Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit

Hybride Arbeit beschreibt die Mischung aus Präsenzarbeit und mobiler Arbeit. Sie kann die Flexibilität und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessern, insbesondere für Beschäftigte mit Beeinträchtigungen oder nach längerer Arbeitsunfähigkeit. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu Empfehlungen für eine sichere und gesunde hybride Bildschirmarbeit veröffentlicht.

Mit neuen Formen der Zusammenarbeit wie hybrider Arbeit, ändern sich auch die Anforderungen an alle Beteiligten: Arbeitgeber müssen sichere Arbeitsgestaltungen schaffen, während Beschäftigte sich besser selbst organisieren müssen. Führungskräfte stehen gleichzeitig vor Herausforderungen wie der Führung auf Distanz und dem Informationsmanagement.

Auch hybride Arbeit braucht Regeln

Erfahrungen zeigen, dass hybride Arbeit dort gut funktioniert, wo betriebliche oder tarifvertragliche Regeln existieren. Im Rahmen der Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“ soll deshalb mithilfe von Empfehlungen ein Rahmen für die Gestaltung gesundheitsförderlicher, hybrider Arbeit in der betrieblichen Praxis geschaffen werden. 

Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit

Die BMAS-Empfehlungen beinhalten sieben Schritte für die Gestaltung guter hybrider Bildschirmarbeit:


Schritt 1: Begriffe, Anwendungsbereiche und Ziele definieren

Ein gemeinsames Verständnis und klare Ziele für mobile Arbeit wie die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die Verringerung des Pendelns und die Wiedereingliederung nach Krankheit erleichtern die Einführung. Wichtig ist auch, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer der mobilen Arbeit freiwillig zustimmen.

Schritt 2: Geeignete mobile Bildschirmtätigkeiten festlegen

Es sollten Kriterien festgelegt werden, um zu beurteilen welche Tätigkeiten mobil erledigt werden können. Dabei müssen Datenschutz, Anwesenheitserfordernisse und technischen Anforderungen berücksichtigt werden.

Schritt 3: Zeitliche Rahmenbedingungen festlegen

Festlegung, wie viel Zeit maximal mobil gearbeitet werden darf und an welchen Tagen Anwesenheit im Büro erforderlich ist. Auch Regelungen zur Erreichbarkeit und Planbarkeit der Präsenzarbeit bei Desksharing sind notwendig.

Schritt 4: Kostenregelungen treffen

Transparente Vereinbarungen zur Kostenübernahme für Arbeitsmittel und Arbeitsschutz sind wichtig. Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich die Kosten, aber auch "Bring your own device"-Modelle sind möglich.

Schritt 5: Gefährdungsbeurteilung durchführen

Eine Gefährdungsbeurteilung stellt sicher, dass auch bei mobiler Arbeit gesunde und sichere Arbeitsbedingungen herrschen. Checklisten können hierbei hilfreich sein, und der Arbeitgeber muss erforderliche Schutzmaßnahmen umsetzen.

Schritt 6: Beschäftigte informieren und unterweisen

Beschäftigte müssen über ihre Pflichten und Rechte bei mobiler Arbeit informiert und entsprechend unterwiesen werden, damit sie ihre Arbeitsbedingungen selbst mitgestalten und einhalten können.

Schritt 7: Maßnahmen auf Wirksamkeit kontrollieren und anpassen

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen stellen sicher, dass die Arbeitsbedingungen dauerhaft sicher und produktiv bleiben. Änderungen der Rahmenbedingungen (z. B. Wohnungswechsel) erfordern eine erneute Durchsicht aller Schritte.