Homeoffice: Hier gibt es kein Hitzefrei

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) ist geregelt, dass an einem Arbeitsplatz mit einer Raumtemperatur von mehr als 35 Grad in der Regel nicht gearbeitet werden kann. Diese Regel gilt allerdings nicht fürs Homeoffice. Welchen Hitzeschutz gibt es in Büro und Homeoffice?

Ab 26 Grad im Büro sollte der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um das Arbeiten erträglicher zu machen und ab 30 Grad ist er dazu verpflichtet. Für das Homeoffice gelten diese Vorgaben jedoch nicht. Dort muss und sollte der Arbeitnehmer selbst für kühlende Maßnahmen sorgen.

Mit diesen Maßnahmen wird’s kühler

Eine Raumtemperatur von mehr als 26 Grad ist nur zulässig, wenn am Arbeitsplatz Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Beispielhafte Maßnahmen aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zeigen, wie der Arbeitgeber für Hitzeschutz sorgen kann:

  • Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung, z. B. durch Jalousien an Fenstern und Glasflächen.
  • Einsatz einer Klimaanlage, die allerdings den Raum um max. 6 Grad gegenüber der Außentemperatur runterkühlen sollte.
  • Verlegung der Arbeitszeit in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden.
  • Verlegung des Arbeitsplatzes in kühlere Räume oder gegebenenfalls ins Homeoffice,
  • Lockerung der Bekleidungsregeln.
  • Lüften in den frühen Morgenstunden.
  • Bereitstellen von Getränken, wie z. B. Wasser oder Saftschorle.

Für den Telearbeitsplatz und fürs Homeoffice gibt es keine Hitzegrenzen

Beim fest vereinbarten und zu Hause eingerichteten Telearbeitsplatz gelten die gleichen gesetzlichen Anforderungen wie im Betrieb. Überprüft wird das u. a. bei der Gefährdungsbeurteilung. Allerdings gelten lediglich die Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze und die gehen nicht auf die Raumtemperatur ein. Beim mobilen Arbeiten, für das der Arbeitgeber meist nur ein Notebook oder ein Smartphone zur Verfügung stellt, gibt es ebenfalls keine Temperaturvorgaben. Wenn also ein Arbeitnehmer im Homeoffice bei über 35 Grad zu Hause in Räumen oder auf der Terrasse arbeitet, liegt das in seiner eigenen Verantwortung.

Während Corona besser keine Ventilatoren benutzen

Gerne verschaffen sich Beschäftigte im Büro bei Hitze ein bisschen Abkühlung mit einem Ventilator. Normalerweise reicht es, sich dafür die Erlaubnis beim Chef einzuholen, denn immerhin verbraucht man seinen Strom. Während der Corona-Pandemie sollte man allerdings auf den Ventilator verzichten. Denn er wirbelt die Luft durch den Raum, filtert sie aber nicht. So können sich kleinste Partikel und Aerosole – und dadurch im schlechtesten Fall auch Corona-Viren –im ganzen Raum verteilen.

Und wie ist das mit der Maskenpflicht bei Hitze?

Die Maskenpflicht, wie sie in der Corona-Arbeitsschutzverordnung geregelt ist, nimmt keine Rücksicht darauf, ob es kalt oder heiß ist. Noch bis mindestens Ende Juni – und voraussichtlich darüber hinaus – muss eine Maske getragen werden, wenn ...

  • sich in einem Raum mehr als 1 Person pro 10 qm aufhält,
  • wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann,
  • bei der Arbeit vermehrt Aerosole ausgestoßen werden sowie
  • beim Gang innerhalb von Firmengebäuden.

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