Änderungen der Gefahrstoff-, Betriebssicherheits- und weiterer Arbeitsschutzverordnungen
Auch durch die EU-Biozid-Verordnung werden Anpassungen von Arbeitsschutzvorschriften nötig. Änderungen ergeben sich v. a. in folgenden Vorschriften:
- Gefahrstoffverordnung,
- Betriebssicherheitsverordnung.
Änderungen der Gefahrstoffverordnung
In der Begründung zu den Änderungen heißt es: "Die Änderungen der Gefahrstoffverordnung umfassen im Wesentlichen eine 1:1 Umsetzung der Begriffe an die neuen europäischen Vorgaben zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung".
Dadurch ergeben sich z. B. für reproduktionstoxische (fruchtschädigende und fruchtbarkeitsgefährdende) Stoffe Änderungen: "Sie werden bereits jetzt von der Gefahrstoffverordnung erfasst. Allerdings beschränken sich bestimmte Anforderungen bisher auf die Fruchtbarkeitsgefährdung. Diese speziellen Regelungen werden dahingehend angepasst, dass die Schutzmaßnahmen generell für alle reproduktionstoxischen also auch die fruchtschädigenden Gefahrstoffe Anwendung finden." Und weiter heisst es in der Brgeündung:
"Die Gefahrstoffverordnung legt nunmehr die [mutterschutzrechtlichen] Schutzmaßnahmen konkret fest. So ist nunmehr sicherzustellen, dass vom Arbeitsplatz abgesaugte mit fruchtschädigenden Gefahrstoffen belastete Luft nicht in Arbeitsbereiche zurückgeführt wird."
Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung
Änderungen der Betriebssicherheitverordnung betreffen "neu aufgenommene Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen, bei denen sich in der Praxis Anpassungsbedarf gezeigt hat. Die Änderungen [...] erleichtern jedoch [...] die Anwendung in der Praxis" (Bundesministerium für Arbeit und Soziales).
Wichtig ist auch folgende Erleichterung: "Die Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung betreffen die Prüfung bestimmter Arbeitsmittel durch ,befähigte Personen'. Dieser Personenkreis wird zukünftig ausgeweitet, da nicht mehr zwingend eine technische Berufsausbildung gefordert wird, sondern die Sachkunde auch über die im Laufe des Berufslebens erworbenen speziellen technischen Kenntnisse nachgewiesen werden kann", so die Begründung der Bundesregierung.
Welche Arbeitsschutzvorschriften werden noch geändert?
Kleinere Änderungen ergeben sich in der:
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und der
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Hier finden Sie den genauen Wortlaut der Änderungsverordnung und die Begründung der Bundesregierung für die anstehenden Änderungen.
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
2.081
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
1.201
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
659
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
651
-
Neue ASR A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert Arbeitsstättenverordnung
600
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
503
-
Chronisch krank und berufstätig
486
-
Reform der Gefahrstoffverordnung verabschiedet
386
-
Beschäftigungsverbot für Kinder und Jugendliche
335
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
330
-
Reform der Gefahrstoffverordnung verabschiedet
19.11.2024
-
PFAS-Verbot: Hintergründe und Bedeutung für die Praxis
13.11.2024
-
Mutter- und Jugendschutz im Homeoffice
12.11.2024
-
Hat der Arbeitgeber beim Homeoffice ein Zutrittsrecht zu den privaten Wohnräumen?
06.11.2024
-
Das TOP-Prinzip erklärt: Maßnahmen im Arbeitsschutz
05.11.2024
-
Welche Arbeitsschutzvorschriften gelten im Homeoffice?
28.10.2024
-
Mindestbesichtigungsquote: Bundesländer mit unterschiedlichen Fortschritten
18.10.2024
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
30.09.2024
-
Rechtsanspruch auf Bildschirmbrille auch im Homeoffice?
10.09.2024
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
02.09.2024