Fachbeiträge & Kommentare zu Zweitwohnung

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.4.3 Fälle des Fremdvergleichs

Rz. 98 Der Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags bedarf keiner Form, sodass auch ein mündlicher Miet- oder Pachtvertrag zivilrechtlich wirksam ist. Es ist aber allein aus Beweisgründen für die tatsächliche Durchführung angezeigt, bei Vermietung zwischen nahen Angehörigen in jedem Fall einen schriftlichen Miet- oder Pachtvertrag abzuschließen. Rz. 99 Bei Vermietung oder Ver...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 7.1 Wann kein häusliches Arbeitszimmer vorliegt und 100 %iger Betriebsausgabenabzug gewährt wird

Bei Räumen, die nach ihrer Ausstattung und Funktion nicht einem Büro entsprechen, handelt es sich von vornherein nicht um ein häusliches Arbeitszimmer. Das bedeutet, dass z. B. diese Aufwendungen in vollem Umfang als Betriebsausgaben abgezogen werden können: Abziehbar sind somit die Aufwendungen für eine Werkstatt, ein Tonstudio, die Notfallpraxis eines Arztes[1] oder Praxisräum...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 7.2 Häusliches Arbeitszimmer = Einbindung in die häusliche Sphäre

Ein Arbeitszimmer ist immer dann ein häusliches Arbeitszimmer, wenn es in die häusliche Sphäre eingebunden ist. Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Raum zur privaten Wohnung oder zum Wohnhaus gehört. Zur privaten Wohnung gehören nicht nur die Wohnräume, sondern auch die Zubehörräume.[1] So kann z. B. auch ein Raum im Keller oder unter dem Dach (Mansarde) des Wohnhauses, in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.4 Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

Rz. 188 Die Begründung der doppelten Haushaltsführung muss beruflich, sie darf nicht privat veranlasst sein, d. h. das auslösende Moment ist in der beruflichen Sphäre des Stpfl. zu finden. Dagegen ist es ohne Bedeutung, ob die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung beruflich oder privat veranlasst ist (Rz. 201; a. A. Lange, DStZ 1995, 682, der aus der Streichung der aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.3 Hausstand außerhalb des Tätigkeitsorts als Mittelpunkt der Lebensverhältnisse

Rz. 167 Der Grund der Anerkennung der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung liegt darin, dass aus beruflicher Veranlassung Kosten für eine Wohnung außerhalb der (Familien-)Wohnung entstanden sind, die der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Stpfl. ist. Daraus folgt, dass Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nur dann als Werbungskosten anerkannt werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.3 Kosten der Unterkunft

Rz. 206 Bis Vz 2013: Beruflich veranlasst und daher als Werbungskosten anzuerkennen sind grundsätzlich auch die Kosten der Wohnung am Beschäftigungsort.[1] Wenn an einem anderen Ort eine den Wohnbedürfnissen der Familie genügende Familienwohnung vorhanden ist, die auch weiterhin als Mittelpunkt der Lebensverhältnisse genutzt wird, ist die weitere Wohnung am Beschäftigungsort ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.1 Allgemeines

Rz. 160 Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Stpfl. seine erste Tätigkeitsstätte außerhalb des Orts hat, wo er einen eigenen Hausstand unterhält, und er nicht täglich von der Arbeitsstätte zu seinem eigenen Hausstand zurückkehrt (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte), sondern am Beschäftigungsort eine (zweite) Wohnung unterhält. Dabei ist es unerhe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.3 Wohnung am Beschäftigungsort (Ort der ersten Tätigkeitsstätte)

Rz. 185 Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Stpfl. neben der Familienwohnung eine (weitere) Wohnung am Ort seiner Tätigkeit unterhält, von der aus er regelmäßig seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht. Diese Wohnung am Tätigkeitsort darf nicht der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Stpfl. sein, also nicht seine Familienwohnung, und zwar selbst dann nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.1 Begriff der Wohnung

Rz. 116 Unter § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen "Wohnung" und erster Tätigkeitsstätte. "Wohnung" i. d. S. ist weit zu fassen; hierunter zu verstehen ist jede Art von Unterkunft, von der aus der Stpfl. zur ersten Tätigkeitsstätte geht oder fährt.[1] Die Wohnung i. d. S. braucht also nicht "Mittelpunkt der Lebensverhältnisse" zu sein (vgl. aber Rz. 119); ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.3.1 Zweitwohnung am Beschäftigungsort oder in dessen Nähe

Von einer auswärtigen Beschäftigung ist auszugehen, wenn der Ort der ersten Tätigkeitsstätte und der Ort des Familienhaushalts auseinanderfallen.[1] Dies kann auch innerhalb derselben politischen Gemeinde der Fall sein.[2] Eine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort liegt ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen vor, wenn sie es dem Arbeitnehmer ermöglicht, seine e...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5 Zweitwohnung am Beschäftigungsort

5.1 Bloße Unterkunft genügt An die auswärtige (Zweit-)Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte sind nur geringe Anforderungen zu stellen. In Anlehnung an die Rechtsprechung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommt als Zweitwohnung jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht. Bei der Zweitwohnung am Beschäftigungsort...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8 Kosten der Zweitwohnung

Unterkunftskosten am Beschäftigungsort können vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden, solange die beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung besteht. 8.1 Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen 8.1.1 Notwendige Unterkunftskosten Die nachgewiesenen Unterkunftskosten werden nur anerkannt, soweit sie nach den Umst...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.3.3 Vereinfachungsregelung "Halbe Entfernung"

Das Beziehen einer Zweitwohnung oder -unterkunft im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes steht einer beruflich veranlassten Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte gleich, wenn der Weg von der Zweitunterkunft oder -wohnung und zur ersten Tätigkeitsstätte weniger als 50 % der Entfernung zwischen Hauptwohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt.[1] Maßgebend für die ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.2 Höchstgrenze von 1.000 EUR pro Monat

Um die aufwendige Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vermeiden, gilt eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Eine weitergehende Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit ist bei der in...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.1 Bloße Unterkunft genügt

An die auswärtige (Zweit-)Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte sind nur geringe Anforderungen zu stellen. In Anlehnung an die Rechtsprechung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommt als Zweitwohnung jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht. Bei der Zweitwohnung am Beschäftigungsort braucht es sich nicht um e...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.3.2 Welche Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte ist zumutbar?

Zumutbar ist danach eine Fahrzeit von bis zu einer Stunde je Wegstrecke, die sich aufgrund der individuellen Verkehrsverbindungen ergibt. Aus Vereinfachungsgründen kann bei einer Entfernung der kürzesten Straßenverbindung von mehr als 50 km davon ausgegangen werden, dass sich die Hauptwohnung außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte befindet und damit der steuerlichen...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.3.4 Vereinfachungsregelung "Halbe Fahrzeit"

Anders als die Finanzverwaltung knüpft der BFH die Zumutbarkeit der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte an die arbeitstägliche Fahrzeit und nicht an die kilometermäßige Entfernung des eigenen Hausstands von der auswärtigen ersten Tätigkeitsstätte. Unter Hinweis auf seine früheren Entscheidungen hält er eine tägliche Fahrzeit für die einfache Wegstrecke für zumutbar, solange ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 9 Umzugskosten

Tatsächliche Umzugskosten, die durch das Beziehen oder die Aufgabe der Zweitwohnung am Beschäftigungsort entstehen, gehören ebenfalls zu den notwendigen Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung. Sie können deshalb vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden.[1] Pauschbeträge nicht erstattungsfähig Die Pauschbeträg...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 2.2.1 Beibehalten der Wohnung aus beruflichen Gründen

Die doppelte Haushaltsführung gilt auch dann als beruflich veranlasst, wenn der Arbeitnehmer seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort weg verlegt und infolgedessen am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort aus seiner Beschäftigung weiter nachgehen zu können. Für die steuerliche Anerkennung ist nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.2 Berechnung der 3-Monatsfrist

Die 3-Monatsfrist beginnt mit der Begründung der doppelten Haushaltsführung, also wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit am auswärtigen Beschäftigungsort aufgenommen und eine Zweitwohnung bezogen hat. Praxis-Beispiel 3-Monatsfrist beginnt mit Bezug der Zweitwohnung Der Arbeitnehmer hat zum 1.11. des Vorjahres eine auswärtige Arbeitsstelle angetreten, ab 1.1 des aktuellen Jahres...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.3.6 Weder Halbierung der Wegstrecke noch Halbierung der Fahrzeit

Ergibt sich aufgrund der Lage der Zweitwohnung keine Wegstrecken-Ersparnis von mehr als 50 % und auch keine Halbierung der Fahrzeit zum Beschäftigungsort beim Arbeitgeber, läuft die Vermutungsregelung ins Leere. Das bedeutet allerdings nicht, dass damit die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung endgültig verloren ist. Die steuerliche Anerkennung richtet sich ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.1 Notwendige Unterkunftskosten

Die nachgewiesenen Unterkunftskosten werden nur anerkannt, soweit sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht als überhöht anzusehen sind. Überhöht wären z. B. die Kosten einer lediglich zur Repräsentation gemieteten besonders großen und teuren Wohnung.[1] Besitzt der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung und nutzt er diese als Zweitwo...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 2.1 Vorliegen eines beruflichen Anlasses

Ein beruflicher Anlass für eine doppelte Haushaltsführung liegt regelmäßig vor, wenn ein Arbeitnehmer mit eigenem Hausstand an einem anderen Ort eine Beschäftigung aufnimmt und dort eine Zweitwohnung bezieht, weil er von seinem Arbeitgeber versetzt oder längerfristig abgeordnet wurde, den Arbeitgeber gewechselt oder erstmals ein Arbeitsverhältnis begründet hat. Hinzukommen mu...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.2 Anzahl der Übernachtungen spielt keine Rolle

Es kommt nicht darauf an, dass der Arbeitnehmer an der Mehrzahl der Wochentage die Zweitwohnung aufsucht und dort übernachtet. Auch die nur gelegentliche Übernachtung in der Zweitwohnung, z. B. an Tagen mit Überstunden oder Bereitschaftsdienst, führt zu einer doppelten Haushaltsführung.[1] Das BMF-Einführungsschreiben zu den gesetzlichen Reisekostenvorschriften beinhaltet in...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 2.2.2 Umwidmung der Hauptwohnung unschädlich

Die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung in Wegzugsfällen ist nicht davon abhängig, dass der Zweithaushalt am auswärtigen Beschäftigungsort in einer neuen, vom bisherigen Haupthausstand verschiedenen Wohnung erfolgt. Ein beruflicher Anlass ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort weg verlegt...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.3.5 Unabhängige Prüfung beider Vereinfachungsregeln

Die entfernungsabhängige und die fahrzeitbezogene Vereinfachungsregel sind getrennt zu prüfen. Für die berufliche Veranlassung der auswärtigen Zweitwohnung ist es nicht erforderlich, dass beide Fahrweg-Erleichterungen für den Arbeitnehmer zutreffen. Die Halbierung der Fahrzeit pro Weg ist vom BMF als Alternative im Rahmen der aktualisierten Vereinfachungsregelung festgelegt ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.4 Doppelter Haushalt bei mehreren Arbeitsstätten

Eine doppelte Haushaltsführung – und damit die Kosten für die Zweitwohnung – ist auch dann anzuerkennen, wenn ein Arbeitnehmer zugleich am Ort seines Hausstands beschäftigt ist. Für die beruflich bedingte Aufspaltung der Haushaltsführung auf 2 verschiedene Wohnungen wird keine ausschließliche auswärtige Beschäftigung verlangt.[1]mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.3 Nähe zum Beschäftigungsort und Zumutbarkeit

5.3.1 Zweitwohnung am Beschäftigungsort oder in dessen Nähe Von einer auswärtigen Beschäftigung ist auszugehen, wenn der Ort der ersten Tätigkeitsstätte und der Ort des Familienhaushalts auseinanderfallen.[1] Dies kann auch innerhalb derselben politischen Gemeinde der Fall sein.[2] Eine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort liegt ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgr...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.3 Erstattung bei Auslandstätigkeit

Die bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland entstehenden Unterkunftskosten sind ebenfalls in tatsächlich entstandener Höhe steuerfrei ersetzbar oder als Werbungskosten abziehbar. Hierfür gelten die gleichen Regelungen wie bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland. Wichtig Abweichende Angemessenheitsprüfung bei doppelter Haushaltsführung im Ausland Bei einer doppel...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1 Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen

8.1.1 Notwendige Unterkunftskosten Die nachgewiesenen Unterkunftskosten werden nur anerkannt, soweit sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht als überhöht anzusehen sind. Überhöht wären z. B. die Kosten einer lediglich zur Repräsentation gemieteten besonders großen und teuren Wohnung.[1] Besitzt der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohn...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 2.4 Berufliche Veranlassung durch Heirat

Entsteht die doppelte Haushaltsführung allein durch die Heirat des Arbeitnehmers, ist sie zunächst privat und nicht beruflich veranlasst. Allerdings hat die Rechtsprechung die Heirat eines Arbeitnehmers mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Ehe und Familie einem beruflichen Anlass gleichgestellt, wenn beide Ehepartner an verschiedenen Orten berufstätig sind, jeder...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.3 Doppelte Mietzahlung als abzugsfähige Umzugskosten

Ein doppelter Mietaufwand kann als beruflich veranlasste Umzugskosten in voller Höhe Werbungskosten sein, auch wenn der Arbeitnehmer in der Umzugswohnung zunächst eine doppelte Haushaltsführung begründet, weil die Familie erst zu einem späteren Zeitpunkt nachkommt. Die zusätzlichen Mietaufwendungen können aber nur zeitlich begrenzt berücksichtigt werden. Für die neue Familie...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 2.3 Berufliche Veranlassung bei ledigen Arbeitnehmern

Bei nicht verheirateten Arbeitnehmern kann die Verlegung des Lebensmittelpunkts in die Wohnung des Lebensgefährten eine berufliche doppelte Haushaltsführung begründen, indem die bisherige Wohnung am Beschäftigungsort als Zweitwohnung beibehalten wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob beiderseitige Berufstätigkeit der Lebensgefährten vorliegt oder die Gründung des gemeinsam...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.3 Unterbrechung der 3-Monatsfrist

Eine Unterbrechung der Tätigkeit am auswärtigen Beschäftigungsort aus privaten Gründen (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit) hat genauso Einfluss auf die 3-Monatsfrist wie eine Unterbrechung der Tätigkeit aus betrieblichen Gründen. Beides führt zu einem Neubeginn der 3-Monatsfrist, wenn die Unterbrechung mindestens 4 Wochen gedauert hat.[1] Auf den Grund der Unterbrechung – be...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.2 Erstattung nach Übernachtungspauschalen

Ohne Einzelnachweis kann der Arbeitgeber die Unterkunftskosten pauschal für die ersten 3 Monate mit 20 EUR je Übernachtung und für die Folgezeit ohne zeitliche Begrenzung mit 5 EUR je Übernachtung steuerfrei ersetzen.[1] Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer nicht in einer vom Arbeitgeber gestellten Unterkunft kostenlos übernachtet. Wichtig Übernachtungspauschalen nur für ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.2.2 Mitbestimmung im Haushalt

Der Arbeitnehmer muss einen eigenen Haushalt unterhalten, d. h. er muss die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. Entscheidend für die Annahme eines eigenen Hausstands ist die Möglichkeit einer eigenständigen Haushaltsführung. Deshalb hat ein Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.1 Abzugsfähige Fahrtkosten bei doppelter Haushaltsführung

Aufwendungen für Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung sind Werbungskosten. Als Abzugsbeträge, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind, kommen in Betracht: Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung, Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte sowi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 4.4 Hauptwohnung in größerer Entfernung

Bei größerer Entfernung zwischen der Wohnung und der Zweitwohnung am Beschäftigungsort, insbesondere bei einer Wohnung im Ausland, wird diese nur dann als Lebensmittelpunkt anerkannt, wenn in der Wohnung auch bei Abwesenheit des Arbeitnehmers hauswirtschaftliches Leben herrscht, an dem sich der Arbeitnehmer sowohl durch persönliche Mitwirkung als auch finanziell maßgeblich b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 4.3 Nachweispflicht für die Steuerklassen I, II und VI

Dem Arbeitgeber kann eine Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Annahme eines eigenen Hausstands des Arbeitnehmers vorliegen, nicht zugemutet werden. Darum kann der Arbeitgeber aus Vereinfachungsgründen für den steuerfreien Ersatz von Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei verheirateten Arbeitnehmern in den Steuerklassen III, IV oder V ohne Weiteres einen eigenen Haus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.1 Kein doppelter Haushalt ohne erste Tätigkeitsstätte

Eine doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer an seiner dauerhaft bzw. zumindest längerfristig angelegten auswärtigen ersten Tätigkeitsstätte eine Zweitwohnung bezieht. Der Bezug einer auswärtigen Unterkunft bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte, die bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise an ständig wechselnden Tätigkeitsstä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.3.5 Wahlrecht bei mehreren wöchentlichen Heimfahrten

Unternimmt ein Arbeitnehmer während der Woche mehrere Familienheimfahrten, hat er ein Wahlrecht, das er für jede doppelte Haushaltsführung und für jedes Kalenderjahr neu ausüben kann.[1] Dem Arbeitnehmer steht es frei, sämtliche Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und erste Tätigkeitsstätte (i. R. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.2.4 Eigener Hausstand in der elterlichen Wohnung

Die Nachweisvoraussetzungen für das Innehaben einer Wohnung bei Kindern, die Räumlichkeiten der Eltern nutzen, sind eindeutig festgelegt. Unproblematisch sind Sachverhalte, in denen dem Kind separate Räume außerhalb der elterlichen Wohnung überlassen werden, die eine tatsächliche eigene Haushaltsführung des Kindes ermöglichen, insbesondere eine eigene Kochgelegenheit sowie e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 2.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Wird ein Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen. [1] Das Fahrzeug ist zwingend dem betrieblichen Vermögen zuzuordnen. Bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen wird das Kraftzeug im Anlagevermögen aktiviert. Sämtliche Kfz-Aufwendungen (z. B. Abschreibung, Reparaturen, Inspektionen, Benzin, KFZ-Versicherung, KFZ-Steue...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Kündigung zur Unzeit

Rz. 9 Eine zur Unzeit ausgesprochene Kündigung, die den Arbeitnehmer gerade wegen des Kündigungszeitpunkts besonders belastet, kann treuwidrig und damit rechtsunwirksam sein; dies setzt jedoch weitere Umstände voraus. Die zu erfüllenden Voraussetzungen sind nicht gering: Es muss eine Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Kündigungsgegners, insbesondere auf Achtung sei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wohnung.

Rn 3 Wohnung ist der Raum oder sind die Räume, in denen der Adressat tatsächlich lebt (BGH NJW 19, 2942 [BGH 14.05.2019 - X ZR 94/18] Rz 9; Nürnbg MDR 23, 723 [OLG Nürnberg 20.02.2023 - 13 W 44/23], also – zumindest vorübergehend – seinen räumlichen Lebensmittelpunkt hat. Dass er dort seine Schlafstelle hat, ist ein starkes Indiz (Dresd Rpfleger 05, 269 [OLG Dresden 24.11.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wohnzwecken dienende Einrichtungen (Nr 2).

Rn 16 Nr 2 nimmt Wohnzwecken dienende Einrichtungen, soweit sie der Mobiliarzwangsvollstreckung unterliegen, von der Pfändbarkeit aus. Darunter fallen Wohnlauben, Gartenhäuser, Wohnwagen, Wohnboote, Baracken uä. Größe, Ausstattung und Wert spielen keine Rolle (Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 27; MüKoZPO/Gruber Rz 27; Zweibr Rpfleger 76, 328, 329; aA Hamm MDR 51, 738). Werde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.14 Nummer 21: Auslösungen bei doppelter Haushaltsführung

Von den steuerfreien Arbeitgebererstattungen bei beruflichen Auswärtstätigkeiten zu unterscheiden sind die steuerfreien Auslösungen im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung. In Nummer 21 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind Angaben zu Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Aufwendungen für die Zweitwohnung sowie Umzugskosten zu machen, die v...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 5.3 Nutzung für Fahrten Zweitwohnung – erste Tätigkeitsstätte

Benutzt ein Arbeitnehmer den Dienstwagen sowohl für Familienheimfahrten als auch für Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist neben der monatlichen Entfernungspauschale von 0,03 % für die Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte zusätzlich der auf der Grundlage von 0,002 % berechnete geldwerte Vorteil für die mehr als einmal pro Woche d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.9.2 Fahrten von und zu mehreren Wohnungen

Eine Sonderregelung gilt für die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn die Fahrten abwechselnd zu verschiedenen Wohnungen des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Der geldwerte Vorteil ist mit 0,03 % des inländischen Listenpreises für die Entfernungskilometer der näher gelegenen Wohnung anzusetzen. Für jede Fahrt zur wei...mehr