Fachbeiträge & Kommentare zu Zusatzversicherung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.1 Insolvenzschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften

Geschützt werden die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Durchführungswegen[1]: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse Pensionsfonds und Direktversicherung, wenn dem Arbeitnehmer nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde oder der Arbeitgeber sie abgetreten, beliehen oder verpfändet hat. Nicht vom Pension...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9.4 Haftung für Leistungen im Ausland

Werden bei einer Entsendung ins Ausland dort Leistungen zur Krankenbehandlung erforderlich, so muss der Arbeitgeber diese Kosten übernehmen[1]. Sofern eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, kann der Arbeitgeber die Kosten dort zur Erstattung einreichen. Allerdings erhält er höchstens die Kosten erstattet, die der Kasse bei einer Behandlung in Deutsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits im Trend: Nachhalt... / 1 Zusatzleistungen als Benefits – ein Überblick

Zusatzleistungen können angefangen bei A, wie Arbeitszeit, bspw. in Form von Sonderurlaubstagen, bis hin zu Z, wie Zusatzversicherungen für die Mitarbeiter, z. B. in Form einer privaten Unfallversicherung, viele verschiedene Aspekte umfassen. Der Kreativität des Angebots sind kaum Grenzen gesetzt. So ist für manche Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer eine Pet Policy, also das M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 3. Pflegerenten-Zusatzversicherung

Rz. 42 Bei der Pflegerenten-Zusatzversicherung gewährt der Versicherer bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit während der Dauer der Versicherung sog. Pflegerenten; die Leistung und deren Höhe sind abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 2. Unfalltod-Zusatzversicherung

Rz. 41 Zusätzlich zu der im Rahmen der Lebensversicherung vereinbarten Todesfallleistung wird bei der Unfalltod-Zusatzversicherung eine höhere Leistung (häufig: die doppelte Todesfallleistung) fällig, wenn die versicherte Person durch einen Unfall verstirbt. Die Lebensversicherung wird also mit einer Unfallversicherung kombiniert.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 4. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

Rz. 43 Bei einer Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zahlt der Versicherer eine Hinterbliebenenrente, wenn die mitversicherte Person zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person noch lebt. Mitversicherte Person ist dabei diejenige Person, an die nach dem Tod der versicherten Person die Hinterbliebenenrente gezahlt werden soll.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 5. Dread-Disease-Zusatzversicherung

Rz. 44 Die Dread-Disease-Zusatzversicherung wird als Zusatzkomponente zu einer reinen Risikoversicherung bzw. zu einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung angeboten. Bei einer Dread-Disease-Zusatzversicherung wird die vereinbarte Versicherungsleistung alternativ zum Leistungsfall der Hauptversicherung ebenfalls fällig bei der Diagnose bestimmter schwerer Erkrank...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 1. Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Rz. 39 Versicherte Leistung ist bei einer Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zunächst die vollständige Befreiung von der Verpflichtung zur weiteren Prämienzahlung für die gesamte Versicherung (Prämienbefreiung). Darüber hinaus kann die Zahlung einer Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente mitversichert werden. Rz. 40 Im Bereich der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / bb) Pfändbarkeit von Lebensversicherungen mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Rz. 600 Werden alle Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gepfändet, so ist die Pfändung der Rechte aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei abhängig Beschäftigten wegen § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO zunächst nicht möglich.[1037] Berufsunfähigkeitsrenten sind danach grds. unpfändbar, das Vollstreckungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / V. Zusatzversicherungen

Rz. 38 Bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages werden gegen weitere Prämienzahlung häufig Zusatzversicherungen eingeschlossen. 1. Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Rz. 39 Versicherte Leistung ist bei einer Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zunächst die vollständige Befreiung von der Verpflichtung zur weiteren Prämienzahlung für die gesamte Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 3. Abtretungsverbote

Rz. 563 Werden alle Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgetreten, so ist die Abtretung der Rechte aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen § 399 BGB, § 400 BGB i.V.m. § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO unwirksam.[966] Gleiches soll für eine nachträgliche Vereinbarung des Austauschs des Versicherungsne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Versicherungsbedingungen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 518 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / (1) Allgemeines

Rz. 296 Mit wirksamem Widerspruch des Versicherungsnehmers verliert der bis dahin schwebend unwirksame Versicherungsvertrag endgültig seine Wirksamkeit.[438] Dem Versicherungsnehmer steht ein bereicherungsrechtlicher Rückgewähranspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB auf Rückzahlung der geleisteten Prämien zu, wobei er sich den erbrachten Versicherungsschutz als Vermögensv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Erwerbsunfähigkeitsklausel

Rz. 124 Bei besonders risikoreichen Berufen oder auch bei schwer bestimmbaren beruflichen Anforderungen wurden in der Vergangenheit teilweise sog. Erwerbsunfähigkeitsklauseln vereinbart.[303] Diese lautet beispielsweise: Zitat "Der Begriff der Berufsunfähigkeit wird durch folgende Vereinbarung ersetzt: Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Beitragsfreih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Auslegung und Umdeutung von Erklärungen

Rz. 507 Die Erklärungen des Versicherers bzgl. der Rechte nach § 19 VVG und der Anfechtung müssen grundsätzlich eindeutig sein. So muss insbesondere ersichtlich sein, dass es sich nicht um eine bloße Leistungsablehnung handelt. Bei der BUZ, die mit einer Lebens-, Renten- oder Unfallversicherung verbunden ist, muss durch den Versicherer außerdem deutlich herausgestellt werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Klagweise Durchsetzung

Rz. 307 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[752] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageanträge begrenzt werden auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / VII. Abweichender Inhalt des Versicherungsvertrages

Rz. 114 Ist der Vertrag zustande gekommen, kann sich weiter die Frage nach dessen Inhalt stellen. Grundsätzlich bestimmt sich der Inhalt des Vertrages nach den übereinstimmenden Erklärungen der Vertragsparteien. Eine Annahmeerklärung unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB). Rz. 115 I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / b) Chefarzt

Rz. 71 Ein im medizinischen Bereich völlig weisungsfrei arbeitender Chefarzt ist haftungsrechtlich als verfassungsmäßig berufener Vertreter des Trägers zu behandeln. Das gilt – bei Erfüllung dieser Kriterien – nicht nur für den ärztlichen Direktor, sondern auch für den Leiter einer nichtselbstständigen Klinik.[112] Der Chefarzt wäre ohne abweichende Vereinbarung für seine di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / III. Rechtsänderungen aufgrund vertraglicher Rechte des Versicherungsnehmers

Rz. 146 Da sich der Bedarf des Versicherungsnehmers an Alters- und Hinterbliebenenversorgung, aber auch an Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung während der Laufzeit der Versicherung erheblich ändern kann, räumen die Versicherer dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Versicherungsbedingungen häufig Möglichkeiten ein, die Versicherung umz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / H. Muster: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 517 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.1: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Zusatzversicherung) An das _________________________ Klage des Landwirtes Hans Schmerzensreich, Krankenhausstr. 4, 45307 Sorgenvoll – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Gründlich und Partner g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / 1. Wechselrecht in der normalen Tariflandschaft der PKV

Rz. 145 § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG räumt dem Versicherungsnehmer ein Wechselrecht in gleichartige Tarife desselben Versicherers ein, um Prämiensteigerungen in für den Neuzugang geschlossenen Tarifen entgehen zu können. Grundsätzlich gilt das Wechselrecht nur für unbefristete Versicherungsverhältnisse. Rz. 146 Der Umwandlungsanspruch ist auf Tarife mit "gleichartigem" Versicherung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 644 Die Durchführung des Ausgleichs von Anrechten aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind, erfolgt grundsätzlich im Wege der sog. (system)internen Teilung gem. § 10 VersAusglG . Dies bedeutet, dass grundsätzlich für jedes Anrecht einer ausgleichspflichtigen Person, das in der Ehezeit erworben wurde, ein eigenes Anrecht der ausgleichsberechtigten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 94 Der Haftpflichtversicherer muss nach § 81 Abs. 2 VVG auch bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer decken (§§ 81 Abs. 1, 103 VVG). Nur Ansprüche von Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeiführen, sind von der Haftung ausgeschlossen. An diesem Punkt wirkt sich spürbar die VVG-Reform aus, bei der das frühere "Alles-o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / B. Arten der Lebensversicherung

Rz. 6 In der Lebensversicherung tritt der Versicherungsfall durch den Tod der versicherten Person und/oder bei Erleben eines bestimmten Zeitpunkts ein; als zusätzliche Risikokomponente kann als Versicherungsfall die Diagnose bestimmter schwerer Erkrankungen (Dread-Disease-Versicherung) vereinbart sein. Daneben können im Rahmen von Zusatzversicherungen der Unfalltod, die Beru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Historische Entwicklung

Rz. 1 Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden erstmals als Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung private Versicherungen gegen das Risiko der "Invalidität" angeboten. Dies vor allem, um Versicherte bei fehlendem Schutz in der damals ebenfalls aufkommenden Sozialversicherung abzusichern. Seit 1964 sprechen die seinerz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / a) Abgrenzung von Risikoausschluss und Obliegenheit

Rz. 190 Hat der Anspruchsberechtigte den Tod der versicherten Person gemeldet, stellt sich für den Versicherer die Frage, ob die weiteren Bedingungen für den Eintritt des Versicherungsfalls erfüllt sind bzw. ein Risiko eingetreten ist, für das der Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde. Abzugrenzen ist ein solcher Risikoausschluss von den Obliegenheiten, wobei es nach der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / I. Vorbemerkung

Rz. 1 Das Krankenversicherungsrecht hat seit 2007 erhebliche Veränderungen erfahren, die sich nicht nur durch das neue Versicherungsvertragsgesetz ergeben haben, sondern auch durch eine Veränderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MB/KK und MB/KT) sowie durch politische Entscheidungen, die sich in weiteren Gesetzen niedergeschlagen haben. Rz. 2 Anfang 2009 wurde vom ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 4 Angebotsspektrum

Als bKV werden im Wesentlichen die auch auf dem freien Markt erhältlichen privaten Kranken-Zusatzversicherungen angeboten. Das sind beispielsweise: Wahlleistungen im Krankenhaus (freie Klinikwahl, Chefarztbehandlungen, Ein- oder Zweibettzimmer, Ersatz-Tagegeld bei Verzicht auf den Chefarzt). Zahnersatz-Zusatzversicherung (Zuschüsse nur zur Regelversorgung oder auch zu höherwer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 2 Gesundheitsprüfungen

Gesundheitsprüfungen sind beim individuellen Abschluss einer privaten Kranken-Zusatzversicherung üblich. Vorerkrankungen können zur Ablehnung oder zu Risikozuschlägen führen. Ausnahmen bestehen für Auslandsreise-Krankenversicherungen sowie bestimmte Privat-Policen, welche über gesetzliche Krankenkassen vermittelt werden. Bei betrieblichen Krankenversicherungen gibt es sehr un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / Zusammenfassung

Begriff Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) handelt es sich um eine private Kranken-Zusatzversicherung. Sie wirkt als sog. "nicht-substitutive" Krankenversicherung als Ergänzung zur unverändert fortbestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung der Mitarbeiter. Die Zusatzpolicen werden als Gruppenverträge des Betriebes in Kooperation mit einem private...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 2 Entgeltcharakter der Arbeitgeberzusage

Bei der Zusage einer betrieblichen Krankenversicherung handelt es sich um einen besonderen Entgeltbestandteil. Die Leistung des Arbeitgebers besteht in der Verpflichtung, ein bestimmtes Risiko – die Behandlungskosten im Krankheitsfall – zugunsten des Arbeitnehmers versicherungsvertraglich abzusichern. Der Arbeitgeber erbringt diese Leistung entweder als Gegenleistung für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 3 Wartezeit

Auf die bei privaten Kranken-Zusatzversicherungen üblichen Wartezeiten wird bei der bKV verzichtet. Die Versicherten sind somit sofort leistungsberechtigt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Unfallversicher... / 1.1.2.1 Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachlohn

Sofern der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für die Arbeitnehmer seines Unternehmens eine Zusatzversicherung abschließt, handelt es sich um Sachlohn und die Sachbezugsfreigrenze ist anzuwenden.[1] Leistet der Arbeitgeber dagegen lediglich einen Barzuschuss zu einer vom Arbeitnehmer abgeschlossenen (privaten) Zusatzversicherung, liegt (steuerpflichtiger) Barlohn vor und di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflege-Pflichtversicherung ... / 1 Pflege-Pflichtversicherung

Die Pflege-Pflichtversicherung ist sowohl für gesetzlich wie für privat Krankenversicherte verbindlich. Der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung ist freiwillig. 1.1 Personenkreis Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Sie schließen die Pflege-Pflichtversicherung in der Regel bei dem Unternehmen ab, bei dem sie auch i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflege-Pflichtversicherung ... / Zusammenfassung

Überblick Die Pflege-Pflichtversicherung ist sowohl für gesetzlich wie für privat Krankenversicherte verbindlich. Der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung ist freiwillig. GKV-Mitglieder sind in der gesetzlichen Pflegekasse versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Sie schließen die Pflege-Pflichtversicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenzusatzversic... / 1.4 Pflegezusatzversicherung

Die Leistungen sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Pflegepflichtversicherung sind identisch. Höhere Leistungen durch ein freiwilliges Aufstocken der Beiträge zur Pflichtversicherung zu erhalten, ist weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung möglich. Jedoch stehen entsprechende private Zusatzversicherungen zur Verfügung. Diese können mit ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenzusatzversic... / 2 Abgrenzung zu Wahltarifen und Satzungsleistungen durch gesetzliche Krankenkassen

Laut § 53 SGB V dürfen die gesetzlichen Krankenkassen sog. Wahlleistungen anbieten. Im Einzelnen sind das Folgende: Selbstbehalt Beitragsrückerstattung Besondere Versorgungsformen (z. B. Hausarzttarife) Kostenerstattung Krankengeld Prämien bei eingeschränktem Leistungsumfang für bestimmte Mitgliedergruppen Diese Wahlleistungen unterscheiden sich von den privaten Zusatzversicherunge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenzusatzversic... / 1.5 Ambulante Ergänzungsversicherung

Als Kombinationspaket werden Zusatzversicherungen für Brillen und Kontaktlinsen, für alternative Heilmethoden und für Zahnersatz angeboten. Dabei können die Zahlungen der Versicherung auf bestimmte Summen oder eine gewisse Anzahl von Sitzungen pro Jahr beschränkt sein. In der Regel enthalten diese Pakete zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung. Darüber hinaus können die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenzusatzversic... / 1.3 Zahnersatzzusatzversicherungen

Die GKV zahlt für Zahnersatz sogenannte Festzuschüsse, die zum Teil deutlich unter den realen Kosten liegen. Zudem werden die Festzuschüsse auf Grundlage der Aufwendungen für die Regelversorgung berechnet. Für höherwertigen Zahnersatz gibt es keine höheren Zuschüsse. Mit einer privaten Zusatzpolice für Zahnersatz können die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen so erg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.3.2 Sozialversicherungsschutz bei längerer Freistellung

Wenn Mitarbeiter im Rahmen von CSR-Aktivitäten für einen längeren Zeitraum bezahlt oder unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden, sollte geprüft werden, welche Auswirkungen die Freistellung auf den sozialversicherungsrechtlichen Status der Mitarbeiter hat. Für den Sozialversicherungsschutz ist nicht maßgeblich, ob ein Arbeitsverhältnis zu Mitarbeitern besteht, sondern ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.3.4 Einsatz im Ausland ("Workeering")

Insbesondere in Konstellationen des Secondments sind Fallgestaltungen denkbar, in denen Mitarbeiter CSR-Aktivitäten für einen längeren Zeitraum für ein anderes Unternehmen innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erbringen. Praxis-Beispiel Entsendung an ein Entwicklungsprojekt Ein längerer Arbeitseinsatz wäre etwa im Beispiel der Entsendung eines Ingenieurs an ein Entwi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 3.3 Beiträge zur Basiskrankenversicherung

Zu den nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG zu berücksichtigenden Krankenversicherungsbeiträgen gehören nur diejenigen Beiträge, mit denen der Steuerpflichtige einen Versicherungsschutz auf Sozialhilfeniveau erwirbt (Basiskrankenversicherung). Diese Basiskrankenversicherung entspricht vom Leistungsspektrum den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, mit Ausnahme de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.3 Wettbewerb (Abs. 3 Satz 2 a. F. bis zum 31.3.2020)

Rz. 18 Die Rechtspflicht zur Zusammenarbeit war auch nach Einführung der Wahlfreiheit der Mitglieder und der Möglichkeit der Öffnung von Betriebs- und Innungskrankenkassen (ab 1996) beibehalten worden, obwohl die Wahl- und Wechselmöglichkeiten zwischen den einzelnen Krankenkassen zu weiterem notwendigen Wettbewerb um Mitglieder zwischen den Krankenkassen führte, der über ges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Renten / 13.2 Berufsunfähigkeitsrenten

Rentenzahlungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden – anders als Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung[1] – steuerlich als abgekürzte Leibrenten behandelt, die mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 4 EStG i. V. m. § 55 Abs. 2 EStDV besteu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 390 Außert... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift eröffnet dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, die Bedingungen, unter denen die Bundesagentur für Arbeit Anstellungs- oder Arbeitsverträge mit ihren außertariflich vergüteten Fach- und Führungskräften abschließt, innerhalb eines gesetzlich normierten Rahmens selbst zu regeln. Damit ist nach der Gesetzesbegründung eine allgemein oder ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.3 Sonstige Versicherungsbeiträge und Altersvorsorgebeiträge (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 57 Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen sind vom Einkommen abzusetzen, wenn sie entweder gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind. Hiermit will der Gesetzgeber einerseits gewährleisten, dass dem Leistungsberechtigten ausreichende Mittel für seinen Versicherungsschutz verbleiben, und andererseits verh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift.

Rn 2 Von § 28 werden private Berufsunfähigkeits(zusatz-)versicherungen erfasst. Dabei handelt es sich um reine Risikoversicherungen. Das Versicherungsunternehmen verspricht der versicherten Person als Gegenleistung für deren Beiträge eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU). Dieser Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person den zuletzt ausgeübten Beru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entgeltpunkte und vergleichbare Rechengrößen (Nr 1).

Rn 6 II Nr 1 bezieht sich auf die praktisch bedeutsamste Fallgruppe von Versorgungen, nämlich Anrechte der GRV. Hier richtet sich der Wert des Ehezeitanteils nach der Summe der in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte. Für das Ende der Ehezeit als den im VA maßgeblichen Bewertungsstichtag lässt sich der Wert der ehezeitlichen Entgeltpunkte durch Multiplikation mit dem bei Ehe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unpfändbarkeit.

Rn 3 Das Verbot bezieht sich auf die einzelgesetzlich normierten Pfändungsverbote, s dazu § 394 Rn 1, 6 u Walker FS Musielak [04], 654 ff. Besondere Bedeutung haben die §§ 850 ff ZPO. Das Vollstreckungsverbot des § 89 InsO begründet kein Abtretungshindernis iSd § 400 (BGHZ 125, 116, 123 f zu § 14 I KO; aA LAG Tübingen NJW 70, 349; zu § 2 IV GesO auch BGH ZIP 96, 2080). Steue...mehr