Fachbeiträge & Kommentare zu Zulage

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.9.7 Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

In der neuen Nr. 10 der Anlage 5 zu § 23 TVÜ-Bund sind die Regelungen für die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart worden. Die Regelung gilt bis zu einer Aufnahme der Tätigkeitsmerkmale in die Entgeltordnung. Sie gilt für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ab dem 1.1.2014. Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.3 Entgeltgruppenzulage (§ 17 TV EntgO Bund)

Vorgänger der Entgeltgruppenzulagen sind die Vergütungsgruppenzulagen nach Anlage 1a zum BAT/BAT-O, welche ab Einführung des TVöD bei neueingestellten Beschäftigten nicht mehr gewährt wurden (§ 17 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Bund). Entsprechendes gilt auch im Bereich des TV-L. Im TV-L wurden alle Vergütungsgruppenzulagen, die spätestens nach 6 Jahren gewährt wurden, als Entgeltgruppenz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.1.5 Unterstellungsverhältnisse (§ 5 TV EntgO Bund)

§ 5 TV EntgO Bund enthält Regelungen für Tätigkeitsmerkmale, in denen die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig ist (z. B. Entgeltgruppe 15 Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung). Sie entsprechen inhaltlich weitgehend den beiden Vorgängerregelungen in Nr. 6 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT bzw. in ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.6 Entgeltgruppenzulagen

Ergibt sich nach dem TV EntgO Bund erstmalig der Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage, erhält die oder der Beschäftigte nach § 28 TVÜ-Bund auf Antrag diese Zulage. § 26 Abs. 1 Sätze 2 und 3 TVÜ-Bund (Frist bei Höhergruppierung auf Antrag) gilt entsprechend.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.1 Grundsatz: keine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen

In den TVöD übergeleitete sowie zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2013 neu eingestellte Beschäftigte wurden zum 1.1.2014 in den TV EntgO Bund übergeleitet (§ 24 TVÜ-Bund). Dabei gilt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppen nach Anlage 2 TVÜ-Bund für übergeleitete Beschäftigte bzw. nach Anlage 4 TVÜ-Bund für Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.10.2005 ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.3 Anrechnung auf den Strukturausgleich

Mit Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 7.2.2017 zum TVÜ-Bund haben die Tarifvertragsparteien vereinbart, dass die Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD n. F. bei Beschäftigten, die einen Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-Bund erhalten, für die Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf den Strukturausgleich angerechnet wird. Diese Regelung in § 12 Abs. 5 Satz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TVöD)

Im Berufsalltag ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen aus personalwirtschaftlichen/organisatorischen (sachlichen) Gründen Mitarbeitern vorübergehend für einen überschaubaren Zeitraum eine Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als der vorliegenden Entgeltgruppe entspricht. In diesen Fällen greift nicht der Grundsatz der Tarifautomatik. J...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.1.2 Körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten (§ 2 TV EntgO Bund)

§ 2 Abs. 3 TV EntgO Bund enthält die zentrale Definition der "körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten". Danach sind dies Tätigkeiten, die bei Weitergeltung des TV LohngrV von einem Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 des TV LohngrV erfasst würden. Der Sache nach handelt es sich hierbei um die früheren Arbeitertätigkeiten. Diese Definition gilt für alle Regelungen des TV Ent...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.9.4 Bestandsschutz bei Ausgleichszulagen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Die Protokollerklärung zum 3. Abschn. TVÜ-Bund regelte zunächst übergangsweise die Überleitung von Beschäftigten mit Zahlungen nach §§ 25, 37 MTArb/MTArb-O bzw. § 56 BAT/BAT-O (Lohn- bzw. Vergütungssicherung bei Leistungsminderung). In der Protokollerklärung wurde auch aufgenommen, dass die fortgeltenden Bestimmungen auch auf die Zulage nach §§ 15 u. 16 TV EntgO Bund angewen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7 Die Regelungen des TV EntgO Bund

Im TV EntgO Bund sind die für die Anwendung der Tätigkeitsmerkmale maßgeblichen Regelungen zentral zusammengefasst und "vor die Klammer" gezogen worden. Damit erhält der Anwender ohne großes Suchen einen vollständigen Überblick und eine schnelle Orientierung über die von ihm zu beachtenden Anwendungshinweise. Bisher waren diese Regelungen an verschiedenen Stellen verstreut i...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.8 Integration Arbeiter-/Angestelltenmerkmale

Im gesetzlichen Arbeitsrecht ist, gefördert auch durch die Rechtsprechung des BVerfG, ebenso im Sozialversicherungsrecht, die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern beseitigt worden. Dieser Entwicklung ist auch weitgehend im TVöD und TV-L Rechnung getragen worden. So wird begrifflich nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden, sondern beide Grup...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.8 Antragserfordernis für eine Höhergruppierung

Eine Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund erfolgt nur auf Antrag. Das Antragserfordernis dient zum einen der Personalverwaltung, die somit nicht die Eingruppierungen sämtlicher Beschäftigten von Amts wegen überprüfen muss, zum anderen aber auch dem Schutz der Beschäftigten, da nicht jede Veränderung unbedingt zum Vorteil des Beschäftigten ist. Nachteilige Auswirkungen k...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.8.3 Personenbezogene Anforderungen

Die Entgeltordnung enthält vielfach Tatbestandsmerkmale, die neben den tätigkeitsbezogenen Anforderungen auch Voraussetzungen in der Person des Beschäftigten beinhalten. Eine abschließende Auflistung der in der Entgeltordnung geregelten Voraussetzungen in der Person mit Definitionen ist in den §§ 6 bis 14 TV EntgO Bund geregelt. In diesen Fällen müssen neben der auszuübenden...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.3 Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit (§ 13 TVöD (Bund))

Die Aufgaben in den öffentlichen Verwaltungen unterliegen einem steten Wechsel. Die von den Beschäftigten auszuübenden Tätigkeiten können sich ohne Einflussnahme des Personalamts in der Weise ändern, dass sie gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) den tariflichen Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Diesem Sachverhalt haben die Tarifvertragsparteien durch § 13...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10 Eingruppierungserhebliche Tätigkeiten

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) bildet die "... gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit" die Eingruppierungsgrundlage. Die "... gesamte Tätigkeit" bedeutet, dass es nicht zulässig ist, Teile einer Tätigkeit außer Betracht zu lassen. Auch Tätigkeiten mit nur einem geringeren Anteil an der Gesamttätigkeit fließen also in die Bewertung ein. Höherwertige, etwa n...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7 Materielle Veränderung der bisherigen Tätigkeitsmerkmale und Wertigkeiten

Anders als im TV-L, wo man sich weitgehend mit redaktionellen Änderungen begnügte, geht jedoch die Entgeltordnung Bund über diesen redaktionellen Ansatz weit hinaus. Alle Regelungen, Tätigkeitsmerkmale und Zulagen standen nicht nur redaktionell auf dem Prüfstand, sondern sind in vielen Fällen auch materiell überarbeitet worden. So wurde die Anzahl der Tätigkeitsmerkmale im B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.4 Modernisierung der Tätigkeitsmerkmale aufgrund technischer Entwicklungen (z. B. im IT-Bereich oder auch Technikbereich)

Aufgrund eines Wandels bei Berufs- oder Bildungsabschlüssen (z. B. infolge des Bologna-Prozesses) oder aufgrund des Wandels von Berufsbildern (z. B. bei Beschäftigten im Fremdsprachendienst und bei Restauratoren) waren eine Vielzahl der bisherigen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung überholt und kaum noch anwendbar. Aufgrund dessen kamen sämtliche Tätigkeitsmerkmale und...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1 Aufbau des TV EntgO Bund und der Entgeltordnung

Anders als im Bereich der VKA und im TV-L wird die neue Entgeltordnung nicht als Anlage zum TVöD konzipiert. Vielmehr gibt es einen eigenständigen Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). Der Tarifvertrag enthält zentral zusammengefasst und "vor die Klammer gezogen" im Wesentlichen die Regelungen, die für die Anwendung der Tätigkeitsmerkmale maßgeblic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 13.2 Zuordnung der Stufe

Ab dem 1.3.2014 (Stichtag) erfolgt für den Bereich des Bundes gem. § 17 Abs. 5 TVöD die Höhergruppierung stufengleich. Die Neuregelung ersetzt die bisherigen Regelungen zur betragsmäßigen Höhergruppierung in § 17 Abs. 4 TVöD. Ab diesem Zeitpunkt werden die Beschäftigten bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 16.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5 Protokollerklärungen, Niederschriftserklärungen

An zahlreichen Stellen des TVöD wie der Entgeltordnung sind Protokollerklärungen angefügt. Teils normieren sie selbstständige Tatbestände und sind nur aus Gründen der Verständlichkeit der eigentlichen Tarifnorm in Protokollerklärungen "ausgelagert" worden, teils handelt es sich um authentische Interpretationen der jeweiligen tariflichen Regelung. Sie haben Tarifcharakter und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.5 Erschwerniszulagen, Gefahrenzulagen, Leistungszulagen, Hitzezuschläge

Rz. 55 Bei der Gewährung von Zulagen und Zuschlägen zum Grundentgelt, die aus den unterschiedlichsten Gründen gewährt werden können, kommt es entscheidend darauf an, welcher Zweck mit ihrer Gewährung verfolgt wird. Soll mit ihnen allein eine besondere Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vergütet werden, die ansonsten bei einer ausschließlich an der Arbeitszeit orientierten Ent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6.1 Tariföffnungsklausel (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 132 Zweck dieser Öffnungsklausel ist es, den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit zu geben, in den unterschiedlichen Branchen und Beschäftigungsbereichen jeweils sachnahe und angemessene Regelungen zu vereinbaren.[1] Hinweis Eine abweichende Regelung kann nur in Tarifverträgen getroffen werden. In einer Betriebsvereinbarung ist eine Regelung nur dann zulässig, wenn eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.3 Beispiel für eine Rückzahlungsvereinbarung für Ausbildungskosten

Eine Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten könnte folgenden Inhalt haben[1]: Praxis-Beispiel Musterformulierung Durchführung einer Bildungsmaßnahme Herr/Frau … absolviert in der Zeit vom … bis … eine Ausbildung/Weiterbildung/Fortbildung zur …. Freistellung unter Vergütungszahlung sowie Kostenübernahmemehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen

Zusammenfassung Begriff Zulagen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum vereinbarten Lohn aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung, einer Betriebsvereinbarung oder aufgrund des Einzelarbeitsvertrags gezahlt werden. Grundsätzlich sind alle Zulagen, die einem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen, unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung, steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.1.3 Technische Zulage

Die technische Zulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Da sie typischerweise regelmäßig bezahlt wird, gehört sie zum laufenden Arbeitslohn und sozialversicherungsrechtlich zum laufenden Arbeitsentgelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2 Zulagen im Einzelnen

2.1 Erschwerniszulage Erschwerniszulagen sind Lohnzulagen, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt werden. Die Besonderheit der Arbeit kann darin bestehen, dass sie entweder besondere technische Fertigkeiten erfordert oder unter ungünstigen Arbeitsbedingungen verrichtet werden muss oder für den Arbeitnehmer eine erhöhte Unfallgefahr mit sich bringt. 2.1.1 Entsendezulage E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.1.5 Frostzulage

Eine Frostzulage wird gezahlt, wenn die Arbeitsverrichtung durch besondere Witterungsverhältnisse erheblich erschwert wird. Die Gewährung der Zulage hängt von der Unterschreitung einer definierten Temperatur ab. Die Frostzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und beitrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2 Anrechnung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können vereinbaren, dass Zulagen oder Zuschläge bei Hochgruppierungen oder bei Tariferhöhungen ganz oder teilweise angerechnet werden. Eine Tariferhöhung führt dann nur zu einem Anstieg des tariflich abgesicherten Anteils am Effektivverdienst. Die Erhöhungen der tariflichen Entgelte können allerdings nur dann auf eine übertarifliche Zulage angerec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.1.8 Taucherzulage

Die Taucherzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.4.1 Teuerungszulage

Bei der Teuerungszulage handelt es sich um eine wegen des Anstiegs der Lebenshaltungskosten gezahlte Zulage zum Lohn oder Gehalt. Der Begriff der Teuerungszulage wird in der Entgeltabrechnung gleichbedeutend mit dem Begriff des Inflationsausgleichs verwendet. Beide Zulagen kommen heute nur noch selten vor und haben ihren Ursprung im Beamtenrecht. Die zusätzlich zum Grundlohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.1.1 Entsendezulage

Entsendezulagen sind Zulagen, die wegen der vorübergehenden Beschäftigung in einem anderen Land gezahlt werden. Regelmäßig sollen hiermit die höheren Lebenshaltungskosten in dem anderen Land ausgeglichen werden (z. B. Miete, Verpflegung etc.). Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist grundsätzlich steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Es ist jedoch im Einzelfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 1 Anspruch des Arbeitnehmers

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Zulage oder einen Zuschlag kann sich aus Gesetz, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Auch eine betriebliche Übung kann einen entsprechenden Anspruch begründen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.5.2 Theaterbetriebszulage

Einige Tarifverträge sehen Sonderregelungen für Beschäftigte an Theatern und Bühnen vor. Eine pauschale Theaterbetriebszulage (z. B. ein gewisser Prozentsatz des Bruttogehalts), die unabhängig vom Umfang der geleisteten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt wird, ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn[1]. Soweit die Zulage jedoch auf tatsächlich an Sonn- un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 3 Beitragsberechnung bei variablen Entgeltbestandteilen

Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Höhe der Beitragsschuld sind grundsätzlich auch die genannten Zulagen zu berücksichtigen. Schwankt die Höhe der Zulage, muss der Arbeitgeber diese sog. variablen Arbeitsentgeltbestandteile schätzen.[1] Zeitversetzte Auszahlung der Zulage Sofern variable Arbeitsentgeltbestandteile zeitversetzt gezahlt werden und dem Arbeitgeber eine Berü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.2 Funktionszulage

Funktionszulagen werden gewährt, wenn besondere Anforderungen an Qualifikation und Verantwortung vorliegen, die über die Einstufung oder Eingruppierung nicht genügend erfasst werden können. Voraussetzung für die Gewährung einer an die Funktion gebundene Zulage ist, dass die Funktion überwiegend ausgeübt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und beitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 4 Berücksichtigung bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts

Bei Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts sind Zulagen nur zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer die zulagenbegünstigte Tätigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dauerhaft ausübt und die Zulage als regelmäßiges Entgelt erhält. Ist dies der Fall, muss die Zulage auf das Jahresarbeitsentgelt angerechnet werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / Zusammenfassung

Begriff Zulagen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum vereinbarten Lohn aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung, einer Betriebsvereinbarung oder aufgrund des Einzelarbeitsvertrags gezahlt werden. Grundsätzlich sind alle Zulagen, die einem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen, unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung, steuer- und beitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.1.6 Schmutzzulage/Staubzulage

Die Schmutzzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. In gleicher Weise ist die ebenfalls als Erschwerniszulage geleistete Staubzulage steuer- und beitragspflichtig. Da diese Zulagen i. d. R. laufend gezahlt werden, handelt es sich sowohl ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 4 Pfändbarkeit

Ob eine Zulage pfändbar ist oder nicht, hängt von ihrer Art ab. Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen i. S. v. § 850 a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen, können also gepfändet werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 5 Mitbestimmung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist der Betriebsrat auch im Bereich übertariflicher Zulagen mitbestimmungsberechtigt. Das Mitbestimmungsrecht kann sich dabei auch auf den Widerruf einer Zulage beziehen.[1] Hat der Arbeitgeber ein einheitliches Gesamtkonzept für die Anrechnung von Zulagen bei einer mehrstufigen Tariferhöhung, kann dem Betriebsrat diesbezüglich ein Mitbestimmung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.1.2 Kraftfahrerzulage

Eine Kraftfahrerzulage wird Arbeitnehmern gewährt, zu deren Aufgaben insbesondere die Personentransportbeförderung, Besorgungs- und Kurierfahrten sowie das Führen der Fahrtenbücher und das Überwachen und Reinigen der Dienstfahrzeuge gehört. Die Kraftfahrerzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.1.4 Schneezulage

Eine Schneezulage wird regelmäßig gezahlt, wenn die Arbeitsverrichtung durch besondere Witterungsverhältnisse erheblich erschwert wird. Die Schneezulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Da sie i. d. R. laufend gezahlt wird, handelt es s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.1.10 Montagezulage

Montagezulagen sind Gehaltszuschläge, die üblicherweise in der Baubranche geleistet werden. Sie werden vom Arbeitgeber i. d. R. dann gewährt, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit an einer Baustelle oder Maschine tätig wird. Montagezulagen stellen eine Erschwerniszulage dar, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.1.12 Schichtzulage

Die Schichtzulage soll mit dem Schichtdienst verbundene Arbeitserschwernisse ausgleichen. Sie gehört als Zeitzuschlag zum laufenden steuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Da die Zulage i. d. R. laufend gezahlt wird, handelt es sich sowohl um laufenden Arbeitslohn als auch um laufendes Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Sonderregelungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.2.2 Hausmeisterzulage

Die Hausmeisterzulage ist eine Funktionszulage, die Hausmeister und Arbeitnehmer mit hausmeisterähnlichen Tätigkeiten aufgrund der besonderen Anforderung an die Tätigkeit und die damit verbundene Verantwortung erhalten können. Sie wird gewährt, wenn die mit dieser Funktion einhergehenden Besonderheiten der zu verrichtenden Tätigkeiten nicht in ausreichendem Maß über die Eing...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.1.7 Gefahrenzulage

Bei der Gefahrenzulage handelt es sich um eine Gehaltszulage, die dem Arbeitnehmer aufgrund erheblich erschwerter oder gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen gewährt wird. Die Gefahrenzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.[1] Gefah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.1.9 Wechselschichtzulage

Eine Wechselschichtzulage erhalten Arbeitnehmer, die ständig nach einem Schichtplan bzw. Dienstplan eingesetzt werden, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit vorsieht, z. B. Arbeitsschichten am Tag, in der Nacht, werktags, sonntags und feiertags. Die Wechselschichtzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.2.1 Bereitschaftsdienstzulage

Für den Bereitschaftsdienst außerhalb der regulären Arbeitszeit kann eine Bereitschaftsdienstzulage vom Arbeitgeber gezahlt werden. Sie wird im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gewährt und ist damit steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Da es sich typischerweise um eine pauschale Zulage handelt, ist sie als laufender Arbeitslohn bzw. als regelmäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.1.11 Nachtdienstzulage

Die Nachtdienstzulage ist eine Gehaltszulage, welche die besonderen Erschwernisse der zu verrichtenden Arbeitsleistung während der Nachtzeit – von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr[1]- abgelten soll. Wird mit einer Nachtdienstzulage nur die Rufbereitschaft während der Nachtzeit abgegolten, handelt es sich um eine Bereitschaftsdienstzulage...mehr