So klappt der gefahrlose Umgang mit Reinigungsmitteln

Beim Umgang mit Reinigungsmitteln können Arbeitnehmer mit mehr als 600 verschiedenen Inhaltsstoffen in Kontakt kommen. Einige davon können für den Menschen gesundheitsschädigend sein.

Der Grad der Gefährdung durch Reinigungsmittel hängt in erster Linie davon ab, in welcher Konzentration gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe in dem betreffenden Produkt enthalten sind.

Sicherheitsdatenblatt liefert Informationen beim Umgang mit Reinigungsmitteln

Vor gefährlichen Stoffen warnen die rot umrandeten Kennzeichnungen auf den Verpackungen. Aber auch wenn keine Gefährdungskennzeichnung auf der Verpackung angebracht ist, kann durch die Anwendung eines Reinigungsmittels eine gesundheitliche Gefährdung entstehen – beispielsweise, indem bei der Reinigung Gefahrstoffe am zu reinigenden Objekt freigesetzt werden. Einzelheiten über die tatsächliche Gefährdung durch Inhaltsstoffe kann man stets dem EG-Sicherheitsdatenblatt oder den Produktinformationen des jeweiligen Reinigers entnehmen.

Bei Auftreten von Stoffen in gesundheitsschädigender Konzentration muss eine erneute Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Es sind dann zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um den Arbeitsplatzgrenzwert einzuhalten.  

Das ist bei der Arbeit mit Reinigungsmitteln zu beachten

Arbeitsorganisation: Grundsätzlich muss die Arbeit so organisiert werden, dass die Reinigungsmittel niemals mit der Haut in Kontakt kommen. Daher gilt:

  • Beim Ansetzen von Reinigungsmitteln immer Messbecher und Trichter verwenden.
  • Den Griff der Reinigungsmittelbehälter stets sauber und frei von Restreinigungsmitteln halten.
  • Möglichst während der gesamten Arbeitszeit Handschuhe tragen. Zur Schonung der Haut nach der Arbeit aber sofort wieder ausziehen.

Ansonsten sollten folgende Maßnahmen beherzigt werden:

  • Besonders bei großflächigen Reinigungsarbeiten durch Lüften für gute Raumluft sorgen.
  • Behälter mit Konzentraten vorsichtig öffnen. Beim Ab- oder Umfüllen Verspritzen vermeiden. Die Behälter nach Gebrauch sofort wieder verschließen.
  • Am Arbeitsplatz und auf dem Reinigungswagen nur die für die Arbeit benötigte Menge vorrätig halten.
  • Die vom Hersteller empfohlene Dosierung nicht überschreiten.
  • Beim Umfüllen von Konzentrat den neuen Behälter sofort kennzeichnen.
  • Niemals Lebensmittelgefäße oder damit zu verwechselnde Gefäße für die Abfüllung mit Reinigungsmitteln benutzen.

Hand- und Hautschutz: Bei der Arbeit sollten immer Chemikalien-Schutzhandschuhe nach EN 374 getragen werden, möglichst in Kombination mit Baumwollunterzieh-Handschuhen zur Schonung der Haut. Alternativ außen beschichtete Gewebehandschuhe zur Vermeidung eines Feuchtigkeitsstaus durch Schweißbildung, wenn Dauerkontakt mit Reiniger besteht.

Vor und nach der Arbeit eine Hautschutzcreme auf die Hände auftragen. Ansonsten unbedingt den Anweisungen des Hautschutzplans im Betrieb Folge leisten.

Weitere Schutzausrüstung: Für Reinigungsmittel undurchlässige und beständige Schürzen oder Schutzkleidung tragen. Zusätzlich sollte ein Augenschutz verwendet werden, wenn die Gefahr besteht, dass Reiniger-Spritzer in die Augen gelangen können. Weiterhin einen Gesichtsschutz anziehen beim Ansetzen wassergemischter Reiniger, beim Anmischen mit Ätznatron und beim Nachdosieren von Bioziden. Schließlich gegen Reiniger undurchlässige Sicherheitsschuhe oder Gummistiefel tragen, wenn die Gefahr der Durchnässung besteht.

Mischen von Reinigungsmitteln: Reinigungsmittel dürfen nie gemischt werden. Denn durch das Mischen kann hochgiftiges Chlorgas entstehen. Das ist vor allem der Fall, wenn Sanitärreiniger mit saurem WC-Reiniger, Essig oder Zitronensäure kombiniert werden. Das Chlorgas reizt Augen, Nase und Rachen, verursacht Husten und löst Atemnot aus. Bei höherer Konzentration können sogar Lungenschädigungen mit zuweilen tödlichen Folgen auftreten.

Mischen mit Wasser: Reinigungsmittel müssen mit Wasser gemischt werden und zwar möglichst im Mischungsverhältnis von 1:1. Wenn die empfohlenen oder vorgeschriebenen Mengen-/Mischungsverhältnisse nicht beachtet werden, erhöht dies den Anteil der Schadstoffe in der Atemluft erheblich. Dies wiederum führt zur Reizung der Atemwege, Austrocknung der Schleimhaut, allergischen Reaktionen sowie Hautirritationen. Beim Ansetzen der Reinigungslösung das Konzentrat besser in das Wasser eingeben, nicht umgekehrt. Dazu sollte ein Messbecher benutzt werden.

Tipps vom Umweltbundesamt

Einen gesundheitsorientierten Ratgeber zur Auswahl der besten Reinigungsmittel und den richtigen Umgang mit ihnen, bietet das Umweltbundesamt (Download siehe Infokasten). An dieser Stelle soll eine kleine Auswahl an Ratschlägen aus der Broschüre genügen:

  • Reiniger mit flüchtigen Lösemitteln verschlechtern die Raumluft, daher lösemittelfreie Reinigungsmittel verwenden.
  • Viele Reinigungsmittel enthalten Duftstoffe und Konservierungsstoffe. Verschiedene dieser Stoffe wie Chlor-Methylisothiazolinon, Limonen oder Geraniol können Allergien auslösen. Daher sollten die verwendeten Reinigungsmittel möglichst frei von derartigen Stoffen sein, um den Kontakt mit Allergenen gering zu halten.
  • Auf den Einsatz von Raumsprays und anderen „Duftspendern“ sollte man nach der Reinigung ganz verzichten. Meist hilft bereits gründliches Lüften, um schlechte Gerüche zu beseitigen.

Betriebsanweisung zum Umgang mit Reinigungsmitteln

Eine Auflistung von Betriebsanweisungen zum Umgang mit diversen Reinigern und Inhaltsstoffen finden Sie bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).

In eigener Sache

Unterweisungsfolien für Reinigungsarbeiten finden Sie im Haufe Arbeitsschutz Office.


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