Die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert, welche Gefährdungen vorliegen und durch welche Schutzmaßnahmen diese Gefährdungen unwirksam gemacht wurden oder welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ziel dabei ist es nicht, den aktuellen Zustand als gefährdungsfrei zu beschreiben, sondern Maßnahmen auflisten, die zu einem sicheren Arbeitsumfeld führen oder geführt haben.
Rechtssichere Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen nach § 6 ArbSchG dokumentiert werden. Bei Unfällen oder Auftreten von Berufskrankheiten kann so gegenüber Behörden und der Berufsgenossenschaft belegt werden, dass der Unternehmer seine Pflicht erfüllt hat, Gefährdungen zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen. Obwohl die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung auch ohne Unterschrift gültig ist, empfiehlt es sich diese zu unterschreiben.
Da die Auswahl der Dokumentationsform entscheidend zum Erfolg der Gefährdungsbeurteilung und deren nachhaltiger Einführung beiträgt, muss jedes Unternehmen die für sich passende Form finden. In der Praxis werden Softwarelösungen, Checklisten oder formfreie Lösungen eingesetzt.
Haufe Gefährdungsbeurteilung
Die intuitive Software von Haufe bildet den gesamten Prozess der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ab: Intuitiv und selbsterklärend, ohne Schulungsaufwand. Ein umfangreicher Gefährdungskatalog mit Schutzmaßnahmen und Muster-Gefährdungsbeurteilungen erleichtert die Arbeit und macht eine einfache und rechtssichere Dokumentation möglich.
Hier können Sie die Haufe Gefährdungsbeurteilung testen.