Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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AGS 12/2014, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Der Senat hält auch unter Berücksichtigung des Vorbringens in der Gegenvorstellung an der Festsetzung des Beschwerdewertes fest. Der Verfahrenswert für das vorliegende Verfahren ist nach § 42 Abs. 3 FamGKG mit 5.000,00 EUR anzusetzen, da genügend Anhaltspunkte für die Festsetzung eines höheren Wertes nicht vorliegen. Gem. § 42 Abs. 1 FamGKG ist der Verfahrenswert in vermögens...mehr

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zerb 5/2015, Die latente St... / 1. Erbfolge bei Ehegatten

Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird im Erbfall bekanntlich der dem überlebenden Ehegatten gebührende Zugewinnausgleich gem. § 1371 I BGB pauschal mit einem Viertel der Erbschaft festgesetzt, wobei es gem. § 1371 I 2. HS BGB unerheblich ist, ob die Ehegatten tatsächlich einen Zugewinn erzielt haben ("erbrechtliche Lösung"). Der überlebende Ehegatte kann ...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 3.3 Verbundverfahren

Im Verbundverfahren (§ 137 FamFG) ist für die Scheidungssache und für jede Folgesache auf die jeweilige Beteiligtenrolle abzustellen. Wurde dem Antragsteller, der eine Folgesache eingeleitet hat, für diese Folgesache VKH ohne Zahlungsbestimmungen bewilligt, ist der Antragsgegner dieser Folgesache auch dann einstweilen nach § 122 Abs. 2 ZPO von der Zahlung der Gerichtskosten ...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / ee) Zahlungsforderung und Anspruch auf Übertragung bestimmter Gegenstände

Wird der Antrag auf Zugewinnausgleich mit einem Antrag auf Übertragung bestimmter Vermögensgegenstände (§ 1383 BGB) verbunden, so werden die Werte von Zahlungsantrag (§ 35 FamGKG) und Übertragungsantrag (§ 42 Abs. 1 FamGKG) zusammengerechnet. Zwar sieht § 52 FamGKG insoweit nur eine Zusammenrechnung vor, wenn über den Übertragungsantrag entschieden wird. Diese Regelung gilt ...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / dd) Stufenantrag

Wird im Wege des Stufenantrags auf Auskunft und/oder eidesstattliche Versicherung und Zahlung vorgegangen, gilt § 38 FamGKG. Maßgebend ist nur der Wert des höheren Antrags.mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / ff) Zahlungsforderung und Stundungsantrag

Wird vom Antragsgegner die Stundung der Zugewinnausgleichsforderung beantragt, so ist der Wert des Stundungsantrags, der sich nach § 42 Abs. 1 FamGKG berechnet, hinzuzurechnen. Zwar sieht § 52 FamGKG insoweit nur eine Zusammenrechnung vor, wenn über den Stundungsantrag entschieden wird. Diese Regelung gilt jedoch nur für die Gerichtsgebühren, nicht auch für die Anwaltsgebühr...mehr

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AGS 12/2014, Kostenerstattu... / 1 Sachverhalt

Im Scheidungsverfahren hatte der Antragsgegner die Folgesache Güterrecht anhängig gemacht und den Antrag auf Zugewinnausgleich im Termin zurückgenommen. Das AG hat den Verfahrenswert für das Verfahren auf insgesamt 113.611,66 EUR und folgende Einzelwerte festgesetzt: Ehesache 13.755,00 EUR, Versorgungsausgleich 18.306,00 EUR, Güterrecht 81.550,66 EUR. Im Endbeschluss (Verbun...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / cc) Antrag- und Widerantrag

Die Werte von Antrag- und Widerantrag sind auch im Verbund nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG zu addieren.mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / V. Mehrwertvergleiche

Wird im Verbundverfahren ein Vergleich über nicht anhängige Gegenstände geschlossen – insbesondere über Ansprüche, die Gegenstand einer Folgesache sein könnten –, so fällt daraus eine 0,25-Gerichtsgebühr (Nr. 1500 FamGKG-KostVerz.) an, so dass das Gericht insoweit einen Vergleichswert festsetzen muss. Dieser (Mehr-)Wert erhöht dann auch den Gegenstandswert der anwaltlichen T...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / IV. Unzulässige Anträge

Unzulässige Anträge sind zu bewerten Werden im Verbundverfahren unzulässige Anträge gestellt, sind sie gleichwohl zu bewerten und nach § 44 FamGKG beim Verfahrenswert mit zu berücksichtigen (OLG Stuttgart AGS 2012, 33 = Justiz 2012, 88 = FamRZ 2012, 393 = FamFR 2012, 16 = RVGprof. 2012, 38 = FamRB 2012, 214). Dies gilt insbesondere für isolierte Auskunftsanträge, Anträge auf ...mehr

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AGS 12/2014, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend. Das OLG setzt sich umfassend mit der bisher ergangenen Rspr. auseinander. Primär ist allerdings zunächst grundsätzlich auf § 42 Abs. 1 FamGKG abzustellen und zu prüfen, ob Anhaltspunkte für die Bemessung des Verfahrenswerts nach billigem Ermessen vorliegen. Erst dann, wenn sich keine konkreten Anhaltspunkte feststellen lassen, ist ...mehr

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zerb 5/2015, Die latente St... / aa) Konsequenz der Bewertungsmethode

Wie bei der Ermittlung des Zugewinns wird dem Nachlasswert iSd § 2311 I S. 1 BGB in der Regel der "gemeine Wert" zugrunde gelegt.[19] Nach dem BGH kann dabei auf die Legaldefinition des § 9 II BewG zurückgegriffen werden.[20] Demnach wird der gemeine Wert durch den Verkaufspreis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei e...mehr

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zerb 5/2015, Die latente St... / 6

Auf einen Blick Wie im Zugewinnausgleich, ist richterweise die Berücksichtigung der latenten Steuern für Betriebs- wie Privatvermögen auch im Pflichtteilsrecht unabhängig von einer vom Erben durchgeführten oder beabsichtigten Veräußerung – also stets – zu bejahen. Dabei ist als Konsequenz der Bewertungsmethode – nämlich einer hypothetischen Veräußerung zum Stichtag – die dan...mehr

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FF 1/2015, Bücher im Familienrecht 2013/2014

Eine Auswahl Bergschneider, Beck'sches Formularbuch Familienrecht, 4. Aufl. 2013, C. H. Beck Verlag Bergschneider (Hrsg.), Verträge in Familiensachen, 5. Aufl. 2014, Gieseking Verlag Burhoff/Willemsen (Hrsg.), Handbuch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 4. Aufl. 2014, ZAP Verlag Erbarth, Das familienrechtliche Mandat – Ehewohnung – Haushaltssachen – Gewaltschutz, 1. Aufl. 20...mehr

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FF 1/2015, Schuldrechtliche... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beteiligten streiten um den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich. [2] Auf den am 20.5.2003 zugestellten Scheidungsantrag wurde die am 12.2.1970 geschlossene Ehe der Antragstellerin (Ehefrau) und des Antragsgegners (Ehemann) durch Endurteil vom 20.1.2004 rechtskräftig geschieden. Während der gesetzlichen Ehezeit (1.2.1970 bis 30.4.2003, vgl. § 1587 Abs. 2 BGB a.F....mehr

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AGS 12/2014, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen

Aus der Kostenentscheidung des FamG ergibt sich, dass nur hinsichtlich der Kosten der Antragstellerin für die Folgesache Güterrecht eine Kostenerstattung durch den Antragsgegner zu erfolgen hat. Die Antragstellerin, der Antragsgegner und das AG vertreten im Kostenfestsetzungsverfahren unterschiedliche Auffassungen, wie dies zu berechnen ist. Die Kostenentscheidung des FamG is...mehr

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AGS 12/2014, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind seit dem 10.7.1992 verheiratet und leben seit dem 16.3.2009 getrennt. Das Scheidungsverfahren ist rechtshängig. Der Antragsteller hat mit Antrag v. 18.4.2013 die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft begehrt. Das FamG hat dem Antrag stattgegeben. Dagegen hat die Antragsgegnerin Beschwerde eingelegt, die sie später wieder zurückgenommen hat. Der S...mehr

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zerb 5/2015, Die latente St... / a) Unternehmen im Zugewinn

Mit Urteil vom 24.10.1990 etwa hat der BGH bei der Bewertung einer Arztpraxis im Rahmen des Zugewinnausgleichs, die bis zum Bewertungsstichtag im laufenden Beitrieb nur gedanklich entstandene Einkommensteuer auf den bis dahin erzielten Gewinn richtigerweise[13] nicht zum Abzug zugelassen.[14] Wohl aber ließ der BGH die latente Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn als A...mehr

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zerb 5/2015, Die latente St... / 2. Lebzeitige Vermögensnachfolgegestaltung

Konsequenterweise wirkt sich die Berücksichtigung latenter Steuern beim Zugewinn auch in der lebzeitigen Vermögensnachfolgegestaltung aus. Oftmals bietet es sich an, Vermögen ohne Verbrauch von Freibeträgen im Rahmen des Zugewinnausgleichs auf den anderen Ehegatten zu übertragen (Güterstandswechsel), um dann ggf. wieder in den gesetzlichen Güterstand zurückzuwechseln (Güters...mehr

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FF 12/2014, Die Darlegungs-... / c) Privilegierte Zuwendungen

aa) Bei den privilegierten Zuwendungen tauchen Beweisschwierigkeiten vor allem in Fällen auf, in denen eine Erbschaft längere Zeit zurückliegen. Oftmals sind die Aufbewahrungsfristen abgelaufen. In derartigen Verfahren sollte der Mandant versuchen, sich Unterlagen bei Behörden zu beschaffen. Hierbei ist vor allen Dingen an die Erbschaftssteuererklärung bzw. den Erbschaftsste...mehr

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FF 12/2014, Die Darlegungs-... / 1. Negatives Anfangsvermögen

Die bis 31.8.2009 geltende Rechtslage sah vor, dass Anfangsvermögen allenfalls bis 0 EUR angesetzt werden konnte, vgl. § 1374 Abs. 1, 2. Hs. BGB a.F. Erst durch die Güterrechtsnovelle gibt es seit dem 1.9.2009 negatives Anfangsvermögen. Nunmehr können Schulden sogar über das Vermögen hinaus abgezogen werden (§ 1374 Abs. 1, 3 BGB). Sofern der Anspruchsgegner sich darauf beruf...mehr

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FF 12/2014, Verfrühter Sche... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung des OLG lagen gleich mehrere interessante Rechtsfragen zu Grunde: 1. Der Scheidungsantrag war in erster Instanz als verfrüht zurückgewiesen worden. Gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss hatte der Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das OLG führt in seinem Beschluss im Einzelnen aus, dass der Scheidungsantrag durch das erstinstanzliche Gericht zu Recht zurü...mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Güterrecht

Zur Einordnung des Zugewinnausgleichs als entgeltlicher Vermögenszuwachs vgl. BGH, Urt. v. 21.10.2014 – XI ZR 210/13 . Wegen der Nichterfüllung der Auskunftspflicht nach § 1379 Abs. 2 BGB kann der vorzeitige Ausgleich des Zugewinns oder die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nach §§ 1385 Nr. 4, 1386 BGB nicht verlangt werden (BGH, Beschl. v. 17.9.2014 – XII ZB 604/13).mehr

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FF 12/2014, Die Darlegungs-... / Einleitung

Beim gesetzlichen Güterstand waren nach der bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtslage (nur) drei Zeitpunkte für die Bewertung entscheidend. Dabei musste der Vermögensstatus jeweils auf beiden Seiten der Eheleute ermittelt werden. Zu berücksichtigen waren: Durch die Güterrechtsnovelle sind e...mehr

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AGS 11/2014, Verfahrenswert eines Stufenantrags; Addition bei wechselseitigen Anträgen auf Zugewinnausgleich

Leitsatz Kommt es bei einem Stufenklageantrag i.S.d. § 38 FamGKG nach der Auskunftserteilung nicht mehr zu einer Bezifferung des in der letzten Stufe verfolgten Zahlungsanspruchs, so ist dieser Zahlungsanspruch dennoch kostenrechtlich zu bewerten. Die Bewertung des unbezifferten Zahlungsantrags hat sich an den Vorstellungen des Antragstellers bei Einleitung des Verfahrens zu o...mehr

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AGS 11/2014, Verfahrenswert... / Leitsatz

Kommt es bei einem Stufenklageantrag i.S.d. § 38 FamGKG nach der Auskunftserteilung nicht mehr zu einer Bezifferung des in der letzten Stufe verfolgten Zahlungsanspruchs, so ist dieser Zahlungsanspruch dennoch kostenrechtlich zu bewerten. Die Bewertung des unbezifferten Zahlungsantrags hat sich an den Vorstellungen des Antragstellers bei Einleitung des Verfahrens zu orientier...mehr

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Zerb 11/2014, Die Abberufun... / b) Fehlverhalten des Testamentsvollstreckers

In der Folgezeit kam es zwischen den Beteiligten zum Streit über die Amtsführung des Testamentsvollstreckers. Die Erben bzw. die sonstigen am Nachlass beteiligten Personen warfen dem Testamentsvollstrecker insbesondere vor, dass die Art und Weise der Anordnung der Testamentsvollstreckung zwar grundsätzlich (noch) rechtlich zulässig, gleichwohl jedoch im Stil als bedenklich an...mehr

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FF 10/2014, Zugewinnausgleich und Anwendung des maßgeblichen Gesetzes bei vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschiedenen Ehen

BGB § 1378 § 1384; EGBGB Art. 229 § 20 Abs. 2 Leitsatz Die Vorschriften der §§ 1378 Abs. 2, 1384 BGB in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung, nach denen im Falle der Ehescheidung für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags tritt, sind nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1.9.2009...mehr

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FF 10/2014, Zugewinnausglei... / 2 Gründe:

[5] Die Revision ist nicht begründet. I. [6] Das Kammergericht hat, soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung, zur Begründung seiner – in FamRZ 2012, 1642 veröffentlichten – Entscheidung ausgeführt: Die vom Amtsgericht der Ausgleichsberechnung zugrunde gelegte stichtagsbezogene Bewertung sei mit Ausnahme von zwei Positionen des aktiven Endvermögens des Antragsgegne...mehr

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FF 10/2014, Zugewinnausglei... / 1 Tatbestand:

[1] Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner in einer abgetrennten Scheidungsfolgesache auf Zahlung von Zugewinnausgleich in Anspruch. [2] Die Ehe der Parteien ist auf den am 28.6.1997 zugestellten Antrag durch Urt. v. 20.12.2006, rechtskräftig seit dem 17.4.2007, geschieden worden. [3] Zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags verfügte der Antragsgegner nach...mehr

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FF 10/2014, Zugewinnausglei... / Leitsatz

Die Vorschriften der §§ 1378 Abs. 2, 1384 BGB in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung, nach denen im Falle der Ehescheidung für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags tritt, sind nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschieden worden ist. BGH, Urt. v. 16....mehr

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FF 10/2014, Zugewinnausglei... / 3 Anmerkung

1. Seit Inkrafttreten der Güterrechtsnovelle (1.9.2009) hat es nahezu fünf Jahre gedauert, bis der BGH diese in Rechtsprechung und Literatur äußerst kontrovers diskutierte Frage endgültig entschieden hat. Ursache für den Streit war die gesetzgeberische Schludrigkeit, mit der die Übergangsfälle "geregelt" worden waren. Lediglich bei der Anwendbarkeit des negativen Anfangsverm...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / b) Vermögensverbesserungen

Wann eine wesentliche Verbesserung der Vermögensverhältnisse vorliegt, ist derzeit offen. Zumindest ist dies anzunehmen, Ein erlangter Zugewinnausgleich stel...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / b) Verbesserungen der Vermögensverhältnisse

Auch die Verbesserungen der Vermögensverhältnisse muss mitgeteilt werden: Wird bislang geschütztes Verm...mehr

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FF 9/2014, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Während auf dem Messegelände in Köln die FIBO (Intern. Leitmesse für Fitness, Wellness und Gesundheit) die Besucher anzog, fand auf der anderen Rheinseite am 4. und 5. April 2014 die 17. Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI statt: mit einem Rekord von fast 340 Teilnehmern, denen es um familienrechtliche Fitness ging. Nach der Eröffnung durch den Leiter des Fachinstituts,...mehr

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FoVo 8/9 2014, Pfändungssch... / 2 II. Die Entscheidung

Pfändungsfreies Vermögen ist zu bestimmen Nach § 35 Abs. 1 InsO fällt in die Insolvenzmasse das gesamte Vermögen des Schuldners, das ihm zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er im Laufe des Verfahrens erlangt. Nicht in die Insolvenzmasse gehören gemäß § 36 Abs. 1 InsO die Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen. § 36 Abs. 1 Satz 2 I...mehr

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AGkompakt 7/2014, Übergangs... / I. Ehesache und Folgesache

Einreichung des Scheidungsantrags ist maßgebend Zu beachten ist, dass das gesamte Verbundverfahren, also das Verfahren über die Ehesache einschließlich aller Folgensachen nach § 16 Nr. 4 RVG eine einzige Angelegenheit ist. Daraus folgt, dass die Einreichung des Scheidungsantrags für die Bestimmung des maßgeblichen Gebührenrechts ausschlaggebend ist und zwar nicht nur für die ...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / aa) Totalrevision im neuen Recht

Die Zulässigkeit der Abänderung nach § 51 VersAusglG führt zur sogenannten "Totalrevision" nach neuem Recht. Entscheidender Unterschied zu dem bisher bestehenden § 10a VAHRG ist jedoch die Einbeziehung lediglich derjenigen Anrechte, die auch Gegenstand der abzuändernden Entscheidung waren.[19] Anders als in § 10a VAHRG wird damit nicht ein vollständig neuer Versorgungsausgle...mehr

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AGS 7/2014, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hat in dem zugrunde liegenden Hauptsacheverfahren gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Zugewinnausgleich i.H.v. 24.659,09 EUR geltend gemacht. Hierfür hat ihr das FamG Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Die Beteiligten haben in der mündlichen Verhandlung einen Vergleich geschlossen, in dem auch weitere Streitpunkte zwischen den Beteiligten beigelegt w...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 1 Gründe:

I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund über von der Antragsgegnerin (Ehefrau) als Stufenanträge geltend gemachte Auskunftsansprüche zum nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich. [2] Die Ehegatten schlossen in einem vorausgegangenen Verfahren über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt vor dem Amtsgericht einen Vergleich, in dem sie neben der Erled...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 2 Anmerkung

"Roma locuta, causa finita!" Der Leser des durchaus anwaltsfreundlichen Beschlusses könnte geneigt sein, dies zu glauben. Zu Recht? 1. In Rechtsprechung und Literatur wurde die Frage der hier strittigen Formunwirksamkeit sehr kontrovers diskutiert. Unter Beachtung des sichersten Weges hatte es sich daher bisher empfohlen, solche Vereinbarungen ausschließlich in Eheverfahren a...mehr

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AGS 6/2014, Wertfestsetzung... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im zugrunde liegenden Scheidungsverbundverfahren einen Stufenantrag zum Zugewinn gestellt, mit dem von dem Antragsgegner Auskunft über sein Endvermögen, eine Bewertung der Gegenstände und nach Auskunftserteilung eine noch zu beziffernde Zahlung eines Zugewinnausgleichsbetrages verlangt wurde. Später wurde der Auskunftsantrag erweitert auf den Zeitpu...mehr

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AGS 6/2014, Wertfestsetzung... / 3 Anmerkung

Das OLG hat zutreffend entschieden und gut begründet. Die Werte von Antrag- und Widerantrag werden nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG grundsätzlich zusammengerechnet, wenn die Ansprüche wirtschaftlich nicht denselben Gegenstand betreffen. Ist derselbe Gegenstand betroffen, ist nur der Wert des höheren Anspruchs maßgebend (§ 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG). Zweck der Vorschrift des § 39 Abs...mehr

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FF 6/2014, Zuschlag an den ... / 2 Anmerkung

1. Mit der vorliegenden Entscheidung greift der BGH erneut streitige Fragen in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung des Versteigerungserlöses auf, bestätigt teilweise seine bisherige Rechtsprechung und trägt darüber hinaus einem praktischen Bedürfnis Rechnung, indem der Ersteher als früherer Miteigentümer nicht zwingend den auf ihn entfallenden Anteil des Bargebots zum Ve...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / V. Abänderungen von Altentscheidungen

Liegt der abzuändernden Entscheidung zum Versorgungsausgleich noch das bis 31.8.2009 geltende Recht zu Grunde, ist nicht § 225 FamFG maßgeblich, sondern die Übergangsregelung des § 51 VersAusglG. Für diesen gelten – soweit im Folgenden nicht anders dargestellt – die obigen Ausführungen sinngemäß. § 51 Abs. 2 und Abs. 5 VersAusglG verweisen auf § 225 Abs. 2 bis Abs. 5 FamFG. D...mehr

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FF 6/2014, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts

Reinhardt Wever6. Aufl. 2014, 544 Seiten, 59,00 EUR, FamRZ Buch 8, Gieseking Verlag Die Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten neben der in der Regel unproblematischen Hausratsteilung und dem gesetzlich geregelten Zugewinnausgleich hat in den letzten Jahren in der gerichtlichen Praxis zunehmend an Bedeutung gewonnen. Für die in diesem Buch anstehenden Themen, insbesondere ...mehr

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zerb 6/2014, Die Erhöhung d... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gemäß 58 Abs. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig. (...) Die Beschwerde ist begründet. Erben der Erblasserin sind in Bezug auf den Grundbesitz in Deutschland die Beteiligten zu 1) bis 4) zu je ¼ Anteil geworden. Der Erbscheinsantrag ist auf den unbeweglichen Nachlass in Deutschland beschränkt; insoweit ist deutsches Erbrecht anzuwenden. Das maßge...mehr

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FF 5/2014, Bewertung einer Versicherungsagentur im Zugewinnausgleich

BGB § 1375 § 1379; HGB § 84 § 89b § 92 Leitsatz Bei einer von einem Ehegatten als selbstständigem Handelsvertreter am Bewertungsstichtag noch betriebenen Versicherungsagentur sind grundsätzlich weder ein über den Substanzwert hinausgehender Goodwill der Agentur noch ein künftiger Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in den Zugewinnausgleich einzubeziehen (Fortführung von BGH, Urt...mehr

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FF 5/2014, Nebengüterrecht – Ausgleichsansprüche bei Gütertrennung und gestörtem Zugewinnausgleich

Thomas Herr1. Auflage 2013, 256 Seiten, 53 EUR, C.H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-65103-8 Die Neuerscheinung zum Nebengüterrecht von Thomas Herr behandelt die Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts (sog. Nebengüterrecht). Im Buch werden die konkludente Ehegatteninnengesellschaft, die ehebezogene Zuwendung und der familienrechtliche Kooperationsvert...mehr

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zerb 5/2014, Pflichtteilsan... / 2.3.2 Einkommensteuer

Wird der geltend gemachte Pflichtteil "an Erfüllung statt" (§ 364 BGB) durch Übertragung des Eigentums eines Sachwerts abgegolten, wirkt sich die Qualifikation dieses Vorgangs als Tausch auch einkommensteuerlich aus: Der Sachwert gilt als veräußert, und zwar bei allen Einkunftsarten, ggf. also mit Gewinnrealisierung.[38] Für die Abgeltung eignen sich also primär solche Wirts...mehr