Corona-Pandemie: Maskenpflicht am Arbeitsplatz für alle?

Pflege, Einzelhandel, Gastronomie: An vielen Arbeitsplätze gilt die Maskenpflicht bereits. Doch wie sieht es in den Büros aus?

Mitte August äußerte CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer, dass als letztes Mittel eine generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz für sie denkbar sei. Ziel sei es, so Kramp-Karrenbauer, eine Schließung ganzer Branchen zu verhindern. Letztlich geht es darum, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und die Wirtschaft ohne Unterbrechungen am Laufen zu halten.

Steigende Corona-Erkrankungen verschärfen die Schutzmaßnahmen

Sollten die Corona-Zahlen weiter ansteigen, ist mit einer Verschärfung der Schutzmaßnahmen zu rechnen. Einige wurden aufgrund steigender Fallzahlen aktuell bereits von der Bundesregierung und den Ländern beschlossen.

Maskenpflicht im Klassenzimmer wird in NRW aufgehoben

Bei der Maskenpflicht gibt es allerdings zum 1. September erst einmal Lockerungen und zwar für die Schüler der weiterführenden und der Berufsschulen in Nordrhein-Westfalen (NRW). Dort galt seit Ende der Sommerferien Maskenpflicht auch im Unterricht. Diese Regelung wird aufgehoben.

Raumluft in Bürogebäuden könnte zum Problem werden

Wie sich die Maskenpflicht jedoch in der kühleren Jahreszeit gestalten wird, ist abzuwarten. Denn über die Ausatmenluft und die Aerosole können sich Coronaviren in der Raumluft verteilen. Dies könnte u. a. in Großraumbüros zum Problem werden. Dann könnte es wie in Frankreich zur Maskenpflicht in allen Unternehmen kommen.

In Frankreich darf nur im Einzelbüro ohne Maske gearbeitet werden

In Frankreich gilt ab dem 1. September eine generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz, also auch auf Korridoren, Besprechungszimmern und Gemeinschaftsbüros. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind nur Einzelbüros.

Kann der Arbeitgeber eine Maskenpflicht anordnen?

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Mitarbeiter am Arbeitsplatz vor möglichen Gefahren für die Gesundheit und das Leben geschützt werden. Dafür kann er Schutzmaßnahmen anordnen. Damit er allerdings eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz anordnen kann, muss die Maßnahme verhältnismäßig sein. Dies kann etwa bei unmittelbarem Kontakt mit Kollegen oder Kunden der Fall sein.

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