Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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zerb 5/2014, Pflichtteilsan... / 2.3.1.4 Warnung vor Pauschalabfindungen

In Einzelfällen werden bei Ehepartnern Zugewinnausgleichs- und Pflichtteilsansprüche insgesamt durch eine Pauschalabfindung abgegolten. Hier ist Vorsicht angebracht, weil nach der neuen Rechtsprechung des BFH[37] die Abfindung vom Empfänger als potenziell Steuerpflichtigem nicht einfach vorrangig dem steuerfreien Zugewinnausgleich zugeordnet werden kann. Entsprechend dem Ver...mehr

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FF 5/2014, Bewertung einer ... / Leitsatz

Bei einer von einem Ehegatten als selbstständigem Handelsvertreter am Bewertungsstichtag noch betriebenen Versicherungsagentur sind grundsätzlich weder ein über den Substanzwert hinausgehender Goodwill der Agentur noch ein künftiger Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in den Zugewinnausgleich einzubeziehen (Fortführung von BGH, Urt. v. 9.3.1977, BGHZ 68, 163 = FamRZ 1977, 386)...mehr

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FF 5/2014, Doppelehe als Fo... / 2. Problemlösung

Zur Vermeidung der Gefahr einer ungewollten Doppelehe sollte § 145 Abs. 1 FamFG dahingehend geändert werden, dass die Möglichkeit der Anschließung eines Rechtsmittels auf die weiteren Folgesachen beschränkt wird und die Möglichkeit der Anschließung in Bezug auf die Ehescheidung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Es erscheint gerechtfertigt, dem Ehegatten, der bereit war, alle ...mehr

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FF 5/2014, Bewertung einer ... / 2 Anmerkung

Der Bundesgerichtshof bestätigt in dieser Entscheidung seine frühere Rechtsprechung, wonach der Gewerbebetrieb eines selbstständigen Handelsvertreters grundsätzlich keinen über dem Substanzwert liegenden Geschäftswert, Goodwill, besitze,[1] und überträgt diese Rechtsprechung auf eine Versicherungsagentur und den damit verbundenen künftigen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB. ...mehr

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FF 4/2014, Keine Anpassung des Ehevertrags bei wirksam vereinbarter Herausnahme eines Vermögensgegenstands aus dem Zugewinnausgleich

BGB § 242 § 1378 Leitsatz Die in einem Ehevertrag wirksam vereinbarte Herausnahme eines Vermögensgegenstands aus dem Zugewinnausgleich macht eine vertragliche Anpassung im Rahmen der Ausübungskontrolle nach § 242 BGB nicht schon deshalb erforderlich, weil dies dazu führt, dass sich die Ausgleichsrichtung umkehrt, mithin der hiervon Begünstigte nur wegen der Herausnahme des Ver...mehr

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FF 4/2014, Keine Anpassung ... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 17.7.2013 befasst sich mit den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Auslegung eines Ehevertrages und eine Ausübungskontrolle nach § 242 BGB notwendig sind. Inhalt der Entscheidung Der Antragsteller, der von Beruf Busfahrer ist, und die Antragsgegnerin, die Krankenschwester ist, heirateten am 30.8.1980. Aus der Ehe ist ein 1...mehr

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FF 4/2014, Keine Anpassung ... / Leitsatz

Die in einem Ehevertrag wirksam vereinbarte Herausnahme eines Vermögensgegenstands aus dem Zugewinnausgleich macht eine vertragliche Anpassung im Rahmen der Ausübungskontrolle nach § 242 BGB nicht schon deshalb erforderlich, weil dies dazu führt, dass sich die Ausgleichsrichtung umkehrt, mithin der hiervon Begünstigte nur wegen der Herausnahme des Vermögensgegenstands ausgle...mehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / I. Das Urteil des BGH vom 23.4.2012

Der Anwaltssenat führt aus, dass unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu überprüfen ist, ob eine Interessenkollision vorliegt. Im entschiedenen Fall hatte eine Kollegin im Scheidungsverfahren und im Verfahren über Zugewinnausgleich den Ehemann vertreten und mit dessen Einverständnis Unterhaltsansprüche des volljährigen Sohnes gegen die Ehefrau gelten...mehr

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FF 4/2014, Grenzen des Eins... / 1 Gründe:

I. Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Antragstellerin gegen einen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Baden-Baden, durch den ihr gemäß § 120 Abs. 4 ZPO auferlegt worden ist, auf die Kosten der Prozessführung aus ihrem Vermögen … EUR bis zum 31.10.2013 zu zahlen. Zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner war unter dem Aktenzeichen 2 UF 179/11 in zweiter I...mehr

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FF 3/14, Abgrenzung Privilegiertes Anfangsvermögen/"Einkünfte" im Zugewinnausgleich

BGB § 516 § 1374 Abs. 2 § 1376 Abs. 2 Leitsatz 1. Besteht bei einem Zuwendungsgeschäft zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Missverhältnis, besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten Schenkung; diese Vermutung gilt aber nur zugunsten Dritter, deren schutzwürdige Interessen durch das Vorlie...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / b) BGH, Beschl. v. 16.10.2013 – XII ZB 277/12 (OLG Düsseldorf v. 9.12.2011 – II-5 UF 183/11)Lottogewinn fällt in Zugewinnausgleich

Praxis-Beispiel Eheschließung Juli 1971 (3 erwachsene Kinder) Trennung August 2000 Lebensgefährtin seit 2001 Lottogewinn November 2008 zusammen mit seiner Lebensgefährtin knapp 1 Mio. EUR Rechtshängigkeit 31.1.2009 Ehescheidung 23.10.2009 Der BGH stellt fest: Lottogewinn kein privilegiertes Anfangsvermögen; § 1374 Abs. 2 BGB ist nicht analog anzuwenden. Der Lottogewinn ist mit einer...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / c) Vollständiger Ausschluss des Zugewinnausgleichs

Alternativ besteht die Möglichkeit, das Problem dadurch auszuschalten, dass ein Zugewinnausgleich durch den Ehevertrag vollständig ausgeschlossen wird. Das bedeutet, dass sowohl im Fall einer Beendigung der Ehe durch Ehescheidung als auch im Fall einer Beendigung der Ehe durch den Tod eines der Ehegatten ein Zugewinnausgleich nicht durchzuführen ist. Ein solches Vorgehen ist...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / II. Zugewinnausgleich

Die Einrede nach § 1381 BGB Diese Bestimmung ist das Korrektiv gegen schematische und starre Berechnung des Zugewinns. Nach h.M. ist sie nicht geeignet, die vom Gesetz gewollte Schematisierung des Zugewinns außer Kraft zu setzen. Sie gIeicht in ihrer Grundstruktur dem § 1579 BGB und § 27 VersAusglG, auf den wir noch zurückkommen. Da sie Spezialvorschrift ist, ist auch nicht d...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / 1. Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Hinblick auf das unternehmerische Vermögen

Um die mit der Ermittlung und Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs verbundenen Probleme zu vermeiden, stehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. So besteht zunächst die Möglichkeit der Vereinbarung des Güterstands der Gütertrennung, wodurch jeder vermögensrechtliche Ausgleich zwischen Ehegatten bei Beendigung der Ehe von vornherein ausgeschlossen wird. Zu...mehr

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FF 3/14, Berücksichtigung eines Lottogewinns bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs

BGB § 1374 Abs. 2 § 1381 Abs. 1 Leitsatz 1. Der Lottogewinn eines Ehegatten ist bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht seinem Anfangsvermögen nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen (Anschluss an BGHZ 68, 43 = FamRZ 1977, 124). 2. Dass der Lottogewinn längere Zeit nach der Trennung erzielt worden ist, rechtfertigt für sich genommen auch keine grobe Unbilligkeit im Sinne ...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / b) Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann durch ehevertragliche Vereinbarung so geändert werden, dass unternehmerisches Vermögen gegenständlich aus der Berechnung des Zugewinnausgleichs herausgenommen wird.[14] In einfacheren Konstellationen, bei denen sich die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter auf den Anteils selbst beschrä...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 2. Literatur

Nach Wortlaut und Zweck dient die Vorschrift aber nicht der Korrektur systemimmanenter Unbilligkeiten, die durch die Anwendung des schematischen Zugewinnausgleichs entstehen können, sondern allein der Einzelfallgerechtigkeit.[39] Grundsätzlich ist die Vorschrift eng auszulegen. Grobe Unbilligkeit wird nicht definiert. Die Kriterien des § 1381 Abs. 2 dienen nur als Typologisie...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / a) BGH, Urt. v. 9.10.2013 – XII ZR 125/12 (OLG München v. 17.10.2012, FamRZ 2013, 879)Grundstücke an einem bayerischen See

Praxis-Beispiel Alleine eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von Ehegatten rechtfertigt nicht die Annahme einer unbilligen Härte der Ausgleichspflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Vielmehr müssen weitere Gründe hinzutreten, aus denen sich ein Leistungsverweigerungsrecht ergibt (im Anschluss an Senatsurteil vom 6.2.2012 – XII ZR 213/00, FamRZ 2002, 606). Eheschließung 7....mehr

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FF 3/14, Berücksichtigung e... / 2 Anmerkung

Zum Sachverhalt: Im Streit der zwischenzeitlich rechtskräftig geschiedenen Beteiligten war die Einbeziehung eines von einem Ehegatten während der Trennungszeit erzielten Lottogewinns. Im Juli 1971 heirateten die Beteiligten. Der Ehe entstammen drei mittlerweile erwachsene Kinder. Die Trennung vollzogen sie im August 2000. Der Ehemann nahm in der Folge eine partnerschaftliche ...mehr

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zerb 3/2014, Geschäftswert ... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) beurkundete am 30.3.2009 einen Ehevertrag der Beteiligten zu 2) und 3), der ausschnittsweise folgendem Wortlaut hat: Zitat " (...) " I. Eheliches Güterrecht 1. Für den Fall der Beendigung des Güterstandes durch den Tod eines Ehegatten soll es beim Zugewinnausgleich durch Erbteilserhöhung oder güterrechtliche Lösung verbleiben. Wird jedoch der Güterstand auf ...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / 3. Sittenwidrigkeit einer Güterstandsklausel

Bei der Frage nach der Sittenwidrigkeit ist zunächst zwischen der im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Güterstandsklausel und dem aufgrund dieser Klausel abgeschlossenen Ehevertrag zu unterscheiden. Die Güterstandsklausel wird durch einen seinem Inhalt nach sittenwidrigen Ehevertrag nur dann infiziert, wenn die in der Klausel enthaltenen Vorgaben für den abzuschließenden Ehev...mehr

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FF 3/14, Abgrenzung Privile... / 2 Anmerkung

(zu Leitsatz 2) 1. Sedes materiae ist insoweit § 1374 Abs. 2 BGB, der im 1. Halbsatz vier Tatbestände enthält, in denen ein Vermögenserwerb des Ehegatten während des bestehenden Güterstandes grundsätzlich seinem in § 1374 Abs. 1 BGB definierten (tatsächlichen) Anfangsvermögen bei Eintritt des Güterstandes hinzuzurechnen ist: beim Erwerb von Todes wegen, mit Rücksicht auf ein ...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / I. Problemstellung

Unter einer Güterstandsklausel wird regelmäßig eine gesellschaftsvertragliche Klausel verstanden, die die Gesellschafter im Fall ihrer Verheiratung zur ehevertraglichen Vereinbarung eines bestimmten Güterstands verpflichtet. Kommt es nicht zum Abschluss eines Ehevertrags so gilt gemäß § 1363 Abs. 1 BGB der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall ist b...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / 1

Gesellschaftsverträge insbesondere personalistisch geprägter GmbHs enthalten häufig Klauseln, die die Gesellschafter für den Fall ihrer Verheiratung zur ehevertraglichen Vereinbarung eines bestimmten Güterstands verpflichten. Derartige Regelungen zielen darauf ab, die Gesellschaft und ihre Gesellschafter vor den wirtschaftlichen Folgen des Scheiterns einer Ehe zu schützen. G...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / 2. Effizienz

Eine Güterstandsklausel kann nur effektiv sein, wenn sie auch durchgesetzt werden kann. Dazu ist zunächst erforderlich, dass die Gesellschaft überhaupt Kenntnis von der familienrechtlichen Situation ihrer Gesellschafter hat.[31] Die Klausel muss die Gesellschafter zunächst dazu verpflichten, Veränderungen in ihrem ehelichen Verhältnis der Gesellschaft zur Kenntnis zu bringen...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / a) Gütertrennung

Die Güterstandsklausel kann den Gesellschaftern zunächst die Verpflichtung auferlegen, im Wege des Abschlusses eines Ehevertrags den Güterstand der Gütertrennung zu vereinbaren. Die Gütertrennung war früher der klassische Güterstand der Vermögenden. Durch die Gütertrennung wurde einerseits der Betrieb von Eherisiken und andererseits das Vermögen des nicht unternehmerisch tät...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 1. Rechtsprechung

Persönliche schwere Eheverfehlungen können zum Wegfall des Zugewinns führen, allerdings nur dann, wenn es sich um langjährige Verfehlungen handelt, vor allem dann, wenn die Gewährung des Ausgleichsanspruchs dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widersprechen würde.[33] Schon 1980 hat der BGH festgestellt, wenn der Zugewinn während eines lange dauernden Getrenntl...mehr

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zerb 3/2014, Geschäftswert ... / Leitsatz

1. Der Geschäftswert eines Ehevertrags, durch den die Ehegatten den Zugewinnausgleich für den Fall der Beendigung der Ehe durch Tod aufrechterhalten, ihn jedoch für den Fall aller anderen Gründe der Beendigung der Ehe ebenso wie die Verfügungsbeschränkungen nach den §§ 1365, 1369 BGB ausschließen, ist nach Maßgabe des § 39 Abs. 3 S. 1 KostO zu bestimmen. 2. Eine alternative ...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / Einleitung

Im Familienrecht haben wir eine Fülle von Billigkeitsvorschriften, positive und negative Härteklauseln. Im Rahmen dieses Vortrages beschäftigen wir uns mit drei Vorschriften in wichtigen familienrechtlichen Kernbereichen: 2005 fragte der damalige Präsident des Am...mehr

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FF 3/14, Abgrenzung Privile... / Leitsatz

1. Besteht bei einem Zuwendungsgeschäft zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Missverhältnis, besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten Schenkung; diese Vermutung gilt aber nur zugunsten Dritter, deren schutzwürdige Interessen durch das Vorliegen einer gemischten Schenkung tangiert würde...mehr

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zerb 3/2014, Geschäftswert ... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. den §§ 156 Abs. 5 S. 3 KostO, 58 FamFG statthaft und insgesamt zulässig. Das Rechtsmittel ist gem. § 156 Abs. 3 KostO nicht an einen Beschwerdewert gebunden und ist form- und fristgerecht gem. den §§ 63 Abs. 1 und 3, 64 Abs. 1 und 2 FamFG iVm § 156 Abs. 5 S. 3 KostO eingelegt. Auch in der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Im Verfahren über einen Antrag a...mehr

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FF 3/14, Berücksichtigung e... / Leitsatz

1. Der Lottogewinn eines Ehegatten ist bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht seinem Anfangsvermögen nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen (Anschluss an BGHZ 68, 43 = FamRZ 1977, 124). 2. Dass der Lottogewinn längere Zeit nach der Trennung erzielt worden ist, rechtfertigt für sich genommen auch keine grobe Unbilligkeit im Sinne von § 1381 Abs. 1 BGB. BGH, Beschl. v. 1...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / 2. Pflichtteilsverzicht

In der Literatur wird teilweise angeraten, die Gesellschafter nicht nur zum ehevertraglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichs, sondern darüber hinaus auch zur Beibringung einer Erklärung ihrer Ehegatten zu verpflichten, wonach diese auf den ihnen gegenüber ihren Ehegatten kraft Gesetzes bestehenden Erb- oder Pflichtteilsanspruch verzichten. In der Literatur wird insoweit ar...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / III. Verwirkung beim Versorgungsausgleich § 27 VersAusglG

Nach dem alten Recht ermöglichte § 1587c BGB für den öffentlich rechtlichen Versorgungsausgleich und § 1587h BGB für den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich eine Korrektur der Durchführung des Versorgungsausgleichs und möglicherweise dadurch bedingter unbilliger Ergebnisse. Nach der Neuregelung des Versorgungsausgleichs durch das VersAusglG zum 1. September 2009 ist eine e...mehr

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zerb 3/2014, Widerruf eines... / Aus den Gründen

Die Beschwerden sind gem. § 58 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig. (...) In der Sache haben die Beschwerden keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat den Antrag auf Erteilung des Erbscheins zu Recht zurückgewiesen. Die Verfügungen der Erblasserin in dem gemeinschaftlichen Testament vom 19.4.2004 sind aufgrund Widerrufs durch den Ehemann der Erblasserin unwirksam geworden, ...mehr

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Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

Leitsatz 1. Begnügt sich ein Ehegatte mit der Zuwendung von laufenden Zahlungen unter Verzicht auf Pflichtteils- oder ähnliche Ansprüche (Zugewinnausgleich), ist im Regelfall von einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG auszugehen, sofern das den Vermögensübernehmern/Erben überlassene Vermögen ausreichend ertragfähig ist und die Part...mehr

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FF 2/2014, Nebengüterrecht ... / 4. Schwiegerelternschenkungen

Gespaltene Verjährungsfrist für bewegliche und unbewegliche Sachen? Ob eine gespaltene Verjährungsfrist gilt je nachdem ob bewegliche (§ 195 BGB, Frist 3 Jahre) oder unbewegliche Sachen (§ 196 BGB, Frist 10 Jahre) zurückverlangt werden, ist umstritten. Die Möglichkeit einer gespaltenen Verjährungsfrist[13] – die sich auch bei ehebezogenen Zuwendungen stellt[14] – wird vom OLG...mehr

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AGS 2/2014, Aussetzung des ... / 1 Sachverhalt

Durch Schlussurteil vom 8.9.2010 hat das AG die Ehe des Antragsgegners geschieden. Das Urteil ist seit dem 12.10.2010 rechtskräftig. Durch Beschluss ebenfalls vom 8.9.2010 hat das AG die Verfahrenswerte für die Ehescheidung auf 9.111,63 EUR, für die Folgesache über den Versorgungsausgleich auf 2.000,00 EUR und für die Folgesache über den Zugewinnausgleich auf 52.500,00 EUR f...mehr

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FF 2/2014, Nebengüterrecht ... / 1. Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

Eine wichtige Entscheidung des Kammergerichts vom 8.5.2012, die erst im Berichtszeitraum veröffentlicht wurde,[1] setzt die jüngere BGH-Rechtsprechung um. Zwischen einem Zahnarzt und seiner als Sprechstundenhilfe angestellten Ehefrau kann nunmehr eine Ehegatteninnengesellschaft bestehen (Abweichung von einer BGH-Entscheidung vom 29.1.1986,[2] die als überholt angesehen werde...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / 3. Entgeltlichkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs

Die Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs stellt eine entgeltliche Leistung dar.[13] Auch die nachträgliche Anrechnung ehebezogener Zuwendungen auf die Zugewinnausgleichsforderung führt dazu, dass die Zuwendungen nachträglich nicht mehr wie eine Schenkung zu behandeln sind. Sie erfüllen durch die Anrechnung eine tatsächliche zivilrechtliche Forderung (an Erfüllung statt)...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / 1

Ein Wechsel des Güterstandes eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Erbschaftsteuer sowie das Pflichtteils- und Haftungsrecht, da die Erfüllung des bei entsprechender Gestaltung entstehenden Zugewinnausgleichsanspruchs eine entgeltliche Verfügung darstellt. Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so kann bereits die Vereinbarung...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / 1. Berücksichtigung von Zuwendung im Anfangs- und Endvermögen

Soll eine Zuwendung unter Ehegatten der Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen, stellt diese Zuwendung unter Ehegatten nach ständiger Rechtsprechung keine Schenkung im Sinne des § 516 BGB dar.[1] Wird mit der Zuwendung ein ehebezogener Zweck verfolgt, so schließt dies in den meisten Fällen eine für die Schenkung notwendige Einigung der Ehepartner über die Unen...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / a) Erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen

§ 5 ErbStG regelt die steuerliche Behandlung des Zugewinnausgleichsanspruchs. Gemäß § 5 II Alt. 1 ErbStG gehört die Zugewinnausgleichsforderung im Sinne des § 1378 BGB nicht zum Erwerb im Sinne der §§ 3 und 7 ErbStG, sofern der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch Tod eines Ehegatten beendet wird. Dies gilt auch für Ausgleichsforderungen, die den Fr...mehr

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zerb 2/2014, Der deutsch-ja... / II. Steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten

Auch in steuerlicher Hinsicht gibt es mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, die die steuerliche Belastung reduzieren, verschieben oder gar gänzlich entfallen lassen. Aufgrund der alle zehn Jahre in Deutschland in Anspruch stehenden Freibeträge kann durch bereits zu Lebzeiten erfolgte Schenkungen (alle zehn Jahre) die Erbschaftsteuer ganz vermieden oder zumindest vermindert werden...mehr

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FF 2/2014, FF / Güterrecht

Bei einer von einem Ehegatten als selbstständigem Handelsvertreter am Bewertungsstichtag noch betriebenen Versicherungsagentur sind grundsätzlich weder ein über den Substanzwert hinausgehender Goodwill der Agentur noch ein künftiger Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in den Zugewinnausgleich einzubeziehen (BGH, Beschl. v. 4.12.2013 – XII ZB 534/12, juris). Soweit eine aus der ...mehr

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zerb 2/2014, Österreichisch... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff FamFG zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts ist § 1371 Abs. 1 BGB anzuwenden, weshalb der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1. zurückzuweisen ist. Im vorliegenden Fall geht es um die in Rechtsprechung und Literatur seit vielen Jahren höchst strittige Frage, ob § 1371 Abs. 1 BGB auch dann gilt...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 2. Wohnvorteil

Bei der Bemessung des Trennungsunterhalts ist von der Festsetzung des vollen Wohnwerts abzusehen, wenn die Wohnung, gemessen an den Einkommensverhältnissen der Ehegatten, zu groß ist und eine Pflicht zur Verwertung des Wohnungseigentums (noch) nicht besteht. Dann ist der Vorteil des mietfreien Wohnens nur in dem Umfang zu berücksichtigen, wie er sich als angemessene Wohnungs...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / I. Allgemeine Anknüpfungspunkte

Vereinbaren die Ehegatten nichts anderes, so gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kraft Gesetzes (1363 I BGB). Das bedeutet zunächst, dass kein gemeinsames Vermögen und keine gemeinsamen Schulden der Ehegatten entstehen (§ 1363 II 1 BGB). Die Zugewinngemeinschaft wird unter anderem dann beendet, wenn der Güterstand der Gütertrennung in einem Ehevertrag nachträglich v...mehr

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AGS 2/2014, Beck’sches Formularbuch Familienrecht. Herausgegeben von Dr. Ludwig Bergschneider. Verlag C. H. Beck, München. 4. Aufl. 2013. XXXV, 902 S. mit CD-ROM. 119, 00 EUR.

Das mittlerweile bereits in der 4. Aufl. erschienene Formularbuch liefert dem Praktiker mehr als 400 Textmuster und Checklisten für nahezu alle denkbaren familienrechtlichen Themen, und zwar sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich. Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis zeigt, dass das gesamte familienrechtliche Spektrum abgedeckt wird. Von der anwaltlich...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / 2. Anrechnung der Zuwendungen auf die Ausgleichsforderung

Zu klären ist allerdings, ob in den vorliegenden Fällen die bisher geleisteten Zuwendungen an den Ehepartner auf den Betrag der Ausgleichsforderung gemäß § 1380 BGB angerechnet werden können. Sinn und Zweck des § 1380 BGB ist die Verhinderung einer übermäßigen Beteiligung eines Ehegatten an dem Vermögen des Anderen. Diese könnte dann entstehen, wenn ein Ehegatte zunächst hoh...mehr