Sicherer Umgang mit gefährlicher Post
Nachdem 2001 in den USA Postsendungen mit Milzbrandsporen kontaminiert waren, ist man daran interessiert auch in Deutschland ein mögliches Risiko im Arbeitsumfeld der Poststellen besser bewerten zu können. Deshalb haben der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) und das Robert Koch Institut (RKI) die Information " Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen biologischen Agenzien in Poststellen und beim Umgang mit Poststücken in Abhängigkeit von der Gefährdungslage" veröffentlicht. Darin stehen Hinweise zu Maßnahmen und Vorkehrungen für vier Gefährdungslagen. Die ideale Ergänzung für die Praxis ist ein entsprechendes Lernmodul.
Gefährliche biologische Agenzien können den Tod verursachen
Bei den Empfehlungen geht es ausschließlich um den Umgang mit Poststücken, die mit gefährlichen biologischen Agenzien kontaminiert sein könnten. Diese Biostoffe können den Beschäftigten erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügen oder sogar zum Tode führen. Außerdem gibt es dagegen keine oder nur ungenügende Gegenmaßnahmen.
Im Regelfall gilt keine Gefährdung
Poststellen gibt es in Firmen, Behörden und Institutionen. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist festzustellen, wie gefährdet die Poststelle hinsichtlich krimineller oder terroristischer Anschläge sein könnte. Grundlage sind dafür vier Gefährdungslagen. Im Regelfall gilt bei Poststellen die Gefährdungslage 1 = keine Gefährdung.
Maßnahmen und Vorkehrungen bei kontaminierter Post
Neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen nennen die Empfehlungen auch unterschiedliche Vorkehrungen, die getroffen werden können. Ausführlich beschrieben sind zudem die Maßnahmen und Vorkehrungen für die Gefährdungslage 2, bei der davon ausgegangen wird, dass eine akute Gefährdung durch Kontakt mit kontaminierter Post bestehen könnte. In diesem Fall sollte eine Dienstanweisung erfolgen und die Beschäftigten entsprechend geschult werden.
Beschäftigte zu Schutzmaßnahmen schulen
Bei einer Schulung zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen wird u. a. vermittelt, dass Essen, Trinken und Rauchen in den Arbeitsbereichen verboten ist, in denen Post geöffnet wird. Bei einer speziellen Schulung zum Schutz vor gefährlichen biologischen Agenzien wird auch der Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wie Handschuhen oder Schutzmaske, geübt. Für die Schulungen eignet sich das Lernmodul Schutz vor biologischen Agenzien in Poststellen, das interaktiv genutzt oder als PDF ausgedruckt werden kann.
-
Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe
4.484
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
1.627
-
Arbeiten mit Absturzgefahr: Alles Wissenswerte zur G 41-Untersuchung
1.189
-
Unterweisung im Arbeitsschutz: Die wichtigsten Grundlagen und Fakten auf einen Blick
1.080
-
Lärmbelästigung am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Maßnahmen
866
-
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Alles Wissenswerte zur G 25-Untersuchung
765
-
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
7262
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
6172
-
Gefährdungsbeurteilung erklärt: Pflichten, Fristen, Zuständigkeiten und mehr
601
-
Bildschirmarbeitsplätze: Alles Wissenswerte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
537
-
Gewalt am Arbeitsplatz nimmt zu
19.12.2024
-
Was bei der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz zu beachten ist
18.12.2024
-
Diese KI erleichtert den Arbeitsschutz im Homeoffice
13.12.2024
-
Interne Experten im Arbeitsschutz: Ein ungenutztes Potenzial
11.12.2024
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
09.12.2024
-
Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3
03.12.2024
-
Schutzeinrichtungen an Maschinen: Wie Manipulationen an ihnen vermieden werden können
25.11.2024
-
Wann gilt die Helmpflicht auf dem Bau?
22.11.2024
-
Wer haftet, wenn Beschäftigte die Sicherheit missachten?
18.11.2024
-
Wie geht eine Gefährdungsbeurteilung beim Notfalleinsatz?
15.11.2024