Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentumsrecht

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Übertragung eines Raums

Leitsatz Zwei Wohnungseigentümer können den Gegenstand ihres jeweiligen Sondereigentums durch Übertragung einzelner Räume ihres Sondereigentums ändern, wenn das übertragene Sondereigentum zugleich mit dem Miteigentumsanteil des Erwerbers verbunden wird. Einer gleichzeitigen Verfügung über den Miteigentumsanteil bedarf es hierfür ebenso wenig wie einer Änderung der jeweiligen...mehr

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Vereinbarung zwischen Bauträger und Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Auswirkungen auf Mängelrechte

Leitsatz Umfasst eine Vereinbarung zwischen Bauunternehmer und Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sämtliche aus der mangelhaften Erstellung des gemeinschaftlichen Eigentums herrührenden Folgen einschließlich noch ausstehender rechtsgeschäftlicher Abnahme, so ändert sich damit der Werkvertrag im Erfüllungsstadium in ein neues vertragliches Verhältnis der Durchführung einer R...mehr

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AGS 5/2017, Kosten einer Vo... / 2 Aus den Gründen

Die "sofortige Beschwerde" der Gläubigerin war als Erinnerung auszufegen, da der Beschwerdewert nicht erreicht wird. Die Erinnerung ist zulässig, aber unbegründet. Insoweit wird auf die angefochtene Entscheidung sowie auf den Nichtabhilfebeschluss der zuständigen Rechtspflegerin billigend Bezug genommen. Aus der dort zitierten Entscheidung des BGH (Beschl. v. 18.7.2003 – IXa ZB...mehr

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Abrechnung: Beschluss, Ausgaben einzustellen

Leitsatz Der Beschluss, eine Ausgabe des Jahres 2014 in die Abrechnung 2014 einzustellen, ist überflüssig, aber ordnungsmäßig. Der Verwalter muss auch nichtige Beschlüsse durchführen. Normenkette WEG § 28 Abs. 5 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen zur Abrechnung 2014, einen Betrag von 11.700,62 EUR, den die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einem Sachverständigen g...mehr

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Gerichtliche Verwalterbestellung in Zweiergemeinschaft

Leitsatz Ein Anspruch auf gerichtliche Bestellung eines Verwalters besteht grundsätzlich auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die nur aus 2 Wohnungseigentümern besteht. Normenkette WEG §§ 20 Abs. 2, 21 Abs. 4 und Abs. 8 Das Problem In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es nur 2 Wohnungseigentumsrechte. Die Wohnungseigentümer können sich nicht auf die Bestellung eines ...mehr

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Beschwer: Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

Leitsatz Greift der Kläger allein den Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung an, ist die Revision mangels Beschwer jedenfalls dann unzulässig, wenn der Vorbehalt nach § 780 Abs. 2 ZPO entbehrlich war. Normenkette ZPO §§ 542, 552, 780 Abs. 2 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagt das Land Sachsen auf Zahlung von Hausgeld für die Jahre 2013 ...mehr

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Wohnungseigentums – als Hotelanlage

Leitsatz Für die wirksame Begründung durch Grundbucheintragung ist es unerheblich, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung die Appartements einer Hotelanlage als zu Wohnzwecken dienend bezeichnet, obwohl sie keine eigene Kochgelegenheit haben und kein Wohnungseigentum bilden, sondern nur teileigentumsfähig sind. In einer Hotelanlage, deren Appartements als Teileigentum veräu...mehr

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Beschwer: Schadensersatzansprüche gegen Verwalter

Leitsatz Das für die Beschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der im Wege der Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter erreichen will, bemisst sich nach seinem – im Zweifel nach Miteigentumsanteilen zu bestimmenden – Anteil an der Schadensersatzforderung; ebenso besc...mehr

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FF 2/2017, Zuweisung von Ge... / V. Ausblick

Wohnungsbaugenossenschaften sind keine sozial verpflichteten Verbände, sondern treten am Markt als Unternehmen auf.[38] Sie haben den ihnen gesetzten Zweck, die Förderung der Interessen ihrer Mitglieder zu verfolgen. Demzufolge sind ihre Mitglieder auch als Anteilseigener eines Unternehmens und nicht als dessen Kunden oder sonstige Vertragspartner zu betrachten.[39] Hinsichtl...mehr

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Ausschluss vom Stimmrecht

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer ist entsprechend § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen (Personen-)Gesellschaft jedenfalls dann nicht stimmberechtigt, wenn er an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist. Normenkette WEG § 25 Abs. 5 Alt. 1 Das Problem In ...mehr

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Mängelrechte: Vergemeinschaftung

Leitsatz In der Ermächtigung des Verwalters "im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft deren Ansprüche gegen die Firma G … sowie gegen Planer und Subunternehmer wegen Mängeln und Schäden am Gemeinschaftseigentum, insbesondere wegen der im gerichtlichen Beweissicherungsverfahren festgestellten Mängeln und Schäden, außergerichtlich und nötigenfalls gerichtlich durch Rechtsan...mehr

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Ermächtigung in Gemeinschaftsordnung gilt für den jeweils aktuellen Verwalter

Leitsatz Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, säumiges Hausgeld anzufordern und einzuziehen. Er ist jedoch nicht automatisch zur Prozessführung ermächtigt. Für die gerichtliche Durchsetzung benötigt er eine besondere Ermächtigung. Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, nach der der Verwalter auch zur gerichtlichen Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentüm...mehr

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Grundbuchamt: Prüfung der Gemeinschaftsordnung

Leitsatz Eine Vereinbarung, nach der Ehegatten oder Lebenspartner nach dem LPartG gegenseitig ermächtigt sind, alle aus dem Wohnungseigentum herrührende Rechte wahrzunehmen, insbesondere auch Zustellungen entgegenzunehmen, ist unwirksam. Eine Vereinbarung, nach der der bisherige Inhaber eines Wohnungseigentums außer bei einer Sondernachfolge im Wege der Zwangsversteigerung al...mehr

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Erfüllung öffentlich-rechtlicher Anforderungen

Leitsatz Es ist grundsätzlich Sache des jeweiligen Sondereigentümers, etwaige das Sondereigentum betreffende bauordnungsrechtliche Vorgaben, wie etwa den in einer Wohnung erforderlichen Einbau einer Toilette und einer Badewanne bzw. Dusche, auf eigene Kosten zu erfüllen. Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis ist auch dann Aufgabe all...mehr

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Baumaßnahmen durch Mieter

Leitsatz Greift ein Mieter in die Gebäudesubstanz durch Einbau einer von außen sichtbaren Klimaanlage ein, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen diese Maßnahme nach einer Vergemeinschaftung vorgehen. Normenkette WEG § 10 Abs. 6 Das Problem Mieter B des Teileigentümers X bringt an der Hoffassade der Wohnungseigentumsanlage zwischen den beiden vergitterten Hoffenste...mehr

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Ausbau von Kellerräumen

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt, in seinem Sondereigentum stehende Keller- als Wohnräume auszubauen, wenn die Teilungserklärung jedem Eigentümer erlaubt, die Zweckverwendung seiner Räume zu ändern. Bezeichnungen wie "Hobbyraum" oder "Keller" im Aufteilungsplan sind in diesem Fall nur unverbindliche Nutzungsvorschläge. Sofern Bestimmungen der Gemei...mehr

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Änderung der Gemeinschaftsordnung

Leitsatz Der teilende Eigentümer kann die in der Gemeinschaftsordnung zum Inhalt des Sondereigentums bestimmten Sondernutzungsrechte durch eine weitere einseitige Verfügung und deren Eintragung in das Grundbuch ändern, solange er noch Eigentümer aller Wohnungseigentumsrechte und noch keine Auflassungsvormerkung für einen Erwerber eingetragen ist. Normenkette WEG §§ 8, 10 Abs....mehr

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Änderung der Teilungserklärung

Leitsatz Sollen die Grenzen von Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum geändert werden, indem die nach § 8 Abs. 1 WEG erklärte und gemäß §§ 8 Abs. 2, 3, 7 WEG vollzogene Aufteilung abgeändert wird, ist hierfür ab Entstehen der (werdenden) Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 4 Abs. 1 und 2 WEG eine Vereinbarung in der Form der Auflassung nach §§ 873, 925 BGB unter Z...mehr

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Zuweisung von Sondernutzungsrechten

Leitsatz Werden Sondernutzungsrechte (Pkw-Stellflächen im Freien) wirksam einem Sondereigentum zugewiesen, besteht die Ausschlusswirkung gegenüber Sonderrechtsnachfolgern fort, auch wenn bei einer Übertragung der Nutzungsrechte auf ein anderes Sondereigentum zwar eine Abschreibung beim einen, jedoch keine Zuordnung beim anderen vorgenommen wurde. Sollen bei einer Veräußerung...mehr

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Zuweisung von Sondernutzungsrechten

Leitsatz Eine Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung, wonach demjenigen Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an einer Gemeinschaftsfläche zugewiesen wird, der diese Fläche käuflich erworben hat, stellt keine wirksame Zuweisung eines Sondernutzungsrechts dar. Normenkette WEG, §§ 8, 10 Abs. 2 Satz 2, 13 Abs. 2 Satz 1 Das Problem Bauträger X gibt eine Teilungserklärung (§...mehr

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Eintragungsfähigkeit von Vereinbarungen

Leitsatz Das Grundbuchamt darf eine zur Eintragung bewilligte Bestimmung der Gemeinschaftsordnung nur beanstanden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde, weil die Bestimmung unwirksam oder unbeachtlich ist. Als Prüfungsmaßstab kommen dabei die §§ 134, 138 BGB sowie § 242 BGB in Betracht. Die Gemeinschaftsordnung ist nicht an den...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Immobiliarsachenrecht/Wohnungseigentumsrecht

Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht, 1. Aufl. 2015, 1.146 S., Verlag C.H.Beck, 89 EUR Die Arbeit des Anwalts ist häufig geprägt von Zeitdruck. Der Mandant ruft an und benötigt schnell eine Antwort auf mal mehr, mal weniger komplexe Fragen. Für solche Situationen ist der Beck’sche Kurzkommentar Wohnungseigentumsgesetz v...mehr

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ZAP 9/2015, Wohnungseigentumsrecht: Nutzung einer Eigentumswohnung als Naturheilpraxis

(LG München I, Urt. v. 26.1.2015 – 1 S 9962/14 WEG) • Die Nutzung einer Eigentumswohnung als Heilpraktiker- bzw. Naturheilpraxis geht bei gebotener "typisierender Betrachtungsweise" über das "übliche Maß" (§ 14 Nr. 1 WEG) der Nutzung zu Wohnzwecken hinaus. Der Antrag zum Unterlassungsanspruch kann sich nur gegen eine konkrete (zu bezeichnende) gewerbliche Nutzung richten und...mehr

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ZAP 2/2015, Wohnungseigentumsrecht: Grundbucheinsicht

(OLG Hamm, Beschl. v. 17.6.2015 – 15 W 210/14) • Nach der GBO ist die Einsicht des Grundbuchs jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Antragsteller ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt; es müssen sachliche Gründe vorgetragen werden, welche die Verfolgung unberechtigter Zweck...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht, 1. Aufl. 2015, 1.146 S., Verlag C.H.Beck, 89 EUR

Die Arbeit des Anwalts ist häufig geprägt von Zeitdruck. Der Mandant ruft an und benötigt schnell eine Antwort auf mal mehr, mal weniger komplexe Fragen. Für solche Situationen ist der Beck’sche Kurzkommentar Wohnungseigentumsgesetz von Hügel/Elzer eine perfekte Hilfe. Beide Autoren sind im Wohnungseigentumsrecht als hervorragende Fachleute seit langem bekannt. Ihr Werk ist ...mehr

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ZAP 19/2015, Änderungen im ... / Personalia

Dr. Michael J. Schmid, RiBayObLG a.D., ist Anfang September im Alter von 68 Jahren verstorben. Herr Dr. Schmid war ein herausragender Spezialist auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Bücher wie das "Handbuch der Mietnebenkosten" oder das "Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht", um nur zwei seiner Werke exemplarisch herauszugreifen, gehören...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Langenberg/Zehelein, Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückgabe, 5. Aufl. 2015, 427 S., Verlag C.H. Beck, 49 EUR

Der Klassiker zu Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückgabe liegt nunmehr in der fünften Auflage vor. Alle in diesem Bereich relevanten Probleme werden umfassend erörtert. Wichtige Klauseln werden im Hinblick auf deren Wirksamkeit beurteilt. Ergänzt wird das Werk durch Musterschreiben. Fazit: Jeder der mit Schönheitsreparaturen- und Instandsetzungsproblemen befasst i...mehr

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ZAP 21/2015, Haftungsfalle Rechtsbehelfsbelehrung

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unrichtige Rechtsbehelfsbelehrungen im Zivilprozess haftungsgeneigt. Das gilt, obwohl der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess vom 5.12.2012 (BGBl. I, S. 2418) das Ziel hatte, zur Vermeidung unzulässiger, insbesondere nicht fristgerecht eingelegter Rechtsbehelfe eine sinnvolle und ...mehr

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ZAP 22/2016, Mietnebenkoste... / b) Individualvereinbarung

Durch Individualvereinbarung ist eine weitergehende Übertragung möglich (BGH, Urt. v. 26.11.2014 – XII ZR 120/13, NJW-RR 2015, 615). Literaturhinweis: Zur Übernahme der Beiträge zur Instandhaltungsrücklage bei der Anmietung von Wohnungs- und Teileigentum s. Schmid/Riecke, Handbuch der Mietnebenkosten, 15. Aufl., Rn 1153; zum Ganzen s. Harz, Handbuch des Fachanwalts Miet- und ...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Schmidt-Futterer, Mietrecht, Großkommentar des Wohn- und Gewerbemietrechts, 12. Aufl. 2015, 3.030 S., Verlag C.H.Beck, 179 EUR

In dem Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts wird das gesamte Mietrecht des BGB, die Vorschriften §§ 4 und 5 WiStrafG, die Betriebskostenverordnung, die II. Berechnungsverordnung, die Wohnflächenverordnung, die WärmeLV, auszugsweise das EGBGB, das WoFG, die im Mietrecht besonders relevanten Vorschriften der ZPO sowie die Heizungskostenverordnung kommentiert. Das ...mehr

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ZAP 4/2016, Schönheitsrepar... / IV. Fazit

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ZAP 22/2016, Mietnebenkoste... / 4. Werbegemeinschaften

Die Beteiligung an einer Werbegemeinschaft kann formularvertraglich oder individuell begründet werden. Diskutiert wird, ob nur eine Beitragspflicht vereinbart werden kann oder auch eine Beitrittspflicht. Gegen eine Beitragspflicht sämtlicher Mieter z.B. eines Einkaufszentrums, bestehen dann keine Bedenken, wenn der Verpflichtete von der Werbung profitieren kann (OLG Hamburg ...mehr

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ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / Zahl der Fachanwälte stark gestiegen

Die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltstitel stieg im vergangenen Jahr auf 50.840. Das gab kürzlich die Bundesrechtsanwaltskammer, bezogen auf den Stichtag 1.1.2015, bekannt. Dies bedeutet einen Zuwachs um mehr als 10.000 Titel innerhalb der Jahresfrist (2014: 40.026 Fachanwaltstitel). Stärkste Fachanwaltschaft ist weiterhin die für Arbeitsrecht (10.010 Kollegen), gefolgt v...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Wall, Betriebskosten-Kommentar, 4. Aufl. 2015, 1.020 S., Deutscher Anwaltverlag, 89 EUR

Schon der Umfang des Kommentars macht deutlich, welchen Raum die Probleme zum Betriebskosten- und Heizkostenrecht in der Praxis mittlerweile einnehmen und wie groß der Klärungsbedarf ist. Die klare Gliederung des Kommentars – Teil 1: Betriebskosten im BGB, Teil 2: Betriebskostenverordnung und Teil 3: Heizkostenverordnung – erleichtert ein rasches Auffinden der benötigten Inf...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Börstinghaus/Eisenschmid, Modernisierungs-Handbuch, Wohn- und Geschäftsraum, 1. Aufl. 2014, 481 S., Verlag C.H.Beck, 95 EUR

Modernisierungen nehmen im Wohnungsbestand breiten Raum ein. Entsprechend groß ist der Informationsbedarf zu diesem Thema. Das vorliegende Buch liefert nicht nur Informationen für die mietrechtliche Durchsetzung der Maßnahme, ihrer Finanzierung und die Möglichkeit der Mieterhöhung, sondern geht auch auf die steuerrechtlichen Fragen und die Möglichkeit öffentlicher Förderung ...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Schneider/Herget, Streitwert Kommentar für Zivilprozess und FamFG-Verfahren, 14. Aufl. 2015, 1.824 S., Verlag Dr. Otto Schmidt, 139 EUR

Der nun in der 14. Auflage vorliegende Streitwertkommentar für Zivilprozess und FamFG-Verfahren, ist ein echter Klassiker, der seit 45 Jahren erscheint. Die Neuauflage ist topaktuell und berücksichtigt die Rechtsprechung bis August 2015. Die bewährte Gliederung wurde beibehalten. Für den Praktiker besonders hilfreich sind die im zweiten und dritten Teil gelisteten Stichwörte...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Fleindl/Haumer, Der Prozessvergleich, 1. Aufl. 2016, 179 S., Verlag C.H.Beck, 39 EUR

Um einen guten Vergleich abzuschließen, bedarf es erheblicher Vorarbeit, sowohl der beteiligten Anwälte, als auch des Gerichts. Das vorliegende Buch liefert hierfür die Grundlagen, erörtert die Rechtsfragen und widmet sich umfangreich den oft vernachlässigten Bereichen der Kommunikation und Taktik. Ergänzt wird es durch Musterformulierungen und Hinweise zu Kosten und Gebühre...mehr

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ZAP 17/2015, Anwaltliches Vertrauen: Ordnungsgemäße Rechtsbelehrung eines Richters

(LG Frankfurt/M., Urt. v. 2.6.2015 – 2-13 S 2/15) • Zumindest demjenigen Rechtsanwalt, der – ohne Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu sein – darauf vertraut hat, dass die von einem WEG-Richter erteilte Rechtsmittelbelehrung ordnungsgemäß erfolgt ist, kann mangels Verschulden Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt werden, wenn er die für ihn nicht off...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Lützenkirchen (Hrsg.), Anwalts-Handbuch Mietrecht, 5. Aufl. 2015, 2.250 S., Verlag Dr. Otto Schmidt, 149 EUR

Das Anwalts-Handbuch Mietrecht vereinigt die Vorzüge eines Kommentars mit denen eines Handbuchs. Zugleich wird Wert darauf gelegt, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen für die in der anwaltlichen Beratung auftauchenden Probleme, die häufig nicht nur im materiellen Recht liegen, sondern auch in der Mandatsbearbeitung und im Prozessrecht. Besonders hilfreich ist das Kapitel über d...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Fischer, Maklerrecht anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung, 3. Aufl. 2015, 228 S., Deutscher Fachverlag, 69 EUR

Wer wäre kompetenter, ein Werk zum Maklerrecht anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung zu verfassen als der Autor, der bis 2002 Mitglied im hierfür zuständigen 15. Senat des OLG Karlsruhe war und danach Richter am BGH im IX. Senat? Das Werk zeichnet sich durch die umfassend und klar dargestellte höchstrichterliche Rechtsprechung und die Verweise auf wichtige Literaturmeinu...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Lemke, Immobilienrecht, 2. Aufl. 2015, 1.988 S., Carl Heymanns Verlag, 159 EUR

Der von dem früheren BGH-Richter herausgegebene Kommentar behandelt die im Immobilienrecht wichtigen Gesetze wie Grundbuchordnung, auszugsweise das BGB, das Erbbaurechtsgesetz, das WEG, das GNotKG und Fragen über die Besteuerung von Immobilien und die Wertermittlung. Es ist äußert hilfreich einen Kommentar zur Hand zu haben, indem alle im Immobilienrecht relevanten Fragen be...mehr

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ZAP 22/2016, Mietnebenkoste... / IV. Fazit

Aus dem Vorstehenden ergibt sich, wie wichtig es ist, bei Abschluss von Geschäftsraummietverträgen zunächst zu ermitteln, welche Nebenkosten anfallen und eine wirksame vertragliche Basis für deren Umlegung zu vereinbaren. Sinnvoll ist, in den Mietvertrag einen Änderungsvorhalt aufzunehmen, um die Möglichkeit zu eröffnen, bestehende Verträge an geänderte oder zu ändernde Verh...mehr

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ZAP 9/2015, Nutzung einer E... / IV. Hinweis für die Praxis

Die Entscheidung ist grundsätzlich zu begrüßen, da sie ein weiterer Schritt zur Festigung der Rechtsprechung zum gesetzgeberisch unbestimmten Begriff des "Nachteils über das unvermeidliche Maß hinaus" in § 14 Nr. 1 WEG und dem privatrechtlich häufig benutzten Begriff "übliches Maß" im Wohnungseigentumsrecht ist. Ferner stellt die Entscheidung klar, dass und warum eine freibe...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 7 Große Spannweite bei den Kanzleiumsätzen in Deutschland

Das Soldan Institut hat kürzlich neue Zahlen zu den Honorarumsätzen der deutschen Anwältinnen und Anwälte vorgelegt. Danach liegt der durchschnittliche Jahresumsatz zwar bei knapp unter 200.000 EUR und der durchschnittliche Vorsteuergewinn beträgt rund 96.500 EUR. Die Studie stellt aber große Spreizungen bei diesen Zahlen fest. Das, was ein Anwalt oder eine Anwältin tatsächl...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Dickersbach, Fälle und Lösungen zur Abrechnung in Mietsachen, 1. Aufl. 2013, 376 S., Deutscher Anwaltverlag, 49 EUR

Anwälte neigen häufig dazu, größeren Wert auf ihre Fortbildung im materiellen und prozessualen Recht zu legen, als ihre Kenntnisse im Gebührenrecht zu vertiefen. Eine hervorragende Möglichkeit dies zu ändern, bietet sich durch die Darstellungen der Fälle und Lösungen zur Abrechnung in Mietsachen. Den einzelnen Kapiteln ist eine allgemeine Übersicht vorangestellt, die durch z...mehr

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ZAP 9/2015, WEG-Hausverwalter: Unzulässigkeit einer allumfassenden Vollmacht

(OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 3.11.2014 – 20 W 241/14) • Zu dem Kernbereich der unabänderlichen Strukturprinzipien eines Wohnungseigentumsrechts gehört auch die Kompetenzverteilung in der Wohnungseigentümergemeinschaft zwischen dem Verband, dem Verwalter und den einzelnen Wohnungseigentümern. Es ist zwar grds. möglich, in der Teilungserklärung zusätzliche Beschlusskompetenze...mehr

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ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Personalia

Zum neuen Vizepräsidenten des BGH ist der Vorsitzende des XI. Zivilsenats Prof. Dr. Jürgen Ellenberger ernannt worden. In diesem Amt folgt er Wolfgang Schlick nach, der bereits im Juli vergangenen Jahres in den Ruhestand getreten war. In den Ruhestand verabschiedet wurde nach Erreichen der Altersgrenze Ende November auch der Richter am BGH Karlheinz Stöhr. Herr Stöhr kam 2001...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Personalia

Der bisherige Münchener Generalstaatsanwalt Peter Frank wird neuer Generalbundesanwalt. Der Bundesrat stimmte Ende September einer entsprechenden Empfehlung von Bundesjustizminister Heiko Maas zu. Frank folgt damit Harald Range nach, der wegen seines öffentlich geäußerten Vorwurfs eines "unerträglichen Eingriffs in die Unabhängigkeit der Justiz" im Zusammenhang mit der sog. ...mehr

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ZAP 14/2015, Das zuständige... / b) Abgrenzung

Im Gegensatz zu Familien- und Betreuungssachen hat der Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, dass bei den Amtsgerichten Abteilungen für Wohnungseigentumssachen zu bilden sind. Das kann zu gerichtsinternen Abgrenzungsproblemen führen. Weist ein Verfahren nach § 43 WEG nur geringen Bezug zu dem Sachgebiet des Wohnungseigentumsrechts auf und liegt der Schwerpunkt bei den familienre...mehr

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Buchung eines Mehrfachparkers

Leitsatz Für das Teileigentum an einem Mehrfachparker, das im hälftigen Eigentum von 2 Miteigentümern steht, kann ein Grundbuchblatt angelegt werden. Möglich ist aber auch, das hälftige Miteigentum jeweils auf den Grundbuchblättern des Wohnungseigentums einzutragen, dem das hälftige Miteigentum als unselbstständiges Teileigentum zugeordnet ist. Normenkette § 3 Abs. 2 Satz 2 W...mehr