Gefährdungsbeurteilung: Was ist in der Schule zu beachten?

Nach den Sommerferien soll an den Schulen wieder im Regelbetrieb unterrichtet werden. Damit Lehrer und Schüler trotz den Auswirkungen der Corona-Pandemie gut geschützt sind, müssen die Gefährdungsbeurteilungen entsprechend angepasst werden.  

Vieles wird nach den Ferien noch nicht normal sein. Präsenzunterricht in vollem Umfang wird da eine große Herausforderung sein. Gut beraten sind die Schulen, wenn sie einen Krisenstab bilden und vorsorglich einen dreistufigen Maßnahmeplan entwickeln. Je nach Infektionsgeschehen kann dann rasch in die jeweilige Stufe gewechselt werden.

DGUV-Schutzstandard erleichtert die Gefährdungsbeurteilung

Laut dem SARS-CoV-2 – Schutzstandard Schule der DGUV sind folgende Lehr-, Lern- Arbeitsplätze auf mögliche Gefährdungen zu beurteilen:

  • Unterrichtsräume
  • Sporthallen und Umkleideräume
  • Lehrerzimmer
  • Sekretariat
  • Hausmeisterraum
  • Sanitärräume
  • Verkehrswege wie Eingangsbereiche, Treppenhäuser und Flure
  • Mensa oder Cafeteria
  • Pausenbereiche

Gegebenenfalls sind z. B. Einbahnwegeregelungen, Zugangsbeschränkungen, Umleitungen oder Sperrungen als technische Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit notwendig.

Die organisatorischen Maßnahmen beginnen bereits beim Schulweg

Können die Lehrkräfte und Schüler mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Schule und nach Hause fahren oder kommen mehr Personen als früher mit dem Fahrrad und wenn ja, gibt es genügend Fahrradständer mit ausreichend Abstand? Wie können bisher bestehende Fahrgemeinschaften den Schulweg ohne Gefährdung der Gesundheit zurücklegen?

Sicherheitsabstand und Hygieneregeln bleiben wichtig

Außer dem Schulbetrieb an sich, also dem Unterricht, der weiterhin mit Sicherheitsabstand und regelmäßigem Lüften stattfinden wird, muss die Pausengestaltung geklärt sein. Auch sind Lehrkräfte und Schüler weiterhin zu den Themen Reinigung des Arbeitsplatzes, Hygienemaßnahmen und Händehygiene sowie Hautpflege zu unterweisen.

Gehört die Mund-Nasen-Bedeckung weiter zum Schulalltag?

Die wichtigste personenbezogene Schutzmaßnahme bleibt weiterhin die Mund-Nasen-Bedeckung. Sie sollte in der Schule und auf dem Schulgelände je nach Infektionsrisiko getragen werden, wenn ein Kontakt zu einer anderen Person nicht vermeidbar ist oder wenn situationsbedingt der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Drei-Stufen-Plan wird dem Infektionsgeschehen gerecht

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat Empfehlungen zur Corona-Pandemie für Schulen, Schulhoheits- und Schulsachkostenträger veröffentlicht. Ergänzungen dazu in Tabellenform geben eine schnelle Orientierung, welche Maßnahmen in der Schule je nach Infektionsgeschehen notwendig sind:

  • Bei einem geringen regionalen Infektionsgeschehen soll der Unterricht vollumfänglich im Regelbetrieb ohne Einhaltung des Mindestabstandes stattfinden.
  • Es gibt einen Wechsel von Präsenzphasen in der Schule und Lernphasen zu Hause, um den Mindestabstand beim Unterricht z. B. durch geteilte Klassen sicherzustellen, wenn sich das Infektionsgeschehen auf einem mittleren Niveau bewegt.

Während eines Lockdowns findet für Kinder, deren Eltern in kritischen systemrelevanten Infrastrukturen wie z. B. in einem Krankenhaus tätig sind eine Notbetreuung in der Schule statt.

Ergänzende Informationen der DGUV für die Gefährdungsbeurteilung in Schulen finden Sie hier.

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