Weniger offensichtliche Gefahren können tödlich sein
Kein Betrieb will seine Mitarbeiter gefährden. Und kein Verantwortlicher wird eine mögliche Absturzstelle ungesichert lassen. Trotzdem ereignen sich immer wieder schwere und zum Teil sogar tödliche Absturzunfälle und zwar auch an Stellen, die gesichert waren. Allerdings unzureichend oder falsch, wie sich nach dem Unfallereignis herausstellt. Es reicht also bei einer Gefährdungsbeurteilung nicht, nur offensichtliche Gefahrenbereiche zu ermitteln, sondern auch solche müssen erfasst werden, die nur scheinbar sicher oder nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.
Ausreichende bauliche, technische und persönliche Maßnahmen sind einzuhalten
Zum Schutz vor Absturzunfällen ist immer folgende Rangfolge einzuhalten:
- Zuerst sind bauliche Maßnahmen wie z. B. ein Geländer mit Handlauf, Knie- und Fußleiste oder ein Arbeitspodest mit permanenter, allseitiger Absturzsicherung, festmontierte Zäune um ein Loch bzw. eine Luke durchzuführen.
- Auf Baustellen kommen meist technische Lösungen wie z. B. Fanggerüste oder Auffangnetze zum Einsatz.
- Erst wenn weder bauliche noch technische Maßnahmen möglich sind oder ausreichende Sicherheit bieten, sind persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie z. B. Auffanggurte bzw. Rückhaltesysteme anzuwenden.
Eine unzureichende Absturzsicherung kann zur Gefahr werden
Zwei Unfallbeispiele aus der Mitgliederzeitschrift der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zeigen, wie gefährlich unzureichende Absturzsicherungen sein können.
Eine Absturzsicherung darf sich nicht einfach entfernen lassen
In einer Brauerei war eine offene Bodenluke mit einer Querstange gegen Absturz gesichert worden. Allerdings konnte diese Stange an einem Ende ausgehoben werden. Als dies von einem Mitarbeiter aus Versehen gemacht wurde, stürzte er 12 Meter tief und verunglückte tödlich.
Nicht jedes Material ist für die Absturzsicherung geeignet
Im zweiten Fall stürzte ein Mitarbeiter in einem Kraftfutterwerk von einem Silo-LKW und verletzte sich schwer. Ursache für den Absturz war ein Straucheln des Mitarbeiters und der anschließende Aufprall auf das Sicherungsgeländer. Die Knieleiste, ein Stahlseil, war mit einem dafür ungeeigneten Simplexhaken gesichert, der durch die Wucht des Aufpralls aufgebogen wurde und den Mann abstürzen ließ.
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