Schnellcheck Brand- und Explosionsgefahr

Mit dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) steht ein geeignetes Werkzeug zur Verfügung, um Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrstoffen schnell einzuschätzen.

In wenigen Schritten lässt sich die Höhe der Gefährdung abschätzen und einer von drei definierten Maßnahmenstufen zuordnen.

Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe - Modul Brand und Explosion

Der EMKG-Leitfaden Brand und Explosion berücksichtigt insbesondere die

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS),
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und das
  • Sprengstoffgesetz (SprengG).

Nachdem mit dem Leitfaden die Gefährdung durch den Gefahrstoff sowie die Wahrscheinlichkeit eines Brandes bzw. einer Explosion engeschätzt wurde, ergibt sich eine Zuordnung in 3 Stufen.

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Maßnahmen Brand- und Explosionsschutz - Stufe 1

Die 1. Stufe beinhaltet Mindestanforderungen an

  • Lüftung,
  • Organisations- und Hygienemaßnahmen,
  • Brandschutzmaßnahmen sowie
  • an das Lagern und Bereitstellen von Gefahrstoffen.

Maßnahmen Brand- und Explosionsschutz - Stufe 2

In der 2. Stufe empfiehlt der Leitfaden

  • emissionsmindernde Maßnahmen, um die Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre zu reduzieren sowie
  • Maßnahmen, mit denen die Gefahr durch Zündquellen minimiert wird.

Maßnahmen Brand- und Explosionsschutz - Stufe 3

Stellt sich eine hohe Brand- und Explosionsgefährdungen heraus, erfolgt eine Zuordnung in die 3. Maßnahmenstufe und es wird darauf hingewiesen, einen Experten zur Beratung hinzuzuziehen. Mehr dazu im EMKG - Leitfaden Modul Brand und Explosion der BAuA.

Explosionsschutz - Grundlagen und rechtliche Anforderungen

Die Grundlagen und rechtlichen Anforderungen zum Explosionsschutz finden Sie im gleichnamigen Haufe-Lexikonstichwort.


Schlagworte zum Thema:  Brandschutz, BAuA