Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6.1 Ermessen

Rz. 22 Der Erlass des Haftungsbescheids und die Entscheidung der Frage, ob eine Inanspruchnahme für die volle Haftungsschuld geschehen soll, liegen im Ermessen der Finanzbehörde.[1] Eine Rechtspflicht zur Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners besteht nicht. Steuerschuldner und Haftungsschuldner sind Gesamtschuldner.[2] Grundsätzlich hat sich die Finanzbehörde zunächst an ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 4 Haftungsumfang

Rz. 17 Die Haftung besteht für die zur Zeit der Pflichtverletzung bereits entstandenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis [1] einschließlich der steuerlichen Nebenleistungen sowie die durch die Pflichtverletzung entstandenen Säumniszuschläge.[2] Genau zu prüfen ist stets, wie weit die Pflichtverletzung ursächlich war für die unterbliebene oder verspätete Festsetzung bzw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6.3 Einwendungen des Haftungsschuldners

Rz. 24 Der nach § 69 AO in Anspruch genommene Haftungsschuldner wird im Gegensatz zu den meisten anderen Haftungsschuldnern regelmäßig nur Einwendungen gegen den Grund seiner Inanspruchnahme erheben können, nicht jedoch gegen die Höhe der Steuerfestsetzung, die in dem Haftungsbescheid gegen ihn übernommen worden ist. Er hatte nämlich i. d. R. als Vertreter, Bevollmächtigter ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.1.3 Ursächlichkeit für den Schaden

Rz. 11 Die Pflichtverletzung muss ursächlich sein für die unterbliebene oder verspätete Festsetzung des Anspruchs bzw. Entrichtung der Leistung. Dies ist für jeden Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis getrennt zu prüfen.[1] Ursächlichkeit für den Haftungsschaden ist gegeben, wenn ohne die Pflichtverletzung das Besteuerungsverfahren hätte ordnungsgemäß durchgeführt und der...mehr

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zfs 09/2019, Deckungsumfang... / Sachverhalt

I. Die Kl. macht Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte aus abgetretenem Recht geltend. Rechtsanwalt M., der Zedent und Versicherungsnehmer der Bekl., war seit dem Jahre 2009 für die in der Schweiz ansässige S.A.M. AG als Treuhänder neben fünf weiteren Einzelanwälten für deren deutsche Kunden tätig. Die S.A.M. hatte sich auf den Ankauf von Lebensv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.11 Unbilligkeit bei Verbrauchsteuern

Rz. 83 Bei Verbrauchsteuern gehört es zu der Wertung des Gesetzgebers, dass die bedingte Steuerschuld unbedingt wird, wenn die verbrauchsteuerpflichtige Ware einer anderen als der begünstigten Zweckbestimmung zugeführt wird.[1] Wird daher eine erlaubnispflichtige (steuerbegünstigte) Ware an einen Abnehmer abgegeben, der nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis ist, ist d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.3 Billigkeitsmaßnahmen bei der Steuererhebung

Rz. 27 Die Erhebung einer Steuer ist nicht deshalb sachlich unbillig, weil später aus einer anderen Steuer ein Erstattungsanspruch entsteht und fällig wird. Steueransprüche sind nach der gesetzlichen Regelung zu begleichen, wenn sie fällig geworden sind. Der Stpfl. hat keinen Anspruch darauf, dass mit der Einziehung eines fälligen Anspruchs gewartet wird, bis eine Aufrechnun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.3.2 Billigkeitsmaßnahmen bei der Grundsteuer

Rz. 19 Besondere Vorschriften zu Billigkeitsmaßnahmen wegen sachlicher Unbilligkeit der GrSt stellen §§ 32, 33 GrStG, nach dem GrSt-ReformG §§ 32-34 GrStG-Entwurf, dar.[1] Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht nach diesen Vorschriften ein Rechtsanspruch auf den Erlass der GrSt, es handelt sich also nicht um eine Ermessensentscheidung. Diese Vorschriften enthalten die fol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.2 Bedürftigkeit

Rz. 172 Bei der Bedürftigkeit dürfen nur die in der Person des Stpfl. bzw. seines Rechtsnachfolgers liegenden Verhältnisse berücksichtigt werden. Bei Rechtsnachfolge ist, auch wenn die Steuer aus dem übernommenen Vermögen stammt, die gesamte wirtschaftliche Situation des Rechtsnachfolgers in Betracht zu ziehen, nicht nur die des übernommenen Vermögens.[1] Rz. 173 Die Billigke...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Anders als bei § 163 AO können im Rahmen des § 227 AO alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlassen werden, also auch steuerliche Nebenleistungen und Haftungsansprüche.[1] Zum Erlass von Säumniszuschlägen vgl. Rz. 28 sowie § 240 AO Rz. 48ff. Zu Aussetzungszinsen vgl. § 237 AO Rz. 16. § 234 Abs. 2 AO und § 237 Abs. 4 AO enthalten zwar spezielle Billigkeitsregel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.2 Wahl der Zusammenveranlagung

Rz. 76 Die Wahl der Zusammenveranlagung setzt die übereinstimmende Ausübung des Wahlrechts durch die Ehegatten voraus.[1] Die einseitige Wahl der Einzelveranlagung kann allerdings rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein (Rz. 73). Rz. 77 Eine steuerrechtliche Pflicht, der Zusammenveranlagung zuzustimmen, besteht nicht; die Zustimmung ist daher vom FA nicht erzwingbar.[2]...mehr

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Direktanspruch in der Umsatzsteuer

Leitsatz Ein sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma vom 15.03.2007 – C-35/05 (EU:C:2007:167) ergebender Direktanspruch setzt voraus, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempfänger erbracht hat, für die er Umsatzsteuer in der Rechnung zu Unrecht ausgewiesen hat. Normenkette § 1 UStG, § 163 AO Sachverhalt Die aufgrund ihrer Umsatztät...mehr

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Abgrenzung zwischen beteiligungs- und obligationsähnlichen Genussrechten

Leitsatz 1. Genussrechte führen nur dann zu Bezügen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn der Genussrechtsinhaber kumulativ sowohl am Gewinn als auch am Liquidationserlös beteiligt ist (sog. beteiligungsähnliche Genussrechte). 2. Für die Beteiligung am Liquidationserlös ist auf das Abwicklungsendvermögen i.S. des § 11 KStG, d.h. auf die Beteiligung an einem etwaigen Liquidati...mehr

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Vorwort aus: Pauly/Osnabrügge/Huth, Das arbeitsrechtliche Mandat - Teilzeit und geringfügige Beschäftigung, 3. Aufl. 2019, Vorwort zur Buchreihe Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg ...mehr

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§ 19 Sozialversicherungsbei... / 1. Entstehen der Beitragsansprüche

Rz. 11 Die Beitragsansprüche entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen, § 22 Abs. 1 SGB IV. Das Gesetz stellt dadurch klar, dass es zur Entstehung der Beitragsansprüche keiner weiteren Handlung der Einzugsstelle bedarf, insbesondere keines Beitragsbescheides.[5] Für das Entstehen des Beitragsan­spruchs kommt es auch – ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Rz. 22 In der Blockaltersteilzeit teilt sich die Gesamtphase der Altersteilzeit zwischen Beginn und Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in zwei notwendigerweise zeitlich gleiche Phasen: D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Wahlrecht im Insolvenzverfahren

Rn. 81 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Ehegatten berührt die Anwendung der §§ 26ff EStG nicht, es ist für den gesamten VZ unter Berücksichtigung aller Besteuerungsgrundlagen vor und nach Insolvenzeröffnung die Ehegattenbesteuerung durchzuführen. Nach inzwischen st Rspr (vgl BGH v 24.05.2007, DStR 2007, 1411; FG Münster ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Veranlagungszeitraum

Rn. 17 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 VZ ist nach § 25 Abs 1 EStG das Kj, in dem der StPfl das Einkommen (zvE nach § 2 Abs 5 EStG) bezogen hat, nach dem sich die tarifliche ESt bemisst, § 32a Abs 1 S 1 EStG. In der ab VZ 2013 geltenden Fassung des § 25 Abs 1 EStG wird auf den Zusatz "abgelaufenen" VZ verzichtet, da die gesetzliche Verpflichtung aus der Mitwirkungspflicht iSd § 9...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.11 Forderungen

Rz. 232 Gibt der Stpfl. ein Darlehen aus betrieblichen Gründen, gehört die Darlehensforderung zum notwendigen Betriebsvermögen. Betriebliche Gründe liegen vor, wenn dadurch der Absatz der Erzeugnisse oder Leistungen des Stpfl. finanziert werden, oder wenn durch das Darlehen das Entstehen eines Schadens am Betriebsvermögen verhindert werden soll.[1] Maßgebend ist der Grund, au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.12 Verbindlichkeiten

Rz. 235 Verbindlichkeiten sind Betriebsvermögen, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind. Die Veranlassung richtet sich danach, wozu die aufgenommenen Geldmittel tatsächlich verwendet werden (Finanzierungszusammenhang). Nicht maßgebend ist die Vereinbarung eines Darlehenszwecks mit dem Kreditgeber.[1] Danach gehört die Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen, die Zinsen sind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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zfs 08/2019, Ausschluss ein... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1. Die gem. §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 99 Abs. 2 S. 1 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde des beklagten Landes bleibt in der Sache ohne Erfolg." Das LG hat die Kosten des Rechtsstreits in zutreffender Weise und mit vom Senat geteilter Begründung dem beklagten Land auferlegt. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine abweichende Entscheidung. D...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Berufsrecht: Die Handakte und das Zurückbehaltungsrecht

Vielfach geht es beim Begriff der Handakte um deren rechtliche Einordnung, und ob wegen offener Honorarforderungen ein Zurückbehaltungsrecht für fällige Gebührenforderungen besteht. Der Begriff der Handakte ist in § 66 Abs. 3 StBerG geregelt und außerdem in § 320 BGB und § 273 BGB von Bedeutung. Die verschiedenen Handaktenbegriffe Nach § 66 Abs. 3 StBerG gehören zur Handakte n...mehr

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Wettbewerbsfähig werden dur... / 1 Von Netzwerkökonomie, Wettbewerb aus Seitenstraßen, Disruption und blinden Flecken

In den letzten 25 Jahren haben wichtige Innovationen der Informations- und Kommunikationstechnologie den Massenmarkt erobert und sind auch im privaten Bereich aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Mehr als die Hälfte der Menschheit hatte Ende 2018 Zugang zum Internet, welches zunehmend stärker von den sozialen Medien bestimmt wird.[1] Abb. 1: Zeit bis zur massenhaften Verbre...mehr

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Kundenzentrierte Preisgesta... / 2.3 Ergebnisabhängige Preissysteme

Ergebnisabhängige Preissysteme nutzen das Ergebnis, das aus der Nutzung einer Infrastruktur resultiert, als Bezugsgröße zur Preissetzung. Gebräuchliche Bezeichnungen sind pay-per-unit oder pay-on-production. Diese Preissysteme finden sich insbesondere bei Betreibermodellen bzw. bei bestimmten Ausprägungen des Performance Contracting. Eisenmann setzt diese Preissysteme in der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.4 Fälligkeit und Erfüllbarkeit

Rz. 28 Weitere Voraussetzung der Aufrechnung ist nach § 387 BGB, dass die Forderung des Aufrechnenden (die Gegenforderung) entstanden und fällig ist, der aufrechnende Gläubiger also die ihm gebührende Leistung fordern kann.[1] Die Fälligkeit der Forderung des Aufrechnenden ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung für die Aufrechnung.[2] Hängt die Fälligkeit der aufrechnend...mehr

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Keine Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten nach "Griff in die Kasse"

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht gegenüber den Gesellschaftsgläubigern wegen eines zur Insolvenz führenden Griffs in die Kasse. Die Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, dafür zu sorgen, dass sich die Gesellschaft rechtmäßig verhält und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, besteht grundsätzlich nur gegenüber der Gese...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / gg) Insolvenz

Rz. 139 Für den insolventen Arbeitgeber und den Insolvenzverwalter (stark oder schwach) gelten nach dem Insolvenzantrag – für den Insolvenzverwalter nach der Eröffnung – dieselben Voraussetzungen für die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung wie für jeden Arbeitgeber außerhalb der Insolvenz. Das Arbeitsverhältnis wird durch den Insolvenzantrag oder die Erö...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / H. Besonderheiten in der Insolvenz

Rz. 211 Auch wenn der Gesetzgeber davon abgesehen hat, für das Insolvenzverfahren ein gesondertes Insolvenzarbeitsrecht zu schaffen, sieht doch die Insolvenzordnung in den §§ 121 ff. eine deutliche Modifikation sowohl im Ablauf des Interessenausgleichverfahrens als auch hinsichtlich der Rahmenbedingungen beim Abschluss eines Sozialplans vor. I. Beschleunigung des Verfahrens R...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / V. Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz, § 125 InsO

Rz. 222 Zusätzlich zu den ohnehin schon bestehenden Privilegierungen des Arbeitgebers, der auf Basis eines Interessenausgleichs mit Namensliste eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht, enthält § 125 InsO weitere Erleichterungen für den Insolvenzverwalter. Hintergrund ist, dass gerade im Zusammenhang mit "sanierenden Übertragungen" der Insolvenzverwalter nicht einer erhebl...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / IV. Widerruf eines vor Verfahrenseröffnung abgeschlossenen Sozialplans

Rz. 220 Gemäß § 124 InsO besteht ein insolvenzspezifisches Widerrufsrecht für Sozialpläne, die erst kurz vor der Insolvenzeröffnung abgeschlossen worden sind. Die Vorschrift findet jedoch nur für Sozialpläne Anwendung, deren Abschluss nicht länger als 3 Monate vor dem Eröffnungsantrag liegt. In diesem Fall kann der Sozialplan sowohl durch den Betriebsrat als auch durch den I...mehr

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Finanzplanung – Finanzmanag... / Zusammenfassung

Begriff Die Finanzlage ist für ein Unternehmen von existenzieller Bedeutung, da Illiquidität die Insolvenz zur Folge hat. Daher dürfen im Finanzbereich eines Unternehmens nicht Improvisation und Reaktion vorherrschen. Vielmehr muss ein geplantes Handeln Platz greifen. Unter Finanzplanung verstehen wir folglich die zukunftsbezogene Erfassung und die an den Zielen des Unterneh...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / A. Vorüberlegungen aus Arbeitnehmervertreterperspektive

Rz. 1 Umstrukturierungen, die zur Neugestaltung und Veränderung aktueller Geschäftsprozesse und betrieblicher Strukturen führen, gehen regelmäßig mit betriebsbedingten Kündigungen einher. Ob und welche Umstrukturierungen in einem Betrieb anstehen, erschließt sich in Betrieben, in denen kein Betriebsrat existiert oder in denen sich kein Interessenausgleich und Sozialplan erzwi...mehr

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Dudenbostel u.a., Arbeitsrecht bei Umstrukturierungen aus Arbeitnehmerperspektive - Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ­ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch ...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / I. Beschleunigung des Verfahrens

Rz. 212 Aufgrund der besonderen Situation in der Insolvenz ist der Insolvenzverwalter meist gezwungen unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Betriebsänderungen umzusetzen. Der übliche Verfahrensablauf, der außerhalb des Insolvenzverfahrens gegeben ist, kann einige Zeit in Anspruch nehmen, was für die mögliche Sanierung des insolventen Unternehmens jedoch schädlic...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / kk) Sonderfall: betriebsbedingte außerordentliche Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer

Rz. 91 Eine Betriebseinstellung, eine Betriebseinschränkung oder die Insolvenzeröffnung oder die drohende Insolvenz sind keine Gründe, die eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen können.[162] Jedoch ist nach der Rechtsprechung des BAG in eng begrenzten Fällen eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers möglich, der aufgrund eine...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / a) Reichweite der Massenentlassungsanzeige

Rz. 114 Die wirksam erstattete Massenentlassungsanzeige deckt im Hinblick auf die Anforderungen des § 17 KSchG die Entlassungen der in der Anzeige genannten Arbeitnehmer. Die Entlassung einer geringeren Anzahl als der angezeigten Arbeitnehmer ist unschädlich. Weitergehende Entlassungen auch in nur geringfügigem Umfang sind von der Anzeige demgegenüber nicht gedeckt, so dass ...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / g) Namentliche Benennung in einem Interessenausgleich mit Namensliste (§ 1 Abs. 5 KSchG)

Rz. 219 Umstrukturierungen als Betriebsänderungen im Sinne von § 111 BetrVG sind vielfach mit Kündigungen, auch Massenentlassungen, verbunden. In dieser Situation, die auch zusätzlich noch mit einer drohenden Insolvenz belastet sein kann, wird seitens der Arbeitgeber im Zusammenhang der Verhandlungen um einen Interessenausgleich und Sozialplan vielfach der Abschluss eines In...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / II. Hinzuziehung eines Beraters im Insolvenzverfahren

Rz. 216 Auch im Insolvenzverfahren besteht für den Betriebsrat die Möglichkeit gem. § 111 S. 2 BetrVG in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuzuziehen. In Betrieben mit unter 300 Arbeitnehmern gelten hierfür die allgemeinen Regelungen des § 80 Abs. 3 BetrVG. Auch wenn die Hinzuziehung des Beraters Kosten auslöst, ist dieses Re...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 1. Abweichen vom Interessenausgleich

Rz. 239 Auch wenn es sich bei dem Interessenausgleich nur um eine kollektive Vereinbarung besonderer Art handelt, bindet er den Arbeitgeber doch und zwingt ihn, die Betriebsänderung in der im Interessenausgleich vorgesehenen Art und Weise durchzuführen. Eine Abweichung wäre nur aus zwingendem Grund möglich. Das müssen jedoch Gründe sein, die bei den Verhandlungen über den In...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 3. Einigungsstelle

Rz. 127 Kommt auch durch die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit kein Interessenausgleich zustande oder unterbleibt die Anrufung der Bundesagentur für Arbeit im Vermittlungsverfahren, so ist zwingend die Einigungsstelle anzurufen. Auch wenn der Interessenausgleich nicht durch Spruch der Einigungsstelle erzwungen werden kann, muss der Unternehmer doch den Versuch ei...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / dd) Ausgewogene Personalstruktur

Rz. 203 Auch bei dem Kriterium der Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur ist zunächst eine soziale Reihung unter den vergleichbaren Arbeitnehmern vorzunehmen, die dann auch maßgeblich ist, wenn für die Nichteinbeziehung nach Abs. 3 S. 1 aus mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist.[365] Diese Einschränkung der Sozialauswahl hat das Ziel einer Überalterung in...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ee) Grobe Fehlerhaftigkeit

Rz. 236 Rechtsfolge des Interessenausgleichs mit Namensliste ist weiterhin, dass die soziale Auswahl der im Interessenausgleich benannten Arbeitnehmer abgesehen von Diskriminierungstatbeständen gemäß § 1 Abs. 5 S. 5 KSchG nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden kann. Rz. 237 Grob fehlerhaft ist die Sozialauswahl, wenn eine evidente, ins Auge springende erhebliche Abwe...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 1. Kündigung

Rz. 27 Entlassung ist jede ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgende Beendigung des Arbeitsvertrages durch Ausspruch einer Kündigung. Nach früherer Rechtsprechung des BAG bezeichnete der Begriff der Entlassung in § 17 Abs. 1 KSchG demgegenüber nicht den Ausspruch der Kündigung, sondern deren Wirksamwerden mit Auslaufen der Kündigungsfrist. Diese Auffassung ist seit de...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / bb) Interessenausgleich aufgrund einer Betriebsänderung

Rz. 222 Dem Interessenausgleich muss eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung i.S.v. § 111 BetrVG zugrunde liegen. Ein Interessenausgleich ohne eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung löst die Rechtsfolgen des von § 1 Abs. 5 BetrVG nicht aus. Gleiches gilt für sonstige Vereinbarungen zwischen den Betriebsparteien über andere sonstige Veränderungen, in denen die ...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 4. Stellungnahme der Arbeitnehmervertretung

Rz. 95 Die Arbeitnehmervertretung soll eine Stellungnahme "zu den Entlassungen" abgeben, die der Massenentlassungsanzeige beizufügen ist. Ein Interessenausgleich mit Namensliste ersetzt (in und außerhalb der Insolvenz) die Stellungnahme des Betriebsrats, § 1 Abs. 5 S. 4 KSchG, § 125 Abs. 2 InsO. Dies gilt, sobald der Interessenausgleich zustande gekommen ist, wozu es genügt,...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / III. Begrenzung des Sozialplanvolumens

Rz. 217 Gemäß § 123 InsO ist die Höhe des Sozialplanes, der zum Ausgleich und der Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen, § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG, in dreifacher Weise beschränkt. Das Sozialplanvolumen ist absolut in seiner Höhe beschränkt. Es darf lediglich ein Volumen einnehmen, das den Gesamtbetrag ...mehr

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Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen

Leitsatz 1. Die Hingabe von Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften, an denen der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, begründet auch bei einem beträchtlichen Kreditvolumen weder die Eigenschaft als Marktteilnehmer noch überschreitet diese Tätigkeit ohne Weiteres die Grenze der privaten Vermögensverwaltung. 2. Die gewerbliche Darlehenshingabe ver...mehr