SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Um die Anforderungen an den Arbeitsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu konkretisieren, erstellten die Arbeitsschutzausschüsse des BMAS zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) diese Arbeitsschutzregel.
Konkrete Anforderungen
Die neue Regel beinhaltet Konkretisierungen der Anforderungen an den Arbeitsschutz aufgrund des Coronavirus. Auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert diese Regel den im April vorgestellten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Es werden Maßnahmen vorgestellt, die für alle Bereiche der Wirtschaft gelten und durch die das Infektionsrisiko für die Beschäftigten gesenkt werden soll.
Wenn Unternehmen diese Maßnahmen umsetzen und die Konkretisierungen einhalten, können sie davon ausgehen, dass sie die Anforderungen aus den Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erfüllen. Wird sich für einen anderen Weg entschieden, ist mindestens die gleiche Sicherheit, sowie mindestens der gleiche Gesundheitsschutz für alle Beschäftigten sicherzustellen.
Das Ziel der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Die Regel gilt befristet für den Zeitraum der SARS-CoV-2-Epidemie und wird bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die Einfluss auf die Schutzmaßnahmen haben, angepasst. Das Ziel ist, in dieser Zeit durch bestimmte Maßnahmen die Gesundheit von allen Beschäftigten zu schützen und Infektionsketten zu unterbrechen.
Wie ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel aufgebaut?
Nach einer kurzen Einführung in die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wird der Anwendungsbereich erläutert und verschiedene Begriffe definiert. Neben Begriffen wie SARS-CoV-2 oder Abstandsregel wird auch genauer auf die Unterscheidung zwischen Mund-Nase-Bedeckung, Mund-Nase-Schutz, Filtrierende Halbmaske, Atemschutzgeräte und Gesichtsschutzschilde eingegangen.
Im Anschluss an die Gefährdungsbeurteilung werden die verschiedenen Schutzmaßnahmen, sowie die arbeitsmedizinische Prävention vorgestellt. Im Anhang befinden sich Informationen zu Schutzmaßnahmen für besondere Arbeitsstätten und Arbeitsplätze. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel finden Sie hier.
Schutzmaßnahmen
Nach dem TOP-Prinzip werden die Schutzmaßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes in eine Rangfolge eingeteilt:
- Technische Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen
- Personenbezogene Maßnahmen
Welche dieser Schutzmaßnahmen in welcher speziellen betrieblichen Situation sinnvoll sind, ist von der Beurteilung der vorhandenen Gefährdungen abhängig. Zudem sollten die Schutzmaßnahmen miteinander verknüpft sein.
Schutzmaßnahmen in den Schwerpunkten des Arbeitsschutzstandards werden zu folgenden Themen konkretisiert:
- Arbeitsplatzgestaltung
- Sanitärräume, Kantinen, Pausenräume
- Lüftung
- Homeoffice
- Dienstreisen und Besprechungen
- Sicherstellung ausreichender Schutzabstände
- Arbeitsmittel und Werkzeuge
- Arbeitszeit- und Pausengestaltung
- Aufbewahrung von Arbeitskleidung und Persönlicher Schutzausrüstung
- Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände
- Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
- Berücksichtigung psychischer Belastungen
- Mund-Nase-Bedeckung und Persönliche Schutzausrüstung
- Unterweisung und aktive Kommunikation
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