Wassergefährdungsklassen und Einstufungen in der AwSV


Die verschiedenen Wassergefährdungsklassen der AwSV

Die AwSV definiert drei Wassergefährdungsklassen sowie die Einstufungen „allgemein wassergefährdend“ und „nicht wassergefährdend“. Die Einstufung von Stoffen und Gemischen erfolgt nach ihrer Gefährlichkeit.

Informationen zur Wassergefährdungsklasse liefert i.d.R. das Sicherheitsdatenblatt. Für eine Selbsteinstufung liefert Anlage 1 AwSV detaillierte Vorgaben: Die Einstufung von Stoffen müssen Unternehmen an das Umweltbundesamt melden, das dann über die endgültige Einstufung entscheidet. Für Gemische muss die Einstufung dokumentiert werden, die zuständige Behörde kann die Dokumentation überprüfen.

Stoffe und Gemische, die bereits durch die oder aufgrund der bisherigen VwVwS eingestuft worden sind, gelten als eingestuft. Die Einstufung ist die Grundlage für eine risikoorientierte sicherheitstechnische Ausrüstung der Anlage.

Nicht wassergefährdend

Als „nicht wassergefährdend“ (nwg) gelten z.B. Altpapier, Verpackungskunststoffe, Lebensmittel, grundsätzlich Tierfutter oder Altholz mit anhaftenden Farbresten.

Allgemein wassergefährdend

Die Kategorie „allgemein wassergefährdend“ (awg) gilt für Stoffe und Gemische, bei denen eine Einstufung schwierig wäre, z.B. Altholz, das mit Holzschutzmittel behandelt ist.

Wassergefährdungsklassen WGK 1, WGK 2 und WGK 3

Es gibt in der AwSV die folgenden drei Wassergefährdungsklassen:

  • Wassergefährdungsklasse (WGK) 1: „schwach wassergefährdend“
  • Wassergefährdungsklasse (WGK) 2: „deutlich wassergefährdend“
  • Wassergefährdungsklasse (WGK) 3: „stark wassergefährdend“

Stoffe und Gemische gelten grundsätzlich als stark wassergefährdend (WGK 3), solange keine anderweitige Einstufung dokumentiert ist.

Wassergefährdungsklasse-Tabelle

Die Einstufungen und Wassergefährdungsklassen zeigt die folgende Tabelle:

Wassergefährdungsklasse

alt

neu

Beispiele

-

nicht wassergefährdend (nwg)


Altpapier, Verpackungskunststoffe, Lebensmittel, grundsätzlich Tierfutter, Altholz mit anhaftenden Farbresten

WGK 1

schwach wassergefährdend


2-Propanol, Aceton

WGK 2

wassergefährdend

deutlich wassergefährdend

Dichlormethan, Flusssäure (40 %)

WGK 3

stark wassergefährdend


Chloroform, Kupfer-II-Sulfat

-

-

allgemein wassergefährdend (awg)

Gülle, Festmist, Jauche, Silagesickersaft, Gärsubstrate und Gärreste aus Biogasanlagen, bestimmte aufschwimmende flüssige Stoffe, bestimmte feste Gemische, z.B. Abfälle wie Altholz, das mit Holzschutzmittel behandelt ist

Tab.1: Einstufungen und Wassergefährdungsklassen: Alte und neue Kategorien und Bezeichnungen

Schlagworte zum Thema:  Gefahrstoff, Umweltschutz