Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnarzt

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitska... / 1.3 Patientenrechte

Die auf dem informationellen Selbstbestimmungsrecht beruhende Datenhoheit der Patienten und der Grundsatz der Freiwilligkeit der Speicherung von Gesundheitsdaten werden durch folgende Eckpunkte sichergestellt: Die Patienten können entscheiden, ob und welche Daten aus den freiwilligen Anwendungen sie einem Leistungserbringer zugänglich machen. Den Patienten muss es möglich sein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht (Ärzte/Hei... / 1.1 Personenkreis

Die Verpflichtung zur Erteilung einer medizinischen Auskunft richtet sich an den Arzt (auch Zahnarzt) sowie an die Angehörigen eines anderen Heilberufs.[1] Des Weiteren richtet sie sich an Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.[2] Die Angehörigeneigenschaft eines anderen Heilberufs liegt vor, wenn dieser für die Berufsausübung oder Führung der Berufs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 4.5 Einschränkungen

Die in den §§ 68 bis 75 SGB X enthaltenen Übermittlungsbefugnisse werden insbesondere durch § 76 SGB X eingeschränkt. Danach dürfen personenbezogene Daten, die dem Sozialleistungsträger von einem Arzt oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person (z. B. Zahnarzt, Apotheker, Psychologe) zugänglich gemacht worden sind, nur unter den Voraussetzungen übermittelt ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitska... / 2 Einwilligungsbefugnisse/Zugriffsrechte der Versicherten

Spätestens bei der Versendung der Karte hat die Krankenkasse die Versicherten umfassend aufzuklären. In allgemein verständlicher Form muss sie Informationen über die Funktionsweise der Karte zur Verfügung stellen, einschließlich der Art der auf ihr zu erhebenden, zu verarbeitenden oder zu nutzenden personenbezogenen Daten. Mit dem Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Versichertend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 2.2 Gesetze zur Vergütungsfestlegung

Auf mehreren Ebenen existieren gesetzliche und einzelvertragliche Vergütungsregelungen (siehe auch Abb. 1): Europäisches Recht Nationales Recht Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Abb. 1: Rangfolge der Rechtsquellen für die Vergütung Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner erbrachten Arbeitsleistung einen Anspruch auf Vergütung hat. Dabei ist sicherzu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsarzt / 1.1.3 Zahnarzt

Voraussetzung für die Eintragung in das Zahnarztregister ist, dass der Zahnarzt die 2-jährige Vorbereitungszeit für Vertragszahnärzte geleistet hat.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / 1 Zahnarzt

Der Zahnarzt gibt im Rahmen der vertragszahnärztlichen Behandlung das Bonusheft an seine Patienten aus. In das Bonusheft hat er die Behandlungen einzutragen, die für die Inanspruchnahme des erhöhten Festzuschusses bei Zahnersatz erforderlich sind.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 4 Inlays

Wählen Versicherte bei Zahnfüllungen z. B. eine Gussfüllung (Inlay) aus Gold oder Keramik, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. Die Krankenkassen bezahlen nur die preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung. Auch hier gilt die unter Nummer 2 genannte Erfordernis einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Versicherten. Vor Beginn der Behan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / 5 Fehlender Eintrag/Verlust/Zahnarztwechsel

Falls im Bonusheft ein Eintrag fehlt, sollte der Zahnarzt vom Patienten gebeten werden, den Stempel nachzutragen. Voraussetzung für das "Nachstempeln" ist allerdings, dass der Patient im fraglichen Zeitraum die Untersuchung (Erwachsener) bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen (Kinder, Jugendliche) durchgeführt hat. Wenn das Bonusheft verloren gegangen ist, kann der Zahnarzt ein neues ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 3.2 Erstattung des Versichertenanteils

Die Krankenkasse zahlt den von den Versicherten an der kieferorthopädischen Behandlung geleisteten Anteil (20 % bzw. 10 %) zurück, wenn die Behandlung in dem durch den Behandlungsplan bestimmten medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen worden ist. Hierfür ist vom Versicherten gegenüber der Krankenkasse ein entsprechender Nachweis in Form einer – ggf. formlosen – Bestä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / Zusammenfassung

Begriff In dem Bonusheft wird die Inanspruchnahme der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen vom Zahnarzt bestätigt. Es verhilft den gesetzlich Krankenversicherten zu einem erhöhten Festzuschuss bei der Versorgung mit Zahnersatz. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Welche Eintragungen durch den Zahnarzt im Bonusheft erfolgen sollen, regelt Abschn. B Nr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Begriff Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte aus Deutschland in einem der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich direkt einen Leistungserbringer (z. B. Arzt, Zahnarzt) aufsuchen, um medizinische Leistungen zu bean...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 2 Zahnfüllungen

Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung erhalten die Versicherten Zahnfüllungen aus plastischen Füllungsmaterialien. Bei kleinen Kariesdefekten kommen direkte Füllungen in Betracht. Nachdem die Karies durch den Zahnarzt entfernt worden ist, kann der entstandene Hohlraum (die Kavität) mit einem im Mund formbaren Füllungsmaterial versorgt werden. Im Seitenzahnbereich (B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 1.3 Mehrleistungen

Kieferorthopäden bieten auch private Zusatzleistungen an. Dazu zählen z. B. Speedbrackets, superelastische Bögen, Bracketumfeldversiegelungen, professionelle Zahnreinigung oder auch eine Zusatzdiagnostik wie zusätzliche Röntgenbilder. Diese Extras sind meist kosmetisch und ästhetisch bedingt oder dienen dem Tragekomfort. Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ko...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 5 Austauschfüllungen

Der Zahnarzt übernimmt für Zahnfüllungen eine 2-jährige Gewährleistung.[1] Es sind Zahnärzte bekannt, die sogar eine längere Gewährleistungsfrist einräumen. Wer eine intakte plastische Füllung austauschen lässt, hat die dafür entstehenden Kosten in vollem Umfang selbst zu tragen; die Mehrkostenregelung gilt hier nicht.[2] Erfahrungsgemäß vertreten die Versicherten immer wied...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Patientenquittung / 1.2 Gebühr

Die vom Versicherten an den ausstellenden Arzt oder Zahnarzt zu entrichtende Gebühr für die Patientenquittung beträgt 1 EUR zzgl. Porto. Diese Gebühr darf nur für die Quartalsquittung kassiert werden. Für die Quittung von Krankenhäusern ist keine Gebühr vorgesehen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 3.1 Zulassung

Die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung erfolgt durch eine Zulassung als Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut oder medizinisches Versorgungszentrum. Um die Zulassung können sich die genannten Personen oder Einrichtungen bewerben, wenn sie eine Eintragung in ein Arzt- oder Zahnarztregister nachweisen. Dieses wird von den KVn für jeden Zulassungsbezirk geführt. Das Näher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / 4 Zahnmedizinischer Hintergrund

Das Bonusheft soll dazu anhalten, regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt durchführen zu lassen. Durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen können leichtere Erkrankungen des Zahnes früh erkannt und oft mit relativ geringem Aufwand behandelt werden. Dies ist von Vorteil für den Patienten und für die Krankenkasse, da die Behandlungskosten geringer ausfallen können. Sollten dennoch e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 1.2 Kosmetische Behandlung

Leichte Fehlstellungen (Schweregrade 1 und 2) zählen zu den kosmetischen Wunschbehandlungen und müssen auf privater Basis mit dem Zahnarzt/Kieferorthopäden vereinbart werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / 3 Vergütung

Für die Eintragungen in das Bonusheft und die Abgabe des Hefts darf der Zahnarzt eine Vergütung weder von der Krankenkasse, noch vom Versicherten beanspruchen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnerkrankungen (Verhütung) / 2.1 Anspruchsberechtigte

Die Individualprophylaxe kann von Versicherten in Anspruch genommen werden, die das 6. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es handelt sich hierbei um eine zahnärztliche Untersuchung, die einmal in jedem Kalenderhalbjahr in Anspruch genommen werden kann. Obwohl für Versicherte bis zur Vollendung des 12. bzw. des 16. Lebensjahres noch die Leistungen der Gruppenp...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / Zusammenfassung

Begriff Die kieferorthopädische Behandlung ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin. Dabei geht es um das Verhüten, Erkennen und Behandeln von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne. Sie wird erforderlich, wenn diese Fehlstellungen das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Durch Zahnregulierungsmittel (z. B. Zahnspangen) werd...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 8 Implantate zulasten der Krankenkasse

Implantologische Leistungen einschließlich der Suprakonstruktion (der auf die Implantate gesetzte Zahnersatz) sind dann von der Krankenkasse als Sachleistung im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung zu erbringen, wenn die vom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen festgelegten Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle vorliegen. Ausnahmeindikationen Beson...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsarzt / 1.2 Entscheidung über Zulassung

Zur Beschlussfassung und Entscheidung in Zulassungssachen errichten die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Verbände der Ersatzkassen für den Bezirk jeder Kassenärztlichen Vereinigung oder für Teile dieses Bezirks (Zulassungsbezirk) einen Zulassungsausschuss für Ärzte und eine Zulassungsausschuss für Zahnärzte.[1] Die Zulassungsau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / Zusammenfassung

Begriff Zahnärztliche Behandlung ist die Tätigkeit des Zahnarztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst. Die Kosten der "allgemeinen" zahnärztlichen Behandlung werden von der Krankenkasse in voller Höhe übernommen. Gegen Vorlage ihrer Krankenversichertenkarte bekommen die Versicherten alle z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Versorgungszen... / 3.3 Kooperative Leitung

Nehmen innerhalb eines Medizinischen Versorgungszentrums unterschiedliche Berufsgruppen an der vertragsärztlichen Versorgung teil, z. B. Ärzten, Zahnärzten und/oder Psychotherapeuten, ist eine kooperative Leitung möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 9 Zahnärztliche Behandlung Pflegebedürftiger

Zahnärzte erhalten für die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die eine Zahnarztpraxis aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand aufsuchen können, eine zusätzliche Vergütung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband setzen mit einem entsprechenden Beschluss de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 2.2 Gutachter bei zahnärztlicher Behandlung

Wird ein im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehenes Gutachterverfahren durchgeführt, hat die Krankenkasse ab Antragseingang innerhalb von 6 Wochen zu entscheiden; der Gutachter nimmt innerhalb von 4 Wochen Stellung.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 1.2 Zahnärztliche/kieferorthopädische Behandlung

Zur zahnärztlichen Behandlung gehört die Tätigkeit des Zahnarztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Sie umfasst auch konservierend-chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen erbracht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Patientenquittung / 1.3 Tages-/Stichtags-/Quartalsquittung

Der Patient entscheidet, ob er eine Patientenquittung sofort nach der Behandlung ausgestellt haben möchte. Es handelt sich dann um die sog. Tagesquittung oder auch Stichtagsquittung. Der Patient kann allerdings auch die Ausstellung einer Quartalsquittung verlangen. Die Tagesquittung ist von Ärzten und Zahnärzten direkt im Anschluss an die Behandlung, die Quartalsquittung spät...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnerkrankungen (Verhütung) / 1.2 Durchführung

Bei der Durchführung der Gruppenprophylaxe sollen die Krankenkassen mit den Zahnärzten und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen zusammenarbeiten. Dabei werden die Krankenkassen verpflichtet, gemeinsam und einheitlich die Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen ihrer Versicherten zu fördern. Dies gilt sowohl für die Durchführung der Gruppe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Als Behandlungsvertrag gilt die Vereinbarung zwischen dem Behandelnden und dem Patienten über die Durchführung einer medizinischen Behandlung. Er gilt nicht nur für Ärzte und Zahnärzte, sondern auch für viele andere Heilberufe. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Behandlungsvertrag ist in § 630a BGB definiert. Weitere Regelungen zur Informa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Versorgungszen... / 2 Zulassungsvoraussetzungen

Um an der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen zu können, muss ein Medizinisches Versorgungszentrum zugelassen sein. Es muss grundsätzlich von mehreren Leistungserbringern gegründet werden. Medizinische Versorgungszentren sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen und als Angestellte oder...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / Zusammenfassung

Begriff Unter vertragsärztlicher Versorgung ist der Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter auf ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung zu verstehen. Diese erfolgt mittels Behandlung durch approbierte Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Diese werden zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen oder ermächtigt. Gesetze, Vorschriften und Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / 1.2.3 Individualverdienst vor/nach Einführung der FZR

Für Versicherte, die nachweisen können, dass ihr Individualverdienst in der Zeit vor der Einführung der FZR den versicherungsfähigen Betrag von 600 Mark überschritten hat, wird der tatsächliche Individualverdienst der Ermittlung der Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Bei Versicherten, die in der Zeit vom 1.3.1971 bis 31.12.1976 von der FZR Gebrauch gemacht haben und ihr über 600 ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 2 Sicherstellung

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Die Sachleistungen werden durch Vertragspartner der Krankenkassen erbracht. Daher ist es eine sehr wichtige Aufgabe, dass auch die vertragsärztliche Versorgung jederzeit und überall sichergestellt ist. Diese Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Är...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.1.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Besondere Versorgung / 1 Vertragspartner der besonderen Versorgung

Die Krankenkassen können die Verträge zur besonderen Versorgung mit zur Versorgung der Versicherten berechtigten Leistungserbringern oder deren Gemeinschaften (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, ambulanten Rehabilitationseinrichtungen, medizinische Versorgungszentren - MVZ), Pflegekassen und zugelassenen Pflegeeinricht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 4 "Eigenverbrauch" und Entnahme sonstiger Leistungen: Teilweise können Pauschalen genutzt werden

Tätigt ein Unternehmer Privatentnahmen, sind grundsätzlich Einzelaufzeichnungen vorzunehmen, um den Anteil der unentgeltlichen Wertabgaben (umsatz-) steuerlich korrekt ermitteln zu können. Alternativ können i. d. R. Pauschbeträge aus der Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums verwendet werden; dadurch wird der Unternehmer grundsätzlich von der aufwendigen Einzelerfas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Haftungsvertei... / 1 Sachverhalt

I. Die am … 1952 geborene Klägerin nimmt die Beklagten als Gesamtschuldner auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Schienenbahnunfall in Anspruch. Am Freitag, den 2.8.2019, befuhr die Klägerin auf dem Weg zum Zahnarzt mit ihrem Pkw Opel Corsa, … , in R.-E. die B. Straße Richtung B … Gegen 10:42 Uhr erreichte sie den Bahnübergang in Höhe des Bahnkilometers … der Eisenb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Zuständ... / 2.2.2 Die sachliche Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft für ein Unternehmen mit verschiedenen Bestandteilen

Gesamtunternehmen Um den Unternehmenszweck zu erfüllen, beschäftigt sich das Unternehmen häufig nicht nur mit seiner Kernaufgabe, sondern richtet andere Unternehmensteile ein. Für ein solches "Gesamtunternehmen" ist die Berufsgenossenschaft zuständig, die für das Hauptunternehmen der richtige Unfallversicherungsträger ist. Die nachfolgend erläuterten Begriffe des Haupt-, Neben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.1 Bildung von Berufsausübungsgesellschaften

Seit der sog. großen BRAO-Reform, die am 1.8.2022 in Kraft getreten ist, sind Anwälte in Berufsausübungsgemeinschaften nicht mehr nur auf Patentanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer beschränkt (§ 59a BRAO a. F.), sondern können sich darüber hinaus verbinden mit: ausländischen Angehörigen von Rechts- und Patentanwaltsberufen, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.16 Grundsätze der Rentenversicherung über Zahnersatz

Rz. 95 Nachstehend ist der Text der "Grundsätze der Rentenversicherung über Zahnersatz als Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach § 15 SGB VI" i. d. F. vom 8.10.2020 aufgeführt: Zitat 1. Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 26 Abs. 2 SGB IX übernehmen die Träger der Rentenversich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Israel / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die Leistungsinanspruchnahme in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tunesien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten, Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die Leistungsinanspruchnahme in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben. Welche Zweige der Sozialversicherung bei der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest, wobei die Konkretisierungen des Abs. 1 Satz 2 zu beachten sind. Es sind diese Beträge für die gesetzliche Sozialpflichtversicherung (Kranken...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 1.2 Teil 2: Außenhaftung

Von Außerhaftung spricht man, wenn das Organmitglied nicht von der Gesellschaft, bei der es Organ ist, sondern von anderen Personen wegen seines Verhaltens oder Unterlassens als Organmitglied in die Haftung genommen wird. Dies können außenstehende Dritte, wie Gläubiger, Arbeitnehmer, sonstige Vertragspartner der Gesellschaft, Konkurrenten derselben, aber auch sonstige Dritte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.5 Zuordnung berufsgruppenbezogener Merkmale in den Teilen III bis VI

Teil I der Entgeltordnung enthält nur noch die "allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst", die auf die früheren ersten Fallgruppen aus dem Allgemeinen Teil I der Anlage 1a zum BAT/BAT-O zurückgehen. In diesem Teil I der Anlage 1a zum BAT/BAT-O waren aber auch eine Reihe weiterer Tätigkeitsmerkmale von anderen Berufsgruppen enthalten. Diese sind nun redaktione...mehr