um Gemeinschaftseigentum. Insoweit gelten keine Besonderheiten gegenüber anderen, für jeden Eigentümer zugänglichen Einrichtungen. Das Schwimmbad ist dem Sondereigentum zuzurechnen, wenn dies in der Teilungserklärung entsprechend bestimmt oder das Schwimmbad in Sondereigentumsrä...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / 2 Fälligkeit

Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung entsteht mit ihrer Fälligkeit. Die Fälligkeit der Hausgelder können die Wohnungseigentümer auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG durch Beschluss regeln. Unterbleibt eine entsprechende Beschlussfassung, kann der Gläubiger, also die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nach § 271 BGB ihre sofortige Zahlung verlangen. Fälligkeit tritt in diesen...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / 3 Verfallsregelung

Viele Eigentümergemeinschaften sind bestrebt, die Zahlungsmoral ihrer Mitglieder dadurch zu stärken, indem Verfallsklauseln vorsehen, dass bei Verzug mit bestimmten Hausgeldzahlungen sofort das ganze auf die jeweilige Wirtschaftsperiode entfallende Hausgeld zur Zahlung fällig wird.[1] Regeln die Wohnungseigentümer etwa konkret für eine bestimmte Wirtschaftsperiode im Zusammen...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / 6 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen die Hausgeldansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.[1] Nach herrschender Meinung ist daneben auch noch die Aufrechnung mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung möglich. Das Verbot, gegenüber Hausgeldforderungen eine streitige Gegenforderung ...mehr

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Schikaneverbot (WEMoG) / 3.3 Rücksichtnahme gegenüber dem Verwalter

Außer dem Verwaltungsbeirat hat auch der einzelne Wohnungseigentümer jederzeit das Recht, sämtliche Abrechnungs- und Verwaltungsunterlagen einzusehen.[1] Den Wohnungseigentümern ist durchaus auch wiederholt Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren. Begrenzt ist dieses Einsichtsrecht wiederum lediglich durch das Schikaneverbot und das Verbot des Rechtsmissbrauchs. Ei...mehr

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Schikaneverbot (WEMoG) / 3.2 Rücksichtnahme gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Rücksichtnahme des einzelnen Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wirkt sich insbesondere beim Stimmverhalten in der Eigentümerversammlung aus. Grundsätzlich ist das Stimmrecht des Wohnungseigentümers Ausfluss seines Mitgliedschaftsrechts in der Wohnungseigentümergemeinschaft.[1] Es vermittelt ihm das Recht und die Möglichkeit, an der Gestaltung ...mehr

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Schikaneverbot (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das allgemeine Schikaneverbot (§ 226 BGB) erklärt die Ausübung eines Rechts für unzulässig, wenn dieses nur den Zweck hat, einem anderen Schaden zuzufügen. Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts ist die Pflicht zur Rücksichtnahme insbesondere in § 14 WEG statuiert. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das allgemeine Schikanegebot ist in § 226 BGB geregelt. Auspräg...mehr

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Notgeschäftsführung (WEMoG) / 1.1 Wohnungseigentümer

Jeder Wohnungseigentümer ist nach § 18 Abs. 3 WEG berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines dem Gemeinschaftseigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig sind. Voraussetzung ist freilich, dass überhaupt ein Fall der Notgeschäftsführung vorliegt. Ein Wohnungseigentümer, der ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer Arbeiten am Gemeinsch...mehr

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Teilungserklärung: Fristen ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will ein Eigentümer sein Grundstück in Wohnungseigentum aufteilen. Dazu bedarf er im Einzelfall einer Genehmigung. Genehmigungen nach dem öffentlichen Recht Die Begründung von Wohnungseigentum bedarf in bestimmten Fällen einer Genehmigung einer Behörde. Überblick: Bebauungsplan. Nach § 19 Abs. 2 BauGB dürfen durch die Teilung im Geltungsbereich eines Beb...mehr

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Notgeschäftsführung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Maßnahmen der Notgeschäftsführung dienen der Abwehr eines unmittelbar drohenden oder der Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens. In akuten Gefahrensituationen sind also Wohnungseigentümer zu eigenständigem Handeln ermächtigt, wenn eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer oder Maßnahmen des Verwalters nicht abgewartet werden können. Selbstverständlich is...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: K... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Sehe die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums "der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer" bedürfe, sei eine Klage auf Zustimmung zur Veräußerung stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Der Senat habe bereits entschieden, dass die Klage auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohnung...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: K... / 3 Das Problem

In der Wohnungseigentumsanlage, in der es nur die Wohnungseigentümer 1 und 2 und keinen Verwalter gibt, heißt es in der Gemeinschaftsordnung wie folgt: "Ein Wohnungseigentümer bedarf zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grunde versagt werden. Der Zustimmung des Verwalters bedarf es nicht...mehr

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Baumängel: Vergemeinschaftung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Wohnungseigentümer berechtigt sind, über eine Vergemeinschaftung der Mängelrechte gegen den Bauträger zu beschließen. Beschlusskompetenz Die Rechte wegen Mängeln des gemeinschaftlichen Eigentums aus den mit dem Bauträger geschlossenen Verträgen stehen sämtlichen Wohnungseigentümern als Erwerbern zu. Jeder Erwerber von Wohnun...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: K... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um das Verständnis einer Vereinbarung. Zu fragen ist, wer für die Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums zuständig ist. Nach dem Wortlaut der entsprechenden Vereinbarung sind die anderen Wohnungseigentümer zuständig. Das LG meint, diese Anordnung im Wege der Auslegung umdeuten zu können. Die BGH-Lösung Der BGH schließt sich der LG-Au...mehr

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WEG-Streitigkeit: Kosten / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Kosten für eine WEG-Streitigkeit (eine Beschlussersetzungsklage). Ein Wohnungseigentümer will eine Versammlung einberufen. Das kann er aber nur, wenn ihn die anderen Wohnungseigentümer hierzu ermächtigen. Das ist nach § 24 Abs. 3 WEG möglich. Dieser lautet: "Fehlt ein Verwalter oder weigert er sich pflichtwidrig, die Versammlung der Woh...mehr

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Notgeschäftsführung (WEMoG) / 2 Wer trägt die Kosten?

Führt die Notgeschäftsführung zu Ausgaben des Wohnungseigentümers, kann er diese von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag[1] oder als ungerechtfertigte Bereicherung[2] ersetzt verlangen.[3] Dem die Geschäftsführung ausübenden Wohnungseigentümer steht nicht das Recht zu, seine Aufwendungen direkt bei den Miteigentümern...mehr

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Bauliche Veränderung: Abbed... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall haben die Wohnungseigentümer der Sache nach § 20 Abs. 1 WEG – also die Notwendigkeit, dass eine bauliche Veränderung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu gestatten ist – abbedungen. Fraglich ist, was in einem solchen Fall für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer baulichen Veränderung gilt. Nachteil, wenn § 20 Abs. 1 WEG abbedungen ist Ha...mehr

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Umlage-Beschluss: Anwendung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um 2 Fragen. Die eine ist die Frage, ob eine Beschlusskompetenz besteht, Wohnungseigentümer vollständig von den Erhaltungskosten für einen wesentlichen Gebäudebestandteil zu befreien. Die andere Frage ist, ob, wenn eine Beschlusskompetenz besteht, eine Änderung einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Beschlusskompetenz Das LG meint, sich de...mehr

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WEG-Streitigkeit: Kosten / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 3 Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentümer können sich nicht auf die Durchführung einer Versammlung einigen. Wohnungseigentümer 1 verklagt daher die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf eine Ermächtigung nach § 24 Abs. 3 WEG. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erkennt diesen Anspruch an. Die Parteien streiten um die Kosten d...mehr

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Notgeschäftsführung (WEMoG) / 1.3 Verwalter

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Fristwahrung Der Nachteil kann ein rechtlicher oder ein tatsächlicher sein. Die Wahrung einer Frist ist deshalb ausdrücklich genannt, weil es sich wohl um den praktisch h...mehr

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Bauliche Veränderung: Abbed... / 3 Das Problem

Eine Wochenendhaussiedlung ist eine Wohnungseigentumsanlage (seit dem Jahr 2003, die Häuser sind aber überwiegend vorher gebaut worden). An jedem Ferienhaus besteht ein Sondernutzungsrecht. In der Gemeinschaftsordnung heißt es unter anderem wie folgt: "a) Jeder Hauseigentümer ist berechtigt, die seinem Sondereigentum und Sondernutzungsrecht unterliegenden Gebäude- und Grunds...mehr

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Umlage-Beschluss: Ordnungsm... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann ein Umlage-Beschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Umlage-Beschluss: Ordnungsmäßigkeit Den Wohnungseigentümern ist bei Änderungen des geltenden Umlageschlüssels ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt. Eine Änderung ist nicht an das Vorliegen eines sachlichen Grundes als eigene, von der ordnungsmäßigen Verwal...mehr

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Verwaltervertrag: Sonderver... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! K habe gegen B einen Anspruch in der eingeklagten Höhe aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB. B habe die Beträge jeweils ohne Rechtsgrund erlangt. Einen vertraglichen Anspruch aus dem Verwaltervertrag direkt behaupte B selbst nicht. Eine andere Rechtsgrundlage bestehe aber auch nicht. Zwar sei die Erstellung von Bescheinigungen nach § 35a EStG an die einzel...mehr

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Kinderlärm (WEMoG) / 1 Allgemein

Nach § 13 Abs. 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen grundsätzlich nach seinen Vorstellungen verfahren. Grenzen setzt hier insbesondere die Bestimmung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet ist, die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Bes...mehr

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Baumängel: Vergemeinschaftung / 4 Die Entscheidung

Dies sieht der BGH jeweils anders! Sämtliche Wohnungseigentümer hätten den Beschluss zur Vergemeinschaftung fassen können. Dies gelte auch dann, wenn die Mängel nur den einer Untergemeinschaft zugeordneten Teil der Wohnungseigentumsanlage beträfen. Für eine Vergemeinschaftung fehlte es selbst dann nicht an einer Beschlusskompetenz, wenn K mit 3 Wohnungseigentümern nicht durc...mehr

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Umlage-Beschluss: Anwendung... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestimmen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, dass sich sämtliche Wohnungseigentümer an der Reparatur eines Flachdachs zu beteiligen haben. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Er verweist auf die Gemeinschaftsordnung. Nach dieser sind die Kosten für die Instandhaltung sowie Rücklagen für alle Fälle eventueller Erneuerungen und erforderlicher...mehr

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WEG-Streitigkeit: Kosten / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Voraussetzungen des § 93 ZPO lägen nicht vor. Wohnungseigentümer 1 habe nicht davon ausgehen dürfen, ohne die Klage zu seinem Recht auf Einberufung einer Versammlung zu gelangen. Vielmehr habe für Wohnungseigentümer 1 kein anderer Weg als der Klageweg bestanden, um zu dem gewünschten Ziel, der Durchführung einer Versammlung, zu gelangen. Zur Einberufung eine...mehr

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WEG-Streitigkeit: Gutachten... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B baut eine Klimaanlage ein. Eine Gestattung nach § 20 Abs. 1 WEG liegt nicht vor. Die Wohnungseigentümer beschließen zu TOP 12.1, dass Wohnungseigentümer B die auf dem Westbalkon und auf dem Ostbalkon errichteten Klimaanlagen einschließlich deren Versorgungsleitungen zu beseitigen und die Durchdringungen der Fassade ordnungsmäßig zu verschließen hat. Zu T...mehr

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Umlage-Beschluss: Ordnungsm... / 3 Das Problem

Es gibt in einer Wohnungseigentumsanlage 4 Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentümer 2 und 4 bestimmen gegen die Wohnungseigentümer 1 und 3 nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, dass die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen, die Kosten der Wohngebäudeversicherung, die Kosten der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und Rechtskosten künftig nach Einheiten verteilt werden. Dagegen...mehr

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Zweitbeschluss: Ordnungsmäß... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten es Wohnungseigentümer K im Juli 2022, einen Balkon zu errichten. Im August 2022 heben sie diesen Beschluss wieder auf. Wohnungseigentümer K geht gegen den zweiten Beschluss vor. K meint, eine von ihm angenommene "Beschlussreue" könne keine Grundlage für einen Zweitbeschluss sein.mehr

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WEG-Streitigkeit: Gutachten... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Wohnungseigentümer seien befugt gewesen, sich durch Beschluss einen Willen darüber zu bilden, ob sie bestimmte Nutzungen oder bauliche Veränderungen für unzulässig halten. Sie dürften einen Wohnungseigentümer zu einem dem Beschluss entsprechenden Verhalten auffordern. Werde dies dem Wortlaut nach als Ge- oder Verbot beschlossen, sei darin nächstliegend ein s...mehr

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Verwaltungsbeiräte: Stimmbe... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Beschluss leide zwar unter einem formalen Mangel. Denn die Verwaltungsbeiräte seien nach § 25 Abs. 4 WEG nicht stimmberechtigt gewesen. Dieser Mangel habe sich aber nicht ausgewirkt, da der Beschluss auch ohne die Stimmen der Verwaltungsbeiräte zustande gekommen wäre. Die Höhe der Aufwandsentschädigung sowie der Umstand, dass diese auch den Ersatzbeiräten g...mehr

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Verwaltungsbeiräte: Stimmbe... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern vor allem um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeiräten eine Pauschale für ihre Aufwendungen zahlen darf. Aufwendungsersatz Jeder Verwaltungsbeirat hat als Beauftragter nach §§ 662, 670 BGB und neben einer etwaigen Vergütung grundsätzlich einen Anspruch auf einen Aufwendungsersatz. Die Aufwendungen müss...mehr

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Bauliche Veränderung: Aufst... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Gestattung einer baulichen Veränderung einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht. Das ist nach § 20 Abs. 4 WEG unter anderem der Fall, wenn bauliche Veränderungen eine Wohnungseigentumsanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligen. Das LG...mehr

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Anspruch auf bauliche Verän... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer X lässt im Treppenhaus einen Treppenlift anbauen. Die Wohnungseigentümer gestatten Wohnungseigentümer X nachträglich den Anbau. Gegen diesen Beschluss wendet sich Wohnungseigentümer K. Das AG gibt der Klage statt. Es meint, der Beschluss verstoße gegen öffentlich-rechtliche Bauvorschriften. Hiergegen wendet sich die Berufung.mehr

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Nachschuss-Beschluss: Anfec... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung sind die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen umzulegen. Am 21.3.1977 bestimmen die Wohnungseigentümer durch Beschluss, dass die Warmwasserkosten nach dem reinen Verbrauch umgelegt werden sollen. Im Mai 2023 beschließen die Wohnungseigentümer die Nachschüsse auf Grundlage der Jahresabrechnung 202...mehr

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Baumängel: Vergemeinschaftung / 3 Das Problem

In der Gemeinschaftsordnung heißt es unter anderem wie folgt: "Bei den Regelungen dieser Gemeinschaftsordnung ist immer davon auszugehen, dass die auf dem Grundstück aufstehenden Wohngebäude … im Ergebnis so weit wie möglich getrennt und unabhängig voneinander behandelt werden, sodass die Einheiten 1 bis 8 und die Einheiten 9 bis 13 jeweils eine gesonderte Wirtschaftsgemeins...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: K... / 1 Leitsatz

Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums "der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer" bedarf, ist eine Klage auf Zustimmung zur Veräußerung stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten; dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung vor dem 1.12.2020 getroffen wurde.mehr

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Modernisierende Erhaltung: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Einordnung einer Maßnahme als bauliche Veränderung oder Erhaltung. Die wichtigste Folge für die Einordnung ist für die Wohnungseigentümer die Frage, wer die Kosten zu tragen hat: Alle Wohnungseigentümer (§ 16 Abs. 2 WEG) oder nur die, die für die Maßnahmen waren (§ 21 Abs. 3 WEG). Begriff der Erhaltung Dem Begriff der Erhaltung unterfalle...mehr

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Zweitbeschluss: Ordnungsmäß... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann ein Zweitbeschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht. Zweitbeschluss: Ordnungsmäßigkeit Nach herrschender Meinung kann jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG verlangen, dass ein Zweitbeschluss schutzwürdige Belange aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses berücksichtigt. Die dabei einzuhaltenden Gr...mehr