So wird es an Arbeitsstätten richtig hell
In Licht zu investieren kostet nicht viel, bringt aber einiges. Eine ausreichende und ergonomisch durchdachte Beleuchtung kann Arbeitsunfälle verhindern und fördert das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.
Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung "Sichtverbindung nach außen"
Laut Arbeitsstättenverordnung sollen Arbeitsräume ausreichend Tageslicht und Fenster haben. Das verhindert den so genannten „Bunkereffekt“. Folgende Bedingungen sollten gegeben sein, damit die Beschäftigten ihre Umgebung wahrnehmen können und wissen, welche Tageszeit und wie das Wetter ist:
- klare Verglasungen vor allem in Augenhöhe,
- verzerrungsfrei und
- ohne farbliche Verfälschungen.
Das bedeutet, dass z. B. Strukturglas oder Glasbausteinen sowie Oberlichter nicht als Sichtverbindung nach außen geeignet sind.
Neue #Arbeitsstättenverordnung richtg anwenden - So wird es an Arbeitsstätten richtig hell.
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So wird es an Arbeitsstätten nicht "zu hell"
In Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen müssen generell Sonnen- und Blendschutzvorrichtungen vorhanden sein. Nicht immer ist es die Sonne, die für Blendung oder Reflexe sorgt. Manchmal sind es auch Reflexionen von Fenstern oder glänzenden Materialien. Als Sonnenschutzvorrichtungen dienen:
- Jalousien,
- Markisen,
- Lamellenstores,
- Rollos und
- lichtlenkende Bauelemente.
Die Tipps stammen aus der DGUV-Informationsbroschüre Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten. Sie verweist zwar noch auf die bisherige Arbeitsstättenverordnung, kann aber trotzdem noch herangezogen werden.
Haufe Checkliste Beleuchtung - damit es an Arbeitsstätten "sicher" hell wird
Auch Sicherheitsanforderungen spielen bei der Beleuchtung eine wichtige Rolle. Allgemeine Hinweise auf erforderliche Sicherheitsbestimmungen und die im Einzelfall zu berücksichtigenden Normen bietet die Haufe Checkliste Beleuchtung.
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